Förderung von Wärmpumpen – was gilt 2026?
Zuletzt aktualisiert am 21.7.2026
Lesedauer: 6 Minuten
Die Förderung von Wärmepumpen bleibt auch 2026 ein wichtiger Bestandteil der Heizungsmodernisierung. Gleichzeitig werden die Förderbedingungen angepasst: Die Bundesregierung hat im Juli 2026 neue Eckpunkte für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Erfahren Sie hier, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen, wie sich die Zuschüsse zusammensetzen, worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten – und warum Zeit zu einem wichtigen Faktor wird.
Wärmepumpen-Förderung – aktuelle Regelungen 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird 2026 angepasst. Ab dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW neue Förderbedingungen.
Die Förderung unterstützt weiterhin den Umstieg auf Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, wie Wärmepumpen. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Einkommen, der Art der Wärmepumpe und dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Was sich grundsätzlich ändert: Der bisherige Effizienzbonus entfällt. Ab dem ersten Quartal 2027 soll stattdessen ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen eingeführt werden, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt wurden. Bis dahin besteht die staatliche Förderung aus folgenden Bausteinen:
1. Grundförderung: Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Ab dem ersten Quartal 2027 ist geplant, die Förderung neu auszurichten: Für in der Europäischen Union gefertigte Wärmepumpen wird dann ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent eingeführt. Dadurch bleibt die Förderung bei diesen EU-Geräten in gleicher Höhe erhalten, während sich die Grundförderung für Geräte, die nicht in der EU gefertigt wurden, entsprechend reduziert.
2. Klimageschwindigkeitsbonus: Wer seine bestehende Heizung frühzeitig austauscht, kann zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren. Der Bonus beträgt aktuell 16 Prozent der förderfähigen Kosten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er erstmals und wird anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres um weitere 4 Prozentpunkte reduziert, bis er im August 2028 komplett entfällt. Der Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer:innen, die bestimmte bestehende Heizungen vorzeitig austauschen. Dazu gehören unter anderem funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen.
3. Einkommensabhängiger Bonus: Für selbstnutzende Eigentümer:innen wird die Förderung stärker nach Einkommen gestaffelt. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden:
- 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
- 30 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
- 10 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das für die Förderstufe maßgebliche Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können Familien auch bei einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro noch einen Einkommensbonus erhalten.
Die Förderung kann je nach persönlichen Voraussetzungen derzeit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen (Stand Juli 2026). Vor dem neuen Gesetz lag der Höchstsatz bei 70 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt aktuell bei 28.000 Euro, vor den Änderungen waren es 30.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für den Heizungstausch beläuft sich also derzeit – bei dem maximalen Fördersatz – auf 22.400 Euro.
Wichtig: Die neue Förderung setzt auf Tempo
Sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die förderfähigen Kosten werden künftig schrittweise gesenkt. Wer seine Heizungsmodernisierung frühzeitig umsetzt, wird also mit höheren Förderungen belohnt.
„Wärmepumpen zahlen sich schneller aus als je zuvor”
Dank der aktuell hohen staatlichen Förderung können Hausbesitzer:innen derzeit bis zu 80 % der Investitionskosten für eine Wärmepumpe sparen (Stand Juli 2026).
Möchten Sie wissen, wie hoch ihr individueller Förderanspruch für eine Wärmepumpe ist? Da die Förderbedingungen komplexer geworden sind, lohnt sich eine persönliche Förderberatung besonders.
Einbindung eines Fachunternehmens
Wenn Sie die KfW-Förderung nach BEG in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten einen Antrag stellen und eine Fachfirma einbinden. Die Aufgabe des ausführenden Fachbetriebs besteht darin, alle relevanten Daten zum Heizungstausch mit Wärmepumpe und einer eventuell geplanten Sanierung in ein Prüftool der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzugeben. Nach positiver Bewertung erhalten Sie vom Fachbetrieb eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).


Förderfähige Wärmepumpe
Seit 2026 gelten für die Förderung von Wärmepumpen zusätzliche Anforderungen. Für den sogenannten EU-Bonus müssen die Geräte innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden. Darüber hinaus muss die Wärmepumpe die technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfüllen. Welche Modelle die Effizienzanforderungen erfüllen und über den erforderlichen Prüfnachweis verfügen, zeigt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Unter anderem müssen förderfähige Wärmepumpen das Label „Smart Grid Ready” erfüllen.
Als Smart Grid Ready (SG Ready) werden Geräte bezeichnet, die in der Lage sind, mit intelligenten Stromnetzen zu interagieren. Sie können flexibel auf Steuersignale reagieren, um den Stromverbrauch zu optimieren, die Netzstabilität zu fördern und die Einbindung erneuerbarer Energien zu verbessern. Um staatliche Zuschüsse zu bekommen, müssen Wärmepumpen weiterhin strenge Lärmvorschriften erfüllen: Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten seit 2026 sogar strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen. Förderfähig sind Geräte, deren Geräuschpegel mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) liegt.
Gut zu wissen: Alle über Vattenfall angebotenen Wärmepumpen erfüllen die nötigen Voraussetzungen, auch die für den EU-Bonus wichtige Herstellung in Europa.
Zugang zum KfW Kundenportal
Für die Antragstellung selbst benötigen Sie einen Account im Kundenportal „Meine KfW“. Dort müssen Sie sich zunächst registrieren. Ein bestehender Account für das KfW-Zuschussportal kann nicht für das Kundenportal „Meine KfW“ genutzt werden. Sie müssen sich neu registrieren.
Tipp: Ihr Brutto-Haushaltseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro? Dann können Sie den Einkommensbonus von bis zu 30 Prozent beantragen. Als Berechtigungsnachweis benötigen Sie die Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung sowie die Meldebescheinigung/Meldebestätigung aller relevanten Haushaltsmitglieder. Außerdem ist ein Grundbuchauszug gefordert, aus dem das Eigentum zum Zeitpunkt der Antragstellung hervorgeht. Für Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommensteuerbescheide gibt es eine alternative Nachweisregelung.
Weitere Informationen finden Sie im Allgemeinen Merkblatt zum Zusatzantrag für den Einkommensbonus. Diese und weitere Regelungen zur BEG-Förderung finden Sie in unserer aktuellen Übersicht.
Wichtig: Diese Fristen müssen Sie einhalten:
1. Antragstellung: Der Förderantrag muss vor dem Beginn der Installation bei der KfW eingereicht werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist weiterhin eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein Fachunternehmen oder eine:n zertifizierte:n Energieeffizienz-Expert:in.
2. Umsetzung: Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, die geförderte Maßnahme umzusetzen und die Wärmepumpe zu installieren. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
3. Nachweise: Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen, darunter die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und alle relevanten Rechnungen. Die genaue Frist finden Sie in Ihrer Förderzusage.
Gut zu wissen: Zusätzlich zur KfW-Förderung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung sowie der Errichtung, dem Umbau und der Erweiterung von Gebäudenetzen. Wenn Sie solche Einzelmaßnahmen oder eine Kombination mit einer Heizungsoptimierung erwägen, kann die Einbindung einer:s Energieeffizienz-Expert:in (EEE) erforderlich sein. Ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)hängt von der geplanten Maßnahme ab. Entsprechende Anträge erfolgen weiterhin über das BAFA Portal.
In sieben Schritten von der Beantragung bis zur Bewilligung
Das KfW Förderverfahren erfolgt weiterhin in zwei übergeordneten Stufen und insgesamt in sieben Schritten:
Die erste Antragsstufe reicht von der Antragsstellung bis zum Zugang des Zuwendungsbescheides, der die Fördermittel verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Dieser Zeitraum ist nicht verlängerbar.
Die zweite Stufe (Verwendungsnachweisstufe) umfasst die Umsetzung der Maßnahme, den Verwendungsnachweis und – nach positiver Prüfung durch die KfW – den Festsetzungsbescheid und die Auszahlung der Fördersumme.

Stufe 1: BzA, Vertrag und Beantragung
1. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie sich von einem Fachunternehmen oder einem/r Expert:in für Energieeffizienz (EEE) eine BzA mit einer BzA-ID erstellen lassen. Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive der geplanten förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die BzA-ID benötigen Sie für die Antragstellung. Wichtig: Wird die Heizungsoptimierung mit weiteren Fördermaßnahmen kombiniert, ist ein/e EEE erforderlich.
2. Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen: Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen oder dem/der EEE einen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung. Wichtig: Der Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung und die Förderzusage der KfW als aufschiebende beziehungsweise die Ablehnung der Förderung als auflösende Bedingung enthalten. Diese Klausel sorgt dafür, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW erhalten haben. Beispielformulierungen für die auflösende Bedingung finden Sie in den FAQ der Seite www.energiewechsel.de.
3. Registrierung im KfW Kundenportal: Um einen Antrag bei der KfW stellen zu können, müssen Sie sich zunächst im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Im Rahmen der Registrierung geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie die Ausweisnummer an.
4. Zuschuss beantragen: Wählen Sie das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ aus. Die KfW kann einen virtuellen Warteraum im Kundenportal einrichten, um einen geordneten Antragsprozess sicherzustellen. Füllen Sie das das entsprechende Online-Antragsformular mit Ihren Daten und der BzA-ID aus.
Stufe 2: Umsetzung, Nachweis und Auszahlung
5. Vorhaben durchführen: Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung bestimmt und abschließend ein Zuwendungsbescheid erstellt. Sobald die Förderungszusage der KfW vorliegt, hat das Fachunternehmen 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Wichtig: Wird nach Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
6. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss des Projekts bestätigt das Fachunternehmen oder Ihr:e Energieeffizienzexpert:in die ordnungsgemäße Ausführung gemäß den Fördervoraussetzungen und stellt hierfür einen Verwendungsnachweis aus. Diese Bestätigung nach Durchführung (BnD) dient als Beleg, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Wichtig: Um den Verwendungsnachweis über das KfW-Portal einreichen zu können, benötigen Sie vom Fachunternehmen oder dem/der EEE eine BnD-ID.
7. Prüfung und Auszahlung: Die Auszahlung beantragen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Hierfür benötigen Sie neben der BnD alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen. Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie beispielsweise die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft. Bei Inanspruchnahme der Bonusförderung sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Festsetzungsbescheid per Post und der gewährte Zuschuss wird ausbezahlt.
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Gesamtkosten im Blick: Alle Kosten im Detail erklärt inkl. 2 echter Beispiele (Öl und Gas)
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Max. Förderung: Was, wie, von wem gefördert wird und wie Sie die höchsten Summen sichern
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Stromkosten berechnen: Einfache Anleitung zur Berechnung Ihrer Betriebskosten mit Wärmepumpe


Regionale Förderungen für Wärmepumpen
Ergänzend zu den Förderprogrammen der KfW und des BAFA bieten auch einige Bundesländer, Kommunen sowie Energieversorger eigene Förderprogramme für den Einbau erneuerbarer Energien an. Die Förderhöhe und die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Region. Ob eine Kombination mit der Bundesförderung möglich ist, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab.
Einige Beispiele:
In Nordrhein-Westfalen unterstützt das Programm progres.nrw Maßnahmen rund um erneuerbare Wärmeversorgung, darunter auch den Einsatz von Wärmepumpen mit Geothermie. Hamburg ergänzt die Bundesförderung für Wärmepumpen mit einer zusätzlichen regionalen Förderung. Die Unterstützung erfolgt über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) und richtet sich nach den aktuellen Förderbedingungen.
Weitere regionale Programme finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Dort können Sie gezielt nach Fördermöglichkeiten in Ihrer Region suchen.
Fördermitteldatenbank – Prüfen Sie mögliche zusätzliche Förderungen
Nutzen Sie die tagesaktuelle Fördermitteldatenbank und erfahren Sie, welche regionalen Zuschüsse für Ihre Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe in Frage kommen. Das dient der Vorab-Prüfung. Der Förderservice beinhaltet alle individuell-möglichen Fördermittel und nimmt Ihnen diesen Schritt ab.
Zinsvergünstigter Ergänzungskredit
Wer bereits eine Zusage für eine Förderung nach BEG erhalten hat, kann bis zur Auszahlung der Fördermittel einen neuen zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredit über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Dabei gibt es zwei Optionen:
Der Ergänzungskredit 358 für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro brutto. Wichtig: Die Beantragenden müssen die Immobilie besitzen und selbst bewohnen.
Konditionen:
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Maximale Kreditsumme: 120.000 € pro Wohneinheit
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Effektiver Jahreszins von 0,01 % bis 1,87 % (je nach Laufzeit und Darlehensart)
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Zinsbindungsfrist: maximal 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbindung erhalten Sie ein neues Angebot der KfW zur Finanzierung der Restsumme.
Der Ergänzungskredit 359 für alle anderen Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts wie Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Unternehmen.
Konditionen (Annuitätendarlehen):
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Maximale Kreditsumme: 120.000 € pro Wohneinheit
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Effektiver Jahreszins von 3,69 % bis 3,78 % (je nach Laufzeit und Darlehensart)
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Zinsbindungsfrist: maximal 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbindung erhalten Sie ein neues Angebot der KfW zur Finanzierung der Restsumme.
Förderfähige Wärmepumpen bei Komplettsanierungen
Gehört die Wärmepumpe zu einer Komplettsanierung, kann sie indirekt über die KfW gefördert werden. Das Programm 261 ist eine Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bei diesem zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss werden bestimmte energetische Ziele definiert – im Effizienzhaus-Standard. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer der Energiebedarf der Immobilie. Eine Komplettsanierung wird gefördert, wenn die Immobilie danach die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht.
Förderungen für energetische Sanierungen
Das BEG EM regelt nicht nur Zuschüsse für neue Heiztechnik, sondern auch Aufwendungen zur Optimierung der bestehenden Heizung, die auch kombiniert werden können. Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus beantragt werden.
Unser Fazit
Wer beim Umstieg auf die Wärmepumpe früh dran ist, profitiert besonders von den Förderungen
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Für den Einbau einer Wärmepumpe sind staatliche Zuschüsse von bis zu 80 % möglich (Stand Juli 2026).
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Förderhöchstbeträge sinken halbjährlich
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Wer früh investiert, sichert sich die höchsten Fördervorteile.
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Die Anschaffung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (nur das Gerät) kostet im Schnitt zwischen 12.000 und 25.000 €. Hinzu kommen Installations- und Betriebskosten. So schätzen Sie alle Kosten für die Wärmepumpe in Ihrem Einfamilienhaus ab und profitieren von staatlichen Förderungen.
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