



Ihr Gaspreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen
Gaspreis erklärt
In diesem Video wird erklärt wie sich der Gaspreis zusammensetzt und was es mit den wichtigsten Steuern, Abgaben und Umlagen auf sich hat.
Die einzelnen Bestandteile werden in Grundpreis und Verbrauchspreis aufgeteilt:
- Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig. Er beinhaltet zum Beispiel die Kosten für die Gasrechnungslegung und den Zahlungsverkehr sowie auch die an Dritte zu zahlenden verbrauchsunabhängigen Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung.
- Der Verbrauchspreis wird anhand des individuellen Verbrauchs berechnet. Es ist der Preis für die verbrauchsabhängig berechneten Preisbestandteile. Der Verbrauchspreis von Gas wird in Cent je Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Erläuterungen zu den staatlich veranlassten Kosten
Kosten für Emissionszertifikate wurden im Rahmen des Klimapakets mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Dieses Gesetz verpflichtet Energieversorger seit 2021 für das Gas, das sie verbrauchen oder an ihre Kundinnen und Kunden liefern, sogenannte Emissionszertifikate einzukaufen. Der Kaufpreis ist dann am Ende auch ein Teil der Gasrechnung.
Das Ziel ist, CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn wenn Gas mehr kostet, sinkt der Verbrauch und führt damit auch zu weniger umweltschädlichen CO2-Emissionen. Das eingenommene Geld wird in Klimaschutzmaßnahmen gesteckt und für Entlastungen genutzt – zum Beispiel bei Stromkosten.
Der neue CO2-Preis betrug ab Januar 2021 zunächst 25 Euro. Danach steigt er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
Nach dieser Einführungsphase sollen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage.
Die Strom- und Gasnetzbetreiber verlegen ihre Versorgungsleitungen über bzw. unter öffentlichen Verkehrswegen. Für die Nutzung müssen sie den jeweiligen Gemeinden und Städten eine Gebühr zahlen. Diese Gebühr heißt Konzessionsabgabe und ist Bestandteil Ihres Strompreises. Sie wird seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und den Letztverbrauchern vom Energielieferanten in Rechnung gestellt.
Zu erwartende Fehlbeträge für Energiemengen bei Standard-Lastprofilen (SLP) müssen ausgeglichen werden. Für diese Regel- bzw. Ausgleichsenergie wird vom Marktgebietsverantwortlichen eine Umlage erhoben, die der Bilanzkreisverantwortliche, in diesem Fall die Vattenfall Europe Sales GmbH, zu tragen hat.
Um die Gasversorgung auch in den kommenden Heizsaisons sicherzustellen, ist eine möglichst stetige Befüllung der Gasspeicher in Deutschland notwendig. Die Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortliche für den deutschen Gasmarkt ist berechtigt, die ihr im Zusammenhang damit entstehenden Kosten per Umlage zu erheben. Dementsprechend erhebt die THE seit dem 1. Oktober 2022 die Speicherumlage. Die Höhe der Umlage ist auf der Internetseite der THE (www.tradinghub.eu) veröffentlicht. Geregelt wird die Speicherumlage durch § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29.7.2022 (Az. BK7-22-052), mit dem die Bundesnetzagentur die Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG genehmigt hat.
Die Energiesteuer beinhaltet die Kosten, die nach dem Energiesteuergesetz erhoben werden. Diese sollen die Energie maßvoll versteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und Ressourcen schonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln. Die Energiesteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Wie hoch sind die Kosten für Netz und Messung?
Der genaue Betrag ist abhängig davon, welcher Netzbetreiber und welcher Messstellenbetreiber an Ihrer Lieferstelle zuständig ist oder mit der Messung beauftragt wurde. Daher kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Unten finden Sie beispielhaft die Preisblätter von den Gasnetzbetreibern einiger großer deutscher Städte.
Berlin |
Frankfurt am Main |
Hamburg |
Köln |
München |
Stuttgart |
Der Preis für den Einkauf von Gas wird im Wesentlichen, wie bei anderen Gütern auch, von Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt. Ausführliche Informationen dazu haben wir Ihnen auf der folgenden Seite zusammengestellt:
Weitere Fragen und Antworten
Zu den neuen Gas-Umlagen
Selbstverständlich wird Vattenfall den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage berücksichtigen und die nächste Rechnung wird ohne diese Umlage erfolgen.
Beachten Sie bitte, dass die Bundesregierung auf die Gasbeschaffungsumlage per Verordnung verzichten wird, die Speicherumlage hat weiterhin Bestand.
Die Gasbeschaffungsumlage fällt weg. Die Speicherumlage und die Bilanzierungsumlage haben weiterhin Bestand.
Die Entscheidung der Bundesregierung betrifft ausschließlich die Gasbeschaffungsumlage.
Selbstverständlich passen wir Ihren Preis entsprechend an und berücksichtigen den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage. Eine schriftliche Information erfolgt nicht.
Ihren aktuellen Preis können Sie jederzeit in unserem Online Service unter den Tarifinformationen einsehen.
Gern können Sie online Ihren Abschlagsbetrag unter vattenfall.de/service/abschlag anpassen. Aufgrund der aktuell sehr dynamischen Situation am Energiemarkt und in der Politik empfehlen wir keine Anpassung des Abschlagsbetrages aufgrund des Wegfalls der Gasbeschaffungsumlage.
Aufgrund der aktuell sehr dynamischen Situation am Energiemarkt und in der Politik empfehlen wir keine Anpassung des Abschlagsbetrages aufgrund des Wegfalls der Gasbeschaffungsumlage.
Wenn Sie Ihren Abschlag dennoch anpassen wollen, können Sie dies ganz einfach online unter vattenfall.de/service/abschlag tun.
Zu viel gezahlte Beträge werden mit der nächsten Rechnung berücksichtigt.
In Ihrer Jahresrechnung wird die Umlage nicht berücksichtigt. Daher muss auch keine Rückerstattung erfolgen.
Die Gasbeschaffungsumlage war eine Idee der Bundesregierung, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Am 29. September hat die Bundesregierung ihre Pläne zurückgenommen und stattdessen alternative Maßnahmen vorgestellt.
Mit der Gasbeschaffungsumlage sollten Energieversorgungsunternehmen (Gasimporteure) einen finanziellen Ausgleich erhalten, wenn diese unmittelbar von einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland betroffen sind und deshalb kurzfristig zu sehr hohen Marktpreisen neue Gasmengen beschaffen müssen. So sollte das Risiko verringert werden, dass die Lieferkette unterbrochen wird und die Gasversorgung in Deutschland gefährdet ist.
Das Gesetz sieht die Befüllung der deutschen Gasspeicher zum 1. Oktober zu 85%, zum 1. November zu 95% und zum 1. Februar zu 40% vor. Den aktuellen Gesamtspeicherstand in Deutschland finden Sie jederzeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Zu Preisanpassungen
Wir überprüfen unsere Kosten für Energiebeschaffung und -vertrieb immer erst nach Ablauf der mit Ihnen vereinbarten Preisgarantie. Wenn Sie danach von einer Preiserhöhung betroffen sind, informieren wir Sie, je nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihren Vertrag gelten, 4 beziehungsweise 6 Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung schriftlich.
Eine Ausnahme bilden nach unseren Energielieferverträgen ausdrücklich Kostenänderungen bei den im Vertrag genannten Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich veranlassten Mehrbelastungen. Das Gleiche gilt für neu eingeführte Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich veranlasste Mehrbelastungen. Solche Kostenänderungen werden auch schon während einer Preisgarantie an Sie weitergegeben.
Der individuelle Preis hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst spielt die Wahl des Tarifs eine Rolle und weiterhin, ob dieser Tarif eine Preisgarantie für eine bestimmte Laufzeit innehat. Je nach Wohnort können auch Netzentgelte unterschiedlich ausfallen. Auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die jeweilige Beschaffungssituation bestimmen den Preis.
Bei gleichbleibendem Verbrauch wird Ihr aktueller Abschlag nicht ausreichen. Passen Sie daher Ihren Abschlag an, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Das geht ganz einfach unter vattenfall.de/service/abschlag.
Bei einer Preisanpassung brauchen Sie Ihren Zählerstand nicht abzulesen. Ihren Verbrauch grenzen wir rechnerisch ab. Sie finden beide Zeiträume in Ihrer nächsten Rechnung. Möchten Sie Ihren Zählerstand trotzdem mitteilen, können Sie dies ganz einfach unter vattenfall.de/service/zaehlerstand tun.
Ihr Abschlag wurde angepasst, damit dieser Ihre Energiekosten bestmöglich deckt und es zu keinen hohen Nachzahlungen kommt.
In einem von uns vorgegebenen Rahmen können Sie diesen Abschlag selbst noch ändern, wenn Sie z.B. mit einem geringeren Gasverbrauch rechnen. Das geht ganz einfach unter vattenfall.de/service/abschlag. Ist Ihr Gasverbrauch unverändert, raten wir Ihnen dringend von einer Senkung ab.
Wenn Sie Probleme haben, Ihre gestiegenen Abschläge oder Rechnungen zu bezahlen, finden Sie weiter Informationen und Hilfestellungen unter vattenfall.de/zahlungsverzug.
Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten schnellstmöglich an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. So kann beispielsweise der Abschlagstermin angepasst werden oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Zudem unterstützen wir Sie, passende Beratungsstellen auch unabhängig von Vattenfall zu finden. Weitere Informationen finden Sie unter vattenfall.de/zahlungsverzug.
Nach wie vor hat das Einsparen von Energie den größten Effekt auf die eigenen Energiekosten. Schon kleine Dinge helfen im Alltag beim Energiesparen.
Viele Tipps, bei denen sicher auch für Sie etwas dabei ist, finden Sie in unserer Infowelt Energie.