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Förderung für Elektroautos

Auch wenn der Umweltbonus von der Bundesregierung im Dezember 2023 gestrichen wurde, gibt es noch Möglichkeiten beim Umstieg auf Elektromobilität nachhaltig zu sparen.

Zuletzt aktualisiert am 06.02.2024
Lesedauer: 4 Minuten

Das ändert sich 2024 bei der Förderung für Elektroautos

Die wichtigste Förderung für Elektroautos war in den letzten Jahren der Umweltbonus. Der Kauf eines Elektroautos wurde zwischen 2016 und 2023 mit mehreren Tausend Euro bezuschusst. Die Förderung wurde zum Teil vom Staat und zum Teil von den Herstellern übernommen.

Normalerweise hätte es den Umweltbonus auch 2024 noch gegeben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten zum Jahresende 2023 jedoch Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 vorgenommen werden, sodass der staatliche Anteil der Förderung am 18. Dezember 2024 kurzfristig gestrichen wurde.

Gut zu wissen: Alle Anträge auf den Umweltbonus, die bis 17. Dezember 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen sind, werden voraussichtlich 2024 noch bewilligt.

Einige Autohersteller reagierten auf das spontane Förder-Ende mit kulanten Regelungen. So zieht Kia bei Bestellung bestimmter Modelle bis zum 31. März den Herstelleranteil des Umweltbonus in Höhe von 4.500 € vom Bruttolistenpreis ab. Andere Anbieter – wie VW, Smart oder Renault – senken zeitlich begrenzt im ersten Quartal 2024 ebenfalls die Preise. Auch Tesla gewährt Rabatte, ohne mitzuteilen wie lange diese gelten.

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Konkretes Ziel: Die Reduzierung von CO2-Emissionen.

Staatliche Förderung wurde bereits 2023 reduziert

In den Jahren 2021 und 2022 hat die Regierung den Verkauf von Elektroautos mit der Innovationsprämie kräftig angekurbelt: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verdoppelte den staatlichen Anteil am Umweltbonus, sodass bis zu 9.000 € Prämie möglich waren.

Die staatliche Förderung zeigte Wirkung: 2021 waren erstmals mehr als eine Million E-Autos auf deutschen Straßen unterwegs. Bis kurz vor Ende des Förderprogramms im Dezember 2023 wurden 2,23 Millionen Fahrzeuge staatlich unterstützt: 1,43 Millionen reine E-Autos und knapp 805.000 Plug-in-Hybride. Der Umweltbonus für Plug-In-Hybride endete im Januar 2023.

Umweltbonus sank in drei Stufen

Der Umweltbonus setzte sich jeweils zur Hälfte aus einem staatlichen Anteil inkl. der Innovationsprämie und einem Herstelleranteil zusammen. Der Herstelleranteil wurde direkt mit dem Kaufpreis verrechnet, während man den Bundesanteil erst nach der Zulassung des E-Autos beim BAFA beantragen konnte.

Seit 2023 gewährte der Staat nur noch auf E-Autos ohne CO2-Emissionen den Umweltbonus, da sie nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Fahrzeuge, die ausschließlich mit Batterien oder Brennstoffzellen angetrieben werden, bekamen also weiterhin die E-Auto-Förderung, Plug-in-Hybride hingegen nicht mehr. Die Fördersätze sanken in drei Stufen. Der Herstelleranteil betrug jeweils die Hälfte des Bundesanteils.

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Der Bundesanteil des Umweltbonus musste nach Zulassung des E-Autos beantragt werden.

Der Umweltbonus wurde sukzessive abgesenkt

Förderung ab dem 1.1.2023 

Plug-In-Hybride wurden nicht mehr gefördert. Der Bundesanteil für die Elektroauto-Förderung sank auf 4.500 €. Der Herstelleranteil betrug 2.250 €.

Förderung ab dem 1.9.2023 

Der Umweltbonus wurde auf Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen beschränkt.

Förderung ab dem 1.1.2024

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde der Umweltbonus bereits Ende 2023 gestrichen.

Weitere staatliche Förderungen für Elektromobilität

Auch nach dem Ende des Umweltbonus gibt es noch Möglichkeiten, beim Kauf eines Elektroautos zu sparen. Dazu zählt beispielsweise die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie), die sowohl im privaten als auch im gewerblichen Kontext genutzt werden kann. Seit Januar können Sie die THG-Quote auch wieder über Vattenfall beantragen. Außerdem unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Unternehmen beim Umstieg auf Elektromobilität mit vergünstigten Krediten.

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Steuervorteile

Neben den direkten Zuschüssen und Prämien können Sie bei E-Autos auch von steuerlichen Vorteilen profitieren – ein klares Signal für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität. So orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker an den CO2-Emissionen der Fahrzeuge. Die Besitzer:innen reiner E-Autos werden so steuerlich entlastet. Damit bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen E-Autos zugelassen sind, sind Elektrofahrzeuge zwischen 2020 und 2025 damit weiterhin von der KfZ-Steuer befreit. Sollten Elektrofahrzeuge innerhalb dieser zehn Jahre den Besitzenden wechseln, erhält der neue Fahrzeughaltende die Steuerbefreiung für den verbleibenden Zeitraum.

Übrigens: Wer seinen E-Dienstwagen privat nutzt, zahlt deutlich weniger Steuern auf den geldwerten Vorteil als bei einem Verbrennungsmotor. Normalerweise gilt bei der Versteuerung eines Dienstwagens die 1-Prozent-Regel: Danach muss ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Elektroautos, die weniger als 60.000 € kosten, müssen hingegen lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Ist der Bruttolistenpreis höher, oder handelt es sich um einen Plug-in-Hybriden, werden 0,5 % angesetzt. Diese Regelung soll bis 2030 gelten.

Vattenfall Fazit

Auch wenn der Umweltbonus 2024 weggefallen ist – die Mobilitätswende hat Fahrt aufgenommen. Anreize wie die Befreiung von der Kfz-Steuer machen E-Autos auch in den kommenden Jahren attraktiv. Die Investition lohnt sich auch, weil Elektroautos wartungsarm und im Betrieb meist günstiger sind als Autos mit Verbrennermotoren. Wann sich tatsächlich mehr Elektroautos als Autos mit Verbrennungsmotor auf Deutschlands Straßen bewegen, ist nur eine Frage der Zeit.

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