Alles zum Thema Stromsperrung
Informationen zur Stromsperrung
Um eine Stromsperrung zu verhindern oder einen Termin zur Wiedereinschaltung zu vereinbaren, muss die Gesamtforderung vollständigt bezahlt werden. Die Gesamtforderung finden Sie nach Registrierung hier:
Ist bereits ein Inkassounternehmen beauftragt, wenden Sie sich für eine Wiedereinschaltung bitte direkt dahin.
Vermeiden Sie hohe Kosten
Zahlen Sie nach den Mahnungen weiterhin nicht, müssen wir gegebenenfalls den Vertrag mit Ihnen kündigen oder Ihren Zähler sperren.
Durch die Stromsperrung kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Für die Sperrung und Wiedereinschaltung des Zählers müssen wir Ihnen mindestens folgenden Betrag in Rechnung stellen:
bis 31.12.2024:
- in Hamburg: 138,04 Euro
- in Berlin: 116,11 Euro
ab 1.1.2025:
- in Hamburg: 179,43 Euro
- in Berlin: 125,58 Euro
Neben einer Zahlung können Sie eine Stromsperrung nur noch verhindern, indem Sie unser Angebot einer Ratenzahlungsvereinbarung annehmen. Diese ist Bestandteil der Abwendungsvereinbarung.
Werden Sie jetzt aktiv
Haben Sie den offenen Betrag gezahlt, melden Sie sich um einen Termin zur Wiedereinschaltung zu vereinbaren.
Härtefallfonds
Sind Sie im Jahr 2024 von einer Stromsperrung bedroht? Das Land Berlin hat wegen der aktuellen Preisentwicklung auf dem Energiemarkt den Härtefallfonds Energieschulden eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2024 können online einmalig Hilfen für die Abwendung von Stromsperren beantragt werden. Der Härtefallfonds ist auf das Jahr 2024 begrenzt und hat zum Ziel, Stromsperrungen abzuwenden und Verschuldungen zu verhindern. Weiterführende Informationen: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/haertefallfonds-energieschulden/
Medizinischer Härtefall
Sie sind von einer bevorstehenden Sperrung betroffen und in Ihrem Haushalt auf medizinisch notwendige, lebenserhaltende, elektronische Geräte angewiesen (zum Beispiel Beatmungs- oder Dialysegeräte)?
Dann brauchen wir einen entsprechenden Nachweis von Ihnen, um die Sperrung zu verhindern.
Anliegen selbst erledigen? Selbstverständlich
Eine bereits angekündigte Unterbrechung der Versorgung kann nur verhindert werden, wenn Sie die offene Forderung sofort begleichen. Sobald der beauftragte Techniker zum Sperren des Zählers vor Ort ist, kann die Sperrung nicht mehr verhindert werden.
Ob die Zahlung noch vorher eingegangen ist, erfragen Sie am besten telefonisch
unter 040 180 409 092, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Entnehmen Sie bitte die Kosten für die Versorgungsunterbrechung für Ihr Netzgebiet hier:
Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst nach Begleichung der vollen Summe unserer offenen Forderungen. Danach können Sie mit uns einen Termin für die Wiedereinschaltung zum nächsten Werktag vereinbaren.