Infowelt Energie
Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s
Zuletzt aktualisiert am 12.06.2025
Lesedauer: 3 Minuten
Mit einem kompakten Balkonkraftwerk können Sie auch in einer Mietwohnung Ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Dank einer Gesetzesänderung müssen Sie die Mini-PV-Anlage nur noch im Marktstammdatenregister eintragen und nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden.
So melden Sie ein Balkonkraftwerk an
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine eigene Mini-PV-Anlage betreiben möchten, muss sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden. Die Anmeldung wurde im Rahmen des Solarpakets im April 2024 vereinfacht und beschränkt sich nun auf wenige, einfach einzugebende Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
Gut zu wissen: Die Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber war bis Mai 2024 gesetzlich vorgeschrieben. Um den Ausbau der Solarkapazitäten in Deutschland zu fördern, wurde diese Notwendigkeit im Rahmen des Solarpakets 1 gestrichen. Wer heute ein Balkonkraftwerk kauft, muss dieses also nur noch im Marktstammdatenregister eintragen.
Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme sollte das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden. Dafür nutzen Sie einfach den Online-Service der Bundesnetzagentur.
Registrieren Sie sich zunächst über das Service-Portal. Im Zuge der Anmeldung tragen Sie Informationen zu Ihnen und zu Ihrer Anlage ein. Dazu gehören:
- Standortdaten
- Kontaktinformationen
- Technische Anlagendaten
- Ggf. Unternehmensform
Sollten sich Änderungen bei Ihrer PV-Anlage ergeben, können Sie Ihren Eintrag jederzeit aktualisieren.
Welche Fragen müssen geklärt werden?
Hinzu kommt die Frage, wie diese Energieflüsse rechtlich und wirtschaftlich geregelt werden sollen. Vor allem bei der Rückspeisung ins Stromnetz fehlen derzeit klare Rahmenbedingungen. Wer ins öffentliche Netz einspeisen will, muss wissen: Wird das vergütet? Wie wird das abgerechnet? Und wie stellt man sicher, dass das Netz dabei nicht überlastet wird? Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Und auch die Netzbetreiber stehen vor der Aufgabe, sich auf diese neue Form der dezentralen, mobilen Energiespeicherung einzustellen.
Trotz dieser offenen Fragen ist die Richtung klar. Die Energiewende braucht Speicher – und Elektroautos sind dafür eine ideale Lösung. E-Auto-Besitzer:innen profitieren nicht nur durch eine bessere Nutzung ihres selbst erzeugten Stroms, sondern perspektivisch auch durch Einspeisevergütungen oder günstigere Stromtarife. Gleichzeitig gewinnt das Gesamtsystem, weil es flexibler, stabiler und nachhaltiger wird.
Diese Strafen drohen bei nicht angemeldeten Balkonkraftwerken
Die Anmeldung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen ist in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. In § 5 heißt es, dass alle Betreibenden ihre Einheiten im Marktstammdatenregister eintragen müssen.
Diese Pflicht entfällt nur bei Insellage, also wenn eine Anlage in keiner Weise ans öffentliche Netz angeschlossen ist. Ansonsten gilt es als Ordnungswidrigkeit, eine Anlage nicht anzumelden und die Bundesnetzagentur kann ein Bußgeld verhängen.
Das gilt für Balkonkraftwerke über 800 Watt
Balkonkraftwerke gelten aktuell nur bis zu einer Leistungsobergrenze des Wechselrichters von 800 Watt als Mini-PV-Anlagen. Wird dieser Wert überschritten, ist keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich. Das Balkonkraftwerk muss dann als reguläre Solaranlage angemeldet werden und darf nicht selbst installiert werden. Außerdem gelten bei größeren Anlagen andere steuerrechtliche Vorgaben.
Einverständnis des Vermietenden
Grundsätzlich sollten Vermietende die Genehmigung für den Betrieb einer Mini-Solaranlage erteilen. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Gebäuden unter Denkmalschutz. Die Installation von Balkonkraftwerken dürfen auch das Gebäude nicht beschädigen oder andere Mietende beeinträchtigen. Zudem können Vermietende trotz Ihres Rechts auf einen eigenständigen Aufbau eine fachgerechte Ausführung verlangen. Wenn für die Installation bauliche Veränderungen notwendig sind, müssen Sie den Vermietenden aktuell noch um Erlaubnis fragen. Diese Verpflichtung könnte jedoch mit einer geplanten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes aufgehoben werden.
Fazit: Balkonkraftwerk anmelden - leichter als gedacht
Mit einer steckerfertigen PV-Anlage auf dem Balkon treiben Sie die Energiewende mit geringen Investitionen und vergleichsweise wenig Aufwand voran. Die Anmeldung einer Mini-PV-Anlage ist zwar Pflicht, lässt sich jedoch schnell erledigen. Manchmal ist noch der Austausch Ihres Stromzählers durch den Netzbetreiber nötig. Dann steht der Stromerzeugung auf dem Balkon aber nichts mehr im Wege.

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