Photovoltaik: Welche Förderung gibt es 2026?

Zuletzt aktualisiert am 17.3.2026

Lesedauer: 10 Minuten

In vielen Haushalten steigt der Strombedarf – etwa durch Wärmepumpen oder E-Autos. Wer den dafür benötigten Strom mit einer eigenen PV-Anlage erzeugt, spart mit jeder Kilowattstunde Geld. Zwar sinkt die Einspeisevergütung für neue Anlagen und entfällt ab 2027 voraussichtlich ganz. Dafür winken aber weiter Förderprogramme von Ländern, Kommunen oder der KfW.

Solar-Förderung mit dem EEG

Aktuell fördert der Staat Photovoltaik vor allem über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gestartet ist das EEG im Jahr 2000 mit dem „100.000-Dächer-Programm“, im Laufe der vergangenen 20 Jahre wurde es stetig weiterentwickelt. Die aktuelle Version – das EEG 2024, auch Solarpaket 1 genannt – gilt seit Mai 2024. Es vereinfacht unter anderem den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen sowie die Nutzung von bestehenden PV-Anlagen und Balkonkraftwerken.

Wie funktioniert die Einspeisevergütung ab 2026?

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidet ab 2026 maßgeblich über die Höhe der Einspeisevergütung. Denn die Vergütungssätze sinken halbjährlich und werden bei negativen Strompreisen zeitweise gar nicht gezahlt.

Seit 2024 sinken die Einspeisevergütungen für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 Prozent. Wenn die Marktpreise für Strom negativ sind, entfällt die Einspeisevergütung künftig sogar ganz. Negative Strompreise entstehen immer dann, wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch überschreitet.

In jedem Fall kann sich eine gute Planung der Inbetriebnahme lohnen, da nach den Stichtagen die abgesenkten Sätze gelten und für 20 Jahre festgeschrieben werden.

Bei der sogenannten Einspeisevergütung fördert der Netzbetreiber laut EEG die Weiterleitung von Strom der eigenen Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz mit einer staatlich festgelegten Entlohnung pro Kilowattstunde. Sie richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Einspeisesätzen und gilt im Anschluss garantiert für 20 Jahre. Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem und ohne Steuerbox dürfen allerdings nur 60 Prozent ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen.

Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme vom 1.2.2026 bis 31.8.2026

Anlagengröße

bis 10 Kilowattpeak

bis 40 Kilowattpeak

Über­schuss­ein­spei­sung

7,7 Cent/Kilowattstunde

6,73 Cent/Kilowattstunde

Volleinspeisung

12,34 Cent/Kilowattstunde

10,35 Cent/Kilowattstunde

Quelle: Bundesnetzagentur

Wann wird die Einspeisevergütung gestrichen?

Die Bundesregierung arbeitet daran, die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen aus dem EEG im Laufe des Jahres aus Kostengründen zu streichen. Bei bestehenden Solaranlagen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2032. Anfang 2027 stehen neue Änderungen an, weil die Bundesregierung nach EU-Willen bis dahin das EEG reformiert haben soll. In jedem Fall ist es ratsam, die Einspeisevergütung noch zu nutzen, bevor sie voraussichtlich im laufenden Jahr ganz entfällt.

Solarmodul in Großaufnahme

Was passiert nach der 20-jährigen Einspeisegarantie?

Nach 20 Jahren endet regulär die Vergütung des eingespeisten Stroms zu den bei der Inbetriebnahme gültigen Vergütungssätzen. Dadurch erlischt bei zunehmend mehr Solaranlagen die staatliche Förderung. Während nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft 2025 bundesweit bereits mehr als 40.000 Anlagen betroffen waren, sollen es 2026 bereits fast 70.000 Anlagen sein. In diesen Fällen gibt es eine Anschlussregelung zur Vergütung des eingespeisten Stroms.

Einfache Anschlussregelung nutzen

Bis Ende 2032 können Solaranlagenbetreiber, bei denen die EEG-Förderung ausgelaufen ist, die einfache Anschlussregelung nutzen. Diese Frist wurde im Rahmen des Solarpakets 1 verlängert – ursprünglich sollte die Regelung nur bis 2027 gelten. Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und dafür eine Vergütung zahlen. Dieser „Marktwert Solar“ orientiert sich am Börsenstrompreis. Davon ziehen die Netzbetreiber noch die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms ab.

Solarmodule werden auf einem Dach anbgebracht

Voraussetzung: Anlagenbetreiber dürfen nichts an ihrer Photovoltaikanlage verändern. Allerdings sind die meisten Photovoltaikanlagen bis 2008 mit dem Konzept der Volleinspeisung ans Netz gegangen. Diese Variante wird angesichts der Betriebskosten der PV-Anlage und der steigenden Stromkosten zunehmend unattraktiv.

Alternativ können Haushalte künftig ihren Solarstrom auch an ihre Nachbarinnen und Nachbarn verkaufen. Dieses sogenannte Energy Sharing erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab dem 1. Juni 2026. Die gemeinsame Nutzung innerhalb lokaler Energiegemeinschaften könnte dann zu einer attraktiven Alternative zur Einspeisevergütung werden.

Zwar verliert die Einspeisevergütung in Zukunft also an Bedeutung – doch daneben gibt es auch 2026 weitere Fördermöglichkeiten. Dabei spielen neben günstigen KfW-Krediten vor allem Programme der Länder und Kommunen sowie Förderungen für Speicherlösungen eine wichtige Rolle.

Gut zu wissen: Fördervoraussetzungen

Für die Teilnahme an unterschiedlichen Förderprogrammen müssen jeweils verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Für alle gilt jedoch, dass Anträge auf eine Photovoltaik-Förderung vor Beginn der Arbeiten gestellt werden müssen. Wenn Sie also die Anschaffung einer PV-Anlage planen, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Anträge zu stellen. Informationen zu allen aktuellen Programmen (zum Beispiel Ansprechpartner:innen und Voraussetzungen) finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Staatliche Förderung über das KfW-Programm 270

Neben dem EEG unterstützt auf Bundesebene die deutsche Förderbank KfW mit zinsgünstigen Finanzierungen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern (Programm Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270). Nicht nur der Erwerb, auch die Kosten für Planung und Installation der Anlage werden gefördert. Die Förderkredite haben Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren und werden über die jeweilige Hausbank oder einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl beantragt. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW können Sie den Kreditvertrag dann mit Ihrer Bank/Ihrem Finanzierungspartner abschließen und mit der Installation beginnen.

Der Zinssatz startet bei 3,48 Prozent und richtet sich nach dem Ergebnis der Bonitätsprüfung – die Mindestlaufzeit beträgt 5 Jahre. Je nach Kredit ist dabei das erste bis fünfte Jahr tilgungsfrei. Zudem interessant ist, dass bis zu 100 Prozent der Investitionskosten über den Kredit abgedeckt werden können. Praktisch: Der KfW-Kredit ist unabhängig von der Einspeisevergütung. Bei der Kombination mit anderen Förderprogrammen gilt jedoch, dass dieselben Kosten in der Regel nicht doppelt gefördert werden dürfen.

Weitere Details und tagesaktuelle Konditionen erfahren Sie direkt bei der KfW.

Gut zu wissen: Umwelt- und Ökobanken

Spezielle Umwelt- und Ökobanken bieten ähnliche Konditionen wie die KfW an. Dazu zählen die UmweltBank, die GLS-Bank, die SWK Bank und die Ethikbank. Auch herkömmliche Banken finanzieren PV-Anlagen. Je nach persönlicher Bonität lohnt es sich in jedem Fall, die Zinsen mit denen für einen üblichen Ratenkredit zu vergleichen. Weitere Informationen zur Finanzierung einer Solaranlage finden Sie hier.

Förderprogramme der Bundesländer

Neben der Photovoltaik-Förderung auf Bundesebene kann auch jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es eine Photovoltaik-Förderung auflegt. Einige Länder haben sich dazu entschlossen.

Berlin fördert im Rahmen des Programms SolarPLUS unter anderem Solaranlagen auf Eigenheimen inklusive Pauschalen für Zählerschränke oder Speicher (SolarPLUS S) sowie die Installation größerer Solaranlagen inklusive Stromspeichern, Messplätzen oder Gutachten (SolarPLUS L).

Hamburg fördert im Rahmen des Programms Hamburger Dachbegrünung Solaranlagen, die mit begrünten Dächern kombiniert werden. Bei der Dachbegrünung kann es einen Zuschuss von maximal 100.000 Euro pro Gebäude geben. Die Unterkonstruktion der Solaranlage wird mit 40 bis 60 Prozent gefördert.

Baden-Württemberg unterstützt mit seinem „Wohnen mit Zukunft“-Programm Hausbesitzer:innen mit zinsgünstigen Darlehen bei der Anschaffung einer PV-Anlage.

Weitere Förderprogramme gibt es in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. In den übrigen Bundesländern gibt es aktuell keine landesweite PV-Förderung. Dafür bieten viele Kommunen Förderprogramme für PV-Anlagen an.

Kommunale Solar-Förderung

In einigen Bundesländern gibt es auch kommunale Förderprogramme, die den Ausbau der Photovoltaik unterstützen. Es lohnt sich, diese regionalen Förderprogramme im Auge zu behalten, da inzwischen in einigen Bundesländern PV-Anlagen bei grundlegender Dachsanierung verpflichtend sind oder dies in absehbarer Zeit sein werden. Alle aktuellen Förderprogramme finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Hier ein Überblick über Förderprogramme in ausgewählten deutschen Großstädten:

Stuttgart bezuschusst Photovoltaikanlagen im Rahmen der „Solaroffensive“. Gefördert werden unter anderem PV-Anlagen auf Gebäuden mit 350 Euro je kWp oder Anlagen auf Gründächern oder Fassaden mit bis zu 450 Euro.

Bis zu 9.000 Euro Zuschuss zu Photovoltaikanlagen gibt es in Hannover und umliegenden Städten im Rahmen des proKlima Förderprogramms.

Darüber hinaus bieten viele Kommunen auch Zuschüsse zu Steckersolargeräten. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über die Förderung von Balkonkraftwerken.

Photovoltaikanlage auf einem Dach

Mehr Eigennutzung: Förderung für Batteriespeicher

Nicht nur aufgrund sinkender Einspeisevergütungen ist es für Besitzer:innen von PV-Anlagen empfehlenswert, so viel wie möglich vom eigenen Solarstrom selbst zu verbrauchen. So werden sie auch unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Dazu muss Strom, der nicht gleich verbraucht werden kann, gespeichert werden. Die Anschaffungskosten von Stromspeichern für Solaranlagen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Eine PV-Anlage mit Speicher kostet oft nur 3.000 bis 5.000 Euro mehr als eine ohne Speicher.

Schon heute unterstützen viele Bundesländer mit attraktiven Förderangeboten bei der Anschaffung. In Berlin erfolgt die Förderung von Stromspeichern nicht mehr pro Kilowattstunde, sondern über pauschale Zuschüsse im Rahmen des Programms SolarPLUS. Für Ein- und Zweifamilienhäuser richtet sich die Förderhöhe nach der installierten Leistung der Photovoltaikanlage und kann – je nach Anlagengröße – mehrere tausend Euro betragen. Darüber hinaus werden Stromspeicher auch schon heute durch günstige Kredite durch die KfW-Bank gefördert. Auch hier lohnt sich ein Blick in unsere Fördermitteldatenbank.

Steuerbefreiungen

Geldwerter Vorteil: Seit 2023 sind PV-Anlagen und Batteriespeicher von der Umsatzsteuer befreit. Für Kauf und Installation zahlen Sie also 0 Prozent Mehrwertsteuer. Außerdem wird keine Einkommensteuer mehr fällig für die Einkünfte aus Solaranlagen mit weniger als 30 kWp. Das gilt für neu in Betrieb genommene Anlagen ebenso wie für bestehende. Zudem gibt es seit kurzem einige steuerliche Vereinfachungen. So müssen steuerfreie Strommengen bei kleinen Anlagen nicht mehr jährlich gemeldet werden – eine Meldung ist nur noch nach Anforderung der Zollbehörden fällig. Und Betreiber kleinerer Solaranlagen und Speicher, die Strom – beispielsweise bei Mieterstrommodellen – lokal abseits des öffentlichen Netzes liefern, können sich vom Status als „Versorger“ ausnehmen lassen. Das entlastet sie von vielen bürokratischen Melde- und Erklärungspflichten.

Fazit: Solaranlagen sind mit Photovoltaik-Förderung 2026 weiter attraktiv

Zwar läuft nun aller Voraussicht nach die staatliche Förderung über die Einspeisevergütung aus. Doch über Förderprogramme von Ländern, Kommunen oder der KfW lassen sich weiter neue Photovoltaikanlagen finanzieren. Zugleich steigen die Strompreise, während viele Haushalte mehr Strom benötigen – das macht die Nutzung von selbst erzeugtem Strom zunehmend attraktiver. Unter dem Strich lohnt sich damit die Anschaffung einer PV-Anlage nach wie vor. Wie sich eine PV-Anlage amortisiert, können Sie hier nachlesen.

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