Glossar Energie

Stromzähler wechseln

In den nächsten Jahren sollen so viele Haushalte wie möglich digitale Stromzähler bekommen. Was ist ein Smart Meter, welche Vorteile hat er und wann müssen Sie den Stromzähler wechseln?

Wann müssen Stromzähler gewechselt werden?

Bis 2030 sollen 95 % aller Haushalte eine moderne Messeinrichtung erhalten. So will es das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler. In Kombination mit einem Smart-Meter-Gateway zur Kommunikation mit dem Messstellenbetreiber wird aus dem digitalen Zähler ein intelligentes Messsystem (iMSys), auch als Smart Meter bekannt. Darüber hinaus wurde für den Einbau der modernen Messeinrichtungen folgende Reihenfolge festgelegt:

Seit Anfang 2024 sollen Sie ein intelligentes Messsystem erhalten, wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung neu in Betrieb nehmen. Das kann zum Beispiel eine Wallbox, eine Wärmepumpe, eine Klimaanlage oder ein Stromspeicher sein, der mit Strom aus dem öffentlichen Netz geladen werden kann.

Ab 2025 sollen die Messstellenbetreiber zudem bei den folgenden Nutzergruppen bevorzugt Smart Meter einbauen:

  • Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr

  • Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die mehr als 7 kWp Leistung erzeugt

Gut zu wissen: Stromzähler haben eine Eichfrist. Sie beträgt bei analogen Stromzählern 16 Jahre und bei digitalen Stromzählern 8 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist kann diese verlängert werden, sodass der Stromzähler weiter genutzt werden kann. Falls die Eichfrist nicht verlängert wird und ein Wechsel des Stromzählers erforderlich ist, meldet sich der Messstellenbetreiber bei Ihnen. Wer bisher einen analogen Zähler hatte, bekommt dann einen digitalen Zähler.

 So kommen Sie an den neuen Stromzähler

Wenn Sie zu den bevorzugten Nutzergruppen für den Zählertausch gehören, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber kommt automatisch für den Einbau des neuen Zählers auf Sie zu. Fast immer ist der Messstellenbetreiber auch der örtliche Netzbetreiber. Für digitale Zähler heißt der Ansprechpartner „grundzuständiger Messstellenbetreiber“. Auch das ist in den meisten Fällen der Netzbetreiber.

Wenn Ihr Haushalt nicht zu den bevorzugten Nutzergruppen für den Zählertausch gehört, können Sie trotzdem bereits jetzt einen digitalen Zähler (mMe) oder einen Smart Meter (iMSys) beantragen. Dafür melden Sie sich einfach bei Ihrem Netzbetreiber. Wie Sie herausfinden, welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Artikel „Das ist der Unterschied zwischen Netzbetreibern und Energieversorgern“.

Moderne Messeinrichtung

Kosten des Zählerwechsels

Die Kosten für den Einbau und den Betrieb aller Messeinrichtungen trägt die verbrauchende Person bzw. der Anlagenbetreiber. Eine moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler) kostet dabei unabhängig vom Jahresverbrauch maximal 20 € pro Jahr.

Wenn Sie Ihren Zähler modernisieren lassen möchten, bevor der Netzbetreiber auf Sie zukommt, kann es sein, dass sie dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen müssen. Diese kann je nach Betreiber unterschiedlich hoch ausfallen. Beim Einbau eines Smart Meters darf die Gebühr einmalig maximal 30 € betragen. Das einmalige Entgelt gilt unabhängig von der Einbaugruppe des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).

Beim gesetzlich vorgeschriebenen Einbau eines Smart Meters gelten andere Preisgrenzen. Sie sind im § 30 des MsbG festgelegt.

Preisobergrenzen
pro Jahr

Jahresverbrauch
in kWh

Erzeuger
in kW

20 €

> 6.000 - 10.0000

< 7 - 15

50 €

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

 

50 €

> 10.000 - 20.000

> 15 - 25

Beispiel 1

Ein Haushalt hat zwei moderne Messeinrichtungen:

  • Moderne Messeinrichtung für den Haushaltsstrom (reguläre Gebühren: 20 €)

  • iMSys für die Wärmepumpe (reguläre Gebühren: 50 €)

Der Haushalt zahlt die Gebühren für das iMSys, also 50 € pro Jahr.

Beispiel 2

In einem Haushalt werden mehrere moderne Messeinrichtungen eingebaut:

  • Moderne Messeinrichtung für den Haushaltsstrom (reguläre Gebühren: 20 €)

  • Zweite moderne Messeinrichtung für die Einliegerwohnung (reguläre Gebühren: 20 €)

Die Gebühren aller modernen Messeinrichtungen summieren sich. Im Beispielfall zahlt der Haushalt Gebühren in Höhe von 40 € pro Jahr.

Gut zu wissen: Insgesamt darf Ihnen für den Messstellenbetrieb also nicht mehr als die höchste einzelfallbezogene jährliche Preisobergrenze in Rechnung gestellt werden. Für moderne Messeinrichtungen gilt diese Regelung nicht. Hier kann für jeden Zähler jeweils eine Preisobergrenze von 20 € in Rechnung gestellt werden.

So funktioniert der Zählerwechsel

Normalerweise meldet sich der zuständige Messstellenbetreiber 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel, um einen Termin für den Austausch des Stromzählers zu vereinbaren. Dabei sollten Sie auch über die entstehenden Kosten für den neuen Zähler informiert werden. Das gibt Ihnen die Gelegenheit, den Messstellenbetreiber ggf. zu wechseln, denn seit Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie mit einem digitalen Zähler ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Machen Sie von dieser Option keinen Gebrauch, ist automatisch der grundzuständige Betreiber Messstellenbetreiber Ihr Ansprechpartner.

Tipp: Achten Sie bei der Suche eines neuen Messstellenbetreibers darauf, dass dieser ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen kann. Unternehmen mit einem gültigen Zertifikat finden Sie auf der Seite des BSI.

So wechseln Sie den Messstellenbetreiber

Wenn Sie den Messstellenbetreiber wechseln möchten, um beispielsweise einen Zähler mit besseren Funktionen zu bekommen, sollten Sie sich vorab über die Bedingungen Ihres Messstellenvertrags informieren. Diese muss vom Messstellenbetreiber im Internet veröffentlicht werden. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel maximal 2 Jahre und die Kündigungsfrist höchstens 3 Monate.

Die Kündigung des aktuellen Messstellenvertrags muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch erledigt das in der Regel auch der neue Messstellenbetreiber für Sie.

Paar am Tisch

Gründe für die neuen Messgeräte

Smart Meter sind eine wichtige Voraussetzung, um den Bedarf und Verbrauch von Erneuerbaren Energien besser planen zu können. Sie übertragen die Verbrauchsdaten nahezu in Echtzeit automatisch an den Messstellenbetreiber, sodass dieser einen genaueren Überblick über die Mengen an benötigter und eingespeister Energie bekommt.

Vorteile von Smart Metern 

Sonderfall: Balkonkraftwerk

Wer ein Balkonkraftwerk installiert, bekommt ebenfalls einen neuen Stromzähler, wenn noch ein analoger Ferraris-Zähler verbaut ist. Sie erkennen diesen an der Drehscheibe. Durch die Stromeinspeisung ins Hausnetz würde sich ein analoger Ferraris-Zähler rückwärts drehen, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Übergangsweise werden diese Zähler beim Betrieb eines Balkonkraftwerks jedoch geduldet – bis der Messstellenbetreiber den Austausch des Zählers vornehmen kann.

Weitere interessante Glossar-Themen

Stromverbrauch 

Weiter lesen

Stromkosten 

Weiter lesen

Zählernummer am Stromzähler

Weiter lesen

Artikel der Infowelt Energie zum Thema

Smart Meter

Smart Metering

Zum Artikel
Hand am Stromkasten

Stromzähler ablesen

Zum Artikel
Strommessgerät

Strommessgerät

Zum Artikel