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Förderungen für Balkonkraftwerke

Wer sich ein Balkonkraftwerk anschafft, kann seine Investitionskosten mit Zuschüssen aus der öffentlichen Hand senken. Diese Förderprogramme gibt es.

Zuletzt aktualisiert am 04.06.2024
Lesedauer: 5 Minuten

Förderprogramme für Balkonkraftwerke

Selbst erzeugter Solarstrom aus dem Balkonkraftwerk ist deutlich umweltfreundlicher als der deutsche Strommix aus der Steckdose. Einige Bundesländer (z. B. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) sowie Städte und Gemeinden (z. B. Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Heidelberg, Lüneburg) fördern diese Investition in den Klimaschutz.

Bundesweite Förderprogramme gibt es aktuell nicht, allerdings wurde die Mehrwertsteuer für Solaranlagen abgeschafft. Das gilt auch für Balkonkraftwerke. Dadurch werden Balkonkraftwerke theoretisch 19 % günstiger. Nicht jeder Händler gibt diese steuerliche Entlastung aber beim Verkauf weiter.

Das gehört zur Förderung von Balkonkraftwerken

Welche Kosten für ein Balkonkraftwerk gefördert werden, hängt vom Programm ab. Teilweise gilt die Förderung nur für die Anschaffung, manchmal aber auch für die Installation. Eines haben alle Programme gemeinsam: Die Wechselrichter von steckerfertigen Solaranlagen dürfen maximal 800 Watt ins Hausnetz einspeisen.

Balkonkraftwerk am Hochhaus

Eine Förderung von Balkonkraftwerken lohnt sich

Wer eine Förderung bei der Anschaffung seines Balkonkraftwerks nutzt, profitiert von einer schnelleren Amortisation der Anlage. Besonders gut rechnet sich ein Balkonkraftwerk, wenn der produzierte Strom auch direkt verbraucht wird. Die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz lohnt sich hingegen nicht.

Rechenbeispiel:
Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung kostet 450 €.
Ihr durchschnittlicher Stromverbrauch beträgt 3.000 kWh/Jahr.
Der Strompreis liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn Sie 800 kWh/Jahr nutzen können, sparen Sie 320 € Stromkosten pro Jahr. Ohne Förderung hat sich das Balkonkraftwerk nach 1,5 Jahren amortisiert.

Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung mit 500 € Zuschuss. Die Investitionskosten liegen also nur noch bei 300 € und das Balkonkraftwerk hat sich nach wenigen Monaten amortisiert.

So beantragen Sie eine Förderung für das Balkonkraftwerk

Der Weg zum Zuschuss hängt vom Förderprogramm ab. Bei manchen Förderungen müssen Sie vor dem Erwerb des Steckersolargeräts den Antrag stellen, bei anderen erst danach. In den meisten Fällen beantragen Sie den Zuschuss online und fügen bestimmte Unterlagen bei. Nachfolgend stellen wir Ihnen alle aktuellen Förderungen durch Bundesländer und einige ausgewählte regionale Förderungen vor.

Zwei Männer vor einem Laptop

Förderungen auf Bundesland-Ebene

Aktuell gibt es 3 Förderungen für Balkonkraftwerke auf Bundesland-Ebene.

Berlin

Förderung seit 10.2.2023, begrenzt auf 14.000 Förderfälle

Höhe der Förderung: Maximal 500 €

Was wird gefördert: Investitionskosten für ein Steckersolargerät/Wohnung oder Haus – maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters: 800 Watt

Beantragung über: Elektronisches Antragsverfahren

Wann: Vor dem Kauf

Unterlagen: Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind Mieter:innen und Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Reihenhäusern als Erstwohnsitz in Berlin. Zudem können Pächter:innen von Kleingärten Anträge stellen.
  • Anmeldung des Geräts bei Stromnetz Berlin
  • Anmeldung des Geräts im Marktstammdatenregister
  • Zustimmung der Hausverwaltung
  • Anschluss nach DIN VDE V 0100-551 und VDE AR 4105
  • Gerät muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen
  • Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 für den Wechselrichter
  • Projektbeginn spätestens ein Jahr nach Zuwendungsbescheid

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite IBB Business Team.

Mecklenburg-Vorpommern

Höhe der Förderung: 500 €

Was wird gefördert: Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks mit bis zu 600 Watt Einspeiseleistung

Beantragung über: Landesförderinstitut

Wann: Nach dem Kauf

Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Seriennummer vom Wechselrichter

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind Mieter:innen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Mittel für Eigentümer:innen sind bereits ausgeschöpft
  • Steckerfertige PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Regionale Förderungen für Balkonkraftwerke

Es gibt mehr als 60 regionale Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Wir haben fünf Beispiele mit unterschiedlichen Förderbedingungen für Sie zusammengestellt und alphabetisch nach Städten sortiert. Die Auflistung wird regelmäßig aktualisiert und ist ohne Gewähr. Welche Förderung für Sie persönlich infrage kommt, finden Sie auch mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank heraus.

Mann und Frau am Laptop

Bonn

Förderbudget: 5 Millionen €

Höhe der Förderung: Bis zu 600 €

Was wird gefördert: Solarmodule, Mikro-Wechselrichter, Kabel, Stecker und ggf. Befestigungsmaterial, maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters: 600 Watt

Beantragung über: die Service-Seite der Stadt Bonn

Wann: Vor/nach dem Kauf

Unterlagen:

  • Fotos des montierten und in Betrieb genommenen Stecker-Solargeräts
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Angebot oder Rechnung unter Angabe der Einspeiseleistung des Wechselrichter

Voraussetzung:

  • Installation am Balkon, an der Fassade, auf der Terrasse oder im Garten. Nicht erlaubt: Installation auf Haus- oder Garagendächern

Soziale Staffelung

a) Für Haus-/Wohnungs-Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte:
300 €/kW Einspeiseleistung, max. 30 % des Rechnungspreises*. Beispiele:

  • Bei 300 W: max. 90 €
  • Bei 600 W: max. 180 €
  • (Bei 800 W: max. 240 €)

b) Für in Bonn gemeldete Mieter*innen:
600 €/kW Einspeiseleistung, max. 60 % des Rechnungspreises*. Beispiele:

  • Bei 300 W: max. 180 €
  • Bei 600 W: max. 360 €
  • (Bei 800 W: max. 480 €)

c) Bei Vorlage des gültigen Bonn-Ausweis:
800 €/kW Einspeiseleistung, max. 90 % des Rechnungspreises*. Beispiele:

  • Bei 300 W: max. 240 €
  • Bei 600 W: max. 480 €
  • (Bei 800 W: max. 640 €)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Bonn.

Darmstadt

Höhe der Förderung: 400 € für zwei Standard-Solarmodule (ab 450 W Leistung), max. 50 % der Kosten. Für einkommensschwache Haushalte gibt es eine höhere Förderung: Hier beträgt der Eigenanteil für eine Anlage mit 300 W Leistung 75 €.

Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 29.06.2022 von Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), kleinen und mittleren Unternehmen, Vereinen und andere Organisationen.

Was wird gefördert: Anschaffung und Installation von Mini-PV-Anlagen im Stadtgebiet Darmstadt

Beantragung über: Formular „Förderantrag Photovoltaikanlagen“, kann per Post oder per E-Mail an klimaschutz@darmstadt.de eingereicht werden

Wann: Nach dem Kauf

Unterlagen:

  • Kaufbelege bzw. Handwerks-Rechnungen
  • Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister
  • Inbetriebsetzungsprotokoll der e.netz Südhessen AG
  • Lageplan mit eingezeichnetem Standort
  • Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, falls erforderlich
  • Einwilligungserklärung der Eigentümer:in bei Anträgen von Mietenden

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Darmstadt.

Düsseldorf

Höhe der Förderung: Regulär 600 €, 800 € für Haushalte mit geringem Einkommen

Was wird gefördert: Balkonsolaranlagen

Beantragung über Regulär über das Umweltamt, Haushalte mit geringem Einkommen stellen den Antrag über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz oder über die Caritas

Wann:Vor dem Kauf

Unterlagen:

  • Genehmigung der Gebäudeeigentümer
  • Angebot / Kostenvoranschlag
  • Für Haushalte mit geringem Einkommen: Vorlage des Grundsicherungsbescheides oder eines Düsselpasses

Voraussetzung:

  • Kostenlose Energieberatung (für Haushalte mit geringem Einkommen)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Düsseldorf.

Frau am Balkonkraftwerk

Heidelberg

Höhe der Förderung: 50 % der förderfähigen Kosten, bis zu 1.500 €, Heidelberg-Pass(+)-Inhaber:innen erhalten die vollen förderfähigen Kosten erstattet, abzüglich eines Eigenanteils von 50 €

Was wird gefördert: Balkonsolaranlagen mit einer Einspeiseleistung von maximal 600 Watt

Wann: Vor dem Kauf

Beantragung über: Die Seite der Stadt Heidelberg

Unterlagen:

  • Kostenvoranschlag / Ausdruck aus dem Onlineshop mit Angaben zu Typ und Nennleistung der Module sowie Typ und Ausgangsleistung des Wechselrichters
  • Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin
  • Optional: Kopie / Scan des Heidelberg-Passes, um die höhere Förderung in Anspruch zu nehmen

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Umsetzung der Maßnahme im Stadtgebiet Heidelberg
  • Was wird gefördert: Anschaffung und Installation von steckerfertigen Stromerzeugungsgeräte nach DE-Niederspannungsrichtlinie

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Heidelberg.

Lüneburg

Höhe der Förderung: 150 € plus 30 % der Investitionskosten

Voraussetzungen:

  • Mieter:innen im Stadtgebiet Lüneburg
  • Antragsberechtigt sind Personen, die kein eigenes Dach zur Verfügung haben oder bei denen das Dach nachweislich nicht geeignet ist, um eine PV-Anlage zu installieren
  • VDE-Norm des Steckersolargeräts
  • Anmeldung bei der Avacon
  • Nutzung eines Wielandsteckers

Was wird gefördert: Steckersolargeräte mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt

Beantragung: Per Post oder per Mail an Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de

Wann: Vor dem Kauf

Unterlagen: Antragsformular

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Klimaschutz der Stadt Lüneburg.

Solaranlage Nahaufnahme

Vattenfall Fazit

Eine bundesweite Förderung für Balkon-PV-Anlagen gibt es nicht, aber einige Bundesländer und viele Kommunen unterstützen die Anschaffung von steckerfertigen PV-Anlagen. Welche Förderung für Sie persönlich infrage kommt, erfahren Sie mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank.

Frau lehnt am Balkonkraftwerk
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