Heizungsgesetz: Das ändert sich ab Juli 2026

Zuletzt aktualisiert am 20.7.2026
Lesedauer: 8 Minuten

Um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen, müssen auch im Wohnsektor Emissionen gesenkt werden. Das Heizungsgesetz ist ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung des Wärmesektors – seit Juli 2026 gelten neue Regelungen für Gebäude. Es folgt eine Zusammenfassung wichtiger Änderungen.

Was seit Juli 2026 gilt und welche Änderungen beschlossen wurden

Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so hohe Wellen geschlagen wie das unter der Ampelregierung novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), landläufig auch als Heizungsgesetz, bezeichnet. Zukünftig wird es Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) heißen. Dessen Ziel bleibt gleich: Ab 2045 darf nur noch klimaneutral geheizt werden. Den Rahmen dafür setzt die EU mit ihrer Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Für die staatliche Förderung des Heizungstauschs (BEG) wurden im Juli 2026 neue Richtlinien beschlossen.

Mit sofortiger Wirkung entfällt die Mindestquote für den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau und im Bestand. Damit setzt das neue Gesetz das Versprechen der Technologieoffenheit aus dem Koalitionsvertrag der Merz-Regierung um.

Künftig können Eigentümerinnen und Eigentümer frei entscheiden, welches neue Heizungssystem sie installieren möchten. Neben Wärmepumpen sind weiterhin Gasheizungen zulässig, sofern diese mit steigenden Anteilen an erneuerbaren Brennstoffen wie Biomethan, synthetisches Gas (SNG) oder Wasserstoff betrieben werden. Dieses stufenweise Ansteigen des Anteils erneuerbarer Energien wird als ‚Bio-Treppe‘ bezeichnet. Die bisherige Vorgabe, wonach neue Heizungen unmittelbar einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien erreichen mussten, entfällt. Stattdessen müssen neue Heizungen nach den Vorgaben des GmodG bis 2040 einen Anteil von 60 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen.

„Jetzt über Umstieg nachdenken und Förderungen mitnehmen“

Wirtschaftlich betrachtet ist jetzt ein guter Zeitpunkt für eine Wärmepumpe: Die Förderung wird zeitkritischer, bleibt aber erstmal auf einem hohem Niveau, während fossile Energien durch steigende CO2-Kosten langfristig teurer werden. Unter diesen Bedingungen wird eine Wärmepumpe für viele Haushalte aufgrund von langfristig niedrigen Betriebskosten zunehmend sinnvoll.

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Freie Heizungswahl

Mit der Rückkehr zur freien Heizungswahl bleibt das Gebäudemodernisierungsgesetz technologieoffen. Eigentümer:innen können grundsätzlich selbst entscheiden, welches Heizsystem sie installieren möchten. Zur Auswahl stehen unter anderem:

  • Elektrische Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft, Erdreich oder Grundwasser

  • Biomasseheizung (zum Beispiel Pelletheizung, Hackschnitzelheizung)

  • Gasheizungen, die die gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe erfüllen

  • Wärmepumpen-Hybridheizungen

  • "H2-ready"-Gasheizungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen späteren Betrieb mit Wasserstoff erfüllt werden können

  • Solarthermie-Hybridheizungen

  • Stromdirektheizungen in entsprechend gut gedämmten Gebäuden Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz

Beratungspflicht abgeschafft

Anders als das bisherige Gebäudeenergiegesetz schreibt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz keine verpflichtende Beratung mehr vor, bevor eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut wird. Eigentümer:innen entscheiden nun eigenverantwortlich über ihre Heiztechnik. Interessant zu wissen: Eine freiwillige Beratung wird mit einem Zuschuss belohnt. Zudem ist sie häufig Voraussetzung für Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere für die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), sowie für viele regionale Förderprogramme.

Biotreppe statt 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien 

Mit dem neuen Gesetz entfällt die Verpflichtung, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Und es gilt wieder grundsätzlich freie Heizungswahl. Neben Wärmepumpen können auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden. Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, muss jedoch berücksichtigen, dass fossiles Erdgas künftig schrittweise durch klimafreundlichere Brennstoffe ersetzt werden soll. Dafür sieht das Gesetz die sogenannte Biotreppe vor. Sie gilt als Herzstück des neuen Heizungsgesetzes.

Ab dem 1. Januar 2029 gelten für neue Gasheizungen folgende Mindestanteile erneuerbarer Gase:

ab 2029 mindestens 10 %

ab 2030 mindestens 15 %

ab 2035 mindestens 30 %

ab 2040 mindestens 60 %

 

Damit ausreichend erneuerbare Brennstoffe zur Verfügung stehen, führt das Gesetz zusätzlich eine Grüngasquote ein. Sie verpflichtet Anbieter von Gas und Öl dazu, schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe bereitzustellen. Die Quote startet 2028 mit 1 Prozent und soll bis 2045 auf vollständig klimaneutrale Brennstoffe anwachsen. Die erneuerbaren Brennstoffmengen können dazu beitragen, die Anforderungen der Biotreppe zu erfüllen. Dabei erfolgt die Anrechnung bilanziell: Entscheidend ist die insgesamt in den Markt eingebrachte Menge erneuerbarer Brennstoffe – nicht, dass jede einzelne Gasheizung direkt mit einem bestimmten Anteil Biogas versorgt wird. Für Heizungen, die aufgrund eines irreparablen Defekts kurzfristig ersetzt werden müssen, gelten Übergangsregelungen. Wird eine neue Gasheizung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2028 eingebaut, beginnt die Verpflichtung zur Einhaltung der Biotreppe erst zwölf Monate nach dem Einbau der neuen Anlage. Erfolgt der Austausch bereits vor 2028 aufgrund eines nicht reparierbaren Schadens, greifen auch die neuen Regelungen zur Kostenaufteilung erst zwölf Monate nach dem Einbau.

Wie lange darf ich meine bestehende Gas- oder Ölheizung noch nutzen?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Freiheit bei der Wahl des Heizsystems. Ob und wann eine neue Heizung erforderlich wird, hängt unter anderem vom Zustand und Alter Ihrer Heizungsanlage ab. Vorgeschrieben ist nichts.

Gasheizung

Funktionierende Öl- oder Gasheizung

Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung darf grundsätzlich weiter betrieben werden. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige altersabhängige Austauschpflicht für viele ältere Heizkessel. Einen generellen gesetzlichen Zwang zum Austausch gibt es daher nicht mehr. Dennoch lohnt es sich, die langfristige Entwicklung im Blick zu behalten. Wer künftig eine neue Gasheizung einbaut, muss die Vorgaben zur schrittweisen Nutzung erneuerbarer Brennstoffe berücksichtigen. Gleichzeitig können steigende CO₂-Kosten, höhere Netzentgelte und der zunehmende Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe die Betriebskosten beeinflussen.

Defekte Öl- oder Gasheizung

Ist eine bestehende Gas- oder Ölheizung defekt, kann sie selbstverständlich repariert werden. Erst wenn eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, muss eine neue Heizungsanlage eingebaut werden. Dabei besteht künftig freie Heizungswahl. Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, muss jedoch die Vorgaben der Biotreppe beachten.

So fördert der Staat die Umrüstung auf eine neue Heizung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) belohnt auch weiterhin den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen angepasst und setzen jetzt noch stärker auf den Faktor Zeit. Welche Förderung in welcher Höhe möglich ist, hängt unter anderem von der gewählten Heiztechnik, den persönlichen Voraussetzungen und dem Zeitpunkt der Förderbestätigung ab. Für selbstnutzende Eigentümer:innen besteht die Förderung aus einer Grundförderung, die unter bestimmten Voraussetzungen durch weitere Förderbestandteile ergänzt werden kann.

Die wichtigsten Förderbestandteile im Überblick:

Grundförderung: Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Hierin sind neuerdings 15 Prozent EU-Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion enthalten.

Klimageschwindigkeitsbonus: Wer seine alte Heizung zeitnah gegen eine klimafreundliche Heizlösung austauscht, kann zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren. Dieser beträgt derzeit 16 Prozent der förderfähigen Kosten und wird ab Februar 2027 schrittweise reduziert.

Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer:innen mit geringerem zu versteuernden Haushaltseinkommen können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. Die Förderhöhe richtet sich künftig stärker nach dem Einkommen und berücksichtigt unter anderem auch Familien mit Kindern.

Effizienzbonus für Wärmepumpen: entfällt

 

Wichtig: Die Förderkomponenten können bis zu einer Höhe von 80 Prozent kombiniert werden. Die förderfähigen Kosten sind dabei aktuell (Stand Juli 2026) auf 28.000 Euro begrenzt (vorher 30.000 Euro) und sinken halbjährlich, das erste mal im zweiten Halbjahr 2027. 

Der Bund zahlt also bis zu 22.400 € Förderzuschuss für die Heizungssanierung im Einfamilienhaus.

Vermieter:innen können Modernisierungskosten unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin anteilig auf die Jahresmiete umlegen. Bei neu installierten Öl- und Gasheizungen werden die CO₂-Kosten künftig je zur Hälfte zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt.

Gut zu wissen: Die Förderung für den Heizungstausch kann – je nach Vorhaben – mit weiteren Förderprogrammen für energetische Sanierungen kombiniert werden.

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Warum jetzt ein guter Zeitpunkt für den Heizungswechsel ist

Auch wenn bestehende Gas- und Ölheizungen weiterhin genutzt werden dürfen, lohnt es sich, die eigene Heizsituation frühzeitig zu prüfen. Denn neben den stetig abnehmenden Förderhöhen beim Heizungstausch wird das Heizen mit Öl und Gas wird in den kommenden Jahren deutlich teurer. Grund dafür sind unter anderem die folgenden drei Regelungen:

1. Veränderungen bei Netzentgelten

Viele Hausbesitzer:innen werden in den nächsten Jahren von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung umsteigen. Die Kosten für den Betrieb des Gasnetzes müssen also auf immer weniger Haushalte verteilt werden. In der Folge steigen die Netzentgelte – und in der Folge auch die Gaspreise. Wie stark sich diese Faktoren tatsächlich auswirken, hängt unter anderem von der regionalen Situation und dem individuellen Verbrauch ab.

So viel kostet eine Tonne CO2

2. Steigende Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe

Neue Gasheizungen bleiben weiterhin möglich. Gleichzeitig schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz vor, dass der Anteil erneuerbarer Brennstoffe schrittweise steigen muss. Durch die sogenannte Biotreppe wächst der Anteil klimafreundlicher Gase bei neuen Gasheizungen ab 2029 stufenweise an. Da erneuerbare Brennstoffe derzeit noch begrenzt verfügbar sind, können sie die Brennstoffkosten beeinflussen.

3. Steigende CO2-Kosten

Auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl wird in Deutschland ein CO₂-Preis erhoben. Dieser Preis soll Anreize schaffen, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu reduzieren. Die weitere Entwicklung der CO₂-Kosten kann sich langfristig auf die Heizkosten von fossilen Heizsystemen auswirken.

Mehrkosten durch CO2-Abgabe im Einfamilienhaus

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat errechnet, wie hoch die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe im Einfamilienhaus pro Jahr sind. Auch wenn die Kosten immer vom individuellen Zustand des Hauses und der Heizlast abhängen, ist klar: Heizen mit fossilen Brennstoffen wird von Jahr zu Jahr teurer. Dieser Effekt ist umso dramatischer, je weniger saniert das Haus ist.

Beispiel: Saniertes Einfamilienhaus*

Erdgasheizung
Verbrauch: 6.500 kWh pro Jahr
2025: Mehrkosten von 77 €
2026: Mehrkosten 91 €

 

Ölheizung
Verbrauch: 650 Liter pro Jahr
2025: Mehrkosten von 113 €
2026: Mehrkosten von 134 €

 

*Effizienzhaus 70, früher als KfW 70 bezeichnet, bedeutet, dass ein Haus nach einer Sanierung nur noch 70 % der Energie eines vergleichbaren Referenzgebäudes benötigt.

Beispiel: Wenig saniertes Einfamilienhaus

Erdgasheizung
Verbrauch: 20.000 kWh pro Jahr
2025: Mehrkosten von 237 €
2026: Mehrkosten von 281 €

 

Ölheizung
Verbrauch: 2.000 Liter pro Jahr
2025: Mehrkosten von 349 €
2026: Mehrkosten von 412 €

Gut zu wissen: Ab 2029 könnten von der EU strengere Vorgaben für die Effizienz neuer Heizgeräte kommen. Die Aktualisierung der Ökodesign-Rechtsvorschriften wird derzeit noch diskutiert. Im Gespräch ist eine Effizienzanforderung von 115 %. Diese kann durch eine Wärmepumpe erreicht werden.

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