



Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen
Strompreis erklärt
In diesem Video erklären wir Ihnen, woraus sich der Strompreis zusammensetzt.
Die einzelnen Bestandteile werden in Grundpreis und Verbrauchspreis aufgeteilt:
- Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig. Er beinhaltet zum Beispiel die Kosten für die Stromrechnungslegung und den Zahlungsverkehr sowie auch die an Dritte zu zahlenden verbrauchsunabhängigen Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung.
- Der Verbrauchspreis wird anhand des individuellen Verbrauchs berechnet. Es ist der Preis für die verbrauchsabhängig berechneten Preisbestandteile. Der Verbrauchspreis von Strom wird in Cent je Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Auf Ihrer Rechnung steht zudem ein Posten „Entgelt Zähler“? Bei unseren Stromtarifen der Grundversorgung sind seit Oktober 2022 die Kosten für den Messstellenbetreiber nicht mehr im Grundpreis enthalten, sondern werden gesondert ausgewiesen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem eingesetzten Zähler in der Anlage und der Höhe des Jahresstromverbrauches.
Erläuterungen zu den staatlich veranlassten Kosten
Mit der Umlage nach § 12 Absatz 1 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) in Verbindung mit § 17f Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage) werden die Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Die Strom- und Gasnetzbetreiber verlegen ihre Versorgungsleitungen über bzw. unter öffentlichen Verkehrswegen. Für die Nutzung müssen sie den jeweiligen Gemeinden und Städten eine Gebühr zahlen. Diese Gebühr heißt Konzessionsabgabe und ist Bestandteil Ihres Strompreises. Sie wird seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und den Letztverbrauchern vom Energielieferanten in Rechnung gestellt.
Zum 1. Januar 2025 wurde die bisherige § 19 StromNEV-Umlage zu einem sogenannten „Aufschlag für besondere Netznutzung“ erweitert. Mit dem Aufschlag für besondere Netznutzung werden finanziert: die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten, eine Freistellung von den Netzentgelten für Erzeugung von Wasserstoff durch Wasserelektrolyse sowie ein finanzieller Ausgleich für Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind. Die hieraus entstehenden finanziellen Belastungen werden entsprechend der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt (vgl. Festlegung der Bundesnetzagentur BK8-24-001-A).
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden nach § 12 Absatz 1 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) in Verbindung mit den Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Wie hoch sind die Kosten für Netz und Messung?
Der genaue Betrag ist abhängig davon, welcher Netzbetreiber und welcher Messstellenbetreiber an Ihrer Lieferstelle zuständig ist oder mit der Messung beauftragt wurde. Daher kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Unten finden Sie beispielhaft die Preisblätter für unsere Grundversorgungsgebiete Berlin und Hamburg.
Wodurch werden die Beschaffungskosten beeinflusst?
Der Preis für den Einkauf von Strom wird im Wesentlichen, wie bei anderen Gütern auch, von Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt. Im Jahr 2022 waren Strompreise in Deutschland stark angestiegen. Dabei spielte auch das Merit-Order-Prinzip eine Rolle. Ausführliche Informationen dazu und zu den Hauptgründen für Preisentwicklungen haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten zusammengestellt.
Weitere Fragen und Antworten
Zu Preisanpassungen
Wir überprüfen unsere Kosten für Energiebeschaffung und -vertrieb immer erst nach Ablauf der mit Ihnen vereinbarten Preisgarantie. Wenn Sie danach von einer Preiserhöhung betroffen sind, informieren wir Sie, je nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihren Vertrag gelten, 4 beziehungsweise 6 Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung schriftlich.
Eine Ausnahme bilden nach unseren Energielieferverträgen ausdrücklich Kostenänderungen bei den im Vertrag genannten Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich veranlassten Mehrbelastungen. Das Gleiche gilt für neu eingeführte Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich veranlasste Mehrbelastungen. Solche Kostenänderungen werden auch schon während einer Preisgarantie an Sie weitergegeben.
Der individuelle Preis hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst spielt die Wahl des Tarifs eine Rolle und weiterhin, ob dieser Tarif eine Preisgarantie für eine bestimmte Laufzeit innehat. Je nach Wohnort können auch Netzentgelte unterschiedlich ausfallen. Auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die jeweilige Beschaffungssituation bestimmen den Preis.
Bei gleichbleibendem Verbrauch wird Ihr aktueller Abschlag nicht ausreichen. Passen Sie daher Ihren Abschlag an, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Das geht ganz einfach unter vattenfall.de/service/abschlag. Bei einer Preisanpassung brauchen Sie Ihren Zählerstand nicht abzulesen. Ihren Verbrauch grenzen wir rechnerisch ab. Sie finden beide Zeiträume in Ihrer nächsten Rechnung. Möchten Sie Ihren Zählerstand trotzdem mitteilen, können Sie dies ganz einfach unter vattenfall.de/zaehlerstand tun.
Ihr Abschlag wurde angepasst, damit dieser Ihre Energiekosten bestmöglich deckt und es zu keinen hohen Nachzahlungen kommt.
In einem von uns vorgegebenen Rahmen können Sie diesen Abschlag selbst noch ändern, wenn Sie z. B. mit einem geringeren Stromverbrauch rechnen. Das geht ganz einfach unter vattenfall.de/service/abschlag. Ist Ihr Stromverbrauch unverändert, raten wir Ihnen dringend von einer Senkung ab.
Wenn Sie Probleme haben, Ihre gestiegenen Abschläge oder Rechnungen zu bezahlen, finden Sie weiter Informationen und Hilfestellungen unter vattenfall.de/zahlungsverzug.
Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten schnellstmöglich an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. So kann beispielsweise der Abschlagstermin angepasst werden oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Zudem unterstützen wir Sie, passende Beratungsstellen auch unabhängig von Vattenfall zu finden. Weitere Informationen finden Sie unter vattenfall.de/zahlungsverzug.
Nach wie vor hat das Einsparen von Energie den größten Effekt auf die eigenen Energiekosten. Schon kleine Dinge helfen im Alltag beim Energiesparen.
Viele Tipps, bei denen sicher auch für Sie etwas dabei ist, finden Sie in unserer Infowelt Energie.