Abschlagsanpassung
Wenn Ihr aktueller Verbrauchspreis pro Kilowattstunde höher ist als 40 Cent (brutto) und somit der Referenzpreis nach StromPBG gilt, erhalten Sie als Differenz zwischen Ihrem Verbrauchspreis und dem Referenzpreis einen Entlastungsbetrag für Ihr Entlastungskontingent. Dieser wird gleichmäßig auf Ihre Abschläge bis zur nächsten Verbrauchsabrechnung aufgeteilt. Die Entlastung für Stromlieferungen im Januar und Februar 2023 wird berücksichtigt. Ab März zahlen Sie niedrigere Abschläge.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abschlagsreduzierung übernehmen wir und informieren Sie rechtzeitig darüber. Liegt Ihr aktueller vertraglicher Verbrauchspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) ändert sich für Sie nichts. Für Sie gilt weiterhin Ihr günstigerer Verbrauchspreis für Ihren gesamten Verbrauch. Ihre Abschläge bleiben unverändert.
Entlastungsrechner Strom
bei einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr
Schon jetzt können Sie sich mit unserem Entlastungsrechner beispielhaft anschauen, wie sich die Strompreisbremse für Sie auswirken könnte. Die aktuellen Preise und den Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer letzten Rechnung, in Ihrem Informationsschreiben zur Ermittlung der voraussichtlichen Energiekosten oder in unserem Online Service. Neukund:innen finden ihren aktuellen Preis auch in der Vertragsbestätigung.

Beim Energiesparen sparen Sie nicht nur Kosten, sondern schonen auch die Umwelt. Hier finden Sie unsere Spartipps.
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Stand 27. Januar 2023