Infowelt Energie

Förderung für die Wärmepumpe 2024

Wärmepumpen heizen umweltfreundlich und werden vom Staat gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – wurde im September 2023 reformiert. Seit Januar 2024 gelten neue Förderrichtlinien mit bis zu 70 % Zuschuss.

Zuletzt aktualisiert am 26.04.2024
Lesedauer: 6 Minuten

Neue Regelungen für Wärmepumpen-Förderung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), nach der Heizungen und individuelle Sanierungsmaßnahmen zum Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien bezuschusst werden. Die staatliche Förderung besteht aus 3 Bausteinen:

  1. Der einkommensunabhängige Fördersatz für alle beträgt 30 % der Anschaffungs- und Investitionskosten.
  2. Bis zu 20 % Geschwindigkeitsbonus bekommt zusätzlich, wer schnell – also konkret innerhalb der nächsten Jahre – mit dem Heizungstausch beginnt. Ab 2029 soll der Bonus alle 2 Jahre um 3 % sinken. Ab 2037 entfällt er.
  3. 5 % Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.
  4. Bis zu 30 % Zusatzförderung gibt es außerdem für Geringverdiener: Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 € brutto können eine Zusatzförderung erhalten. Diese Option dürfte zum Beispiel für Rentner:innen interessant sein.

Wärmepumpe im Garten

Insgesamt ist die Förderung auf maximal 70 % der Gesamtkosten gedeckelt. Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € für ein Einfamilienhaus (1. Wohneinheit). Der höchstmögliche Zuschuss für den Heizungstausch beläuft sich also – bei einem Fördersatz von 70 % – auf 21.000 €.

Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung 2024

Als Hauseigentümer:in brauchen Sie sich keine Sorgen um die technischen Details zu machen. Das ausführende Fachunternehmen erfasst in einem Prüftool der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) alle relevanten Angaben zur geplanten Sanierung und erstellt eine Bestätigung zum Antrag. Mit diesem Dokument können Sie im Anschluss die Förderung beantragen.

So stellen Sie den Antrag

War bisher das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Bearbeitung der Anträge zuständig, kümmert sich seit dem 1. Januar 2024 die KfW um die Bearbeitung aller Anträge zur staatlichen Förderung des Heizungstauschs, die im Rahmen des BEG gestellt werden. Das neue Förderprogramm heißt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Anträge für die Heizungsförderung können seit Ende Februar 2024 alle Immobilieneigentümer:innen, die ihr Haus auch selbst bewohnen, online bei der KfW stellen. Haben Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“, registrieren Sie sich zuerst. Besitzen Sie zwar bereits einen Account für das KfW-Zuschussportal, können Sie diesen für das Kundenportal „Meine KfW“ nicht nutzen und müssen sich neu anmelden.

Im Laufe des Jahres werden weitere Nutzergruppen freigeschaltet. Musste bisher die Förderzusage vor der Beauftragung vorliegen, gilt nun eine Übergangsregelung bis zum 31. August 2024. Antragsteller können förderfähige Heizungstausch-Vorhaben in diesem Zeitraum auch ohne Förderzusage umsetzen. Der Förderantrag kann nachträglich bis Ende November 2024 nachgeholt werden. Dies gilt für Beauftragungen zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024. Durch diese Ausnahmeregelung wird ein reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt.

Welche Regelungen wann gelten, finden Sie in unserer Übersicht.

Zusammengefasst: Zuschüsse für den Heizungstausch laufen über die KfW. Die Förderung von Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung sowie der Errichtung, dem Umbau und der Erweiterung von Gebäudenetzen kann weiterhin beim BAFA beantragt werden.

In 6 Schritten zur Förderung

1. Bestätigung zum Antrag (BzA): Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) eine BzA. Diese enthält Angaben zur geplanten neuen Heizung und den förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die „Technischen Mindestanforderungen“ (TMA) eingehalten werden.

2. Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen: Vereinbaren Sie mit einem Fachunternehmen einen Vertrag für den Einbau der förderfähigen Heizungsanlage. Dieser Vertrag sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage und den voraussichtlichen Durchführungszeitpunkt der Maßnahme enthalten.

Ehepaar Laptop

3. Förderung beantragen: Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und wählen Sie das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) aus. Die KfW kann einen virtuellen Warteraum im Kundenportal einrichten, um einen geordneten Antragsprozess sicherzustellen. Nach Erhalt der Zusage reichen Sie die BzA und den abgeschlossenen Vertrag hoch.

4. Vorhaben durchführen: Beginnen Sie nach Erhalt der KfW-Zusage sofort mit Ihrem Vorhaben.

5. Ausführungsbestätigung (BnD): Nach Abschluss des Projekts bestätigt Ihr:e Energieeffizienzexpert:in oder das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Ausführung und stellt eine BnD aus.

6. Zuschuss erhalten: Für die Auszahlung beantragen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung mit der BnD. Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen. Bei Inanspruchnahme der Bonusförderung sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Wechsel von BAFA zu KfW

Sie haben bereits im vergangenen Jahr die Zusage für eine Wärmepumpen-Förderung vom BAFA erhalten? Wenn Sie mit der Umsetzung noch nicht begonnen haben, können Sie in das neue KfW-Förderprogramm wechseln, um von den höheren Fördersätzen zu profitieren. Schicken Sie hierfür einfach eine Verzichtserklärung an die BAFA. Dann können Sie direkt einen neuen Antrag bei der KfW stellen. Die sonst gültige Sperrfrist von 6 Monaten entfällt befristet bis zum 31. Dezember 2024.

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So sichern Sie sich Ihre staatlichen Fördermittel

Für eine Förderung nach BEG muss der Antrag normalerweise vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Eine Ausnahme bildet die oben genannte Übergangsregelung für den Einbau von Wärmepumpen bis Ende August 2024. Für eine Förderung des Einbaus von neuer Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe (z. B. Wärmepumpen-Hybridheizung) muss seit Januar 2024 ein:e Energieeffizienzexpert:in eingebunden werden.

Wenn Sie bis zum 31. August 2024 eine Wärmepumpe einbauen lassen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:
 

  1. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.
  2. Vorhaben bis 31. August 2024 umsetzen. Die Umsetzung erfolgt auf eigenes Risiko. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  3. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen einreichen, um Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich zu beantragen.
  4. Bestätigung der Durchführung vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienzberatenden ausstellen lassen.
  5. Nachweise einreichen und nach Prüfung Zuschuss erhalten.

Bei einem Vorhabenbeginn ab 1. September 2024 gehen Sie wie folgt vor:
 

  1. Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
  2. Schließen Sie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag für Ihre neue förderfähige Heizung ab. Dieser muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten und die Förderzusage der KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung als auflösende Bedingung enthalten. Beispielformulierungen finden Sie in den FAQ der Seite www.energiewechsel.de.
  3. Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“, beantragen Sie den Zuschuss und warten sie die Zusage ab.
  4. Lassen Sie das Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und eine Bestätigung der Durchführung vom Fachunternehmen (BnD) erstellen.
  5. Identifizieren Sie sich, reichen Sie die Nachweise ein und erhalten Sie nach Nachweisprüfung den Zuschuss.

Gut zu wissen: Sollten Sie sich für das Wärmepumpen-Komplettangebot von Vattenfall entscheiden, profitieren Sie von unserem Förderservice.

Beratung Wärmepumpe

Förderfähige Wärmepumpen bei Komplettsanierungen

Gehört die Wärmepumpe zu einer Komplettsanierung, kann sie indirekt über die KfW gefördert werden. Das Programm 261 ist eine Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bei diesem zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss werden bestimmte energetische Ziele definiert – im Effizienzhaus-Standard. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer der Energiebedarf der Immobilie. Eine Komplettsanierung wird gefördert, wenn die Immobilie danach die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht.

Förderungen für energetische Sanierungen

Das BEG EM regelt aber nicht nur Zuschüsse für neue Heiztechnik. Die Aufwendungen für eine Optimierung der bestehenden Heizung, wie beispielsweise ein hydraulischer Abgleich oder die Einbindung ins Smart Home, werden vom BAFA mit 15 % Zuschuss gefördert. Auch für die Dämmung der Gebäudehülle oder den Einbau bzw. die Optimierung von Lüftungstechnik zahlt das BAFA Zuschüsse in Höhe von 15 %. Wenn diese zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgeschlagen wurden, gibt es einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 %.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch und für andere Energieeffizienzmaßnahmen lassen sich außerdem addieren. Liegt kein iSFP vor, können Sie für Energieeffizienzmaßnahmen in einem Einfamilienhaus Förderungen bis zu einer maximalen Ausgabenhöhe von 30.000 € beantragen. Mit individuellem Sanierungsfahrplan liegt die maximale Ausgabenhöhe bei 60.000 €. Hinzu kommen bis zu 30.000 € förderbare Kosten für den Heizungstausch. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt insgesamt also bei maximal 90.000 €. Weitere Details zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen erfahren Sie in unserem Artikel zur energetischen Sanierung.

Neubau

Andere Förderungen für Wärmepumpen

Steuerliche Förderungen

Sollten Sie keine der beiden Förderungen in Anspruch nehmen können – zum Beispiel, weil Sie eine Hybridheizung mit Gas und Wärmepumpe einbauen wollen – haben Sie die Möglichkeit, für energetische Modernisierungen auch einen Steuerbonus zu nutzen. Dafür setzen Sie einfach Ihre Kosten von bis zu 40.000 € über 3 Jahre hinweg in der Einkommenssteuererklärung ab.

Als Voraussetzung gilt dabei, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Installation oder Sanierung bereits 10 Jahre oder älter ist. Welche der Förderungen für Sie am sinnvollsten ist, sollten Sie in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrem Steuerberatenden klären. So finden Sie den für Sie lukrativsten Weg und vermeiden Fehlkalkulationen.

Zinsvergünstigter Ergänzungskredit

Wer eine Zusage für eine Förderung nach BEG erhalten hat, kann bis zur Auszahlung der Fördermittel einen neuen zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredit über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Dabei gibt es zwei Optionen:

Der Ergänzungskredit 358 wendet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € brutto. Weitere Voraussetzung: Die Beantragenden müssen die Immobilie besitzen und selbst bewohnen.

Konditionen:

  • Maximale Kreditsumme: 120.000 € pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins von 0,01 % bis 2,34 % (je nach Laufzeit und Darlehensart)
  • Zinsbindungsfrist: max. 10 Jahre - Nach Ablauf der Zinsbindung erhalten Sie ein neues Angebot der KfW zur Finanzierung der Restsumme

Der Ergänzungskredit 359 richtet sich an alle anderen Privatpersponen, aber auch an juristische Personen des Privatrechts, wie Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Unternehmen.

Konditionen:

  • Maximale Kreditsumme: 120.000 € pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins von 3,83 % bis 3,97 % (je nach Laufzeit und Darlehensart)
  • Zinsbindungsfrist: max. 10 Jahre - Nach Ablauf der Zinsbindung erhalten Sie ein neues Angebot der KfW zur Finanzierung der Restsumme

Weitere Förderprogramme

Ergänzend zu den Hauptförderprogrammen der KfW fördern einige Bundesländer, vereinzelte Stadtwerke und Energieversorger den Einbau erneuerbarer Energien. Diese Programme lassen sich oftmals auch mit den staatlichen Angeboten kombinieren. So können Sie noch mehr sparen.

Laptop mit Förderprogrammen

Vattenfall Fazit

Mit einer Wärmepumpen-Förderung entlastet der Staat Immobilienbesitzer:innen, die in erneuerbare Energien investieren. Wer sein Haus ohne fossile Energien beheizt, bekommt aktuell bis zu 70 % der Kosten erstattet. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines zinsverbilligten Ergänzungskredits. Fest steht: Es lohnt sich in jedem Fall, auf eine Förderung für neue Wärmepumpen zurückzugreifen.

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