Infowelt Energie

Photovoltaik-Förderung 2024 - so sparen Sie richtig

Auch 2024 gibt es noch Förderungen für Photovoltaik vom Staat –  zum Beispiel durch KfW-Kredite und die Einspeisevergütung.

Zuletzt aktualisiert am 09.07.2024
Lesedauer: 4 Minuten

Eine Investition in eine Solaranlage ist sinnvoll

Eine Investition in Photovoltaik ist 2024 absolut sinnvoll. Sie tragen damit nicht nur zum Umstieg auf erneuerbare Energien bei. Je früher Sie sich für eine Photovoltaikanlage entscheiden, desto höher fällt auch die staatlich garantierte Einspeisevergütung pro Kilowattstunde für die ersten 20 Betriebsjahre aus.

Während die Preise für Photovoltaikanlagen sinken, steigt gleichzeitig in vielen Haushalten der Strombedarf – zum Beispiel durch den Wechsel auf eine Wärmepumpe oder die Anschaffung von Elektroautos. Wer den dafür benötigten Strom mit einer eigenen PV-Anlage herstellen kann, spart mit jeder Kilowattstunde bares Geld.

Profitieren Sie von der Einspeisevergütung, Steuererleichterungen und vergünstigten Krediten

Viele PV-Förderprogramme auf Länderebene und der KfW-Zuschuss 442 für die kombinierte Anschaffung von Photovoltaikanlage, Energiespeicher und Wallbox wurden in den vergangenen Monaten gestoppt. Dennoch lohnt sich die Investition in Photovoltaik auch in 2024: Steuererleichterungen, Einspeisevergütungen und der spezielle KfW-Kredit mit Sonderkonditionen aus dem Programm 270 unterstützen Sie bei der Anschaffung Ihrer Photovoltaikanlage. Erfahren Sie hier mehr über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihr Photovoltaik-Projekt:

Photovoltaik-Förderung über staatliche Zuschüsse

Aktuell wird Photovoltaik staatlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die jüngste Version – das EEG 2023 – entstand aus dem sogenannten Osterpaket. Die Novelle gilt seit Juli 2022 und beinhaltet unter anderem erstmals wieder eine Anhebung der Einspeisevergütung.

Das EEG wurde 2000 mit dem „100.000-Dächer-Programm“ ins Leben gerufen und im Laufe der letzten 20 Jahre weiterentwickelt. Die erste Photovoltaik-Förderung gab es schon vor mehr als 30 Jahren: Zwischen 1990 und 1992 hat die Bundesregierung mit dem „1000-Dächer-Programm“ die Anschaffung von Photovoltaikanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser gefördert. Seit September 2023 gab es zudem eine neue Förderung der KfW, die aber 2024 nicht fortgesetzt wurde.

Höhere Einspeisevergütung für mehr Solarstrom

Eine wichtige staatliche Förderung von Photovoltaikanlagen ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wer den Strom der eigenen Solaranlage ins öffentliche Netz weiterleitet, wird vom Netzbetreiber mit einer staatlich festgelegten Entlohnung pro Kilowattstunde gefördert. Diese Einspeisevergütung wird mit den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Einspeisesätzen festgelegt und dann über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Nach einem kontinuierlichen Absenken der Sätze galten seit 2022 erstmals wieder höhere Einspeisevergütungen. Seit 1. Februar 2024 sinken die Sätze wieder. Sie werden jedoch nur halbjährlich und nicht mehr monatlich angepasst.

Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme vom 01.02. bis 31.07.2024

Anlagengröße bis 10 Kilowattpeak bis 40 Kilowattpeak
Überschusseinspeisung 8,11 Cent/Kilowattstunde 7,03 Cent/Kilowattstunde
Volleinspeisung 12,87 Cent/Kilowattstunde 10,79 Cent/Kilowattstunde

Quelle: Bundesnetzagentur

Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme vom 01.08.2024 bis 31.01.2025

Anlagengröße bis 10 Kilowattpeak bis 40 Kilowattpeak
Überschusseinspeisung 8,03 Cent/Kilowattstunde 6,96 Cent/Kilowattstunde
Volleinspeisung 12,74 Cent/Kilowattstunde 10,68 Cent/Kilowattstunde

Quelle: Bundesnetzagentur

Änderungen des EEG 2023:

  • Die einst monatliche Absenkung (Degression) wurde bis Anfang 2024 ausgesetzt. Seit Februar 2024 sinkt die Vergütung halbjährlich um 1 %.
  • Anlagenbetreiber können jährlich neu zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wählen.
  • Kleine Anlagen sind von Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Als klein gilt eine Anlage bis 30 Kilowattpeak auf Einfamilienhäusern und bis 15 Kilowattpeak auf Wohneinheiten.

Welche Förderungen gibt es ab 2025 für Photovoltaikanlagen?

Auch in 2025 wird die halbjährliche Degression der Einspeisevergütung um 1 % am 01.02.2025 und am 01.08.2025 stattfinden. Eine gute Planung der Inbetriebnahme kann sich daher lohnen, da nach den Stichtagen die abgesenkten Sätze gelten und für 20 Jahre festgeschrieben werden. Die Finanzierung über günstige KfW-Kredite wird voraussichtlich bestehen bleiben. Es lohnt sich immer, die regionalen Förderprogramme im Auge zu behalten, da inzwischen in einigen Bundesländern eine PV-Anlagen-Pflicht bei grundlegender Dachsanierung besteht oder zeitnah in Kraft treten wird. Alle aktuellen Förderprogramme finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Lösungen nach Ende der Einspeisevergütung

Nach 20 Jahren endet die Vergütung des eingespeisten Stroms zu den bei der Inbetriebnahme gültigen Vergütungssätzen. So ist bei einigen Solaranlagenpionieren die staatliche Förderung bereits erloschen. In diesen Fällen gibt es eine Anschlussregelung zur Vergütung des eingespeisten Stroms. Bei einigen Solaranlagenpionieren ist die staatliche Förderung bereits erloschen. Wenn die Photovoltaikanlage 20 Jahre alt ist, bekommen die Besitzer keine Einspeisevergütung mehr für die gebrauchte Anlage.

Einfache Anschlussregelung nutzen

Bis Ende 2027 können Solaranlagenbetreiber, bei denen die EEG-Förderung ausgelaufen ist, die einfache Anschlussregelung nutzen. Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung zahlen. Dieser „Marktwert Solar“ orientiert sich am Börsenstrompreis. Davon ziehen die Netzbetreiber noch die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms ab.

Voraussetzung: Sie dürfen nichts an Ihrer Photovoltaikanlage verändern. Allerdings sind die meisten Photovoltaikanlagen bis 2008 mit dem Konzept der Volleinspeisung ans Netz gegangen, sodass Sie keine Chance auf einen Eigenverbrauch haben. Diese Variante wird angesichts der Betriebskosten der PV-Anlage und der steigenden Stromkosten immer unattraktiver.

Zuschüsse zu Photovoltaik-Anlagen auf Länderebene

Neben der Photovoltaik-Förderung auf Bundesebene kann auch jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es eine Photovoltaik-Förderung auflegt. In den meisten Bundesländern sind die Förderungen in letzter Zeit ausgelaufen.

Infografik: Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen in Deutschland

Berlin fördert noch bis Jahresende 2024 im Rahmen des Programmes SolarPLUS unter anderem den Kauf von Stromspeichern und die Mehrkosten von denkmalgerechten Anlagen sowie Fassaden- und Gründach-PV. Auch Dachgutachten und Steuerberatungen werden unterstützt.

NRW unterstützt über progres.NRW zum Beispiel Carports mit PV-Dach oder die Installation von Fassaden-PV.

Fördervoraussetzungen

Anträge auf eine Photovoltaik-Förderung müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Informationen zu allen aktuellen Programmen (z. B. Ansprechpartner:innen und Voraussetzungen) finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Photovoltaik-Förderung auf kommunaler Ebene

Darüber hinaus gibt es regionale Förderprogramme für Photovoltaik. So unterstützen zum Beispiel viele Kommunen in Niedersachsen Steckersolargeräte mit Zuschüssen von bis zu 400 €. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über die Förderung von Balkonkraftwerken.

Solaranlage auf dem Dach

Photovoltaik-Förderung über Kredite

Die KfW unterstützt die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit zinsgünstigen Finanzierungen (Programm Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)).  Nicht nur die Anschaffung, auch die Kosten für Planung und Installation der Anlage werden gefördert. Die Förderkredite haben Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren und werden über die Hausbank abgeschlossen. Das erste Jahr ist tilgungsfrei.

Der Zinssatz startet bei 5 % und richtet sich nach dem Ergebnis der Bonitätsprüfung. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Bis zu 100 % der Investitionskosten können über den Kredit abgedeckt werden. Praktisch: Der KfW-Kredit ist unabhängig von der Einspeisevergütung. Sie können also beide Formen der staatlichen Förderung gleichzeitig nutzen.

So funktioniert die Antragstellung:

  1. Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie den Antrag optimal vorbereiten.
  2. Die Antragstellung läuft über eine Bank oder einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
  3. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW können Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank/Ihrem Finanzierungspartner abschließen und mit der Installation beginnen.

Gut zu wissen: Spezielle Umwelt- und Ökobanken bieten ähnliche Konditionen wie die KfW an. Dazu zählen die UmweltBank, die GLS-Bank, die SWK Bank und die Ethikbank. Aber auch ganz normale Banken finanzieren PV-Anlagen.

Vattenfall Fazit

Auch wenn viele staatliche Förderungen inzwischen ausgelaufen sind, gibt es noch Wege, die Kosten einer neuen Photovoltaik-Anlage zu finanzieren. Der wichtigste ist die Einspeisevergütung, die nach der Novelle des EEG 2023 langsamer sinkt. Aber auch günstige Kredite können eine Option sein. Bei der Finanzplanung sollten auch regionale Förderungen in Betracht gezogen werden. So wird die eigene Photovoltaikanlage zu einer bezahlbaren Investition in erneuerbare Energien.

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