Entlastungen beim Gaspreis

Gaspreisbremse

Am 24. Dezember 2022 ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) in Kraft getreten. Mit dem EWPBG sollen Verbraucher:innen kontinuierlich von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Für Privathaushalte sowie Unternehmen mit einem Gasverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattsunden pro Jahr gelten die Entlastungen ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Gaspreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann jedoch durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

 

Für Verbraucher:innen mit einer registrierenden Leistungsmessung und einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr sowie für zugelassene Krankenhäuser gelten bereits seit dem 1. Januar 2023 gesonderte Bestimmungen.

Entlastung durch die Gaspreisbremse*

Nach dem EWPBG wird ein Entlastungskontingent für Sie festgelegt. Dieses beträgt 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für dieses Entlastungskontingent zahlen Sie einen ebenfalls im EWPBG festgelegten Referenzpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto), wenn Ihr aktueller vertraglicher Verbrauchspreis höher ist. Für den darüber hinausgehenden Gasverbrauch zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis. Ist Ihr Gasverbrauch geringer als prognostiziert, wirkt sich das zusätzlich kostensparend aus, denn der Entlastungsbetrag wird in diesem Fall nicht reduziert.

* Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben im EWPBG. Die Finanzierung der Gaspreisbremse erfolgt durch Bundesmittel.

Abschlagsanpassung

Wenn Ihr aktueller Verbrauchspreis pro Kilowattstunde höher ist als 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) und somit der Referenzpreis nach EWPBG gilt, erhalten Sie als Differenz zwischen Ihrem Verbrauchspreis und dem Referenzpreis einen Entlastungsbetrag für Ihr Entlastungskontingent. Dieser wird gleichmäßig auf Ihre Abschläge bis zur nächsten Rechnung aufgeteilt. Die Entlastung für Gaslieferungen im Januar und Februar 2023 wird berücksichtigt. Ab März 2023 zahlen Sie niedrigere Abschläge.

Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abschlagsreduzierung übernehmen wir und informieren Sie rechtzeitig darüber.

Liegt Ihr Verbrauchspreis unter 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto), ändert sich für Sie nichts. Für Sie gilt weiterhin Ihr günstigerer Vertragspreis für Ihren gesamten Verbrauch. Ihre Abschläge bleiben unverändert.

Übrigens: Gas sparen lohnt sich immer

Beim Energiesparen sparen Sie nicht nur Kosten, sondern schonen auch die Umwelt. Hier finden Sie unsere Spartipps.

Fragen & Antworten zur Gaspreisbremse

Wie lange gelten die Energiepreisbremsen?
Wie wird die Gaspreisbremse finanziert?
Wie wird der Verbrauch ermittelt, der für die Gaspreisbremse ausschlaggebend ist?
Was ist, wenn dann mein tatsächlicher Verbrauch niedriger ist als die Jahresverbrauchsprognose?
Was ist, wenn mein tatsächlicher Verbrauch höher ist als die Jahresverbrauchsprognose?
Kann ich die Jahresverbrauchsprognose beeinflussen?
Die Jahresverbrauchsprognose, die Sie für die Berechnung der Entlastung zugrunde legen, weicht erheblich von meinem tatsächlichen Verbrauch ab. Können Sie die Jahresverbrauchsprognose korrigieren und die Entlastung neu berechnen?
Ich bin erst seit Kurzem bei Vattenfall. Woher wissen Sie, wie hoch mein Jahresverbrauch ist?
Ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Warum haben Sie so eine niedrige Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung zugrunde gelegt?
Sind Preisanpassungen während der Wirksamkeit der Energiepreisbremsen möglich und dürfen diese oberhalb des Referenzpreises liegen?
Kann ich gegen Ihre Abschlagsanpassung Widerspruch einlegen?
Wird die Entlastung direkt bei allen Abschlägen bis zu meiner nächsten Rechnung berücksichtigt?
Wie kann ich meine Abschläge anpassen?
Muss ich zum 1. März 2023 meinen Zählerstand angeben?

Gaspreisbremse

bei einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr

Endverbraucher:innen sowie mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden werden ebenfalls durch die Gaspreisbremse entlastet.

Für 70 Prozent des Jahresverbrauches beträgt der Referenzpreis 7 Cent pro Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlichen veranlassten Preisbestandteilen und Umsatzsteuer. Für Ihren darüber hinausgehenden Verbrauch bezahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und einem Gasverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie für zugelassene Krankenhäuser greift die Entlastung bereits ab Januar 2023.

Die Basis für die Berechnung des Entlastungskontigents ist der tatsächliche Verbrauch aus dem Kalenderjahr 2021.

Ausgenommen von der Gaspreisbremse sind alle Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung nutzen.

Weitere Informationen finden Sie vattenfall.de/grosskunden/gasangebote/aktuelle-informationen.

Soforthilfe Dezember

Erläuterung zum endgültigen Entlastungsbetrag

So bekommen Sie die Soforthilfe Dezember

Haben Sie uns schon ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Dann müssen Sie nichts tun. Wir werden den Dezember-Abschlag nicht abbuchen.

Wenn Sie überweisen, zahlen Sie bitte den Dezember-Abschlag nicht. Machen Sie es sich für die Zukunft einfacher und erteilen Sie uns unter vattenfall.de/bankdaten ein Lastschriftmandat. Dieses Mandat können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag

Was muss ich tun, um die vorläufige Entlastung zu erhalten?
Ich wechsele nach dem 1. Dezember meinen Lieferanten, bekomme im Dezember schon meine Schlussrechnung von Vattenfall und habe daher im Dezember auch keinen Abschlag mehr zu zahlen. Erhalte auch ich den Entlastungsbetrag?
Ich habe Ihnen bisher kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und überweise meine Abschläge. Soll ich den Abschlag für Dezember 2022 überweisen?
Ich habe Ihnen den Dezember-Abschlag schon überwiesen. Überweisen Sie mir das Geld gleich zurück?
Ich bin ab Dezember Kunde bei Vattenfall. Erhalte ich den Entlastungsbetrag von meinem Vorlieferanten oder von Vattenfall?
Ist der endgültige Entlastungsbetrag immer genauso hoch wie der Dezember-Abschlag (die vorläufige Entlastung)?
Ich zahle die Gasheizkosten über meine Miete. Erhalte ich auch den Entlastungsbetrag?
Wie wurde der prognostizierte Jahresverbrauch von Vattenfall genau errechnet?
Wie setzt sich der endgültige Entlastungbetrag zusammen?
Ist der Entlastungsbetrag Netto oder Brutto?
Wird die Umsatzsteuer gesenkt?
Gibt Vattenfall eine Umsatzsteuersenkung weiter?
Gibt es einen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Wird die Umsatzsteuer auch bei Strom gesenkt?
Was sollte ich tun, wenn die Umsatzsteuer gesenkt wird? Muss ich meinen Zählerstand mitteilen?
Frau bedient Durchlauferhitzer

Erfahrungswerte zeigen, dass Sie bereits 6 Prozent Energie einsparen, wenn Sie Ihre Raumtemperatur durchgängig um nur 1 Grad Celsius senken.

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Stand 27. Januar 2023