Wie attraktiv ist die Direktvermarktung für Eigenheimbesitzer:innen?
Erstellt am 3.6.2026
Lesedauer: 11 Minuten
Privathaushalte können selbst erzeugten PV-Strom, den sie nicht verbrauchen, über spezielle Dienstleister direkt an der Strombörse verkaufen. Dieses Verfahren kann als Alternative zur Einspeisevergütung genutzt werden. In diesem Artikel erklären wir, wie die Direktvermarktung funktioniert und ob sie sich auch für kleinere PV-Anlagen lohnt.
Das erfahren Sie hier alles:
- Was bedeutet Direktvermarktung für PV-Strom?
- Wie funktioniert die Direktvermarktung für PV-Strom?
- Preise für PV-Strom: Was bekomme ich bei der Direktvermarktung?
- Vergütungsmodelle und Kosten
- Direkt vermarkten statt einspeisen?
- Für wen lohnt sich Direktvermarktung – und für wen nicht?
- Wie steige ich in die Direktvermarktung ein?
- Fazit: Aktuell nur eingeschränkt zu empfehlen – aber ein Thema für die Zukunft
Was bedeutet Direktvermarktung für PV-Strom?
Bei der Direktvermarktung verkaufen Betreiber:innen von PV-Anlagen ihren überschüssigen Solarstrom direkt an der Strombörse zum Tagespreis. Das Verfahren ist eine Alternative zur Einspeisung von PV-Strom ins öffentliche Netz, der dabei pauschal vom Netzbetreiber nach der festgelegten Einspeisevergütung angekauft wird. Für neue Anlagen mit einer Leistung ab 100 Kilowatt-Peak (kWp) ist die Direktvermarktung Pflicht. Betreiber:innen von kleineren Anlagen können sich frei entscheiden, ob sie nicht verbrauchten PV-Strom über die Einspeisevergütung abgeben oder über die Direktvermarktung verkaufen möchten.
Gelockerte Regelungen für Anlagen bis 100 kWp
Mit ihrer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat die Bundesregierung im Frühjahr 2025 die Regeln für die Direktvermarktung für Anlagen bis 100 kWp etwas gelockert. Grundsätzlich müssen Anlagen in der Direktvermarktung steuerbar sein, damit Netzbetreiber bei Bedarf die Einspeisung regulieren können. Zwar ist ein intelligentes Messsystem beziehungsweise Smart Meter weiter Pflicht für alle PV-Anlagen in der Direktvermarktung. Eine Fernsteuerung dagegen, mit der Netzbetreiber die Stromeinspeisung selbst steuern können, ist inzwischen nur noch für größere Anlagen ab 100 kWp vorgeschrieben. Auch Solaranlagen mit älteren Wechselrichtern, bei denen sich keine Einrichtungen zur Fernsteuerung installieren lassen, können daher jetzt das Verfahren nutzen.

Zusätzlich will die Bundesregierung mit dem Solarpaket 1 den Ausbau von Solaranlagen beschleunigen und deren Anschaffung erleichtern. Sie hat dabei auch die Direktvermarktung für PV-Anlagen bis 25 kWp vereinfacht. Bei diesen kleineren Anlagen entfällt die feste Obergrenze für die Einspeisung. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit vor allem für ältere Bestandsanlagen. Für Bestandsanlagen zwischen 7 und 25 kWp gilt jedoch: Eine uneingeschränkte Einspeisung ist nur möglich, wenn sie mit einem Smart Meter ausgestattet sind, das die Einspeisung konstant misst und an den Netzbetreiber übermittelt.

Wie funktioniert die Direktvermarktung für PV-Strom?
Private Betreiber:innen von PV-Anlagen können allerdings nicht selbst an der Strombörse handeln und verkaufen. Sie brauchen einen darauf spezialisierten Dienstleister. Solche Direktvermarkter können etwa spezielle Agenturen oder Online-Plattformen sowie große Energieversorger oder Stadtwerke sein. Sie nehmen den überschüssigen Strom ab, verkaufen diesen an der Börse und zahlen dem Privathaushalt dafür eine Vergütung. Für ihre Arbeit ziehen sie eine Provision ab. Es ist für Haushalte mit kleinen Anlagen bislang immer noch häufig schwierig, einen Direktvermarkter zu finden, da viele davon ihre Dienste erst ab einer bestimmten Anlagenkapazität anbieten, häufig ab 100 kWp.
Preise für PV-Strom: Was bekomme ich bei der Direktvermarktung?
Direktvermarkter zahlen den aktuellen Marktwert der Strombörse, der stündlich festgesetzt wird. Der Börsenpreis richtet sich strikt nach Angebot und Nachfrage und kann entsprechend stark schwanken: Bei hoher Nachfrage und geringerem Angebot steigt der Preis – was den Anreiz erhöht, Strom in solchen Phasen zu verkaufen und das Angebot wieder ausgleicht. Auf diese Weise trägt die Direktvermarktung auch zur Stabilität der Stromnetze bei. Je nach Tageszeit und Wetterlage wird mehr oder weniger Strom angeboten beziehungsweise nachgefragt, was die Preise steigen oder sinken lässt. So ist der Kurs an sonnigen Tagen oft eher niedrig – aber morgens oder abends häufig höher, weil dann viel Strom benötigt und vergleichsweise wenig erzeugt oder eingespeist wird. Damit bietet die Direktvermarktung die Chance auf höhere Erlöse als die Einspeisevergütung – aber birgt auch das Risiko, dass Erträge geringer ausfallen. So lag der Marktwert Solar im April 2026 bei gerade mal 1,317 Cent pro Kilowattstunde (kWh) – und damit wesentlich niedriger als im Monat zuvor, als Solarstrom durchschnittlich noch 5,455 Cent/kWh einbrachte.
Gut zu wissen: Steuerfreiheit nur unter 30 kWp
Die Einnahmen aus der Direktvermarktung von Solarstrom sind nur bei kleineren PV-Anlagen bis 30 kWp steuerfrei. Sobald die Anlagengröße darüber liegt, müssen die Erlöse in der Regel versteuert werden, was die Wirtschaftlichkeit entsprechend beeinflussen kann.
Vergütungsmodelle und Kosten
Wer überschüssigen Strom über Direktvermarktung verkauft, muss sich für eines von zwei Vergütungsmodellen entscheiden: das Marktprämienmodell und die sonstige Direktvermarktung. Die Höhe der Erlöse aus der Direktvermarktung hängt vom gewählten Vergütungsmodell ab. Dabei unterscheiden sich die beiden deutlich in Chancen und Risiken. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Kosten, die berücksichtigt werden sollten.
Marktprämienmodell
Das Marktprämienmodell bei der Direktvermarktung steht nur solchen Anlagen offen, die noch Anspruch auf die 20 Jahre währende EEG-Förderung haben. Es sorgt für garantierte Abnahmepreise, ähnlich der Einspeisevergütung. Denn wenn der Börsenpreis unterhalb der Einspeisevergütung liegt, zahlen Netzbetreiber einen Aufschlag, der von der Bundesnetzagentur vorgegeben wird. Dank dieses Sicherungsmechanismus erwirtschaftet eine PV-Anlage in der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell garantiert mindestens so viel Geld wie über die fixe Einspeisevergütung. Das gilt unter bestimmten Bedingungen sogar in Zeiten negativer Strompreise. Wenn der Börsenpreis über die Einspeisevergütung steigt, dann gilt dieser höhere Wert, sodass Anlagenbetreiber:innen sogar mehr Erlös erhalten können als über die Einspeisevergütung.
Allerdings kommt dies bei kleinen PV-Anlagen in der Praxis nur selten vor, da der Preis vor allem dann steigt, wenn aufgrund der Wetterlage nur wenig Strom produziert wird. Läuft die Stromproduktion dagegen auf Hochtouren, sinkt der Preis in der Regel wieder. Beim Marktprämienmodell liegt die Vergütung aktuell bei 0,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) über der gesetzlichen Einspeisevergütung. Der etwas höhere Betrag soll für Anlagenbetreiber:innen die zusätzlichen Kosten aus den Provisionen der Direktvermarkter ausgleichen. Nach Ablauf des 20-jährigen Vergütungszeitraums nach dem EEG wechseln PV-Anlagen, deren Strom direkt an der Strombörse verkauft wird, automatisch in die sonstige Direktvermarktung.
Sonstige Direktvermarktung
Bei der sonstigen Direktvermarktung tragen Anlagenbetreiber:innen ohne Absicherung das Risiko, da sie ausschließlich die – schwankenden – Marktpreise erhalten. Im Jahresdurchschnitt liegen die Erlöse meist unter denen des Marktprämienmodells und häufig auch unter der früheren Einspeisevergütung. Über dieses Vergütungsmodell lässt sich der Strom von PV-Anlagen direkt vermarkten, die nach 20 Betriebsjahren keine garantierte Einspeisevergütung mehr erwirtschaften dürfen.
Kosten
Den Einnahmen gegenüber stehen die Kosten der Direktvermarktung. Sie belaufen sich auf rund 200 Euro laufende Aufwendungen sowie bis zu 300 Euro einmalige Investitionen. An erster Stelle stehen die Gebühren und Provisionen für die Dienstleistungen des Direktvermarkters, der den direkten Verkauf an der Strombörse übernimmt. Dabei fallen üblicherweise eine monatliche Grundgebühr je nach Anlagengröße sowie Provisionen je nach verkaufter Strommenge an, insgesamt meist um die 100 Euro im Jahr. Dazu kommt bei manchen Dienstleistern noch eine einmalige Einrichtungsgebühr von rund 200 Euro. Weitere Kosten können für den Einbau eines Smart Meters entstehen, das für Anlagen ab 7 kWp Pflicht ist. Wer dies freiwillig einbauen lässt, muss dafür maximal 100 Euro zahlen, wer zur Installation verpflichtet ist, kann diese kostenlos erhalten. Außerdem laufen Betriebskosten für das intelligente Messsystem von 50 bis 140 Euro im Jahr auf.

Gut zu wissen: Erst speichern und dann direkt vermarkten
Künftig sollen Betreiber:innen von PV-Anlagen ihren Strom zunächst zwischenspeichern und zeitversetzt ins Netz einspeisen können. Einen Teil ihres Stroms dürfen sie dann auch gefördert direkt vermarkten. Die Bundesnetzagentur will dafür bis spätestens Juni 2026 neue Regeln formulieren. Voraussichtlich soll es dann möglich sein, pauschal jährlich bis zu 500 kWh pro kWp PV-Leistung mit der EEG-Marktprämie vergütet bekommen. Dies soll auch möglich sein, wenn die Anlage keine Vorrichtungen hat, um Strommengen zu begrenzen. Damit hätten auch Betreiber:innen von kleineren Anlagen flexible Optionen, um einen Teil ihres Stroms über Direktvermarktung zu verkaufen.
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Vorteile |
Nachteile |
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Direktvermarktung |
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Einspeisevergütung |
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Für wen lohnt sich Direktvermarktung – und für wen nicht?
Derzeit ist die Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen etwa auf Einfamilienhäusern meist noch zu aufwendig und lohnt sich daher nicht. Das hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in einer Studie berechnet. Demnach überwiegen die zusätzlichen Kosten meist den Ertrag. So wären Mehrerlöse von etwa zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde nötig, um allein die zusätzlichen Vermarktungskosten zu decken. In der Praxis übersteigen die Erlöse aus der Direktvermarktung abzüglich der zusätzlichen Kosten momentan aber nur selten die Einspeisevergütung. Das Verfahren ist für Anlagen bis 50 kWp darum bislang nur eingeschränkt zu empfehlen. Das gilt auch für ältere Anlagen auf Wohnhäusern, deren EEG-Förderung nach 20 Jahren ausgelaufen ist: Sie dürfen ihren Strom bis Ende 2032 weiter ins Netz einspeisen, was dann ohnehin nach dem aktuellen Jahresmarktwert für Solarstrom (höchstens 10 Cent pro Kilowattstunde) vergütet wird. Die Direktvermarktung rechnet sich aktuell vor allem für neue und größere PV-Anlagen ab 50 kWp Leistung, die mit geringem oder ganz ohne Eigenverbrauch betrieben werden.
Mittel- bis langfristig könnte die Direktvermarktung allerdings auch für kleinere PV-Anlagen attraktiv werden. Der Grund: Die Einspeisevergütung sinkt planmäßig alle sechs Monate, daher könnte sich der direkte Verkauf von Strom in absehbarer Zeit für immer mehr Haushalte lohnen.
Ein einfaches Rechenbeispiel: Liegt der Marktwert für Solarstrom bei rund 10 Cent pro kWh und gehen davon etwa 2,5 Cent pro kWh Vermarktungskosten ab, bleiben rund 7,5 Cent pro kWh übrig. Das entspricht in etwa der heutigen Einspeisevergütung – ein klarer Vorteil ergibt sich derzeit also nicht. Sinkt die Einspeisevergütung jedoch weiter oder fällt künftig ganz weg, kann die Direktvermarktung trotz Zusatzkosten wirtschaftlich attraktiver werden. Aber Achtung: Diese Rechnung ist stark abhängig von den tatsächlichen Strombörsenpreisen, den individuellen Vermarktungskosten und dem eigenen Verbrauchsverhalten. Zudem sind Einnahmen aus der Direktvermarktung weniger planbar als eine feste Einspeisevergütung.
Die Bundesregierung diskutiert, die fixe Einspeisevergütung für Solarstrom bei neuen PV-Anlagen bis 25 kWp im Zuge der bis Ende 2026 geplanten EEG-Reform ganz auslaufen zu lassen. Dann könnten auch kleine Neuanlagen zur Direktvermarktung mit Marktprämie verpflichtet werden. Daher kann es sich auch für Interessent:innen lohnen, sich jetzt schon mit dem Thema zu beschäftigen.
Wie steige ich in die Direktvermarktung ein?
Die wichtigste technische Voraussetzung für den Einstieg in die Direktvermarktung ist ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter). Es erfasst jede Viertelstunde die Daten und meldet diese automatisch weiter. Für neuere Anlagen ab 7 kWp ist diese technische Ausstattung ohnehin Pflicht und wird kostenlos mitgeliefert. Wer das Smart Meter dagegen freiwillig oder zu einem früheren Zeitpunkt als vorgesehen einbauen lässt, muss dafür aus eigener Tasche zahlen. Verantwortlich für den Einbau ist der jeweilige Messstellenbetreiber. Eine Einrichtung zur Fernsteuerung brauchen Anlagen mit weniger als 25 kWp für die Direktvermarktung nicht mehr.
Außerdem benötigen Privatpersonen einen Vertrag mit einem Direkthändler. Danach muss die Anlage beim Netzbetreiber für die Direktvermarktung angemeldet beziehungsweise ein Wechsel von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung gemeldet werden. Viele Direktvermarkter erledigen das gleich mit. Der Wechsel ist monatlich jeweils zum Monatsersten möglich, er muss dabei allerdings mehr als einen Monat vorher angekündigt werden. Danach kann es losgehen.
Fazit: Direktvermarktung für PV aktuell nur eingeschränkt zu empfehlen – aber ein Thema für die Zukunft
Für kleinere Anlagen ist die Direktvermarktung derzeit nur eingeschränkt zu empfehlen. Die Kosten übersteigen meist die zusätzlichen Einnahmen, die auf diesem Weg erzielt werden können. Unter dem Strich ist die reguläre Einspeisevergütung daher momentan meist noch lohnenswerter.
Das könnte sich allerdings bald ändern, da aktuelle Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums vorsehen, die Einspeisevergütung für Neuanlagen komplett abzuschaffen. Dann wäre die Direktvermarktung voraussichtlich verpflichtend für alle Anlagen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich jetzt schon mit diesem Thema zu beschäftigen.
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