Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Für welche Verbrauchseinrichtungen gilt die Regelung?
Der Steuerung unterliegen alle Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden und eine Höchstlast von mehr als 4,2 kW haben. Mehrere kleinere gleichartige Anlagen einer Gruppe hinter einem Zähler werden als eine Anlage behandelt, sodass diese zusammen den Wert von 4,2 kW erreichen müssen.
Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, haben einen Bestandsschutz. Wenn für die Verbrauchseinrichtung schon zuvor ein reduziertes Netzentgelt gewährt wurde, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028. Bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024 sowie einer Höchstlast von mehr als 4,2 kW können Sie jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln. Ein Wechsel zurück in einen Vertrag ohne Regulierung ist dann aber nicht mehr möglich.
Nicht steuerbare Bestandsanlagen, Anlagen mit einer Höchstlast von weniger als 4,2 kW und auch Nachtspeicherheizungen sind nicht von den Neuregelungen betroffen.
So melden Sie eine steuerbare Verbrauchseinheit an
Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinheit beim Netzbetreiber übernimmt in der Regel der Installateur direkt im Anschluss der Inbetriebnahme der Anlage. Hierfür wird ein Formular zur Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung für Ihren örtlichen Messstellenbetreiber ausgefüllt.
1. Installation und Ansteuerung
Nach der Installation wird die Verbrauchseinrichtung direkt angesteuert. Dies geschieht über eine Steuerbox des Netzbetreibers, die ein intelligentes Messsystem voraussetzt.
Gut zu wissen: Sie müssen keinen separaten Stromzähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung installieren. Die Ausnahme: Wenn Sie Modul 2 des § 14 EnWG nutzen, bei dem ein reduzierter Netzentgelt-Arbeitspreis anfällt, wird dieser auch getrennt abgerechnet. Dann ist ein separater Stromzähler notwendig.
2. Meldung beim Netzbetreiber
Informieren Sie den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme über die neue steuerbare Verbrauchseinrichtung und Ihre Ansteuerungsart. In der Regel unterstützt Sie dabei der Fachbetrieb, der die Installation vorgenommen hat.
3. Beauftragung der Mess- und Steuerungseinrichtung
Für die Steuerung Ihrer Verbrauchseinrichtung brauchen Sie ein intelligentes Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung (Steuerbox). Wenden Sie sich dazu bitten an Ihren Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber. Schon die Beauftragung zum Einbau der erforderlichen Mess- und Steuerungssysteme erfüllt die Pflicht zur Steuerung. Der Netzbetreiber ist dann dafür verantwortlich, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Mess- und Steuerungssystemen ausgestattet wird.
Reduzierung der Netznutzungsentgelte
Wenn eine lokale Überlastung seines Netzes droht, darf der Netzbetreiber seit dem 1.1.2024 den Anschluss von neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ablehnen oder verzögern, um potenzielle Versorgungslücken zu vermeiden. Er kann in solchen Fällen den Stromverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend drosseln. Als Ausgleich dafür wird ein reduziertes Netzentgelt berechnet.
Modul 1
Gutschrift
Pauschale Reduzierung nach einheitlicher Berechnungsformel der Bundesnetzagentur:
- Wird automatisch vergeben, wenn kein anderes Modul gewählt wird
- Unterschiedliche Pauschalen je nach Netz-Arbeitspreis
2025 in Hamburg: 158,05 Euro pro Jahr
2025 in Berlin: 142,00 Euro pro Jahr - Jährliche Abrechnung, ansonsten bei unterjähriger Belieferung monatlich, tagesgenaue Anrechnung
- Keine besonderen Voraussetzungen für den Zähler
- Auch für Anlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresverbrauch ab 100.000 kWh)
Modul 2
Prozentuale Reduzierung
Prozentuale Reduzierung des Netz-Arbeitspreises (Cent/kWh) auf 40 % des regulären Netzentgeltes
- Kein Netz-Grundpreis
- Voraussetzung: separater Zähler für die Anlage
Modul 3
Variable
Netzentgelte
Variable Netzentgelte innerhalb des Tages
- 3 unterschiedliche Preiszeiträume (Standardtarif/Hochtarif/Niedertarif)
- Unterschiede in jeweiligen Netzgebieten
- Voraussetzung: intelligentes Messsystem (kann auch separat sein)
Modul 3 ist ein Zusatz zu Modul 1, kann nur in Kombination gewählt werden und bietet zeitvariable Netzentgelte. Es ermöglicht Verbrauchern, ihren Stromverbrauch auf Zeiten mit niedriger Netzauslastung zu verschieben, was mit niedrigeren Netzentgelten in diesen Zeitfenstern belohnt wird.
Sie können bei der Anmeldung für jeden Zählpunkt jeweils ein Modul beim Netzbetreiber auswählen. Wenn Sie kein spezielles Modul wählen, erfolgt eine automatische Anmeldung für Modul 1. Nachträgliche Modulwechsel erfolgen durch Anfrage beim Lieferanten. Nutzen Sie dafür bei uns am besten unser Kontaktformular auf unserer Website www.vattenfall.de/kontakt unter „Ihr Kontakt zu uns".
Fragen und Antworten zu betreffenden Verbrauchseinheiten
Fragen und Antworten zur Steuerung durch den Netzbetreiber
Fragen und Antworten zur Reduzierung der Netzentgelte

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom
Neben der Reduzierung des Netzentgeltes gibt es eine weitere gesetzliche Neuerung, durch die der Strompreis für Ihre Wärmepumpe sinkt. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sollen unter bestimmten Voraussetzungen gleich zwei Umlagen verringert werden.