



Wann kommt es zur Grundversorgung?
Wenn kein anderer Lieferant mit der Energieversorgung für Haushaltskund:innen in unseren Grundversorgungsgebieten beauftragt wurde, liefern wir Ihnen Strom und Gas, damit Ihre Energieversorgung gesichert ist. Das ist zum Beispiel auch der Fall, wenn Sie sich nicht schon vor einem Umzug um Ihren Stromvertrag kümmern. Als Grundversorger erfüllen wir damit die gesetzlichen Vorgaben nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Zur Grundversorgung kommt es auch bei verspäteteten Anmeldungen. Seit dem 6. Juni 2025 sind bei Strom keine rückwirkenden Anmeldungen mehr möglich. Das heißt, der Grundversorgungstarif des jeweiligen Grundversorgers gilt so lange, bis ein anderer Stromliefervertrag abgeschlossen wird. Bei Gas kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch rückwirkend ein anderer Gasliefervertrag abgeschlossen werden. Als Grundversorger erfüllen wir mit unserer Belieferung die gesetzlichen Vorgaben nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Grundversorger ist, wer die meisten Haushaltskund:innen in einem Netzgebiet beliefert. Dieser wird immer für 3 Jahre benannt. Als Haushaltskund:innen gelten gesetzlich alle privaten Haushalte und darüber hinaus alle Lieferstellen mit einem gewerblichen, beruflichen und landwirtschaftlichen Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr.
Wenn wir für Ihre Postleitzahl der Grundversorger sind, finden Sie die Allgemeinen Bedingungen (StromGVV, GasGVV) und Preise sowie weitere Informationen zu unserer Grundversorgung für Strom hier und für Gas hier.
Wie komme ich aus der Grundversorgung wieder raus?
Wählen Sie einfach einen anderen, zu Ihnen passenden Tarif aus. Das geht ganz einfach mit unserem Tarifrechner für Strom hier oder Gas hier.
Wenn wir Sie zurzeit mit der Grundversorgung beliefern, ist ein Wechsel in den neuen Tarif meist schon zum nächsten Tag möglich.
Falls Sie jedoch ein anderer Energielieferant mit der Grundversorgung beliefert, ist ein Wechsel in der Regel erst mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich.
Gesetzliche Regelungen
In Deutschland ist die Grundversorgung von Haushaltskund:innen nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Auch die Vertragsbedingungen zwischen dem Grundversorger und den Kund:innen sind per Gesetz stark reguliert. Hier greift die Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV). Verbraucher:innen können mehr Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Strom und Energie auf der Website des Bundesamtes für Justiz einsehen.
Wir beliefern nicht nur Privathaushalte. In den Gebieten Berlin, Hamburg, Schutterwald, Hasbergen und Röttenbach beliefern wir als Grundversorger ebenfalls Unternehmen, die keine anderweitigen Verträge abgeschlossen haben, denn diese zählen bei einem Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr ebenfalls zu den Haushaltskund:innen. Der Grundversorgungstarif ist jedoch nicht für jeden Haushalt oder jedes Unternehmen vorteilhaft. Daher lohnt es sich für Verbraucher:innen häufig, den Strompreis zu vergleichen und gegebenenfalls den Vertrag zu wechseln.

Wählen Sie den Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt
Ob Tarife, die Boni versprechen, eine Preisgarantie haben oder Sie die Energiewende mit Ökostrom unterstützen. Sie haben die Wahl.

Merkmale der Grundversorgung:
- Der Vertrag zur Grundversorgung muss nicht aktiv abgeschlossen werden, sondern kommt bereits durch konkludentes Handeln, in diesem Fall durch den Verbrauch von Strom, zustande.
- Vertragsbedingungen sind gesetzlich durch die Grundversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV) reguliert
- Keine Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist zwei Wochen
- Keine Preisgarantie
Warum bin ich in der Grundversorgung?
Eine Grundversorgung besteht automatisch, wenn kein anderer Strom- oder Gasliefervertrag abgeschlossen wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- Sie umziehen und sich nicht rechtzeitig um einen Strom- bzw. Gasliefervertrag gekümmert haben.
- Sie einen Vertrag wirksam gekündigt oder widerrufen haben und sich einen Tag nach dem Wirksamwerden der Kündigung oder des Widerrufes kein neuer Vertrag anschließt.
- Ihr Vertrag von Ihrem Lieferanten gekündigt wurde und Sie keinen sich nahtlos anschließenden Vertrag abgeschlossen haben.
FAQ zur Vattenfall Grundversorgung
Wenn Sie umziehen, kümmern Sie sich unbedingt schon vor der Schlüsselübernahme für die neue Wohnung um einen Vertrag für die neue Lieferstelle. Für die Anmeldung erfragen Sie am besten schon frühzeitig die Zählernummer und Marktlokations-Identifikationsnummer bei der Hausverwaltung. Mit diesen Daten können Sie gleich ab Lieferbeginn Ihren Wunschtarif für Strom hier und Gas hier bei uns anmelden.
Sie werden in Ihrer alten Wohnung schon jetzt von uns beliefert? Dann melden Sie Ihren Umzug ganz einfach hier online.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern für ein und dieselbe Lieferstelle Ihren Lieferanten wechseln möchten, kümmern Sie sich für einen nahtlosen Wechsel in Ihren Wunschtarif bitte frühzeitig um einen neuen Anschlussvertrag. Ihren passenden Tarif finden Sie in unserem Tarifrechner für Strom hier oder Gas hier.
Wenn Sie nicht rechtzeitig aktiv einen Liefervertrag mit einem Strom- oder Gaslieferanten abgeschlossen haben, erfolgt die Belieferung mit der gesetzlichen Grundversorgung. So ist Ihre Energieversorgung trotzdem jederzeit durch den jeweiligen Grundversorger gesichert.
Die Grundversorgung endet mit dem Abschluss eines anderen Liefervertrages. Wählen Sie einfach Ihren passenden Tarif in unserem Tarifrechner für Strom hier oder Gas hier aus.
Wenn wir für Ihre Postleitzahl der Grundversorger sind, finden Sie die Allgemeinen Bedingungen (StromGVV, GasGVV) und Preise sowie weitere Informationen zu unserer Grundversorgung für Strom hier und für Gas hier.
Wenn Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden, finden SIe die Informationen dazu auch in Ihrer Vertragsbestätigung.
Strom- bzw. Gastarife unterscheiden sich unter anderem in Bezug auf den Preis und die Strom- bzw. Gaserzeugung. Welcher Tarif sich am besten für Sie eignet, hängt zum Beispiel davon ab, wie wichtig Ihnen Preissicherheit oder Flexibilität sind. Unsere Tabelle gibt Ihnen einen Überblick zu Vor- und Nachteilen.
Vattenfall Grundversorgung |
Anderer Tarif (Beispiel) |
---|---|
+ keine Mindestvertragslaufzeit |
- Bindung bis Ende der Mindestvertragslaufzeit |
+ Kündigungsfrist beträgt 14 Tage |
- Kündigungsfrist beträgt einen Monat |
+ für alle Haushalte verfügbar |
- kann ggf. nach Bonitätsprüfung verwehrt werden |
- keine feste Preisbindung |
+ zugesicherter Preis (für Erstvertragslaufzeit) |
- kein Bonus |
+ Bonus zum Vertragsabschluss möglich |
- keine Wahlmöglichkeiten zwischen |
+ Wahlmöglichkeit zwischen Grün- und Graustrom |
Tipp: Vergleichen Sie die Preise unserer unterschiedlichen Angebote und rechnen Sie aus, wie viel Prozent Ihrer Energiekosten Sie mit einem Wechsel sparen können.
Wenn sich Ihre Lieferstelle in einem unserer Grundversorgungsgebiete befindet und Sie keinen anderen Lieferanten mit der Energielieferung beauftragt haben, beliefern wir Sie mit Strom (dort, wo wir Strom-Grundversorger sind) bzw. Gas (dort, wo wir Gas-Grundversorger sind). Durch die Entnahme von Strom bzw. Gas kommt ein Liefervertrag zustande. Der Netzbetreiber übermittelt uns alle relevanten Daten hierzu. Sie erhalten eine Vertragsbestätigung von uns mit allen Informationen, auch zu Ihren Abschlägen. So werden Sie rechtzeitig zu anstehenden Zahlungen informiert.
Sofern Sie sich nicht selbst mit Ihren Daten bei uns angemeldet haben, erhalten wir diese von Ihrem Netzbetreiber.
Das kann daran liegen, dass Sie für die direkte Weiterbelieferung nach Wirksamkeit Ihrer Kündigung noch keinen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen haben. Oder Ihr Vertrag beginnt erst wenige Tage später. Wenn Ihre Lieferstelle in einem unserer Grundversorgungsgebiete liegt, übernehmen wir die nahtlose Belieferung im Rahmen der Grundversorgung. Damit stellen wir Ihre Versorgung zu jedem Zeitpunkt sicher.
Sie können Kosten vermeiden, indem Sie den Anschluss durch den Netzbetreiber sperren oder stilllegen lassen. Dann besteht keine Stromversorgung mehr und es werden weder Grund- noch Verbrauchspreis berechnet.
Unser Stromgrundversorgungstarif unterscheidet nicht nach Tag- und Nachtstrom. Auch mit einem Zweitarifzähler zahlen Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde einen einheitlichen Verbrauchspreis. Wenn Sie einen zeitvariablen Tarif nutzen möchten, empfehlen wir unseren Easy12 Tag-Nacht Strom.
Wenn ein Energielieferant nicht mehr liefern kann, übernimmt der jeweilige Grundversorger die sogenannte Ersatzversorgung (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz) – längstens für 3 Monate. Sie können aber jederzeit während der Ersatzversorgung einen neuen Liefervertrag abschließen und die Ersatzversorgung beenden. Andernfalls kommt nach drei Monaten ein Grundversorgungsvertrag zustande, wenn Sie weiter Strom bzw. Gas beziehen. Weitere Informationen zur Ersatzversorgung finden Sie hier.
Dieser Zusatz bei den Tarifinformationen bedeutet, dass der Tarif kein Grundversorgungstarif ist. Zu dieser Angabe sind wir gesetzlich verpflichtet. Außerhalb der Grundversorgung gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen mit je nach Tarif zum Beispiel unterschiedlichen Kündigungsfristen, Mindestvertragslaufzeiten und Bonusregelungen. Unsere Tarife finden Sie hier.