Lohnt sich das Einspeisen von Solarstrom noch?

Aktualisiert am 18.3.2026

Lesedauer: 7 Minuten

Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 Prozent. Zum 1. Januar 2027 könnte sie durch eine geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sogar komplett vom Tisch sein. Wie Sie die Vergütung jetzt noch am besten nutzen und warum sich eine PV-Anlage mittlerweile auch ohne Zusatzeinnahmen lohnen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie funktioniert die Einspeisung von Solarstrom?

Solarstrom einzuspeisen kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: Im Falle einer Teileinspeisung nutzen Sie den erzeugten Strom vorrangig privat oder speichern ihn für den eigenen Haushalt. Nur ungenutzter Solarstrom landet automatisch im öffentlichen Stromnetz. Bei einer Volleinspeisung hingegen wird der gesamte produzierte Strom komplett eingespeist und die Möglichkeit des Eigenverbrauchs entfällt. 

Für beide Arten gilt: Die Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) erhalten für den eingespeisten Strom eine Vergütung. Bei der Volleinspeisung liegt die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh) Strom deutlich höher als bei der Überschusseinspeisung. Außerdem hängt die Höhe der Einspeisevergütung davon ab, wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Für die nächsten 20 Jahre ist diese Vergütung dann festgelegt.

Gut zu wissen: Ausnahmeregelung
Bei Anlagen, die ab 25. Februar 2025 installiert wurden, kann es vorkommen, dass es für den eingespeisten Strom zunächst kein Geld gibt – nämlich dann, wenn gerade zu viel Strom im Netz ist und er an der Börse praktisch keinen Wert hat. Man spricht in diesem Fall von negativen Strompreisen. Als Ausgleich werden diese Stunden an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt, mit einem Faktor von 0,5. Das heißt: Für jede Stunde, in der es wegen negativer Strompreise kein Geld gab, bekommen die Haushalte später eine halbe Stunde länger die Vergütung.

Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung in ihrer jetzigen Form gibt es seit dem Jahr 2000, sie berechnet sich auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zwischen 2004 und 2022 wurde die Einspeisevergütung monatlich abgesenkt. Dank einer Novelle des EEG stieg sie im Jahr 2022 erstmals wieder und blieb bis Ende Januar 2024 stabil. Seit dem 1. Februar 2024 gilt ein neuer Mechanismus: Die Sätze werden automatisch halbjährlich um jeweils ein Prozent reduziert. Das gilt aber nur für die Anlagen, die ab dem 1. Februar 2024 neu installiert wurden – für bestehende Solarsysteme bekommt man weiterhin die ursprüngliche Vergütung.

Grafik künftige Einspeisevergütung

Gut zu wissen: Gestaffelte Einspeisevergütung ab 10 kWp
Wenn die PV-Anlage mehr als 10 kWp Leistung hat, bekommen Sie für den Anlagenteil bis 10 kWp den höheren Satz und für die restliche Leistung den niedrigeren. Beispiel: Teileinspeisung bei einer PV-Anlage mit 15 kWp, angemeldet am 2.2.2026.

Die Einspeisevergütung beträgt:

  • Für die ersten 10 kWp: 7,78 Cent pro kWh

  • Für die verbleibenden 5 kWp: 6,73 Cent pro kWh

  • Im Durchschnitt: 7,25 Cent pro kWh

Vergleich der Einspeisevergütungen bei Inbetriebnahme der PV-Anlage ab 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026

Anlagengröße

Bis 10 kW

Bis 40 kW

Überschusseinspeisung

7,78 Cent/kWh

6,73 Cent/kWh

Volleinspeisung

12,34 Cent/kWh

10,35 Cent/kWh

Für 2026 ist eine Reform des EEG angekündigt, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Nach vorab bekannt gewordenen Entwurfsfassungen ist vorgesehen, die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik‑Dachanlagen bis 25 Kilowatt abzuschaffen und stattdessen auf Direktvermarktung umzustellen; zudem wird eine Begrenzung der Einspeiseleistung für kleinere Anlagen diskutiert. Dabei handelt es sich bislang nicht um beschlossene Regelungen, sondern um Inhalte aus einem internen Entwurf, der sich noch in der Abstimmung befindet.

Hintergrund der Reform: Diese Änderung erfolgt im Rahmen einer breiteren Maßnahme zur Kostensenkung und als Antwort auf EU-Vorgaben zur Reform des Subventionssystems. Das Modell der Differenzverträge soll eine effizientere Nutzung öffentlicher Mittel ermöglichen, indem die Förderung stärker an die Marktbedingungen angepasst wird.

Zudem möchte die Regierung ab 2027 den PV-Zubau auf Dächern von Mehrparteienhäusern erleichtern und Energy Sharing vereinfachen, sodass Betreiber:innen von PV-Anlagen ihren selbst erzeugten Strom leichter direkt an Nachbarn liefern können.

Wie viel Strom darf ich einspeisen?

Für Anlagen, die noch kein intelligentes Messsystem haben, wird die maximale Einspeisehöhe pauschal auf 60 Prozent der möglichen Leistung begrenzt. Diese Übergangsregel gilt, bis alle Photovoltaikanlagen ein Smart Meter installiert haben. Eine Ausnahme gibt es nur für Anlagen ab 7 kWp, die vor dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden – hier wurde eine Begrenzung auf 70 Prozent festgelegt. Langfristig sollen alle relevanten Anlagen mit einem Smart Meter ausgestattet werden, um eine steuerbare Einspeisung zu ermöglichen.

Frau lehnt am Fenster mit einer Tasse in der Hand

Wichtig zum Einspeisen: PV-Anlage anmelden

Erfahren Sie hier, was Sie vor und nach der Installation Ihrer PV-Anlage zum Zwecke der Einspeisung beachten müssen.

Vor der Installation

Für die Solaranlage muss ein Netzanschluss beim örtlichen Stromversorger beantragt werden, damit dieser die Netzkapazitäten im Blick behält. Sie können den Solarteuer bzw. den Anbieter der Solaranlage bevollmächtigen, Ihre PV-Anlage anzumelden. Die Netzbetreiber müssen Anfragen zur Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp innerhalb von 4 Wochen beantworten. Erhalten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Zusage, gilt die Anfrage automatisch als genehmigt. Nach der Freigabe durch den Netzbetreiber kann die Installation beginnen. Außerdem ist es sinnvoll, schon vor der Inbetriebnahme Ihr Finanzamt über die neue PV-Anlage zu informieren. PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp sind jedoch von der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Ihr:e Steuerberater:in hält weitere Informationen für Sie bereit.

Nach der Installation

Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen lassen. Am besten erledigen Sie das jedoch gleich am Tag der Inbetriebnahme. Denn erst wenn diese Anmeldung erfolgt ist, haben Sie einen Anspruch auf die Förderung nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Wenn alle Unterlagen vorliegen, sind Sie automatisch berechtigt für den Bezug der Einspeisevergütung.

Nach der Installation versendet das Unternehmen, das die Solaranlage bei Ihnen montiert hat, einen Zählersetzungsantrag an den Netzbetreiber. Dieser fragt Ihre Kontaktdaten ab, damit er die Einspeisevergütung ausbezahlen kann und tauscht Ihren Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler bzw. ein intelligentes Messsystem aus, das sowohl Ihren Strombezug als auch die Einspeisung erfassen kann.

Der Zählerwechsel selbst verursacht in der Regel keine einmaligen Einbaukosten für die Anlagenbetreiber:innen. Allerdings zahlt man dem Netzbetreiber eine jährliche Zählermiete – und diese könnte sich beim Einsatz eines Smart Meters leicht erhöhen. Die Kosten sind aber gesetzlich gedeckelt: Je nach Verbrauch und Anlagengröße liegen sie bei etwa 20-50 Euro pro Jahr.

Müssen Sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen?

Frau sitzt am Schreibtisch und zeigt auf Papier, ein Mann steht hinter ihr

Grundsätzlich ja. Für Anlagen, die unter das EEG fallen, gilt eine gesetzliche Pflicht, den erzeugten Strom dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen, soweit er nicht selbst verbraucht wird – das nennt man Andienungspflicht. Nur Hausbesitzer:innen mit autarker Stromversorgung, etwa in sehr abgelegenen Regionen, müssen ihre Photovoltaikanlage nicht ans öffentliche Netz anschließen. Wenn Sie Ihren Strombedarf allerdings nicht zu 100 Prozent selbst decken können und daher einen Netzanschluss benötigen, kommen Sie normalerweise um eine Einspeisung nicht herum.

Die Einspeisung ergibt aber auch Sinn: Denn wenn Ihr Batteriespeicher gefüllt ist, verdienen Sie dank der Einspeisevergütung für den Verkauf Ihres Stromüberschusses Geld. Und mit diesem können Sie die Kosten der PV-Anlage zumindest zum Teil gegenfinanzieren.

Dann lohnt sich die Einspeisevergütung

Wie sehr sich das Einspeisen lohnt, hängt also von mehreren Faktoren ab:

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage: Sie erhalten die Vergütung pro Kilowattstunde, die gezahlt wurde, als Ihre Anlage erstmals Strom ins Netz gespeist hat. Diese Vergütung ist dann für 20 Jahre plus die restlichen Monate des laufenden Jahres sowie, bei Neuanlagen, plus die angehängten Stunden bei negativen Strompreisen fix.

  • Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung

  • Bei Überschusseinspeisung: mit oder ohne Speicher

 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Einspeisevergütung lohnt sich als zusätzliche Einnahmequelle immer. Weil die Vergütung inzwischen aber so gering ist, kann sich die Anlage deutlich schneller refinanzieren, wenn Sie so viel Strom wie möglich selbst verbrauchen.

Gut zu wissen: Batteriespeicher

Batteriespeicher helfen dabei, die Eigenverbrauchsquote deutlich zu steigern: Ohne Speicher können Haushalte typischerweise 20 bis 30 Prozent ihres hausgemachten Stroms selbst verbrauchen, mit Speicher sind meist 60 bis 80 Prozent möglich. Dem stehen allerdings die Investitionskosten des Speichers gegenüber. Lesen Sie hier alles, was Sie zu Speichern wissen sollten!

Kosten der Stromentstehung bedenken

Um einschätzen zu können, ob sich die Einspeisevergütung lohnt, müssen auch die Ausgaben für den selbst erzeugten Strom betrachtet werden. Der Begriff Stromgestehungskosten beschreibt die Kosten, die bei der Anschaffung und im laufenden Betrieb der PV-Anlage generiert werden. Laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) liegen die Kosten für Strom aus einer neuen kleinen Photovoltaik-Dachanlage ohne Speicher heute zwischen 7 und 14,5 Cent/kWh. Die Tendenz ist sinkend. Strom aus dem öffentlichen Netz kostet hingegen circa 30 – 45 Cent/kWh, Tendenz steigend.

Der Ertrag der Überschusseinspeisung deckt also im günstigsten Fall die Stromgestehungskosten ab. Deutlich wird aber auch: Der Eigenverbrauch von Strom aus der PV-Anlage ist deutlich wirtschaftlicher als der Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz. Je mehr selbst erzeugten Strom die Bewohner:innen also im eigenen Zuhause beziehen, umso höher ist die Anlagenrendite. Wie Sie die private Nutzung optimieren können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen“.

Modernes Haus in der Abenddämmerung erleuchtet

 

Solarstrom einspeisen oder selbst verbrauchen?

Wie funktioniert die Einspeisevergütung? Was sind die Vor- und Nachteile von Stromspeichern? Und wie entscheide ich, ob ich Strom einspeise oder selbst verbrauche? Erfahren Sie mehr in unserem Video.

Sonderfall Repowering

Repowering bedeutet, dass eine bestehende Solaranlage modernisiert oder teilweise erneuert wird. Dies bietet sich zum Beispiel an, wenn ein Haushalt heute mehr Strom benötigt als zu dem Zeitpunkt, zu dem die PV-Anlage installiert wurde – etwa weil sich die Bewohner:innen zusätzlich eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto angeschafft haben. Die alten Module müssen von den Herstellern dann unentgeltlich zurückgenommen und recycelt werden. Das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzliche Kosten können beim Repowering entstehen, wenn auch der Wechselrichter aufgrund der Leistungserhöhung ausgetauscht werden muss. Aber auch, wenn der Aufwand dann einem Neubau der Anlage ähnelt, kann er sich trotzdem lohnen, da neue Anlagen effizienter sind.

Einspeisevergütung ausgetauschter Module

Das im Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket 1 der vormaligen Bundesregierung soll die Bedingungen für das Repowering deutlich verbessern: Für die neuen Module sollen die Haushalte künftig die ursprüngliche Einspeisevergütung bekommen – bis zur Höhe der jeweiligen Anlagenleistung. Für den darüber hinaus gehenden Leistungsanteil soll es die jeweils aktuelle Einspeisevergütung geben.

Ein Beispiel:

PV-Anlage mit 5 kWp, Inbetriebnahme im Jahr 2010 mit einer Einspeisevergütung in Höhe von 16,33 Cent/kWh

Ersatz von Modulen zur Aufstockung der Leistung auf 10 kWp im Februar 2026:

• Einspeisevergütung für die ersten 5 kWp: 16,33 Cent/kWh

• Einspeisevergütung für die restlichen 5 kWp: 7,78 Cent/kWh

• Durchschnittliche Einspeisevergütung: 12,06 Cent/kWh

Allerdings steht die Genehmigung der EU-Kommission immer noch aus – die neuen Regeln treten erst dann in Kraft, wenn diese vorliegt. Bis dahin gilt das alte Recht: Betreiber:innen bekommen für neue Module nur dann den ursprünglichen höheren Vergütungssatz, wenn sie defekte Module ersetzen.

Wie sich das Einspeisen nach 2026 weiter lohnen kann

Wird die Einspeisevergütung durch die EEG-Novelle zum 1. Januar 2027 abgeschafft, könnte Energy Sharing zu einer attraktiven Alternative werden. Ab dem 1. Juni 2026 erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz nämlich, selbst erzeugten Solarstrom unbürokratisch an Nachbar:innen zu verkaufen. Bisher war das Weitergeben von Solarstrom an benachbarte Haushalte kaum möglich: Betreiber:innen mussten sich als Stromlieferanten registrieren und zahlreiche Pflichten erfüllen, etwa Bilanzkreisauflagen und eine Liefergarantie.

Diese zusätzlichen Vorgaben gibt es nicht mehr. Eigentümer:innen können ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn oder sogar mit der gesamten Straße teilen. Wenn sie einen Preis anbieten, der unter dem lokalen Netzstrompreis, aber über der Einspeisevergütung liegt, können PV-Anlagenbetreiber:innen etwa doppelt so viel pro verkaufte kWh einnehmen. Andererseits profitieren die Nachbar:innen von deutlich niedrigeren Stromkosten – eine klassische Win-Win-Situation.

Mit dem Balkonkraftwerk Strom ins Hausnetz einspeisen

Auch Mieter:innen können – in Absprache mit den Eigentümer:innen der Wohnung – ihren eigenen Solarstrom erzeugen: Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen mit einer Leistung unter 800 Wattpeak. Anlagen mit zwei Modulen erzeugen je nach Leistung, Standort und Sonneneinstrahlung meist rund 400 bis 600 Kilowattstunden Strom pro Jahr für 12 bis 18 Cent pro Kilowattstunde. Die Mini-PV-Anlagen werden auch Stecker-Solargeräte genannt. Sie können auf Balkonen und Terrassen, im Garten, an Hauswänden oder auf Dächern eingesetzt werden. Die steckerfertigen PV-Anlagen können Sie einfach aufbauen und über eine Steckdose nach DIN VDE-Norm an das Hausnetz anschließen. Gut zu wissen: Für nicht selbst genutzten Strom aus dem Balkonkraftwerk gibt es in der Regel keine Einspeisevergütung.

Balkonkraftwerk an Balkon

Fazit: Die Einspeisevergütung läuft aus – Eigenverbrauch zählt

Je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, desto wirtschaftlicher ist Ihre PV-Anlage: Trotz geringer Einspeisevergütung sinken Ihre Stromkosten erheblich. Wenn Sie den Eigenverbrauch dann noch verbessern – etwa durch einen Speicher oder einen Energiemanager – rentiert es sich noch mehr. Eine Volleinspeisung hingegen bringt zwar höhere Vergütungen, doch der selbst verbrauchte Netzstrom kostet auch mehr. Politische Pläne könnten ab 2027 die klassische Einspeisevergütung ohnehin abschaffen; ein Gesetz steht noch aus. Stattdessen könnte Energy Sharing mit Nachbar:innen finanziell attraktiv werden.

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