Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen

nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom

Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung

Damit die beiden Umlagen unter den Voraussetzungen des EnFG tatsächlich reduziert werden können, muss die Europäische Kommission noch Ihre Genehmigung erteilen.

Um nach der Genehmigung von der Umlagen-Verringerung profitieren zu können, müssen Sie diese 4 Voraussetzungen erfüllen:

  • der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht,
  • die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden,
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten* und 
  • gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

*  Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.

Fragen und Antworten zur Reduzierung von Umlagen für Wärmepumpen-Strom

Was ist, wenn sich bei mir Veränderungen bei den Voraussetzungen ergeben?
Ist die Senkung der beschriebenen Umlagen bereits beschlossen? Wird der Strompreis meiner Wärmepumpe in jedem Fall gesenkt?
Was ist die KWKG-Umlage?
Was ist die Offshore-Netzumlage?
Wand mit Wallbox

Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Neben der Reduzierung der beiden Umlagen gibt es eine weitere gesetzliche Neuerung, durch die der Strompreis für Wärmepumpen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen sinken kann: Nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kann das Netzentgelt verringert werden.

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