Förderung Heizung – so viel Geld gibt es
Erstellt am 17.8.2026
Lesedauer: 8 Minuten
Die Heizung zu modernisieren, kann teuer werden. Der Staat unterstützt Eigentümer:innen dabei mit Förderprogrammen – vor allem, wenn Sie auf zukunftssichere Heiztechnik umsteigen. Welche Förderungen aktuell möglich sind, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten, lesen Sie in diesem Überblick.
Das erfahren Sie hier alles:
- Welche Heizungen werden gefördert?
- KfW-Heizungsförderung: Heizungstausch
- BAFA-Förderung Heizung: Heizungsoptimierung
- Extrageld durch individuellen Sanierungsfahrplan
- Heizungsförderung im Neubau
- Ergänzungskredite und Steuervorteile
- Regionale Förderungen
- Wer kann die Förderung beantragen?
- Fazit: Welche neue Förderung gibt es für den Heizungstausch?
- Fragen und Antworten
Welche Heizungen werden gefördert?
Welche staatliche Unterstützung möglich ist, hängt vom Heizungstyp ab. Gefördert werden vor allem Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien – damit soll der Einsatz fossiler Energieträger im Gebäudebereich reduziert werden. Rechtliche Grundlage ist seit Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat. Für die finanzielle Unterstützung ist außerdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entscheidend. Seit Juli 2026 gelten hier neue Eckpunkte. Die Förderrichtlinien legen fest, welche Heizsysteme unter welchen Voraussetzungen gefördert werden und wie hoch die Zuschüsse ausfallen.
Förderung Wärmepumpe
Die Nutzung von erneuerbaren Energien wird staatlich belohnt. Insbesondere der Einbau einer Wärmepumpe wird durch finanzielle Zuschüsse attraktiver. Noch bis Februar 2027 sind bis zu 80 Prozent Förderung durch die KfW möglich. Die aktuellen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen jedoch vor, die Förderungshöhe in den kommenden Jahren schrittweise zu reduzieren. Die Förderung für Wärmepumpen setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
-
30 Prozent Grundförderung
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16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
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40 Prozent Einkommensbonus maximal
Grundsätzlich gilt: Je früher der Heizungstausch erfolgt, desto höher fällt die Förderung aus.
Sie wollen es genauer wissen? Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Förderung von Wärmepumpen – was gilt 2026?
Förderung Gasheizung
Für neue, rein fossil betriebene Gasheizungen stehen keine staatlichen Zuschüsse zur Verfügung. Der Einbau einer neuen Gasheizung ist seit Verabschiedung des GModG zwar grundsätzlich wieder zulässig. Förderfähig sind jedoch vor allem Lösungen, die erneuerbare Energien einbinden – zum Beispiel als Hybridlösung. Wenn Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre ist, können Sie beim Wechsel auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Hinweis: Wer sich für den Einbau einer neuen Gasheizung entscheidet, ist künftig per Gesetz verpflichtet, schrittweise einen höheren Biogas-Anteil zu nutzen. Die sogenannte Bio-Treppe beginnt 2029: Dann müssen zunächst mindestens 10 Prozent der eingesetzten Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen. Dieser Anteil steigt stufenweise auf bis zu 40 Prozent im Jahr 2040.
Ob sich eine neue Gasheizung ohne Förderung trotzdem noch lohnen kann, lesen Sie in unserem Beitrag „Neue Gasheizung kaufen“.
Welche Heizungen werden gefördert?

Förderung Ölheizung
Auch für neue Ölheizungen gibt es keine Förderung – mit einer kleinen Ausnahme: einem Steuerbonus in Höhe von bis zu 1.200 Euro jährlich für Handwerkerleistungen.
Wer funktionstüchtige Ölheizungen gegen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien austauscht, erhält neben der üblichen KfW-Förderung zusätzlich den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus. Der 16-prozentige Bonus der KfW richtet sich an selbst nutzende Eigentümer:innen, die ihre noch funktionstüchtige alte Ölheizung noch bis Februar 2027 austauschen. Danach sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozent. Ab Januar 2029 entfällt er ganz.
Förderung Hybridheizung
Wenn Sie eine bestehende oder neue Gas-Brennwerttherme oder eine Ölheizung mit erneuerbaren Energien wie etwa Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombinieren, können Sie eine Förderung durch die KfW beantragen. Fördern lässt sich bei der Anschaffung einer solchen Hybridheizung allerdings nur der Teil der Heizung mit erneuerbaren Energien. Gasheizungen und Ölheizungen sind erlaubt, werden aber nicht gefördert.

Förderung Fernwärme
Als Alternative zu einer eigenen Heizung fördert die KfW für Eigentümer:innen den Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz mindestens mit 30 Prozent Grundförderung. Förderfähige Maßnahmen beim Anschluss an ein Wärmenetz wie Fernwärme sind unter anderem:
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Wärmeverteilung auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes
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Steuer-, Mess- und Regelungstechnik
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Wärmeübergabestationen
Förderung Wärmepumpe
Die Nutzung von erneuerbaren Energien wird staatlich belohnt. Bis zu 70 Prozent Zuschuss für klimafreundliches Heizen mit Wärmepumpen ist aktuell möglich. Sie wollen es genauer wissen? Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Förderung von Wärmepumpen – was gilt 2026?
Förderung Solarthermie
Bei einer Solarthermieanlage wandeln auf dem Dach installierte Solarkollektoren die Sonnenstrahlung in Wärme um. Anders als Photovoltaikanlagen erzeugen sie keinen Strom, sondern liefern Wärme für die Warmwasserbereitung und zum Heizen. Eine Solarthermieanlage kann eine Heizung in der Regel jedoch nicht vollständig ersetzen, sondern ergänzt sie.
Auch der Einbau einer Solarthermieanlage wird staatlich gefördert. Über die KfW können Eigentümer:innen für Heizungen mit Solarthermie eine Grundförderung von mindestens 30 Prozent erhalten.
Zudem fördert die KfW Solarthermieanlagen über einen Wohngebäudekredit, wenn Sie Ihr Haus umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an eine der Effizienzhaus-Stufen erfüllen.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist eine gute Planung wichtig. Eine zertifizierte Energieberatung kann dabei helfen, die passende Heizlösung zu finden und die Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die Beratung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst.
Förderung Biomasseanlage
Eine Biomasseheizung ist ein Heizsystem, das Energie aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Biogas oder landwirtschaftlichen Abfällen erzeugt.
Der Staat unterstützt den Umstieg auf eine Biomasseanlage als weiteres Heizsystem mit Bundesförderungen. Auch die Optimierung einer bestehenden Anlage wird gefördert, wenn dabei Emissionen verringert werden. Um die Förderung nutzen zu können, muss die Biomasseanlage älter als zwei Jahre sein, feste Biomasse verfeuern und über eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt verfügen. Im Zuge der Optimierung müssen die Staubemissionen um mindestens 80 Prozent reduziert werden.
Bei neuen Biomasseheizungen gilt: Erfüllt die Heizung nachweislich einen Emissionsgrenzwert für Staub von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter, lässt sich ein sogenannter Emissionsminderungszuschlag in Anspruch nehmen. Dieser beträgt pauschal 2.500 Euro und wird für Biomasseheizungen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt.
Gut zu wissen: Für den Kaminofen im Wohnzimmer gibt es kein Geld vom Staat – die sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen werden nicht gefördert.
KfW-Förderung beim Heizungstausch
Für den Einbau einer neuen Heizlösung auf Basis erneuerbarer Energien für einen Altbau vergibt der Staat Zuschüsse im Rahmen seiner „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Der Zuschuss der KfW zur Heizungsförderung für Privatpersonen besteht seit Juli 2026 aus drei Komponenten und beträgt je nach Heizungsart, Einkommenssituation oder der Ausführung der neuen Heizung zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
30 Prozent der Investitionskosten:
So hoch ist als Grundförderung der einkommensunabhängige Fördersatz für alle Eigentümer:innen.
Bis zu 40 Prozent Extraförderung für geringe Einkommen:
Selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von weniger als 30.000 Euro erhalten weitere 40 Prozent Förderung. Für Haushaltseinkommen bis zu 40.000 beträgt die Förderung 40 Prozent. Haushalte mit bis zu 50.000 Jahreseinkommen erhalten 10 Prozent.
Kinderzuschlag
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro auf 60.000 Euro.
Bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus:
Wer als selbstnutzende:r Eigentümer:in den Heizungstausch bis Februar 2027 in die Wege leitet, bekommt einen zusätzlichen Bonus von 16 Prozent. Danach sinkt der Förderbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
Achtung: Der Geschwindigkeitsbonus wird nur für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen gewährt.

Die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus seit Einführung des GModG auf 28.000 Euro gedeckelt. Zuvor lagen sie bei 30.000 Euro. Werden alle Boni ausgeschöpft, können bis Januar 2027 bis zu 80 Prozent dieser Kosten – also maximal 22.400 Euro – gefördert werden. Die Förderobergrenze wird anschließend schrittweise reduziert: Alle sechs Monate sinkt der maximal anrechenbare Kostenbetrag um 750 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften sind die anrechenbaren Kosten gestaffelt.
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28.000 Euro für die 1. Wohneinheit
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15.000 Euro für die 2. – 6. Wohneinheit
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8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit
BAFA-Förderung für eine Heizungsoptimierung
Sie wollen Ihre Heizung nicht austauschen, sondern suchen eine Förderung für Ihre vorhandene Gas- oder Ölheizung? Während der Kauf nicht förderfähig ist, sind es einzelne Maßnahmen für mehr Energieeffizienz durchaus noch.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert – ebenfalls im Rahmen der BEG EM – weiterhin Maßnahmen, die Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden verbessern. Dafür müssen deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre sein. Beim Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gibt es eine Obergrenze: Die Heizkessel dürfen nicht älter als 20 Jahre sein, wenn eine Optimierung gefördert werden soll.
Für eine Förderung müssen Heizungsbetreiber:innen mindestens 300 Euro brutto investieren. Einzelmaßnahmen werden mit 15 Prozent der Kosten gefördert, maximal aber 12.000 Euro pro Maßnahme.
Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt die Förderung 50 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Diese Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung fördert das BAFA:
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hydraulischer Abgleich
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Verwendung von smarter Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
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Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
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Dämmung von Rohrleitungen
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Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
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Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 Prozent) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr.
Extrageld durch individuellen Sanierungsfahrplan
Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) eine Heizungsoptimierung vor, kann für die Optimierung einer bestehenden Gas- oder Ölheizung ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent gewährt werden. Um diesen zu erhalten, müssen Sie eine:n Energieeffizienz-Expert:in hinzuziehen. Nach den neuen Förderrichtlinien gilt der 5-Prozent-Bonus künftig jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und wird nur für den darüber hinausgehende Kostenanteil berücksichtigt. Ohne iSFP-Bonus ist die Einbindung eine:r Energieeffizienz-Expert:in nicht erforderlich. Für den Austausch einer Heizung wird dieser Bonus weiterhin nicht gewährt.
Heizungsförderung im Neubau
Für Neubauten gibt es keine separate Heizungsförderung wie beim Heizungstausch im Bestand. Eine indirekte Förderung ist jedoch über die KfW-Programme für klimafreundliche Gebäude möglich. Dafür muss das neue Gebäude bestimmte Standards erfüllen – beispielsweise als Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Zertifikat.
Ergänzungskredite und Steuervorteile
Neben den genannten Optionen stehen weitere Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. So können Eigentümer:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Ergänzungskredit der KfW nutzen, um zusätzliche Kosten des Heizungstauschs zu finanzieren. Auch Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sind möglich.
Zinsvergünstigte Ergänzungskredite
Sie warten noch auf die Auszahlung Ihrer von der BAFA oder der KfW bewilligten Heizungsförderungen? Wenn diese Zusage noch nicht länger als 12 Monate zurückliegt und Ihr Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro liegt, hilft die KfW mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit von 120.000 Euro pro Wohneinheit weiter.
Steuerbonus für Heizungsoptimierungen und -austausch
Der Steuerbonus ist eine Alternative für diejenigen, die keine KfW- oder BAFA-Förderung für den Umstieg auf erneuerbare Energien zum Heizen oder eine Optimierung in Anspruch nehmen wollen und ihre Immobilie selbst nutzen.
Dabei können 20 Prozent über drei Jahre von der Einkommenssteuer abgesetzt oder jährlich 1.200 Euro Lohnkosten für Handwerksarbeiten geltend gemacht werden. Eine Kombination von Förderzuschuss und Steuerermäßigung für dieselbe Heizungsmaßnahme ist jedoch ausgeschlossen.
Wer auf staatliche Heizungsförderung verzichtet, kann alternativ unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Regionale Förderungen
Neben den Bundesprogrammen von BAFA und KfW bieten viele Bundesländer und Städte zusätzliche regionale Förderungen für energetische Sanierungen an, zu denen auch Heizungsmodernisierungen zählen. Diese lokalen Fördertöpfe können Sie in manchen Fällen mit den staatlichen Programmen kombinieren und auf diese Weise Ihre Gesamtförderung erhöhen.
Informieren Sie sich im Vorfeld genau darüber, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen möchten. Eine erste Orientierung im Antragsdschungel bietet unsere Förderdatenbank.
Wer kann die Förderung für Heizungstausch oder -optimierung beantragen?
Grundsätzlich können alle Immobilienbesitzer:innen einen Förderantrag für den Heizungstausch oder die Heizungsoptimierung beantragen. Die Förderbedingungen und Zuschusshöhen haben sich jedoch durch die Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) geändert. Nach aktueller Gesetzeslage werden die Förderzuschüsse in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Beauftragte Fachbetriebe oder Energieeffizienz-Expert:innen helfen Ihnen bei der Antragstellung, um formale Fehler zu vermeiden oder Geld zu verlieren.
Diese Grundregeln sollten Sie bei Ihrem Antrag beachten:
Regel Nummer 1:
Der Antrag muss immer vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Regel Nummer 2:
Achten Sie auf eine Schutzklausel im Vertrag.
Bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie einen unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb. Dieser Vertrag muss eine „auflösende oder aufschiebende Bedingung“ enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt. In der Klausel muss auch das voraussichtliche Datum enthalten sein, wann die beantragte Maßnahme umgesetzt werden soll. Das sorgt für rechtliche Absicherung.
Fazit: Welche neue Förderung gibt es für den Heizungstausch?
Die staatliche Heizungsförderung setzt sich aus verschiedenen Fördermöglichkeiten zusammen: Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig, für Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Heizungen das BAFA. Ergänzend können steuerliche Vergünstigungen oder regionale Förderprogramme infrage kommen. Welche Förderung für Ihr Vorhaben am besten passt, klären Sie idealerweise vorab – zum Beispiel gemeinsam mit Fachbetrieben oder Energieeffizienz-Expert:innen. Auch die Energieberatung kann bezuschusst werden.
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