Glossar Energie

Abschlagszahlung Strom

Die Abschlagszahlung für den Strom ist eine wiederkehrende Teilzahlung, um die Kosten für den laufenden Energieverbrauch zu decken. Erfahren Sie mehr über die Berechnung des Abschlags und wie Sie Einfluss auf die Höhe nehmen können.

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Definition der Abschlagszahlung für Strom

Den Strombezug jeden Monat für den jeweils exakten Verbrauch abzurechnen, wäre für Energieanbieter und Konsument:innen sehr aufwändig. Dann müsste nämlich jeden Monat der Zählerstand abgelesen werden. Daher arbeiten die meisten Energieversorger mit einem Abschlag. Die voraussichtlichen Stromkosten für das gesamte Jahr werden auf monatliche Abschläge aufgeteilt.

In der Regel handelt es sich dabei um 11 monatliche Abschläge. Manche Anbieter teilen die Jahreskosten aber auch auf 12 Monate auf. So wird der Abschlag geringer, aber die Jahreskosten sind es nicht. Das kann den Vergleich von Anbietern erschweren. Auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs erstellt der Stromanbieter nach zwölf Monaten eine Jahresrechnung. Je nachdem, ob ein Haushalt mehr oder weniger Strom verbraucht hat, erfolgt eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung. Wie der Abschlag sich zusammensetzt, erfahren Sie in diesem Video:

Nachzahlen oder Geld zurück? - So funktioniert der Abschlag
 

Ermittlung und Schätzung der regelmäßigen Abschlagszahlungen

Die Höhe des Abschlags hängt vom Tarif, der Haushaltsgröße und dem geschätzten Jahresverbrauch ab. Die Schätzung orientiert sich am Vorjahresverbrauch und an Erfahrungswerten. Bei neuen Stromlieferverträgen wird der Vorjahresverbrauch der Lieferstelle vom Netzbetreiber an den Energieanbieter übermittelt. Der geschätzte Jahresverbrauch kann – je nach individuellem Energiesparverhalten – natürlich vom realen Verbrauch abweichen. Es kann daher sinnvoll sein, dass Sie bei neuen Stromlieferverträgen nach etwa drei Monaten Ihren Zählerstand an den Energieanbieter übermitteln. Wenn der tatsächliche Verbrauch stark von der Prognose abweicht, wird der Abschlag angepasst.

Anpassung der monatlichen Abschläge

In der Regel werden die Abschläge aufgrund von Erfahrungswerten berechnet. Es ist aber auch möglich, individuelle Absprachen mit dem Stromanbieter zu treffen. Das kann sinnvoll sein, wenn man schon weiß, dass man sich nicht ständig in dem Gebäude aufhält, zum Beispiel bei Zweitwohnungen oder bei geplanter längerer Abwesenheit. Auch ein höherer Abschlag ist möglich, wenn man einen sehr hohen Stromverbrauch erwartet. Das betrifft beispielsweise Besitzer:innen von Aquarien oder Personen, die andere energieintensive Geräte benutzen.

Deswegen können Stromkundinnen und Stromkunden die Abschläge anpassen. Vor einer Anpassung sollten Sie einen gewissen Zeitraum abwarten, weil sich Verbrauchsänderungen meist erst über längere Zeit bemerkbar machen. Außerdem fallen dann auch wetterbedingte Schwankungen nicht zu sehr ins Gewicht. Meist lohnt sich eine Anpassung aber kaum, da die Schätzungen dem tatsächlichen Wert nahekommen. Schwankungen in den Monaten werden über das Jahr ausgeglichen. Wenn Sie trotzdem eine Anpassung vornehmen wollen, geht das bei vielen Energieanbietern ganz leicht online. Bei Vattenfall können Kundinnen und Kunden das Online-Service-Portal nutzen.

Mann und Frau schauen auf ein Tablet

Wie Sie Ihren Stromverbrauch überprüfen können

Um die Kosten im Blick zu behalten, können Kundinnen und Kunden jederzeit ihren tatsächlichen Stromverbrauch messen und überprüfen. Jeder Haushalt verfügt dafür über einen eigenen Stromzähler mit Zählernummer. Der Stromzähler zeigt den Gesamtverbrauch seit dessen Einbau an. Das heißt der Zähler wird nicht am Ende des Jahres oder nach Ablauf einer Abrechnungsperiode zurückgesetzt. Um den aktuellen Verbrauch zu ermitteln, muss die Differenz zwischen aktuell angezeigtem Zählerstand und dem zuletzt an den Stromanbieter übermittelten Stand ausgerechnet werden. Mit dieser Zahl und zusammen mit dem Verbrauchs- und Grundpreis aus Ihrem Stromvertrag können Sie sich jederzeit Ihre tatsächlichen Stromkosten ausrechnen. Wenn diese stark von der Summe Ihrer bis dahin gezahlten Abschläge abweichen, lohnt sich eine Anpassung des Abschlags oder eine Veränderung Ihres Verbrauchsverhaltens. Um Ihren Abschlag zu verringern und trotzdem keine hohe Nachzahlung zu bekommen, könnten Sie beispielsweise Energiesparmaßnahmen ergreifen.

Die monatlichen Abschläge und die Strompreisbremse

Im Dezember 2022 wurde das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) beschlossen, das zum 1. März 2023 in Kraft getreten ist und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023 gilt. Kundinnen und Kunden, die in Folge des Gesetzes einen niedrigeren Abschlag zahlen dürfen, wurden von ihren Anbietern in einem Schreiben informiert.

Wenn der Verbrauchspreis höher ist als der gesetzliche Referenzpreis, greift die Strompreisbremse und Kundinnen und Kunden müssen daher einen niedrigeren Abschlag zahlen.

  • Bis 30.000 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr liegt der Referenzpreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
  • Bei mehr als 30.000 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr liegt der Referenzpreis bei 13 Cent pro Kilowattstunde.

Die Differenz zum eigentlichen Verbrauchspreis wird vom Staat gezahlt. Hier haben wir weitere Informationen zur Strompreisbremse für Sie zusammengestellt.

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