Förderung Heizung – so viel Geld gibt es
Erstellt am 9.6.2026
Lesedauer: 8 Minuten
Die Heizung zu modernisieren, kann teuer werden. Der Staat unterstützt Eigentümer:innen dabei mit Förderprogrammen – vor allem, wenn Sie auf klimafreundliche Heiztechnik umsteigen. Welche Förderungen aktuell möglich sind, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten, lesen Sie in diesem Überblick.
Das erfahren Sie hier alles:
- Welche Heizungen werden gefördert?
- KfW-Heizungsförderung: Heizungstausch
- BAFA-Förderung Heizung: Heizungsoptimierung
- Extrageld durch individuellen Sanierungsfahrplan
- Heizungsförderung im Neubau
- Ergänzungskredite und Steuervorteile
- Regionale Förderungen
- Wer kann die Förderung beantragen?
- Fazit: Welche neue Förderung gibt es für den Heizungstausch?
- Fragen und Antworten
Welche Heizungen werden gefördert?
Welche staatliche Unterstützung möglich ist, hängt vom Heizungstyp ab. Gefördert werden vor allem klimafreundliche Heizungen – damit soll der Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudebereich vorankommen. Rechtliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Änderungen an gesetzlichen Vorgaben und Förderbedingungen sind möglich; maßgeblich sind immer die jeweils aktuellen Regelungen der Fördergeber.
Förderung Gasheizung
Für neue, rein fossil betriebene Gasheizungen stehen in der Regel keine staatlichen Zuschüsse mehr zur Verfügung. Förderfähig sind vor allem Lösungen, die erneuerbare Energien einbinden – zum Beispiel als Hybridlösung. Wenn Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre ist, können Sie beim Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren (siehe Abschnitt KfW-Heizungsförderung).
In bestimmten Fällen kann eine Gasheizung weiterhin förderfähig sein, etwa wenn sie vollständig mit Wasserstoff betrieben werden kann („H2 ready“) und die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Teilweise ist dafür auch relevant, ob vor Ort ein Wasserstoffnetz vorgesehen ist. In der Regel werden nur die zusätzlichen Kosten für die Umstellung auf Wasserstoff berücksichtigt, nicht die Gasheizung selbst.
Ob sich eine neue Gasheizung ohne Förderung noch lohnt, lesen Sie in unserem Beitrag „Neue Gasheizung kaufen“.

Förderung Ölheizung
Für neue Ölheizungen gibt es keine Förderung – mit einer kleinen Ausnahme: einem Steuerbonus in Höhe von bis zu 1.200 Euro jährlich für Handwerkerleistungen.
Wer funktionstüchtige Ölheizungen gegen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien austauscht, erhält neben der üblichen KfW-Förderung zusätzlich den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser 20-prozentige Bonus der KfW auf die Kosten beim Heizungstausch richtet sich an selbst nutzende Eigentümer:innen, die ihre Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung frühzeitig ersetzen.
Förderung Hybridheizung
Wenn Sie eine bestehende oder neue Brennwerttherme oder eine Ölheizung mit erneuerbaren Energien wie etwa Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombinieren, können Sie eine Förderung durch die KfW beantragen. Für den Anteil erneuerbarer Energien einer solchen Hybridheizung stehen Zuschüsse zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass dieser Anteil mindestens 65 Prozent der Heizleistung abdeckt.

Förderung Fernwärme
Als Alternative zu einer eigenen Heizung fördert die KfW für Eigentümer:innen den Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz. Förderfähige Maßnahmen beim Anschluss an ein Wärmenetz wie Fernwärme sind unter anderem:
-
Wärmeverteilung auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes
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Steuer-, Mess- und Regelungstechnik
-
Wärmeübergabestationen
Förderung Wärmepumpe
Die Nutzung von erneuerbaren Energien wird staatlich belohnt. Bis zu 70 Prozent Zuschuss für klimafreundliches Heizen mit Wärmepumpen ist aktuell möglich. Sie wollen es genauer wissen? Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Förderung von Wärmepumpen – was gilt 2026?
Förderung Solarthermie
Bei Solarthermie wandeln Solarthermie-Kollektoren, die auf dem Dach eines Gebäudes installiert sind, die Sonnenstrahlung für Haushalte in nutzbare thermische Sonnenenergie um. Die Kollektoren sehen ähnlich aus wie Solarmodule für Photovoltaik. Im Unterschied zu Photovoltaikanlagen erzeugen Solarthermieanlagen jedoch keinen Strom. Stattdessen liefern sie Solarwärme, die zur Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung genutzt werden kann. Allerdings kann die Technologie eine Heizung nicht vollständig ersetzen. Auch für den Einbau von Solaranlagen gibt es eine staatliche Förderung.
Dafür müssen jedoch einige Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Bei Flachkollektoren muss die Anlage mindestens 9 Quadratmeter Kollektorfläche und einen Speicher mit 40 Litern pro Quadratmeter Kollektorfläche haben. Bei Röhrenkollektoren sind mindestens 7 Quadratmeter Kollektorfläche und 50 Liter Speicher pro Quadratmeter erforderlich. Erfüllt Ihre Anlage diese Voraussetzungen, erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zurück. Tauschen Sie zudem eine alte Heizung aus, können Sie weitere 10 Prozent Förderung erhalten.
Förderung Biomasseanlage
Eine Biomasseheizung ist ein Heizsystem, das Energie aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Biogas oder landwirtschaftlichen Abfällen erzeugt.
Der Staat unterstützt den Umstieg auf eine Biomasseanlage als weiteres Heizsystem mit Bundesförderungen. Dafür müssen nach der Sanierung mindestens 65 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Auch die Optimierung einer bestehenden Anlage wird gefördert, wenn dabei Emissionen verringert werden. Um die Förderung nutzen zu können, muss die Biomasseanlage älter als zwei Jahre sein, feste Biomasse verfeuern und über eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt verfügen. Im Zuge der Optimierung müssen die Staubemissionen um mindestens 80 Prozent reduziert werden.
Bei neuen Biomasseheizungen gilt: Erfüllt die Heizung nachweislich einen Emissionsgrenzwert für Staub von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter, dann lässt sich ein so genannter Emissionsminderungszuschlag in Anspruch nehmen. Dieser beträgt pauschal 2.500 Euro und wird für Biomasseheizungen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt.
Gut zu wissen: Für den Kaminofen im Wohnzimmer gibt es kein Geld vom Staat – die so genannten Einzelraumfeuerungsanlagen werden nicht gefördert.
KfW-Förderung beim Heizungstausch
Für den Einbau einer neuen Heizung in einen Altbau vergibt der Staat Zuschüsse im Rahmen seiner „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Der Zuschuss der KfW zur Heizungsförderung für Privatpersonen besteht aus vier Komponenten und beträgt je nach Heizungsart, Einkommenssituation oder der Ausführung der neuen Heizung zwischen 30 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
30 Prozent der Investitionskosten:
So hoch ist als Grundförderung der einkommensunabhängige Fördersatz für alle Eigentümer:innen.
30 Prozent Extraförderung für geringe Einkommen:
Selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro erhalten weitere 30 Prozent Förderung.
Bis zu 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus:
Wer als selbst nutzende:r Eigentümer:in den Heizungstausch bis Ende 2028 in die Wege leitet, bekommt einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Danach sinkt der Förderbonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
Achtung: Der Geschwindigkeitsbonus wird nur für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen gewährt.

5 Prozent Effizienzbonus:
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen und Erdwärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es zusätzlich 5 Prozent. Da Vattenfall für ihre Luft-Wasser-Wärmepumpen auf dieses Kältemittel setzt, können die Kund:innen von diesem Bonus profitieren.
Die verschiedenen Förderkomponenten können bis zu einer Gesamthöhe von 70 Prozent kombiniert werden. Die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt. Der Staat zahlt hier also entsprechend bis zu 21.000 Euro Förderzuschuss für die Heizungssanierung.
Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften sind die anrechenbaren Kosten gestaffelt.
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30.000 Euro für die 1. Wohneinheit
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15.000 Euro für die 2. – 6. Wohneinheit
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8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit
BAFA-Förderung für eine Heizungsoptimierung
Sie wollen Ihre Heizung nicht austauschen, sondern suchen eine Förderung für Ihre vorhandene Gas- oder Ölheizung? Während der Kauf nicht mehr förderfähig ist, sind es einzelne Maßnahmen für mehr Energieeffizienz durchaus noch.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert – ebenfalls im Rahmen der BEG EM – alle Maßnahmen, die Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden verbessern. Dafür müssen deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre sein. Beim Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gibt es eine Obergrenze: Die Heizkessel dürfen nicht älter als 20 Jahre sein, wenn eine Optimierung gefördert werden soll.
Für eine Förderung müssen Heizungsbetreiber:innen mindestens 300 Euro brutto investieren. Einzelmaßnahmen werden mit 15 Prozent der Kosten gefördert, maximal aber 12.000 Euro pro Maßnahme.
Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt die Förderung 50 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Diese Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung fördert das BAFA:
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hydraulischer Abgleich
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Verwendung von smarter Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
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Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
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Dämmung von Rohrleitungen
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Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
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Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 Prozent) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr.
Extrageld durch individuellen Sanierungsfahrplan
Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) eine Heizungsoptimierung vor, gibt es für die bestehende Gas- oder Ölheizung eine zusätzliche Förderung von 5 Prozent. Um diese zu erhalten, müssen Sie eine:n Energieeffizienz-Expert:in hinzuziehen. Ohne iSFP-Bonus ist dies nicht nötig. Für den Austausch einer Heizung ist dieser Bonus nicht länger vorgesehen.
Gut zu wissen:
Auch die Energieberatung wird bezuschusst – und zwar mit 50 Prozent. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern zahlen Sie daher statt 1.300 Euro nur 650 Euro.
Ergänzungskredite und Steuervorteile
Neben den genannten Optionen stehen weitere Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. So gibt es finanzielle Hilfe auch bei Verzögerungen der Auszahlung oder für Menschen, die auf die Bundesförderungen verzichten. Das heißt im Umkehrschluss: Wer eine gesetzliche Förderung nutzt, für den ist eine weitere Absetzung der Kosten bei der Steuererklärung nicht möglich.
Zinsvergünstigte Ergänzungskredite
Sie warten noch auf die Auszahlung Ihrer von der BAFA oder der KfW bewilligten Heizungsförderungen? Wenn diese Zusage noch nicht länger als 12 Monate zurückliegt und Ihr Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro liegt, hilft die KfW mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit von 120.000 Euro pro Wohneinheit weiter.
Steuerbonus für Heizungsoptimierungen und -austausch
Der Steuerbonus ist eine Alternative für diejenigen, die keine KfW- oder BAFA-Förderung für den Umstieg auf erneuerbare Energien zum Heizen oder eine Optimierung in Anspruch nehmen wollen und ihre Immobilie selbst nutzen.
Dabei können 20 Prozent über drei Jahre von der Einkommenssteuer abgesetzt oder jährlich 1.200 Euro Lohnkosten für Handwerksarbeiten geltend gemacht werden.
Regionale Förderungen
Neben den Bundesprogrammen von BAFA und KfW bieten viele Bundesländer und Städte zusätzliche regionale Förderungen für energetische Sanierungen an, zu denen auch Heizungsmodernisierungen zählen. Diese lokalen Fördertöpfe können Sie in manchen Fällen mit den staatlichen Programmen kombinieren und auf diese Weise Ihre Gesamtförderung erhöhen.
Informieren Sie sich im Vorfeld genau darüber, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen möchten. Eine erste Orientierung im Antragsdschungel bietet unsere Förderdatenbank.
Wer kann die Förderung für Heizungstausch oder -optimierung beantragen?
Seit August 2024 können alle Immobilienbesitzer:innen einen Förderantrag stellen. Beauftragte Fachbetriebe oder Energieeffizienz-Expert:innen helfen Ihnen bei der Antragstellung, um formale Fehler zu vermeiden.
Diese Grundregeln sollten Sie bei Ihrem Antrag beachten:
Regel Nummer 1:
Der Antrag muss immer vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Regel Nummer 2:
Achten Sie auf eine Schutzklausel im Vertrag.
Bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie einen unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb. Dieser Vertrag muss eine „auflösende oder aufschiebende Bedingung“ enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt. In der Klausel muss auch das voraussichtliche Datum enthalten sein, wann die beantragte Maßnahme umgesetzt werden soll. Das sorgt für rechtliche Absicherung.
Fazit: Welche neue Förderung gibt es für den Heizungstausch?
Auch 2026 kommt die staatliche Heizungsförderung im Wesentlichen über zwei Anlaufstellen: Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig, für Optimierungsmaßnahmen das BAFA. Ergänzend können steuerliche Vergünstigungen oder regionale Förderprogramme infrage kommen. Welche Förderung für Ihr Vorhaben am besten passt, klären Sie idealerweise vorab – zum Beispiel gemeinsam mit Fachbetrieben oder Energieeffizienz-Expert:innen. Auch die Energieberatung kann bezuschusst werden.
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