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Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s

Mit einem kompakten Balkonkraftwerk können Sie auch in einer Mietwohnung Ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Eine Mini-PV-Anlage muss allerdings auch ordnungsgemäß angemeldet werden. Tipps und Infos für die Energiewende auf dem Balkon.

Zuletzt aktualisiert am 03.11.2023
Lesedauer: 3 Minuten

So melden Sie ein Balkonkraftwerk an

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine eigene Mini-PV-Anlage betreiben möchten, müssen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Außerdem muss Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden.

Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber

Nach der Installation sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk zunächst beim Netzbetreiber anmelden. Gemäß der Netzanschlussnorm VDE-AR-N 4105 können Sie das selbst erledigen oder durch einen Elektrofachbetrieb vornehmen lassen. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Sie ohnehin beim Aufstellen der Mini-PV-Anlage und zur Beratung eine Elektrofachkraft beauftragen.

Beachten Sie, dass Ihr Stromnetzbetreiber nicht identisch mit Ihrem Stromanbieter ist. Ihren Netzbetreiber können Sie auf verschiedenen Wegen finden:

  • Oft ist der Netzbetreiber auf dem Stromzähler oder der -rechnung ausgewiesen. Alternativ suchen Sie auf Ihrer Stromrechnung nach einer 13-stelligen Nummer und geben diese online in der Liste des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein.
  • Rufen Sie Ihren Stromanbieter an und erkundigen Sie sich dort nach dem zuständigen Betreiber.
  • Finden Sie Ihren Netzbetreiber per Abfrage bei der Störungsauskunft.

Frau telefoniert mit Smartphone

Wenn Ihr Stromnetzbetreiber nicht über ein eigenes Meldeformular verfügt, können Sie zur Anmeldung des Balkonkraftwerks den Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie nutzen. Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • Musterbrief oder Formular bei vereinfachtem Anmeldeverfahren 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters 
  • Konformitätserklärung nach VDE-AR-N-4105 für den Wechselrichter (NA-Schutz)

Gut zu wissen: Die Anmeldung ist kostenlos.

Vattenfall Tipp

Einige Netzbetreiber ermöglichen ein vereinfachtes Verfahren für kleine Solaranlagen. Auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie können Sie in einer unvollständigen Übersicht prüfen, ob Ihr Netzbetreiber dazugehört. Mit Stromnetz Hamburg und Stromnetz Berlin ermöglichen zwei Netzbetreiber in den beiden größten deutschen Städten das vereinfachte Verfahren.

Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister

Nachdem Sie Ihren Netzbetreiber informiert haben, registrieren Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR). Dafür nutzen Sie einfach den Online-Service der Bundesnetzagentur.

Balkonkraftwerk am weißen Haus

Registrieren Sie sich zunächst über das Service-Portal. Im Zuge der Anmeldung tragen Sie Informationen zu Ihnen und zu Ihrer Anlage ein. Dazu gehören:

  • Standortdaten 
  • Kontaktinformationen 
  • Technische Anlagendaten 
  • Ggf. Unternehmensform 

Sollten sich Änderungen bei Ihrer PV-Anlage ergeben, können Sie Ihren Eintrag jederzeit aktualisieren.

Warum man ein Balkonkraftwerk anmelden muss

Steckerfertige Photovoltaikanlagen für den Balkon werden über die Steckdose direkt ans öffentliche Netz angeschlossen. Der Netzbetreiber muss über den eingespeisten Strom und die entsprechende Leistung Bescheid wissen. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber unterstützt also die Netzsicherheit: Wenn Arbeiten am Netz anstehen, müssen die Abschnitte stromfrei sein.

Die Anmeldung ist auch deshalb sinnvoll, weil ältere Ferraris-Zähler nicht für die Einspeisung ausgelegt sind. Wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen, laufen diese Stromzähler rückwärts. Weil dies in Deutschland untersagt ist, geht mit der Anmeldung beim Netzbetreiber oft auch der Austausch des Stromzählers einher.

Hand am Stromzäher

Warum Sie im Regelfall keinen zweiten Stromzähler brauchen

Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ist ein zweiter Stromzähler nicht zwingend nötig. Zwar schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass jede Stromentnahme und jede Einspeisung erfasst und gemessen werden muss. Die Einspeisemessung einer Mini-PV-Anlage dient jedoch vor allem der Information. 

Viel wichtiger ist das Problem mit älteren Ferraris-Zählern, die durch eine Einspeisung aus der Photovoltaikanlage rückwärtslaufen. Um dieses Problem kümmert sich der Netzbetreiber. Mit Anmeldung des Balkonkraftwerks baut er in der Regel einen modernen Zähler ein.

Diese Strafen drohen bei nicht angemeldeten Balkonkraftwerken

Die Anmeldung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen ist in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. In § 5 heißt es, dass alle Betreibenden ihre Einheiten im Marktstammdatenregister eintragen müssen.

Diese Pflicht entfällt nur bei Insellage, also wenn eine Anlage in keiner Weise ans öffentliche Netz angeschlossen ist. Ansonsten gilt es als Ordnungswidrigkeit, eine Anlage nicht anzumelden und die Bundesnetzagentur kann ein Bußgeld verhängen.

Balkonkraftwerk im Grünen am weißen Haus

Das gilt für Balkonkraftwerke über 600 Watt

Balkonkraftwerke gelten aktuell nur bis zu einer Leistungsobergrenze des Wechselrichters von 600 Watt als Mini-PV-Anlagen. Wird dieser Wert überschritten, ist keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich. Das Balkonkraftwerk muss dann als reguläre Solaranlage angemeldet werden und darf nicht selbst installiert werden. Außerdem gelten bei größeren Anlagen andere steuerrechtliche Vorgaben. Im Laufe des Jahres 2024 soll die maximal erlaubte Leistungsobergrenze des Wechselrichters auf 800 Watt steigen.

Einverständnis des Vermietenden

Grundsätzlich sollten Vermietende die Genehmigung für den Betrieb einer Mini-Solaranlage erteilen. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Gebäuden unter Denkmalschutz. Die Installation von Balkonkraftwerken dürfen auch das Gebäude nicht beschädigen oder andere Mietende beeinträchtigen. Zudem können Vermietende trotz Ihres Rechts auf einen eigenständigen Aufbau eine fachgerechte Ausführung verlangen. Wenn für die Installation bauliche Veränderungen notwendig sind, müssen Sie den Vermietenden aktuell noch um Erlaubnis fragen. Diese Verpflichtung könnte jedoch mit einer geplanten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes aufgehoben werden.

Vattenfall Fazit

Mit einer steckerfertigen PV-Anlage auf dem Balkon treiben Sie die Energiewende mit geringen Investitionen und vergleichsweise wenig Aufwand voran. Die Anmeldung einer Mini-PV-Anlage ist zwar Pflicht, lässt sich jedoch schnell erledigen. Manchmal ist noch der Austausch Ihres Stromzählers durch den Netzbetreiber nötig. Dann steht der Stromerzeugung auf dem Balkon aber nichts mehr im Wege.

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