GEG – Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ist seit seiner letzten Reform im Jahr 2023 immer wieder kritisiert worden. Am 10. Juli 2026 wurde daraufhin das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Verkündet wurde das Gesetz am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Die zentralen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026 und ersetzen das GEG. Welche Regeln gelten und worauf bei Gebäuden zu achten ist, erklärt dieser Artikel.
Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) enthält die zentralen energetischen Vorgaben für beheizte oder klimatisierte Gebäude. Ziel des Gesetzes ist es, die nationalen Klimaschutzziele durch mehr Energieeffizienz, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme im Gebäudebereich zu unterstützen. Dabei spielen insbesondere zwei Bereiche eine wichtige Rolle:
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Die Heizungs- und Klimatechnik soll effizient und zukunftssicher ausgestaltet werden. Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten stufenweise Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energieträger, etwa Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff.
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Eine gute Wärmedämmung trägt dazu bei, den Energiebedarf von Gebäuden dauerhaft zu senken und Energiekosten zu reduzieren.
Ebenfalls im GModG geregelt sind die Vorgaben für den Energieausweis, der die energetische Qualität eines Gebäudes dokumentiert, sowie weitere Anforderungen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich.
Aktuelle Anpassungen der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesregierung hat die Förderung von Wärmepumpen und Heizungen angepasst, die auf erneuerbaren Energien basieren.
Wir informieren Sie hier in Kürze über alle aktuellen Änderungen der Förderbedingungen.
Das besagt das Gesetz für Bestandsgebäude
Für bestehende Gebäude gelten grundsätzlich weniger strenge Anforderungen als für Neubauten. Dennoch schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in bestimmten Fällen energetische Maßnahmen vor und setzt bei Modernisierungen Mindeststandards für die Energieeffizienz.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Wärmedämmung. Bestehende Nachrüstpflichten, etwa für die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach sowie für Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen, bleiben wichtige Bestandteile der energetischen Anforderungen. Darüber hinaus müssen bei der Sanierung von Bauteilen wie Fassade, Dach, Fenstern oder Kellerdecke bestimmte energetische Mindeststandards eingehalten werden.. Eine gute Dämmung reduziert Wärmeverluste, senkt den Energieverbrauch dauerhaft und schafft die Voraussetzungen für den effizienten Einsatz moderner Heiztechnik, wie zum Beispiel Wärmepumpen.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde die frühere Vorgabe aufgehoben, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Neue Gas- und Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden. Für ab Inkrafttreten des GModG neu eingebaute Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, gelten jedoch ab 2029 schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz biogener Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenes Flüssiggas (sogenannte „Biotreppe“).
Für Eigentümer lohnt sich daher häufig ein ganzheitlicher Blick auf Gebäudehülle und Heiztechnik: Insbesondere Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade, Kellerdecke oder Fenstern können den Energieverbrauch senken und den Einsatz effizienter Heizsysteme unterstützen. Für energetische Sanierungen können je nach Maßnahme staatliche Förderprogramme in Betracht kommen.

Beim Heizungstausch und der Installation einer Wärmepumpe im Rahmen des Vattenfall Komplettangebots können Eigentümerinnen und Eigentümer von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren. Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach der persönlichen Situation sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.
Maßgeblich sind die aktuellen Informationen der KfW.
Das besagt das Gesetz für Neubauten
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) legt die energetischen Anforderungen für Neubauten fest und verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Gebäuden dauerhaft zu senken.
Dabei stehen insbesondere die Energieeffizienz der Gebäudehülle und die Effizienz der eingesetzten Anlagentechnik im Mittelpunkt.
Für Neubauten gelten hohe Anforderungen an den zulässigen Energiebedarf sowie an die Begrenzung von Wärmeverlusten. Durch eine gute Dämmung und eine effiziente Gebäudetechnik, beispielsweise moderne Heizungs-, Lüftungs- und Regelungssysteme, soll sichergestellt werden, dass Gebäude möglichst wenig Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigen.
Mit Inkrafttreten des GModG wurde die frühere 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neue Heizungen abgeschafft. Stattdessen setzt das Gesetz auf Technologieoffenheit und führt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen eine sogenannte „Biotreppe“ ein.
Diese sieht ab 2029 schrittweise steigende Anteile biogener Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff vor. Gleichzeitig bleiben Wärmetechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie, Biomasse sowie Fernwärme wichtige Optionen.
Diese Regelungen sollen dazu beitragen, den Gebäudesektor durch eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schrittweise zu reduzieren.
Geschichte des GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat 2020 in Kraft und bündelte die zuvor getrennten Regelungen aus dem Energieeinspargesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Ziel war es, die Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinheitlichen und ihre Anwendung zu vereinfachen.
Mit dem GEG wurden zudem europäische Anforderungen an energieeffiziente Gebäude umgesetzt. Die energetischen Standards für Neubauten wurden schrittweise verschärft, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Die Novelle von 2023 verankerte darüber hinaus den schrittweisen Umstieg zu einer emissionsarmen Wärmeversorgung.
Im Jahr 2026 wurde das GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umfassend überarbeitet. Dabei entfiel unter anderem die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neue Heizungen. Stattdessen wurden neue Regelungen eingeführt, die bei neu installierten Gas- und Ölheizungen einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe vorsehen und so die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vorantreiben.
Gut zu wissen: Trotz der Abschwächung der Vorgaben innerhalb des GModG auf Bundesebene gelten in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Thüringen nach aktuellem Stand weiterhin strengere Anforderungen für Neubauten und Sanierungen.

Fazit: GModG schafft mehr Flexibilität für Privatkunden
Das GModG gibt Eigentümern wieder mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik, da die frühere 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe entfällt. Gleichzeitig schafft die neue „Biotreppe“ einen langfristigen Rahmen für den schrittweisen Einsatz von Biogas und anderen erneuerbaren gasförmigen Energieträgern in neuen Gas- und Ölheizungen.
Damit rückt insbesondere die Rolle von Biogas als künftig wichtiger Energieträger für die Wärmeversorgung stärker in den Fokus. Angesichts steigender CO2-Kosten und der zu erwartenden höheren Bereitstellungskosten für Biogas und andere erneuerbare Gase wird es für Hausbesitzer immer wichtiger, die Wahl der Heiztechnik, die Energieeffizienz des Gebäudes und mögliche Modernisierungsmaßnahmen frühzeitig und ganzheitlich zu planen.
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