Informationen zur Stromsperrung
Über die Zahlung an den Kassenautomaten können Sie eine angekündigte Sperrung auch kurzfristig verhindern. Wurde ihr Strom bereits abgestellt und Sie haben noch keine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten, so können Sie unmittelbar nach Begleichung der offenen Forderung telefonisch einen Termin zur Wiedereinschaltung zum nächsten Werktag vereinbaren.
Ist bereits ein Inkassounternehmen beauftragt, wenden Sie sich für eine Wiedereinschaltung bitte direkt dahin.
Vermeiden Sie hohe Kosten
Zahlen Sie nach den Mahnungen weiterhin nicht, müssen wir gegebenenfalls den Vertrag mit Ihnen kündigen oder Ihren Zähler sperren.
Durch die Stromsperrung kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Für die Sperrung und Wiedereinschaltung des Zählers müssen wir Ihnen mindestens folgenden Betrag in Rechnung stellen:
- in Hamburg: 110,42 €
- in Berlin: 95,29 €
Neben einer Zahlung können Sie eine Stromsperrung nur noch verhindern, in dem Sie unser Angebot einer Ratenzahlungsvereinbarung annehmen. Diese ist Bestandteil der Abwendungsvereinbarung.
Werden Sie jetzt aktiv
Haben Sie den offenen Betrag gezahlt, melden Sie sich um einen Termin zur Wiedereinschaltung zu vereinbaren.
Medizinischer Härtefall
Sollten Sie auf elektronische Geräte zur Erhaltung Ihrer Gesundheit (z. B. Beatmungs- und Dialysegeräte) angewiesen sein, melden Sie sich bitte bei uns und stellen uns einen entsprechenden Nachweis zur Verfügung.
Aus dem Nachweis muss sich ergeben, dass Sie auf medizinisch notwendige und lebenserhaltende elektrische Geräte in Ihrem Haushalt angewiesen sind.
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Nutzen Sie unseren Online Service und erledigen Sie Ihr Anliegen unabhängig von unseren Servicezeiten einfach selbst.
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