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So rechnen Sie das Laden des Firmenwagens zuhause ab

Wenn Arbeitnehmende ihren elektrischen Firmenwagen an der eigenen Wallbox zuhause laden, gibt es zwei Möglichkeiten für die Abrechnung. Erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, Vor- und Nachteile beider Optionen.

Zuletzt aktualisiert am 03.05.2023
Lesedauer: 6 Minuten

Eigene Wallbox versus Ladeoption vom Arbeitgeber

Wer sein Elektroauto als Dienstwagen auch in der Freizeit nutzen darf, lädt oftmals auch zuhause die Batterie des E-Autos auf. Manche Arbeitgeber sponsern für das Aufladen zuhause eine Wallbox oder unterstützen die Anschaffung mit einem Zuschuss. Dieser geldwerte Vorteil wird pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer sowie ggf. Kirchensteuer belegt. Bleibt die Ladestation hingegen im Eigentum des Arbeitgebers, ist eine vollständige Steuerbefreiung möglich.

Damit wäre die steuerliche Behandlung der Anschaffung einer Wallbox für das Laden des Firmenwagens zuhause geklärt. Aber wie rechnet man die konkreten Stromkosten ab? Wird der elektrische Firmenwagen an der Wallbox zuhause geladen, kann der Arbeitgeber als Ausgleich eine Pauschale zahlen oder aber die tatsächlich geladenen Kilowattstunden abrechnen. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.

Die beiden Abrechnungsvarianten gibt es

Option A: Monatspauschale

Zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale für das Aufladen des Firmenwagens zuhause, so ist diese bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Wenn es eine unentgeltliche oder verbilligte Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gibt oder eine Ladekarte zur Verfügung gestellt wird, beträgt die steuerfreie Pauschale für ein Elektroauto 30 und für ein Hybridfahrzeug 15 Euro im Monat. Gibt es keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, sind es für ein Elektroauto 70 und für ein Hybridauto 35 Euro pro Monat.

Fahrzeugtyp Lademöglichkeit am Arbeitsplatz Höhe der Pauschale
E-Auto Ja 30 €
  Nein 70 €
Hybrid Ja 15 €
  Nein 35 €


Vorteil: Wenig Aufwand für alle Beteiligten
Nachteil: Die Pauschalen bilden ggf. nicht die realen Stromkosten ab

So funktioniert die Abrechnung als selbstständige:r Unternehmer:in

Selbstständige, die ihr Elektroauto oder Plug-in-Hybridfahrzeug zuhause an der privaten Wallbox laden, können seit 2020 dieselben Pauschalen wie Arbeitnehmende für das Aufladen bei der Abrechnung gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Mann mit Ladekabel in der Hand neben Keba Wallbox

Option B: Exakte Strommengen ermitteln

Um exakte Strommengen abzurechnen, müssen diese genau erfasst werden. Arbeitnehmende erhalten dann eine Erstattung der Stromkosten als steuerfreien Auslagenersatz. Um die Erstattungen berechnen zu können, benötigen Arbeitgeber nicht nur Angaben über die geladenen Strommengen, sondern auch über den Stromtarif von Arbeitnehmenden (Grund- und Arbeitspreis). Diese Daten müssen bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt vorgelegt werden.

Vorteil: Exakte Abrechnung der verbrauchten Strommengen
Nachteil: Funktionelle Anforderungen an die Wallbox

Gut zu wissen: Wenn der Dienstwagen zuhause mit Strom aus der eigenen PV-Anlage geladen wird, kann dennoch der Netzbezugspreis zur Abrechnung verwendet werden, auch wenn dank einer eigenen PV-Anlage geringere Stromkosten entstehen.

Das braucht eine Wallbox für das Laden von Dienstwagen zuhause

Damit die Stromkosten für die Abrechnung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden genau erfasst werden können, muss eine Wallbox für das Aufladen von Firmenwagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

1. Eichrechtskonformität

Um den vom Dienstwagen verbrauchten Strom messen zu können, braucht die Wallbox einen eigenen, integrierten Stromzähler. Dieser muss für die Abrechnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden eichrechtskonform nach EU-Standard sein. Das schreibt eine 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie vor.

a) EU-Standard: Measuring Instruments Directive (MID)

Der MID-Standard ist europaweit Vorschrift für die Abrechnung von Energiekosten. Bei der zugehörigen Messgeräterichtlinie der EU liegt die Prüfung der Geräte in der Verantwortung der Hersteller. Sie erfolgt durch vereinheitlichte Tests. Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate orientiert sich an nationalen Regelungen. In Deutschland beträgt sie acht Jahre. Der MID-Standard ist ausreichend für die Abrechnung mit dem Finanzamt. Lediglich für die Abrechnung mit Dritten ist ein ME-Zertifikat Voraussetzung.

b) Deutscher Standard: Mess- und Eichrecht (ME)

Das Mess- und Eichrecht ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie MID. Neben den Vorgaben der EU müssen die eichrechtskonformen Geräte auch Informationen zu einzelnen Ladesitzungen in der Ladestation selbst speichern. Das ME-Zertifikat ist Voraussetzung für die Abrechnung fremder Ladevorgänge an öffentlich zugänglichen Ladesäulen.

Ladekarte wird an weiße Wallbox gehalten

2. Zugangsschutz

Wenn die Wallbox auch für das Laden privater E-Autos genutzt wird, ist neben der Eichrechtskonformität auch ein Zugangsschutz – beispielsweise über einen RFID-Chip – eine Voraussetzung für die exakte Abrechnung der Strommenge. Auf diesem Weg kann das Laden privater Autos sauber vom Laden des Dienstwagens getrennt werden. Manche Arbeitgeber stellen eine separate Ladekarte für das Laden des Dienstwagens zuhause zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil: Mit einer Cloud-Anbindung können die Ladevorgänge eingesehen und in Excel für die Übergabe an den Arbeitgeber vorbereitet werden.

3. Internetanbindung

Damit der Stromverbrauch für das Laden des Dienstwagens zuhause automatisch an den Arbeitgeber übertragen werden kann, muss die Wallbox internetfähig sein. Die Internetverbindung kann je nach Wallbox über LAN, WLAN oder LTE hergestellt werden.

Vattenfall-Tipp

Eine eichrechtskonforme Wallbox mit App-Steuerung ist beispielsweise die KEBA KeContact P30 x-series, die sogar klimaneutral produziert wird. Sie bietet bis zu 22 kW Ladeleistung und kann mit RFID-Technologie geschützt werden.

So profitieren Unternehmen von Elektro-Dienstwagen

Wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmenden Elektroautos als Dienstwagen zur Verfügung stellt, zahlt das nicht nur in die CO2-Bilanz des Unternehmens ein. Es erhöht auch die Mitarbeiterbindung, insbesondere in der jungen Generation, für die Nachhaltigkeit häufig ein wichtiger Wert bei der Wahl des Arbeitgebers ist.

Mit steuerfreiem Ladestrom für Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge oder der Bereitstellung von Wallboxen für das Laden von Dienstwagen zuhause können Arbeitgeber zudem geldwerte Vorteile bieten, die den Angestellten einen großen Mehrwert bringen und das Unternehmen nicht viel kosten.

Die Steuerbefreiung sowie die Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für Wallboxen bleiben mindestens bis 2030 ein großer Vorteil. Die steuerfreien Bezüge müssen von Unternehmen nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden und stellen somit auch buchhalterisch keinen Mehraufwand dar.

Weißes Auto neben Keba Wallbox

Vattenfall Fazit

Wenn Elektro-Autos als Dienstwagen bei den Arbeitnehmenden zuhause geladen werden, ist die einfachste Möglichkeit der Abrechnung die steuerbefreite Pauschale. Fallen jedoch größere Lademengen an, die von der Pauschale nicht mehr abgedeckt werden können, ist die Anschaffung einer eichrechtskonformen Wallbox sinnvoll.

Frau mit Ladestecker vor Wallbox

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