Entlastungen beim Strompreis

Strom­preis­bremse

Am 24. Dezember 2022 ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) in Kraft getreten. Damit sollen Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung kontinuierlich von den aktuell hohen Strompreisen entlastet werden. 
Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann jedoch durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Abschlagsanpassung

Wenn Ihr aktueller Verbrauchspreis pro Kilowattstunde höher ist als 40 Cent (brutto) und somit der Referenzpreis nach StromPBG gilt, erhalten Sie als Differenz zwischen Ihrem Verbrauchspreis und dem Referenzpreis einen Entlastungsbetrag für Ihr Entlastungskontingent. Dieser wird gleichmäßig auf Ihre Abschläge bis zur nächsten Verbrauchsabrechnung aufgeteilt. Die Entlastung für Stromlieferungen im Januar und Februar 2023 wird berücksichtigt. Ab März zahlen Sie niedrigere Abschläge. 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abschlagsreduzierung übernehmen wir und informieren Sie rechtzeitig darüber. Liegt Ihr aktueller vertraglicher Verbrauchspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) ändert sich für Sie nichts. Für Sie gilt weiterhin Ihr günstigerer Verbrauchspreis für Ihren gesamten Verbrauch. Ihre Abschläge bleiben unverändert.

Entlastungsrechner Strom
bei einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr

Schon jetzt können Sie sich mit unserem Entlastungsrechner beispielhaft anschauen, wie sich die Strompreisbremse für Sie auswirken könnte. Die aktuellen Preise und den Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer letzten Rechnung, in Ihrem Informationsschreiben zur Ermittlung der voraussichtlichen Energiekosten oder in unserem Online Service. Neukund:innen finden ihren aktuellen Preis auch in der Vertragsbestätigung.

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Fragen und Antworten zur Strompreisbremse

Wie lange gelten die Energiepreisbremsen?
Wie wird die Strompreisbremse finanziert?
Was ist die Jahresverbrauchsprognose und wie wird sie ermittelt?
Was ist, wenn dann mein tatsächlicher Verbrauch niedriger ist als die Jahresverbrauchsprognose?
Was ist, wenn mein tatsächlicher Verbrauch höher ist als die Jahresverbrauchsprognose?
Kann ich die Jahresverbrauchsprognose beeinflussen?
Die Jahresverbrauchsprognose, die Sie für die Berechnung der Entlastung zugrunde legen, weicht erheblich von meinem tatsächlichen Verbrauch ab. Können Sie die Jahresverbrauchsprognose korrigieren und die Entlastung neu berechnen?
Ich bin erst seit Kurzem bei Vattenfall. Woher wissen Sie, wie hoch mein Jahresverbrauch ist?
Ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Warum haben Sie so eine niedrige Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung zugrunde gelegt?
Sind Preisanpassungen während der Wirksamkeit der Energiepreisbremsen möglich und dürfen diese oberhalb des Referenzpreises liegen?
Kann ich gegen Ihre Abschlagsanpassung Widerspruch einlegen?
Wird die Entlastung direkt bei allen Abschlägen bis zu meiner nächsten Rechnung berücksichtigt?
Wie kann ich meine Abschläge anpassen?
Muss ich zum 1. März 2023 meinen Zählerstand angeben?
Gilt die Strompreisbremse auch für Wärmestromtarife?
Ich haben einen Tarif mit Zweitarifzähler. Welchen der beiden Verbrauchspreise legen Sie bei der Berechnung der Entlastung zugrunde?

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