Glossar Energie

Herkunftsnachweis

Der Herkunftsnachweis (HKN) bei Strom ist ein digitales Zertifikat und ermöglicht den Nachweis des Anteils Erneuerbarer Energien am Strommix. Damit unterstützt er eine nachhaltige Energieversorgung und ermöglicht es Verbraucher:innen, Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen besser zu erkennen.

Dazu gibt es Herkunftsnachweise

In erster Linie erfüllen Herkunftsnachweise oder auch Grünstromzertifikate eine wichtige Funktion für den Verbraucherschutz. In Deutschland sind Energieversorger nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, anzugeben, wie und wo Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann. Durch die Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung können Verbraucher:innen genau erkennen, wie viel des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammt.

Jeder Herkunftsnachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Kenndaten der Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Datum Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung)
  • Erzeugte Strommenge in Megawattstunden
  • Art und Umfang der Förderung, mit der die Errichtung der Anlage oder die Stromerzeugung unterstützt wurde
  • Ausstellungsdatum des Herkunftsnachweises, ausstellender Staat und eindeutige Identifikationsnummer

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So funktioniert die Ausstellung von Herkunftsnachweisen

Die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfolgt in der Regel durch das Umweltbundesamt. Es prüft die Herkunft und Qualität des Stroms und stellt die entsprechenden Nachweise an die Energieerzeuger oder Lieferanten aus, die Strom aus Erneuerbaren Energien bereitstellen. So können die Kund:innen die Herkunft und Qualität des Stroms nachvollziehen.

Voraussetzung für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen ist, dass strom-produzierende Unternehmen über ein Anlagenbetreiberkonto im Register verfügt, die Anlage vollständig registriert und dem Anlagenbetreiberkonto oder einem entsprechenden Unterkonto zugeordnet ist. Außerdem muss die Anlage in der richtigen Vermarktungsart (sonstige Vermarktungsart) beim zuständigen Netzbetreiber geführt werden.

Erzeuger: Herkunftsnachweise können von Unternehmen beantragt werden, die z. B. Solaranlagen, Windparks oder Wasserkraftwerke betreiben.

Prüfung und Ausstellung: Das UBA prüft die Angaben der Energieerzeuger und stellt die Herkunftsnachweise aus. Diese Dokumente bestätigen, dass der erzeugte Strom tatsächlich aus Erneuerbaren Energien stammt.

Entwertung: Nach der Ausstellung müssen die Lieferanten die Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des UBA entwerten, damit sie nicht mehrfach verkauft werden können.

Verwendung: Die entwerteten Herkunftsnachweise dienen als Nachweis und können an Stromkunden oder -händler weitergegeben werden. Auf der Stromrechnung wird dann transparent ausgewiesen, wie viel des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammt.

Umweltbundesamt (UBA): Das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts ist die zentrale Stelle für die Führung von Erzeuger- und Lieferantenkonten und Ausstellung von Herkunftsnachweisen. Hier reichen Energieerzeuger ihre Anträge ein. Lieferanten bekommen gekaufte Herkunftsnachweise auf Lieferantenkonten transferiert.

Herkunftsnachweisregister nach EEG

Umweltbundesamt

Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Register, in dem die Herkunft von Strom aus Erneuerbaren Energien dokumentiert wird. Für jede Kilowattstunde regenerativ erzeugten Strom werden Herkunftsnachweise ausgestellt und verwaltet.

Die Erzeuger von erneuerbarem Strom stellen die Nachweise aus, indem sie den erzeugten Strom nach bestimmten Kriterien als erneuerbar kennzeichnen. Diese Nachweise können dann gehandelt und zum Nachweis des Anteils Erneuerbarer Energien im Strommix verwendet werden. Das Herkunftsnachweisregister dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Nutzung Erneuerbarer Energien und stellt sicher, dass der verbrauchte Strom tatsächlich aus erneuerbaren Quellen stammt. 

Zusätzlich können Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen beim HKNR ihre Herkunftsnachweise verkaufen und an den Käufer übertragen. Käufer von Herkunftsnachweisen benötigen ein Konto im Register und müssen die dort erworbenen Nachweise entwerten, wenn sie damit ihren Strom als Ökostrom deklarieren. Es gibt auch Broker, über die Herkunftsnachweise vor allem aus dem europäischen Ausland erworben werden können. Auch diese Nachweise werden ins HKNR übertragen und müssen ebenfalls entwertet werden.

Herkunftsnachweise von Vattenfall

Auch Vattenfall unterstützt Unternehmen mit Grünstromzertifikaten und Herkunftsnachweisen, damit sie ihren Beitrag zur Energiewende leisten und ihre CO2-Bilanz verbessern können. Dabei besorgen wir die Nachweise nach individuellen Anforderungen wie Herkunftsland, Technologie (z. B. Wasserkraft, Wind und Solar) und Alter der Anlagen über das Umweltbundesamt. Werden spezielle Anforderungen benötigt, führen wir qualifizierte Marktabfragen durch. Zusätzlich vereinbaren wir für Grünstrom und/oder Herkunftsnachweise einen Festpreis, der bis zu 5 Jahre im Voraus gilt und sowohl von der Marktliquidität als auch den Produktspezifikationen abhängt. Eine Bezahlung erfolgt erst nach Erhalt des Grünstroms bzw. des Herkunftsnachweises.

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