



Ist die Strom- und Gasversorgung sicher?
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Versorgungssicherheit für Strom und Gas.
Die Energieversorgung in Deutschland ist im Moment stabil

Energiesparen trägt zur Versorgungssicherheit bei
Nach wie vor hat das Einsparen von Energie den größten Effekt auf die eigenen Energiekosten aber auch auf den Gesamtenergiebedarf des Landes.
Schon kleine Dinge helfen im Alltag beim Energiesparen. Viele Tipps, bei denen sicher auch für Sie etwas dabei ist, finden Sie in unserer Infowelt Energie.
Fragen und Antworten
Nach dem derzeitigen Lagebericht hat die Bundesnetzagentur am 23. Juni 2022 eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland festgestellt. Die Gasversorgung in Deutschland ist aber im Moment stabil. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Sollte es zu einem Engpass kommen, werden gemäß Energiewirtschaftsgesetz bestimmte Kundengruppen als besonders schützenswert eingestuft. Dazu gehören unter anderem
- Haushaltskunden,
- weitere Letztverbrauchende im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind,
- Letztverbrauchende im Erdgasverteilernetz, die Haushalte zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern (zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird),
- grundlegende soziale Dienste,
- bestimmte Fernwärmeanlagen, soweit sie keinen Brennstoffwechsel vornehmen können.
Die Belieferung dieser Kundinnen und Kunden hat Vorrang vor der Versorgung von zum Beispiel dem Gewerbe und der Industrie. Für die schützenswerten Kundengruppen sind entsprechende Vorsorgen zu treffen. Dies ist im „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ näher ausgeführt.
Der Bundestag hat am 12. Mai 2022 eine Erneuerung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen. Das Gesetz sieht bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Maßnahmen zur Krisenbewältigung vor, um die Energieversorgung zu sichern. Die Novellierung des EnSiG ist ein wichtiger Beitrag, um im Ernstfall einer Gas-Engpasssituation vorbereitet zu sein.
Durch stark ansteigende Preise wächst das Risiko für Energieversorgungsunternehmen, dass ihre Lieferketten unterbrochen werden. Das kann zur Folge haben, dass irgendwann die Energieversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Mit den neuen, im EnSiG verankerten, Möglichkeiten zur Preisanpassung und zu einem finanziellen Ausgleich, wird ein extremer Anstieg der Großhandelspreise bei einem Engpass reguliert.
Damit nach Ausfall der russischen Gasliefermengen die Gasversorgung dennoch sichergestellt ist, ist eine ständige und jederzeit möglichst schnelle Befüllung der Gasspeicher in Deutschland notwendig. Für die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, entstehen zusätzliche Kosten, die seit dem 1. Oktober 2022 durch eine Umlage gedeckt werden. Geregelt wird die Speicherumlage durch den § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Am 23. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschatz die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Alarmstufe tritt ein, wenn es eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas gibt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber führen die Gasversorgung mit marktbasierten Maßnahmen weiter. Dazu gehört, dass Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite genutzt werden, auf Gasspeicher zurückgegriffen oder Lastflüsse optimiert werden. Erst in der dritten Stufe, der Notfallstufe, greift der Staat aktiv in den Markt ein. Dann würde die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“.
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Die Frühwarnstufe dient der Vorsorge und tritt ein, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage kommen könnte. Hier greift der Staat nicht aktiv ein. Die nächste Eskalationsstufe ist die Alarmstufe. Genau wie in der Frühwarnstufe sollen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber die Gasversorgung mit marktbasierten Maßnahmen weiterführen. Erst in der dritten Stufe, der Notfallstufe, greift der Staat aktiv in den Markt ein. Dann würde die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“.
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Mehr Informationen zu den Eskalationsstufen finden Sie im Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland
Ja, Ihre Energieversorgung ist sicher.
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