Infowelt Energie

Das ist der Unterschied zwischen Netzbetreibern und Energieversorgern

Jeder Haushalt mit einem Strom- oder Gasliefervertrag hat sowohl einen Netzbetreiber als auch einen oder mehrere Verträge mit Energieanbietern. Außerdem gibt es noch Messstellenbetreiber. Wir klären, wer Ihr Ansprechpartner für welches Anliegen ist.

Wo finde ich meinen zuständigen Netzbetreiber? 

Es gibt in jeder Region nur ein Netz für Strom und ein Netz für Gas und entsprechend nur einen Netzbetreiber pro Energieart. Der Name des zuständigen Netzbetreibers steht auf der Energierechnung. Falls er nicht namentlich angegeben ist, befindet sich dort eine 13-stellige Nummer. Diese können Sie in die Suche des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft eingeben. Die BDEW-Codenummern der Energie Codes & Services GmbH gelten nur für den deutschen Strommarkt. Für den Gasmarkt gibt es eigene Codes der DVGW Service & Consult GmbH. Hier geht es zur Suche des Netzbetreibers für Gas.

Netzbetreiber, Energieanbieter, Messstellenbetreiber – wer ist wofür zuständig?

Netzbetreiber sind für die Strom- und Gasnetze zuständig. 872 verschiedene Netzbetreiber (Stand Mai 2023) stellen in Deutschland die Leitungen sowie die Anschlüsse für die Haushalte zur Verfügung und halten die Netze instand. Bei steigendem Bedarf an Strom oder Gas bauen die Netzbetreiber die bestehenden Netze aus oder vergrößern deren Kapazität. Jede Region hat nur einen zuständigen Netzbetreiber. Er kann nicht frei gewählt werden.

Strom- und Gasanbieter sorgen für die Belieferung der Haushalte mit Energie. Innerhalb eines Netzgebietes gibt es verschiedene Anbieter. Allein für die Stromversorgung stehen rund 1000 Firmen regional oder bundesweit im Wettbewerb. Jeder Haushalt kann einen Energieliefervertrag mit einem Anbieter seiner Wahl abschließen und unter Einhaltung der Kündigungsfristen beliebig wechseln, um die Kosten zu reduzieren.

Die dritte wichtige Partei bei der Gas- und Stromversorgung ist der Messstellenbetreiber. Er übernimmt den Einbau, den Betrieb, die Wartung und die Ablesung der Zähler. In der Regel ist der Messstellenbetreiber auch der Netzbetreiber.

Freileitungsmast in Dämmerung

Die Vattenfall GmbH ist ausschließlich als Strom- und Gasanbieter tätig.

Energieversorgung: Wer macht was?

Wie erfährt der Netzbetreiber meinen Energieverbrauch?

Der Netzbetreiber benötigt einmal im Jahr die Zählerstände, um den Verbrauch im Netz zu erfassen. Die Ablesung erfolgt bei analogen Zählern durch die Kundinnen und Kunden selbst, die die Zählerstände online oder telefonisch übermitteln. In einigen Regionen übernehmen Energiedienstleister die Ablesung und Übermittlung der Daten.  

Zur Übermittlung Ihres Zählerstandes benötigen Sie die Zählernummer Ihres Strom- bzw. Gaszählers. Der Zählerstand zeigt den Strom- bzw. Gasverbrauch des Haushalts an. Aufgrund Ihres Verbrauchs ergeben sich die jährlichen Strom- bzw. Gaskosten und monatlichen Abschlagszahlungen an den Strom- bzw. Gasanbieter. Diese beinhalten auch die Gebühren, die die Netzbetreiber für ihre Arbeit verlangen. Dass die für alle Strom- und Gasversorger in einem Gebiet gleich hoch sind, darüber wacht die Bundesnetzagentur. 

Digitale Stromzähler kommen

Bis 2032 sollen alle Haushalte einen digitalen Stromzähler erhalten. Als Kundin und Kunde müssen Sie hierfür nicht tätig werden, der Austausch wird von den Messstellenbetreibern organisiert. Ein digitaler Stromzähler wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann den Stromverbrauch in Echtzeit dokumentieren. In Kombination mit einem Kommunikationsmodul wird sie zum Smart Meter. Diese intelligenten Messsysteme und versenden die Daten unter anderem an den Stromanbieter und den Netzbetreiber. Ihr Vorteil: Sie müssen den Zählerstand nicht mehr selbst ablesen und können Stromverbrauch und Einsparpotenzial besser im Blick behalten.

In welchen Fällen muss ich mich an den Netzbetreiber wenden?

Mit dem Netzbetreiber müssen Sie in folgenden Fällen Kontakt aufnehmen:

  • Vor Installation oder Deinstallation einer Wallbox zum Laden eines Elektroautos: Eine Wallbox (Wandladestation) lädt ein Elektroauto mit Wechselstrom auf. Der Netzbetreiber schließt die Ladeeinrichtung an das öffentliche Versorgungsnetz an. Teilweise übernehmen Elektrofachbetriebe die Anmeldung. Gut zu wissen: Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 12 kW müssen vom Netzbetreiber erst genehmigt werden.

  • Vor Installation oder Deinstallation einer Wärmepumpen- oder Elektrospeicherheizung
  • Vor der Installation einer Photovoltaikanlage mit der Möglichkeit der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz: Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit der Anlage, was bis zu acht Wochen dauern kann. Er ist auch für die Zahlung der Einspeisevergütung zuständig.

  • Nach Installation einer Mini-PV-Anlage ist der Netzbetreiber ebenfalls zu informieren. Bis zu einer Grenze von 600 Watt Leistung muss aber keine Genehmigung eingeholt werden.

Was ist bei einem Umzug nötig? 

Mindestens zwei Wochen vor einem geplanten Umzug sollten Sie sich bei einem Strom- bzw. Gasanbieter anmelden. Die Kündigungsfrist des alten Liefervertrags hängt von der Laufzeit ab. Für die Kündigung wenden Sie sich direkt an den Strom- oder Gasanbieter und nicht an den Netzbetreiber. 

Vergessen Sie die Neuanmeldung, fängt Sie die Grundversorgung auf. Diese dient als Sicherheitsnetz für Haushalte, die keinen speziellen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben oder deren Vertrag aufgrund von Kündigung, Umzug oder anderen Gründen endet. Sie stehen also in diesen Fällen nicht ohne Strom oder Gas da. Die Grundversorgungs-Tarife sind teilweise teurer als individuelle Energielieferverträge. Ein Preisvergleich verschiedener Anbieter lohnt sich daher. Ummelden kann man sich einfach online oder telefonisch.

Vattenfall Fazit

Netzbetreiber und Energieversorger sind gemeinsam für die Strom- und Gasversorgung zuständig. Der Netzbetreiber ist nicht frei wählbar. Der Stromnetzbetreiber übernimmt meist auch die Aufgabe des Messstellenbetreibers und muss informiert werden, wenn Sie eine Wallbox für Ihr Elektrofahrzeug planen oder eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen. In manchen Fällen sind diese Anlagen auch genehmigungspflichtig.

Unsere nachhaltigen Lösungen

Solarlösungen

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage können Sie Ihr Zuhause mit selbst erzeugtem Solarstrom versorgen. Gemeinsam finden wir die passende Solarlösung für Ihr Zuhause.

Zu den Solarlösungen

Ökostrom

Unser Ökostrom besteht zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Wir fördern zu fairen Preisen den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen – mit Ihrer Hilfe.

Zum Ökostrom-Tarif

Naturgas

Bei unserem Naturgas werden die bei der Verbrennung entstehenden CO2 Emissionen durch den Erwerb von Zertifikaten zu 100 % kompensiert und damit klimaneutral gestellt.

Zum Naturgas-Tarif

Das könnte Sie auch interessieren 

Stromnetz

Der Strommarkt ist ein komplexes Netzwerk, in dem von verschiedenen Akteuren Strom erzeugt, gehandelt, transportiert, gespeichert und verbraucht wird. Sowohl technische als auch wirtschaftliche Faktoren nehmen Einfluss auf den Markt und bestimmen somit auch, wie hoch der Strompreis ist. Wie der Strommarkt im Detail funktioniert, erfahren Sie hier.

Smart Metering

Ein intelligentes Messsystem wird nach der Industrie in Zukunft auch in Haushalten Einzug halten: das Smart Metering. Es hilft dem Verbraucher beim Kostensparen und ist ein wichtiger Bestandteil für ein intelligentes Stromnetz.

my Highlights Welt entdecken

Tür eines Altbaus

Mehr sparen mit neuer Beleuchtung

Es werde Licht: LEDs und smarte Unterstützung für Ihre Beleuchtung. So wird Ihr Zuhause im neuen Licht erstrahlen.

Artikel lesen
Internet der Dinge

Smartes Licht, große Wirkung

Über smarte Lichtkonzepte, die unser Energie-Level beeinflussen und uns munter durch die dunkle Jahreszeit bringen.

Artikel lesen
Bringen Sie Licht ins Dunkel

Bringen Sie Licht ins Dunkel   

Antriebslos & müde im Herbst? Woran das liegt und wie Sie mit smartem Licht Ihre innere Uhr in Takt bringen, lesen Sie hier.

Zum Artikel