Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen
Seit dem 6. Juni 2025 ist es durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden. Melden Sie sich bitte spätestens zwei Werktage (Montag-Freitag) vor dem gewünschten An- oder Abmeldedatum.
Hinweis: Gasverträge sind bisher von der Änderung nicht betroffen.
Gut zu wissen
Seit dem 6. Juni 2025 haben sich die Fristen und Prozesse für Strom auf dem deutschen Energiemarkt geändert. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wurde angepasst. Die Bundesnetzagentur hat neue technische Standards und Fristen vorgegeben.
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln nicht mehr möglich.
Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln.
Rechtliche Grundlage
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
Was passiert, wenn ich mich zu spät an- oder abmelde?
Wenn Sie sich nicht frühzeitig, also spätestens zwei Werktage (Montag bis Freitag) vor dem gewünschten Termin, um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, kann dies für Sie zusätzliche Kosten bedeuten. Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag immer erst, nachdem Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben.
Grundsätzlich müssen Sie so lange die Stromkosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Auszug beim Stromanbieter, damit Sie pünktlich abgemeldet und zusätzliche Stromkosten für Sie vermieden werden.
Auch wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem Stromanbieter gemeldet haben, gibt es Strom in der Wohnung im Rahmen der Grundversorgung. Diese ist meist teurer als andere Stromtarife. Daher lohnt es sich, für die Wohnung einen anderen Tarif beim Stromanbieter auszuwählen. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Einzug beim Stromanbieter, damit Sie vom ersten Tag an von günstigeren Preisen profitieren können.
Wenn Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns melden, bleibt genügend Zeit für die An- und Abmeldung Ihres Stromliefervertrages für die neue bzw. alte Lieferstelle. So werden auch weitere Kosten vermieden. Melden Sie Ihren Umzug gleich hier:
Wenn Sie Ihren Tarif oder Anbieter wechseln möchten, geht auch das nur zu einem Datum in der Zukunft. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Vertrages und gegebenenfalls Ihre Vertragslaufzeit.
Wenn Sie von einem bestehenden Vattenfall-Vertrag in einen neuen Vattenfall-Vertrag wechseln möchten, können Sie das oft schon zum nächsten Tag tun. Prüfen Sie gleich hier, welche Angebote wir aktuell für Sie haben:
Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln möchten, muss der Vertrag beim anderen Anbieter fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich dann schon vor Ende des alten Vertrages um einen neuen bei uns kümmern. So ist sichergestellt, dass die Belieferung in Ihrem Wunschtarif bei uns nahtlos beginnen kann. Andernfalls würden Sie zeitweise im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden. Die Grundversorgung ist meist teurer als andere Tarife.
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