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Wallbox anmelden: Was Sie wissen sollten
Warum ist es wichtig, eine private Wallbox anzumelden? Wann muss der Netzbetreiber den Betrieb einer Wallbox genehmigen? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zum Thema.
Zuletzt aktualisiert am 10.04.2024
Lesedauer: 7 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Wallbox beim Netzbetreiber anmelden
Rechtliche Grundlage Meldepflicht
Warum muss ich meine Wallbox anmelden?
Wie muss ich meine Wallbox anmelden?
Wallbox anmelden vs. genehmigen lassen
Der Netzbetreiber genehmigt die Wallbox
Der Netzbetreiber verweigert die Genehmigung
Vattenfall-Fazit
Wallbox beim Netzbetreiber anmelden
Ihre private Ladestation bietet eine sichere Lademöglichkeit für Ihr Elektrofahrzeug. Das Prädikat „sicher“ gilt hier sogar im doppelten Sinne: Zum einen besteht ein Überhitzungsschutz und zum anderen wissen Sie als Besitzer:in eines Elektroautos, dass Sie Ihr E-Auto zuhause ganz sicher bei Tag und Nacht aufladen können. Doch bevor Sie sich in Ihrem geladenen E-Auto entspannt zurücklehnen und loscruisen, müssen Sie Ihre Wallbox installieren und anmelden.
Rechtliche Grundlage Meldepflicht
Seit dem 21. März 2019 ist im § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ein wichtiger Punkt in Sachen Elektromobilität klar geregelt: Selbst private Betreibende müssen ihre Wallbox beim Netzbetreiber anmelden. Darüber hinaus besteht sogar eine Genehmigungspflicht für Wallboxen mit mehr als 11 kW Ladeleistung.
Mit Inkrafttreten der neuen Vorgabe zur netzorientierten Steuerung laut §14a EnWG dürfen Netzbetreiber den Anschluss einer Wallbox nicht mehr mit dem Hinweis auf mögliche Netzüberlastungen verzögern.
1. Warum muss ich meine Wallbox anmelden?
Die Wallbox-Anmeldung dient der allgemeinen Sicherheit. Der Netzbetreiber kann leichter abschätzen, wie hoch der Energiebedarf zu gewissen Tages- oder Nachtzeiten in bestimmten Gebieten ist – vor allem, wenn sich immer mehr Haushalte für eine eigene Wallbox entscheiden. Auf diese Weise verhindert der Netzbetreiber eine Überlastung der lokalen Stromnetze. Diese Transparenz garantiert Netzstabilität und größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten. Bei einer Ladeleistung bis einschließlich 11 kW informiert die Elektrofachkkraft den Netzbetreiber und nimmt das System in Betrieb. Jetzt können Sie Ihr Elektroauto zuhause laden.
Bei Anmeldung einer Wallbox mit mehr als 4,2 kW beauftragen Sie den Netzbetreiber gleichzeitig mit der Herstellung der Steuerbarkeit nach §14a Energiewirtschaftsgesetz. Ob oder wann der Netzbetreiber diese Steuerbarkeit herstellt, ist unerheblich.
2. Wie muss ich meine Wallbox anmelden?
Eine Wallbox anmelden ist gar nicht kompliziert. Gemäß NAV ist die Anmeldung einer Wallbox mit einer Leistung von mehr als 3,7 kW bis 11 kW beim Netzbetreiber verpflichtend. Der Betreiber wird informiert, kann allerdings keine Einwände erheben. Lassen Sie sich dabei helfen: Elektrofachkräfte bieten die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber als Serviceleistung an. Viele zertifizierte Unternehmen stellen standardisierte Anmeldebögen bereit. Am einfachsten ist es also, wenn Sie sich direkt von einem solchen Betrieb vom ersten Schritt an beraten lassen. Bei der Installation durch Vattenfall kümmern sich die Fachpartner:innen um die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Das Anmelden einer Wallbox dient der Netzstabilität.
3. Wallbox anmelden vs. genehmigen lassen
Für Wallboxen bis einschließlich 11 kW Ladeleistung genügt eine einfache Anmeldung. Wallboxen mit einer höheren Ladeleistung müssen vom Netzbetreiber genehmigt werden. Nachdem Sie den Antrag einreichen, hat der Netzbetreiber zwei Monate Zeit, zu reagieren. Bei einer Wallbox-Genehmigung prüft der Netzbetreiber verschiedene Standards. Dabei wird untersucht, ob Anschlüsse und Sicherungen intakt sind, ob die Stromversorgung für die hohe Ladeleistung ausgelegt ist und ob das System die feuerpolizeilichen Vorschriften erfüllt.
Mögliche Gefahren wie ein Kabelbrand oder eine Überlastung des Netzes können dadurch ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass Häuser mit alter Bausubstanz häufiger Mängel aufweisen. Hier könnten veraltete Stromleitungen und Sicherungen ein Schwachpunkt sein, wenn Sie eine Wallbox mit 22 kW Leistung in Betrieb nehmen möchten. Der Netzbetreiber teilt Ihnen notwendige Verbesserungsmaßnahmen mit. Wenn Sie die beheben, steht einer privaten Wallbox nichts im Weg.
4. Der Netzbetreiber genehmigt die Wallbox
Wenn Sie den Antrag auf Genehmigung einer Wallbox (von mehr als 11 kW) gestellt haben, bleibt dem Netzbetreiber per Gesetz eine Zeit von zwei Monaten, um zu reagieren. Nach erfolgreicher Prüfung muss die Elektrofachkraft die Ladeeinrichtung innerhalb von vier Monaten in Betrieb nehmen.
5. Der Netzbetreiber verweigert die Genehmigung
Wenn der Netzbetreiber die Genehmigung zur Installation einer Wallbox verweigert, müssen in der Regel die Teile des häuslichen Stromnetzes verstärkt werden. Das kann Leitungen, Sicherungen oder auch bestimmte bauliche Veränderungen betreffen. Zum Beispiel kann für eine 22 kW starke Wallbox eine Erhöhung der Hausanschlusskapazität nötig sein. Erst wenn dies geschehen ist, erhalten Sie die Anschlusszusage für Ihre neue Wallbox.
Bekommen Sie im ersten Schritt keine Genehmigung, können Sie an den Schwachstellen Veränderungen vornehmen.
Unser Tipp: Federn Sie die finanzielle Belastung ab und halten Sie nach attraktiven Angeboten Ausschau. Einige Unternehmen, z. B. Hersteller von E-Autos oder Energieversorgungsunternehmen, bieten vergünstigte Ladestationen an. Diese gibt es dann entweder einzeln oder in attraktiven Paketen inklusive Ökostrom, Angeboten fürs unterwegs laden und Installationsservices.
Unser Video zu Installation einer Wallbox
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Vattenfall Fazit
Eine Wallbox anzumelden ist keine große Hürde. Entscheidend für den Aufwand ist die Ladeleistung. Mit einer Wallbox bis 11 kW Ladeleistung sind Sie in der Lage, zügig mit dem ersten Tanken zu beginnen. Bei mehr als 11 kW steht eine Genehmigung durch den zuständigen Netzbetreiber an. Stellt sich heraus, dass die Kapazität des heimischen Netzes nicht ausreicht, müssen Sie durch bauliche Maßnahmen nachbessern. Prüfen Sie vor Installation der Wallbox auch mögliche regionale Förderungen mithilfe unserer Fördermitteldatenbank.
Unser Komplettangebot im Überblick:
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Installation der Wallbox durch Elektrofachpartner
Das Wohnungseigentumsgesetz sichert Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen das Recht auf eine eigene Ladestation zu. Das sollten Sie bei der Installation beachten.
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