Keine Energiewende ohne Wärmewende

Zuletzt aktualisiert am 23.9.2026

Lesedauer: 8 Minuten

Die Energiewende ist in den deutschen Haushalten noch nicht so recht angekommen. Viele Menschen sind verunsichert, wie ihre persönliche Wärmewende aussehen kann und ob sie sich lohnt. Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten, Chancen und dem gesetzlichen Rahmen.

Was versteht man unter Wärmewende?

Mission Wärmewende: Deutschland soll bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. So steht es im Klimaschutzgesetz. Ein Baustein dafür ist auch eine Wärmewende. Denn der größte Teil der Energie, der für Wärme zuhause sorgt, stammt immer noch aus fossilen Brennstoffen. Gleichzeitig ist Heizen für mehr als zwei Drittel des Endenergieverbrauchs in privaten Haushalten verantwortlich. Hier setzt die Wärmewende an – mit Maßnahmen, die einerseits Wärmeenergie einsparen, zum Beispiel durch energetische Sanierung. Andererseits soll der Wärmeverbrauch dekarbonisiert, also der gebäudebezogene CO2-Ausstoß reduziert werden – zum Beispiel durch Heizungen, die ohne fossile Energiequellen auskommen. Möglich ist das durch den Einsatz Energien aus beispielsweise Wind- oder Solarquellen.

Wärmewende und Dekarbonisierung

Bislang wird Wärme in Deutschland überwiegend mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen durch den Betrieb von Gebäuden. Im Gegensatz zur Stromerzeugung, wo Energien aus erneuerbaren Quellen wie zum Beispiel Solar mehr als die Hälfte ausmachen, liegt der Anteil erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung bisher nur bei etwa 19 Prozent. Die Wärmewende birgt also noch viel Potenzial, die direkten Treibhausgasemissionen des Gebäudebetriebs zu verringern.

Wärmewende in Deutschland

Die Energiewende ist in der Wärmeversorgung noch nicht so recht angekommen. Aber der Wärmemarkt ist in Bewegung.

Die meisten Heizungen in Deutschland werden mit Gas betrieben. In Wohnungen ist der Anteil des Energieträgers gegenüber 2019 von 48,2 auf 56,1 Prozent gestiegen.

Gleichzeitig hat eine Verjüngung der Heizungen stattgefunden. Während das durchschnittliche Alter der Heizungsanlage in Wohngebäuden 2019 noch bei 16,4 Jahren lag, waren es Ende 2024 13,7 Jahre. Aber der Modernisierungsbedarf im Wärmemarkt bleibt hoch.

Noch immer ist ein Drittel der Heizungen 20 Jahre oder älter. Der Austausch veralteter Heizungsanlagen kann sich bei entsprechender Berücksichtigung des Produktionszyklus positiv auf die Klimabilanz auswirken. 

Zwischen 2019 und 2023 wuchs der Anteil der Wärmepumpen in Wohnungen von 2,2 auf 3,5 Prozent. Im Neubau ist die Wärmepumpe mittlerweile Standard: Bei den 2025 fertiggestellten Wohngebäuden in Deutschland nutzen fast drei Viertel (73,6 Prozent) hauptsächlich Wärmepumpen zur Erzeugung der Heizenergie – 2015 war es noch knapp ein Drittel. Auch die Fernwärme legt zu: Von 2013 bis 2023 wurden knapp 63.000 Wohnungen von Öl auf Fernwärme umgestellt und weitere knapp 45.000 von Gas auf Fernwärme. Die Fernwärme soll nun Schritt für Schritt mit weniger fossilen Brennstoffen auskommen. Knapp 282.000 Haushalte, die früher mit Öl geheizt haben, nutzen mittlerweile Strom als Energieträger für ihre Heizungsanlage. Viele von ihnen wechselten zu einer elektrischen Wärmepumpe. Und auch Solarthermie zur Unterstützung der Heizung hat laut der BDEW-Studie stark zugenommen.

Wärmeplanungsgesetz:

Was die kommunale Wärmeplanung angeht, gilt seit dem 1. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz. Es verpflichtet die Bundesländer zu einer flächendeckenden Wärmeplanung in ihren Gebieten. Diese hat unter anderem die Aufgabe, die örtlichen Möglichkeiten zu identifizieren, die Wärme aus erneuerbaren Energien wie etwa Solar- oder Geothermie oder industrielle Abwärme erzeugen. Sie sollen dann über Wärmenetze in die lokale Wärmeversorgung eingebunden werden.

Bis Mitte 2026 muüssten alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Ffür die kleineren Kommunen ist läuft die Frist noch bis Mitte 2028.

Hinweis: Wird der benötigte Strom vollständig aus dem öffentlichen Netz bezogen, können die laufenden Kosten einer Infrarot-Deckenheizung als alleinige Heizung vergleichsweise hoch ausfallen. Bei einem Stromverbrauch von 1.080 kWh und einem angenommenen Strompreis von 39 Cent pro Kilowattstunde entstehen in unserem Rechenbeispiel Stromkosten von rund 421 Euro. Eine Photovoltaikanlage kann dazu beitragen, einen Teil des benötigten Stroms selbst zu erzeugen und damit den Netzstrombezug zu reduzieren. 

Wärmewende zu Hause: Durchblick mit Energieberatung

Fenster austauschen, eine neue Heizung einbauen, oder doch besser das Dach dämmen? Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer:innen und Mieter:innen bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.

Mit der Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden solche von Expert:innen durchgeführte Energieberatungen unterstützt. Die Höhe der Förderung:

  • 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern

  • 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

  • Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Wärmewende beim Heizen: das Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz / Heizungsgesetz

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), kurz Heizungsgesetz genannt, leitete die Politik die Dekarbonisierung beim Heizen ein und schlug damit hohe Wellen. Im Juli 2026 wurde das GEG vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Das große Ziel bleibt unverändert lautet: Ab 2045 darf nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Der Weg dorthin hat sich verändert. Mit dem GModG gilt wieder die freie Heizungswahl, die 65-Prozent-Regel ist entfallen. Aktuell steht das Gesetz vor einer großen Reform. Bis Mai 2026 will die Bundesregierung eine Novelle beschließen. Die Förderungen bleiben grundsätzlich vorerst bestehen, aber die Details sind offen.

Vor allem die sogenannte 65-Prozent-Regel wird diskutiert. DieseSie schreibt schrieb vor, dass möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden musste. Auch die Austauschpflicht für ältere Heizkessel gibt es nicht mehr; funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Auch, wenn eine Heizung defekt und nicht mehr reparierbar ist, gilt die freie Heizungswahl. Aber: Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, muss die sogenannte Biotreppe beachten. Ab 2029 gelten für neu eingebaute Gasheizungen schrittweise steigende Mindestanteile an Biogas: 

  • Ab 2029: mindestens 10 Prozent
  • Ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • Ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • Ab 2040: mindestens 60 Prozent

Wärmepumpen als Heizsysteme mit Umweltwärme

Wärmepumpen sind ein wichtiger Baustein im Klimaschutz, denn sie nutzen die Umweltwärme zum Heizen.

Warum sie dennoch einen CO2-Fußabdruck haben? Das liegt zum einen an der Herstellung. Ein anderer Grund ist die Funktionsweise einer Wärmepumpe: Um die Wärme aus der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich zum Heizen nutzen zu können, benötigen Wärmepumpen Strom, der in Teilen noch aus Kohle- und Gaskraftwerken stammt. Bei Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien kann diese Form der Wärmegewinnung Einfluss auf die CO2-Bilanz haben. Das Ziel lautet, aus einer kWh Strom möglichst viel Wärme zu erzeugen. Dann kann sie aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme bereitstellen, abhängig von Anlage, Gebäude und Außentemperatur.

Die Anschaffungskosten unterscheiden sich je nach Wärmepumpen-Art. Sie hängen aber auch von der Leistung der Wärmepumpe ab, die sich nach der benötigten Heizlast des Hauses richtet. Ist ein Haus besonders gut gedämmt, müssen die Bewohner:innen weniger heizen. Deshalb kann die Wärmepumpe kleiner dimensioniert werden und ist günstiger in der Anschaffung als eine leistungsstärkere und größere Wärmepumpe.

Auch wenn die Kosten einer Wärmepumpe beispielsweise für ein Einfamilienhaus abhängig von der einzelnen Immobilie sind, so geben die Hersteller:innen doch grobe Richtwerte an.

  • Demnach kann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Installation zwischen 22.000 und 40.000 Euro kosten.

  • Bei Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen kommen zusätzlich höhere Erschließungskosten aufgrund aufwändiger Bodenarbeiten hinzu. Die Gesamtkosten können die 50.000-Euro-Marke übersteigen.

Diese Kosten können aber durch Förderungen aufgefangen werden.

In unserem Wärmepumpen-Ratgeber finden Sie viele weitere Artikel, etwa zu Kosten, Modellen, Effizienz oder Lautstärke von Wärmepumpen.

Hybridheizungen

„Hybrid“ bedeutet einfach gesagt „vermischt“. So werden bei einer Hybridheizung verschiedene Wärmeerzeuger in einem Heizsystem kombiniert – meist fossile Energieträger wie Gas oder Öl mit einer Anlage für erneuerbare Energie wie einer Luft-Wasser-Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage. Je nach Betriebsweise und eingesetzten Energieträgern kann eine Hybridheizung den Gasverbrauch und die gebäudebezogenen Emissionen während der Nutzungsphase verringern. Details dazu liefert unser Artikel: Lohnt sich eine Hybridheizung?

Ausbau der Fernwärme

Fernwärme ist in Deutschland die drittwichtigste Heizart – nach Gas und Öl. Sie soll im Rahmen der Wärmewende deutlich ausgebaut und neben der Wärmepumpe zur zentralen Heiztechnologie in Deutschland werden. Fernwärme wird in der Regel in Heizkraftwerken hergestellt und in Form von heißem Wasser zu den an das Wärmenetz angeschlossenen Gebäuden geführt. Im Gegensatz zu Heizsystemen wie Gas- oder Ölheizungen entsteht sie nicht aus einem bestimmten Brennstoff. Noch wird sie häufig dadurch erzeugt, dass fossile Brennstoffe wie Erdgas, Öl oder Kohle in zentralen Anlagen verbrannt werden. Aber der Anteil erneuerbare Energien, einschließlich der Abwärme aus industriellen Prozessen oder aus Rechenzentren, soll weiter steigen. Derzeit liegt er bei rund 34 Prozent der leitungsgebundenen Wärmeerzeugung in Deutschland (Stand 05/2026). Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung und unvermeidbarer Abwärme soll bis 2045 erhöht werden.

Wärmewende beim Energieverbrauch: Gebäude dämmen

Zur Wärmewende gehört auch das Energiesparen, etwa durch gut gedämmte Gebäude. Ein Haus mit mangelhafter Dämmung verliert unnötig Wärme – vom Dach über die Fassade bis zur Kellerdecke. 

Außenwände

Mit die größten Wärmeverluste kommen durch die Außenwände zustande. Durch sie gehen bei einem Einfamilienhaus durchschnittlich etwa 20 bis 35 Prozent der Wärme einer Heizung verloren. Entsprechende Dämmmaßnahmen können die Verluste laut Umweltbundesamt um 65 bis 80 Prozent verringern.

Dach

Durch das Dach gehen rund 20 bis 30 Prozent der Heizungswärme eines Gebäudes verloren. Hier können 50 bis 70 Prozent eingespart werden, wenn gedämmt wird. Ein schlecht gedämmtes Dach führt im Sommer zu einem überhitzten und im Winter zu einem kalten Dachraum. Bleibt er ungenutzt oder ist nur ein Abstellraum, kann es reichen, die oberste Geschossdecke zu dämmen.

Kellerdecke

Durch den Fußboden gehen etwa 10 Prozent der Heizwärme verloren. Eine Dämmung der Kellerdecke kann diese Wärmeverluste um rund die Hälfte reduzieren. Hier helfen schon recht einfache und kostengünstige Maßnahmen, wie die Unterseite einer massiven Kellerdecke mit Plattendämmstoffen zu verkleiden.

Ob Sie ein altes Haus sanieren oder die Innendämmung und Außendämmung beim Neubau planen – achten Sie auf fachgerechte Ausführung. Das gilt vor allem dann, wenn Sie selbst handwerklich aktiv werden. So vermeiden Sie Kältebrücken und einen schlechten U-Wert, der für die Wärmedurchlässigkeit steht.

 

Trend Einblasdämmung 

Das Besondere der Einblasdämmung ist: Sie wird nachträglich gemacht und ist vergleichsweise unaufwändig und kostengünstig. Die Einblasdämmung eignet sich bei Hohlräumen, etwa in Dachflächen, Geschossdecken oder Außenwänden. Diese Hohlschicht wird durch kleine Bohrlöcher mit Dämmmaterial befüllt. Ein Nachteil ist: Die Dämmung kann immer nur so dick sein, wie der Hohlraum breit ist.

Förderprogramme

Ob Zuschuss, zinsgünstiger Kredit oder Steuerersparnis: BAFA und KfW unterstützen viele energetische Maßnahmen rund ums Sanieren, Dämmen oder Heizen. Welche Möglichkeit in Frage kommt, hängt davon ab, in welchem Umfang saniert wird. Manche Förderprogramme lassen sich kombinieren, andere schließen sich aus. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld gut über die verfügbaren Optionen zu informieren, um die besten Förderungen für das geplante Vorhaben zu erhalten.

Wir zeigen einen kleinen Überblick.

Heizungsförderung durch die KfW

Sie wollen auf eine klimafreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien umsteigen, zum Beispiel auf eine Wärmepumpe, umsteigen? Seit 2024 gibt es dafür zusätzlich zur BAFA-Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen eine neue Förderung über die staatliche Förderbank KfW. 

Diese Förderung für den Heizungstausch besteht aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen. Im Juli 2026 wurden die Förderbedingungen angepasst. Bis zu 80 Prozent Zuschuss für die neue Heizung sind möglich, allerdings nur für förderfähige Kosten bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt damit 22.400 Euro. Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro. Mit engeren zeitlichen Fristen versehen wurde auch der Klimageschwindigkeitsbonus, der anfangs bei 16 % liegt und ebenfalls ab 2027 im Halbjahrestakt sinkt. Sie wollen genauer über die Änderungen Bescheid wissen? Unser Artikel „Förderung Heizung – so viel Geld gibt es“ zeigt ihnen, was die neuen Förderungen für Sie bedeuten.

Sie planen keinen Umstieg, sondern eine Wärmepumpe im Neubau? Das fördert die KfW im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau" (KFN) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Mehr Informationen dazu finden sich in unserem Artikel Förderung für die Wärmepumpe.

Steuersenkungen 

Wenn weder die BEG- noch die KfW-Programme infrage kommen, können Sie die Kosten für eine energetische Sanierung auch bei der Einkommenssteuer geltend machen. Bei Einzelmaßnahmen sind 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, abzugsfähig. Für eine energetische Baubegleitung können 50 Prozent der Kosten direkt geltend gemacht werden. 

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Fazit: Was kann ich für die Wärmewende tun?

Dach und Fassade fachgerecht dämmen, heizen mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder durch eine Heizungsumstellung auf Fernwärme – das alles wird von Bund und Ländern gefördert. Rechnen Sie es sich durch – und starten Sie ihre eigene Wärmewende.

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