Infowelt Energie
Förderungen für Balkonkraftwerke
Wer sich ein Balkonkraftwerk anschafft, kann seine Investitionskosten mit Zuschüssen aus der öffentlichen Hand senken. Diese Förderprogramme gibt es.
Zuletzt aktualisiert am 19.04.2024
Lesedauer: 5 Minuten
Förderprogramme für Balkonkraftwerke
Selbst erzeugter Solarstrom aus dem Balkonkraftwerk ist deutlich umweltfreundlicher als der deutsche Strommix aus der Steckdose. Einige Bundesländer (z. B. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) sowie Städte und Gemeinden (z. B. Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Heidelberg, Lüneburg) fördern diese Investition in den Klimaschutz.
Bundesweite Förderprogramme gibt es aktuell nicht, allerdings wurde die Mehrwertsteuer für Solaranlagen abgeschafft. Das gilt auch für Balkonkraftwerke. Dadurch werden Balkonkraftwerke theoretisch 19 % günstiger. Nicht jeder Händler gibt diese steuerliche Entlastung aber beim Verkauf weiter.
Das gehört zur Förderung von Balkonkraftwerken
Welche Kosten für ein Balkonkraftwerk gefördert werden, hängt vom Programm ab. Teilweise gilt die Förderung nur für die Anschaffung, manchmal aber auch für die Installation. Eines haben alle Programme gemeinsam: Die Wechselrichter von steckerfertigen Solaranlagen dürfen maximal 600 Watt ins Hausnetz einspeisen. Eine Erhöhung der Grenze auf 800 Watt ist allerdings im Gespräch.
Eine Förderung von Balkonkraftwerken lohnt sich
Wer eine Förderung bei der Anschaffung seines Balkonkraftwerks nutzt, profitiert von einer schnelleren Amortisation der Anlage. Besonders gut rechnet sich ein Balkonkraftwerk, wenn der produzierte Strom auch direkt verbraucht wird. Die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz lohnt sich hingegen nicht.
Rechenbeispiel:
Ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt Leistung kostet 800 €.
Ihr durchschnittlicher Stromverbrauch beträgt 3.000 kWh/Jahr.
Der Strompreis liegt bei 30 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn Sie 600 kWh/Jahr nutzen können, sparen Sie 180 € Stromkosten pro Jahr. Ohne Förderung hat sich das Balkonkraftwerk nach 4,5 Jahren amortisiert.
Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung mit 500 € Zuschuss. Die Investitionskosten liegen also nur noch bei 300 € und das Balkonkraftwerk hat sich nach weniger als zwei Jahren amortisiert.
So beantragen Sie eine Förderung für das Balkonkraftwerk
Der Weg zum Zuschuss hängt vom Förderprogramm ab. Bei manchen Förderungen müssen Sie vor dem Erwerb des Steckersolargeräts den Antrag stellen, bei anderen erst danach. In den meisten Fällen beantragen Sie den Zuschuss online und fügen bestimmte Unterlagen bei. Nachfolgend stellen wir Ihnen alle aktuellen Förderungen durch Bundesländer und einige ausgewählte regionale Förderungen vor.
Förderungen auf Bundesland-Ebene
Aktuell gibt es drei Förderungen für Balkonkraftwerke auf Bundesland-Ebene.
Förderung seit 10.2.2023, begrenzt auf 14.000 Förderfälle
Höhe der Förderung: Maximal 500 €
Was wird gefördert: Investitionskosten für ein Steckersolargerät/Wohnung oder Haus
Beantragung über: Elektronisches Antragsverfahren
Wann: Vor dem Kauf
Unterlagen: Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind Mieter:innen und Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Reihenhäusern als Erstwohnsitz in Berlin. Zudem können Pächter:innen von Kleingärten Anträge stellen.
- Anmeldung des Geräts bei Stromnetz Berlin
- Anmeldung des Geräts im Marktstammdatenregister
- Zustimmung der Hausverwaltung
- Anschluss nach DIN VDE V 0100-551 und VDE AR 4105
- Gerät muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen
- Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 für den Wechselrichter
- Projektbeginn spätestens ein Jahr nach Zuwendungsbescheid
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite IBB Business Team.
Höhe der Förderung: 500 €
Was wird gefördert: Anschaffung und Installation der PV-Anlage
Beantragung über: Landesförderinstitut
Wann: Nach dem Kauf
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises
- Seriennummer vom Wechselrichter
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind Mieter:innen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Mittel für Eigentümer:innen sind bereits ausgeschöpft
- Steckerfertige PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.
Schleswig-Holstein
Gut zu wissen: Das Förderbudget ist auf Quartale aufgeteilt. Wenn es in einem Quartal erschöpft ist, kann im nächsten Quartal erneut ein Antrag gestellt werden. Eine Antragstellung für PV-Balkonanlagen, Ladestationen und Batteriespeicher ist in fest definierten Antragszeitfenstern möglich. Der Startzeitpunkt wird auf der Seite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ bekanntgegeben.
Diese Förderung wurde aufgrund eines Urteils vom Bundesverfassungsgerichts erst einmal gestoppt. Ob und wann sie wieder aufgenommen wird, ist aktuell unklar.
Höhe der Förderung: Maximal 200 €.
Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld erhält, bekommt einen zusätzlichen Zuschuss von 150 €. Insgesamt darf die Förderung 50 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Was wird gefördert: Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Balkonanlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt
Beantragung über: Das Verwaltungsportal des Landes Schleswig-Holstein
Wann: Vor dem Kauf
Unterlagen:
- Notwendige Unterlagen werden bei der Beantragung bekanntgegeben.
- Gemeinnützige Organisationen müssen den gültigen Bescheid über die Gemeinnützigkeit, die Vereinssatzung und einen Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister im Onlineverfahren vorlegen.
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in SH
- Eine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist nicht zulässig.
- Die Geräte müssen über ein CE-Kennzeichen verfügen
- Geräte müssen per Konformitätserklärung den Vorgaben der VDE-AR-N 4105 entsprechen
- Für den Anschluss an Endstromkreise sind Energiesteckvorrichtungen nach DIN VDE V 0628-1 erforderlich.
- Installation und der Betrieb steckerfertiger PV-Balkonanlagen an Endstromkreisen hat nach der DIN VDE V 0100-551-1 zu erfolgen
- Der Standort der geförderten Maßnahme muss in Schleswig-Holstein liegen.
- Das Datum des Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung muss nach dem 16.01.2023 liegen
- Einverständnis des Vermieters oder der Vermieterin
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holsteins.
Regionale Förderungen für Balkonkraftwerke
Es gibt mehr als 60 regionale Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Wir haben fünf Beispiele mit unterschiedlichen Förderbedingungen für Sie zusammengestellt und alphabetisch nach Städten sortiert. Die Auflistung wird regelmäßig aktualisiert und ist ohne Gewähr. Welche Förderung für Sie persönlich infrage kommt, finden Sie auch mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank heraus.
Förderbudget: 5 Millionen €, Kontingent ist voraussichtlich im Herbst 2023 aufgebraucht
Höhe der Förderung: Bis zu 600 €
Was wird gefördert: Solarmodule, Mikro-Wechselrichter, Kabel, Stecker und ggf. Befestigungsmaterial
Beantragung über: die Service-Seite der Stadt Bonn
Wann: Vor/nach dem Kauf
Unterlagen:
- Fotos des montierten und in Betrieb genommenen Stecker-Solargeräts
- Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Angebot oder Rechnung unter Angabe der Einspeiseleistung des Wechselrichter
Voraussetzung:
- Installation am Balkon, an der Fassade, auf der Terrasse oder im Garten. Nicht erlaubt: Installation auf Haus- oder Garagendächern
Soziale Staffelung
a) Für Haus-/Wohnungs-Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte:
300 €/kW Einspeiseleistung, max. 30 % des Rechnungspreises*. Beispiele:
- Bei 300 W: max. 90 €
- Bei 600 W: max. 180 €
b) Für in Bonn gemeldete Mieter*innen:
600 €/kW Einspeiseleistung, max. 60 % des Rechnungspreises*. Beispiele:
- Bei 300 W: max. 180 €
- Bei 600 W: max. 360 €
c) Bei Vorlage des gültigen Bonn-Ausweis:
800 €/kW Einspeiseleistung, max. 90 % des Rechnungspreises*. Beispiele:
- Bei 300 W: max. 240 €
- Bei 600 W: max. 480 €
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Bonn.
Höhe der Förderung: 400 € für zwei Standard-Solarmodule (ab 450 W Leistung), max. 50 % der Kosten
Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 29.06.2022 von Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), kleinen und mittleren Unternehmen, Vereinen und andere Organisationen.
Was wird gefördert: Anschaffung und Installation von Mini-PV-Anlagen im Stadtgebiet Darmstadt
Beantragung über: Formular „Förderantrag Photovoltaikanlagen“, kann per Post oder per E-Mail an klimaschutz@darmstadt.de eingereicht werden
Wann: Nach dem Kauf
Unterlagen:
- Kaufbelege bzw. Handwerks-Rechnungen
- Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister
- Inbetriebsetzungsprotokoll der e.netz Südhessen AG
- Lageplan mit eingezeichnetem Standort
- Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, falls erforderlich
- Einwilligungserklärung der Eigentümer:in bei Anträgen von Mietenden
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Darmstadt.
Höhe der Förderung: Regulär 600 €, 800 € für Haushalte mit geringem Einkommen
Was wird gefördert: Balkonsolaranlagen
Beantragung über: Regulär über das Umweltamt, Haushalte mit geringem Einkommen stellen den Antrag über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz oder über die Caritas
Wann: Vor dem Kauf
Unterlagen:
- Genehmigung der Gebäudeeigentümer
- Angebot / Kostenvoranschlag
- Für Haushalte mit geringem Einkommen: Vorlage des Grundsicherungsbescheides oder eines Düsselpasses
Voraussetzung:
- Kostenlose Energieberatung (für Haushalte mit geringem Einkommen)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Düsseldorf.
Höhe der Förderung: 50 % der förderfähigen Kosten, bis zu 1.500 €, Heidelberg-Pass(+)-Inhaber:innen erhalten die vollen förderfähigen Kosten erstattet, abzüglich eines Eigenanteils von 50 €
Wann: Vor dem Kauf
Beantragung über: Die Seite der Stadt Heidelberg
Unterlagen:
- Kostenvoranschlag / Ausdruck aus dem Onlineshop mit Angaben zu Typ und Nennleistung der Module sowie Typ und Ausgangsleistung des Wechselrichters
- Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin
- Optional: Kopie / Scan des Heidelberg-Passes, um die höhere Förderung in Anspruch zu nehmen
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
- Umsetzung der Maßnahme im Stadtgebiet Heidelberg
- Was wird gefördert: Anschaffung und Installation von steckerfertigen Stromerzeugungsgeräte nach DE-Niederspannungsrichtlinie
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Heidelberg.
Höhe der Förderung: 150 € plus 30 % der Investitionskosten
Voraussetzungen:
- Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen sowie Mieter:innen im Stadtgebiet Lüneburg
- Antragsberechtigt sind Personen, die kein eigenes Dach zur Verfügung haben oder bei denen das Dach nachweislich nicht geeignet ist, um eine PV-Anlage zu installieren
- VDE-Norm des Steckersolargeräts
- Anmeldung bei der Avacon
- Nutzung eines Wielandsteckers
Was wird gefördert: Steckersolargeräte
Beantragung: Per Post oder per Mail an Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de
Wann: Vor dem Kauf
Unterlagen: Antragsformular
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Klimaschutz der Stadt Lüneburg.
Vattenfall Fazit
Eine bundesweite Förderung für Balkon-PV-Anlagen gibt es nicht, aber einige Bundesländer und viele Kommunen unterstützen die Anschaffung von steckerfertigen PV-Anlagen. Welche Förderung für Sie persönlich infrage kommt, erfahren Sie mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank.
- Mini-PV-Anlagen für Mieter:innen und Hausbesitzer:innen
- Verschiedene Angebote unterschiedlicher Hersteller
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