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Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s

Mit einem kompakten Balkonkraftwerk können Sie auch in einer Mietwohnung Ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Dank einer Gesetzesänderung müssen Sie die Mini-PV-Anlage nur noch im Marktstammdatenregister eintragen und nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden.

Zuletzt aktualisiert am 04.06.2024
Lesedauer: 3 Minuten

So melden Sie ein Balkonkraftwerk an

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine eigene Mini-PV-Anlage betreiben möchten, muss Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden. Die Anmeldung wurde im Rahmen des Solarpakets im April 2024 vereinfacht und beschränkt sich nun auf wenige, einfach einzugebende Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

Vattenfall Tipp

Die Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber war bis Mai 2024 gesetzlich vorgeschrieben. Um den Ausbau der Solarkapazitäten in Deutschland zu fördern, wurde diese Notwendigkeit im Rahmen des Solarpakets 1 gestrichen. Wer heute ein Balkonkraftwerk kauft, muss dieses also nur noch im Marktstammdatenregister eintragen.

Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme sollte das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden. Dafür nutzen Sie einfach den Online-Service der Bundesnetzagentur.

Registrieren Sie sich zunächst über das Service-Portal. Im Zuge der Anmeldung tragen Sie Informationen zu Ihnen und zu Ihrer Anlage ein. Dazu gehören:

  • Standortdaten 
  • Kontaktinformationen 
  • Technische Anlagendaten 
  • Ggf. Unternehmensform 

Sollten sich Änderungen bei Ihrer PV-Anlage ergeben, können Sie Ihren Eintrag jederzeit aktualisieren.

Balkonkraftwerk am weißen Haus

Hand am Stromzäher

Warum Sie im Regelfall keinen zweiten Stromzähler brauchen

Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ist ein zweiter Stromzähler nicht zwingend nötig. Zwar schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass jede Stromentnahme und jede Einspeisung erfasst und gemessen werden muss. Die Einspeisemessung einer Mini-PV-Anlage dient jedoch vor allem der Information. 

Viel wichtiger ist das Problem mit älteren Ferraris-Zählern, die durch eine Einspeisung aus der Photovoltaikanlage rückwärtslaufen. Um dieses Problem kümmert sich der Netzbetreiber. Mit Anmeldung des Balkonkraftwerks baut er in der Regel einen modernen Zähler ein.

Diese Strafen drohen bei nicht angemeldeten Balkonkraftwerken

Die Anmeldung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen ist in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. In § 5 heißt es, dass alle Betreibenden ihre Einheiten im Marktstammdatenregister eintragen müssen.

Diese Pflicht entfällt nur bei Insellage, also wenn eine Anlage in keiner Weise ans öffentliche Netz angeschlossen ist. Ansonsten gilt es als Ordnungswidrigkeit, eine Anlage nicht anzumelden und die Bundesnetzagentur kann ein Bußgeld verhängen.

Balkonkraftwerk im Grünen am weißen Haus

Das gilt für Balkonkraftwerke über 800 Watt

Balkonkraftwerke gelten aktuell nur bis zu einer Leistungsobergrenze des Wechselrichters von 800 Watt als Mini-PV-Anlagen. Wird dieser Wert überschritten, ist keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich. Das Balkonkraftwerk muss dann als reguläre Solaranlage angemeldet werden und darf nicht selbst installiert werden. Außerdem gelten bei größeren Anlagen andere steuerrechtliche Vorgaben.

Einverständnis des Vermietenden

Grundsätzlich sollten Vermietende die Genehmigung für den Betrieb einer Mini-Solaranlage erteilen. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Gebäuden unter Denkmalschutz. Die Installation von Balkonkraftwerken dürfen auch das Gebäude nicht beschädigen oder andere Mietende beeinträchtigen. Zudem können Vermietende trotz Ihres Rechts auf einen eigenständigen Aufbau eine fachgerechte Ausführung verlangen. Wenn für die Installation bauliche Veränderungen notwendig sind, müssen Sie den Vermietenden aktuell noch um Erlaubnis fragen. Diese Verpflichtung könnte jedoch mit einer geplanten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes aufgehoben werden.

Vattenfall Fazit

Mit einer steckerfertigen PV-Anlage auf dem Balkon treiben Sie die Energiewende mit geringen Investitionen und vergleichsweise wenig Aufwand voran. Die Anmeldung einer Mini-PV-Anlage ist zwar Pflicht, lässt sich jedoch schnell erledigen. Manchmal ist noch der Austausch Ihres Stromzählers durch den Netzbetreiber nötig. Dann steht der Stromerzeugung auf dem Balkon aber nichts mehr im Wege.

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