Mini-Grillgeräte

Mini-Grillgeräte: Was die Kleinen alles draufhaben

Hartgesottene haben schon im Winter begonnen, aber erst jetzt, wenn es sommerlich wird, hat Grillen unter freiem Himmel Hochsaison. Große Geräte brauchen Sie dafür nicht. Kompakte Mini-Grills haben inzwischen ähnlich viel drauf. Dazu kommt, dass Sie die Kleinen (fast) überall mit hinnehmen können – ob zum Strandausflug mit Freunden oder in den Camping-Urlaub. Wir zeigen Ihnen die interessantesten Mini-Grillgeräte und erklären, worauf es beim Brutzeln ankommt. 

Ralf Diekmann, Experte für Produktprüfung beim TÜV Rheinland 

Prüfzeichen beachten

Egal ob Sie einen Mini- oder Maxi-Grill kaufen wollen: Achten Sie darauf, dass das Produkt sowohl eine CE-Kennzeichnung als auch ein GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) trägt. „Das GS-Zeichen sagt aus, dass der Grill von einem unabhängigen Testinstitut auf alle relevanten Sicherheitsmerkmale überprüft wurde“, erklärt Ralf Diekmann vom TÜV Rheinland. Er rät außerdem dazu, das Gerät im Laden genau unter die Lupe zu nehmen. „Leicht zu erkennen sind scharfe Ecken und Kanten oder eine allgemeine schlechte Verarbeitungsqualität. Ganz wichtig ist auch die Standfestigkeit.“

So grillen Sie sicher

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, trotzdem oft missachtet: Grillen mit Kohle dürfen Sie nur im Freien. Offene Feuerstellen setzen Verbrennungsgase wie Kohlenmonoxid frei. „Ein Holzkohlegrill ist auch deshalb für Balkone nur bedingt geeignet“, sagt Produktprüfer Ralf Diekmann. „Setzen Sie hier lieber auf einen geprüften Gas- oder Elektrogrill. Weiterer Vorteil dieser Geräte: Sie sind sofort einsetzbar und erzeugen deutlich weniger Qualm.“ Und das Ergebnis ist genauso lecker, wie der my Highlights Grilltest mit den Berliner BBQ-Brothers gezeigt hat.

Kein "Grundrecht auf Grillen"

Wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen auf Balkon oder Terrasse verbieten, müssen die Bewohner sich daran halten. Das gilt auch fürs Grillen mit Gas- oder Elektrogeräten. Gibt es kein Verbot, ist die Rechtsprechung großzügig, wenn es ums Grillen im Sommer geht. Zumindest solange die Nachbarn "nicht wesentlich beeinträchtigt" werden. Zieht zum Beispiel Rauch in die Wohnung nebenan, droht eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit.

Auch an öffentlichen Orten gelten Regeln. In den meisten Parks und Anlagen ist Grillen verboten. Ist also keine konkrete Erlaubnis ausgeschildert, packen Sie den Mini-Grill lieber nicht aus.

Die meisten Städte und Kommunen weisen Grillplätze aus. „Wichtig ist aber auch hier: Lassen Sie Ihren Grill nicht aus den Augen und haben Sie für den Notfall eine Löschmöglichkeit zur Hand", rät TÜV-Experte Diekmann. Dann sind Sie auf der sicheren Seite – und können das Brutzeln unterm Sommerhimmel genießen.