Stromzähler wechseln
In den nächsten Jahren werden immer mehr Haushalte mit der neuesten Generation von Stromzählern ausgestattet – den sogenannten intelligenten Messsystemen (iMSys), auch bekannt als „Smart Meter“. Was ist ein Smart Meter, welche Vorteile hat er im Vergleich zu den älteren Modellen und wann muss der Stromzähler gewechselt werden?
Inhaltsverzeichnis
Welche Arten von Stromzählern gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Stromzählern, die zur Messung des Stromverbrauchs verwendet werden. Dabei unterscheidet man zwischen drei Typen. Der analoge Stromzähler heißt Ferraris-Zähler und ist an der „rotierenden Scheibe“ (Rotation= aufgenommene, elektrische Wirkleistung) erkennbar. Zudem gibt es moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys). Beide Stromzähler-Arten gehören zu den digitalen Stromzählern.
Die modernen Messeinrichtungen können im Gegensatz zu den intelligenten keine Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber übertragen und verfügen über keine Internetverbindung. Die intelligenten Messsysteme, auch „Smart Meter“ genannt, sind kommunikationsfähig über das sogenannte „Smart Meter Gateway“ (SMGW), das die Verbrauchsdaten häufig über Mobilfunk, seltener über Ethernet oder „Powerline Communication“ (PLC) an den Messstellenbetreiber überträgt – sie bieten damit viele Vorteile.
Ferraris-Zähler (analoge Messeinrichtung)
Diese analogen Modelle sind noch in einigen Haushalten im Einsatz, werden jedoch gemäß einer gesetzlichen Pflicht bis spätestens 2032 vollständig durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ersetzt. Sie erfassen den Stromverbrauch mechanisch – über eine rotierende Aluminiumscheibe, deren Drehgeschwindigkeit dem aktuellen Stromfluss entspricht. Darüber hinaus bieten Ferraris-Zähler keine weiterführenden Funktionen.
Moderne Messeinrichtungen (mME)
Diese digitalen Stromzähler zeigen den Energieverbrauch über ein Display an und verfügen somit über eine digitale Anzeige. Die Verbrauchswerte werden über einen Zeitraum von 24 Monaten gespeichert und ermöglichen eine deutlich genauere Verbrauchskontrolle. Eine automatische Datenübertragung erfolgt nicht – die Ablesung übernimmt weiterhin der Netzbetreiber oder kann bequem selbst durchgeführt werden.
Intelligente Messsysteme (iMSys)
Intelligente Messsysteme sind ebenfalls digitale Zähler und bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul, dem „Smart Meter Gateway“. Damit werden Verbrauchsdaten in kurzen Intervallen, in einem 15-Minuten-Takt erfasst, automatisch verschlüsselt und am Folgetag an den Messstellenbetreiber übertragen. Sie ermöglichen nicht nur eine detaillierte Verbrauchsanalyse, sondern auch die Nutzung variabler Stromtarife.

Wie funktioniert ein intelligenter Stromzähler?
Smart Meter, also intelligente Stromzähler bzw. intelligente Messsysteme (iMSys), sind ein zentrales Instrument, um Stromverbrauch und Stromerzeugung effizienter zu steuern – insbesondere mit Blick auf die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarstrom. Diese Energiequellen speisen unregelmäßig Strom ins Netz ein, je nach Wetterlage und Tageszeit. Smart Meter helfen dabei, Angebot und Nachfrage besser in Einklang zu bringen. Die Umsetzung der Smart-Meter-Pflicht ist daher mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe – sie hat großen Einfluss auf die Energiewende und das Verhalten der Verbraucher:innen. Smart Meter sind eine große Hilfe, um Kosten zu sparen und energiebewusst Strom zu verbrauchen.
Durch die Anzeige des Stromverbrauchs am Folgetag erkennen Haushalte, wann besonders viel Energie verbraucht wurde – und können ihr Verhalten entsprechend anpassen. Zudem ermöglichen Smart Meter die Nutzung dynamischer Stromtarife, bei denen der Strompreis je nach Tageszeit variiert. Wer den Strom dann nutzt, wenn er besonders günstig oder klimafreundlich erzeugt ist (z. B. nachts oder bei viel Windstrom), kann Kosten sparen.
Das Smart Meter Gateway stellt als Kommunikationseinheit eine sichere Verbindung zum Messstellenbetreiber her und erfasst den Stromverbrauch im Viertelstundentakt, also alle 15 Minuten und überträgt die Daten am Folgetag über Mobilfunk, Ethernet oder Powerline Communication (PLC) direkt weiter an den Netzbetreiber oder Energieversorger. Die Daten können dann im Endkund:innen-Portal von den Verbraucher:innen eingesehen werden.
Smart-Meter-Pflicht: Stromzähler wechseln
In den nächsten Jahren, bis 2032, sollen bestimmte Haushalte nach Vorgaben eines Pflichtrollouts mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. So ist es im Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vorgesehen.
Wann müssen Stromzähler gewechselt werden?
Für den Einbau eines intelligenten Messsystems, also eines Smart Meters, wurde folgende Reihenfolge festgelegt:
Ab Anfang 2024 soll jeder Haushalt ein intelligentes Messsystem erhalten, wenn eine steuerbare Verbrauchseinrichtung neu in Betrieb genommen wird. Das kann zum Beispiel eine Wallbox, eine Wärmepumpe, eine Klimaanlage oder ein Stromspeicher sein, der mit Strom aus dem öffentlichen Netz geladen werden kann.
Ab 2025 sollen die Messstellenbetreiber zudem bei den folgenden Nutzer:innengruppen Smart Meter einbauen:
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Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr
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Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die mehr als 7 kWp (Kilowatt-Peak) Leistung erzeugt
Alle anderen Verbraucher:innen sollen bis zum Jahr 2032 mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein.
Gut zu wissen: Stromzähler haben eine Eichfrist. Sie beträgt bei analogen Stromzählern 16 Jahre und bei allen digitalen Stromzählern (moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme) 8 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist kann diese verlängert werden, sodass der Stromzähler weiter genutzt werden kann. Falls die Eichfrist nicht verlängert wird und ein Wechsel des Stromzählers erforderlich ist, meldet sich der Messstellenbetreiber bei Ihnen. Wer bisher einen analogen Zähler hatte, bekommt dann mindestens eine moderne Messeinrichtung (mME) – oder ein intelligentes Messsystem (iMSys), sofern ein gesetzlicher Pflichtfall vorliegt.
Wer ist für den Zählerwechsel zuständig?
Wenn Sie zu den Gruppen gehören, die zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet sind, brauchen Sie für den Zählertausch nichts zu unternehmen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber kommt automatisch für den Einbau des neuen Zählers auf Sie zu. Fast immer ist der Messstellenbetreiber auch der örtliche Netzbetreiber. Für digitale Stromzähler heißt der Ansprechpartner „grundzuständiger Messstellenbetreiber“. Auch das ist in den meisten Fällen der Netzbetreiber.
Auch Haushalte, die kurzfristig nicht verpflichtet sind, einen Zählertausch vorzunehmen, können bereits jetzt eine moderne Messeinrichtung (mME) oder einen Smart Meter (iMSys) beantragen. Dafür melden Sie sich einfach bei Ihrem Netzbetreiber. Wie Sie herausfinden, welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Artikel „Das ist der Unterschied zwischen Netzbetreibern und Energieversorgern“.

Kosten des Zählerwechsels
Laut Bundesnetzagentur gibt es bei den Kosten für den Einbau und Betrieb grundsätzlich Obergrenzen. Der Messstellenbetreiber darf Ihnen unabhängig vom Jahresverbrauch für eine moderne Messeinrichtung maximal 25 Euro pro Jahr in Rechnung stellen. Beim Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems richten sich die Preisobergrenzen nach Stromverbrauch und -erzeugung. Die Beträge und weitreichende detaillierte Informationen rund um dieses Thema finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur unter „Kosten und Leistungen“. Die Kosten für den optionalen Einbau sollten individuell angefragt werden und können je nach Messstellenbetreiber, trotz Preisobergrenze von 100 Euro, höher ausfallen. Die Einbaukosten müssen bei Überschreitung jedoch begründet werden. Nach dem Einbau gelten die allgemeinen, jährlichen Preisobergrenzen (§ 30 MsbG).
So läuft der Zählerwechsel ab
Normalerweise meldet sich der zuständige Messstellenbetreiber 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel, um einen Termin für den Austausch des Stromzählers zu vereinbaren. Hierbei müssen Sie auch auf die Wechselmöglichkeit des Messstellenbetreibers hingewiesen werden. Der eigentliche Austausch des Stromzählers dauert etwa 30 Minuten. Dabei sollten Sie auch über die entstehenden Kosten für den neuen Zähler informiert werden. Das gibt Ihnen die Gelegenheit, den Messstellenbetreiber ggf. zu wechseln, denn seit Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie mit einem digitalen Zähler Ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Machen Sie von dieser Option keinen Gebrauch, ist automatisch der grundzuständige Messstellenbetreiber Ihr Ansprechpartner.

In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber für den Einbau, Betrieb und die Wartung des Stromzählers verantwortlich. Allerdings kann nach (§ 41 MsbG) der Netzbetreiber diese Verantwortung für moderne Messeinrichtungen an ein anderes Unternehmen übertragen. Die Verantwortung für den Betrieb von analogen Ferraris-Zählern bleibt immer beim örtlichen Netzbetreiber. Der Messstellenbetreiber wird auf Ihrer Energierechnung aufgeführt, damit Sie immer wissen, wer für die Ablesung und Wartung Ihres Zählers zuständig ist.
Wenn Sie den Messstellenbetreiber wechseln möchten, um beispielsweise frühzeitig einen Smart Meter zu bekommen, sollten Sie sich vorab über die Bedingungen Ihres Messstellenvertrags informieren. Diese muss vom Messstellenbetreiber im Internet veröffentlicht werden. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel maximal 2 Jahre und die Kündigungsfrist höchstens 3 Monate.
Die Kündigung des aktuellen Messstellenvertrags muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch erledigt das in der Regel auch der neue Messstellenbetreiber für Sie.
Tipp: Achten Sie bei der Suche eines neuen Messstellenbetreibers darauf, dass dieser ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen kann. Unternehmen mit einem gültigen Zertifikat finden Sie auf der Seite des BSI.
Gute Gründe für Smart Meter
Smart Meter sind für private Haushalte und Energieanbieter eine wichtige Voraussetzung, um den Bedarf und Verbrauch von erneuerbaren Energien besser planen zu können. Sie übertragen die Verbrauchsdaten am Folgetag an den Messstellenbetreiber, sodass dieser einen genaueren Überblick über die Mengen an benötigter und eingespeister Energie bekommt.
Vorteile von Smart Metern
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Unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Energien
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Ermöglichen eine genauere Auswertung des eigenen Stromverbrauchs
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Erleichtern das Stromsparen bzw. das Verschieben des Verbrauchs in Niedrigpreiszeiten, z. B. in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif
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Ermöglichen die Fernablesung der Zählerstände, indem sie Verbrauchs- und Einspeisedaten automatisch an Verteilnetzbetreiber und Energieversorger übermitteln. Keine manuelle Ablesung des Stromzählers mehr nötig
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Voraussetzung für die Nutzung dynamischer Stromtarife, bei denen der Strompreis je nach Tageszeit und Nachfrage variiert.
Balkonkraftwerk und Stromzähler: Ein Sonderfall
Wer ein Balkonkraftwerk installiert, bekommt ebenfalls einen neuen Stromzähler, wenn noch ein analoger Ferraris-Zähler verbaut ist. Sie erkennen diesen an der Drehscheibe. Durch die Stromeinspeisung ins Hausnetz würde sich ein analoger Ferraris-Zähler rückwärts drehen, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Übergangsweise werden diese Zähler beim Betrieb eines Balkonkraftwerks jedoch geduldet – bis der Messstellenbetreiber den Austausch des Zählers vornehmen kann.
Angezeigt werden der aktuelle Stromverbrauch, die Gesamtverbrauchswerte, je nach digitalem Modell auch Einspeisewerte, Tarifinformationen und Fehlercodes. Manche Zähler speichern auch historische Daten.
Nur ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) wird automatisch ausgelesen. Diese Stromzähler übermitteln die Verbrauchsdaten automatisch an den Energieversorger. Moderne Messeinrichtungen müssen noch manuell vor Ort abgelesen werden.
Nein, der Stromzählerwechsel hat keinen Einfluss auf den bestehenden Vertrag mit Ihrem Energieversorger.
In der Regel ist das Ihr örtlicher Netzbetreiber. Den Namen finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Wenden Sie sich unmittelbar an Ihren Stromversorger oder direkt an den Messstellenbetreiber – der Zähler wird dann überprüft oder ausgetauscht. Ggf. müssen Schätzungen des Verbrauchs vorgenommen werden.
Die Kosten sind unter dem Punkt „Messstellenbetrieb“ oder „Messentgelte“ aufgeführt.
Der Stromzähler wird von dem Messstellenbetreiber (teilweise der örtliche Netzbetreiber) eingebaut – und nicht etwa vom Energielieferanten. In diesem Fall erhalten Stromkund:innen manchmal zwei Rechnungen: eine für den Messstellenbetrieb vom Netzbetreiber und eine für seine Stromlieferung von dem Energieanbieter.
Am Umzugstag sollten Sie den Zählerstand samt Zählernummer notieren und fotografieren und Ihrem Versorger mitteilen – um ganz sicher zu gehen, auch dem zuständigen Netzbetreiber.