Das regelt § 14a EnWG
Gesetzliche Grundlage zur Netzstabilität: Wenn dem Netzbetreiber eine Überlastung seines Netzes droht, darf dieser zur Vermeidung von Versorgungslücken seit dem 1. Januar 2024 die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen, private Ladestationen für E-Autos, Klimaanlagen und Batteriespeicher, auf bis zu 4,2 Kilowatt drosseln. Diese netzorientierte Steuerung wird in § 14a des Energie-Wirtschafts-Gesetzes (EnWG) geregelt.
Im Gegenzug werden die Netzentgelte für die betreffenden Verbrauchseinrichtungen reduziert. Dafür stehen verschiedene Varianten zur Auswahl. Seit dem 1. April 2025 bieten Netzbetreiber auch Modul 3 an.
Günstiger Strom bei geringer Netzauslastung mit Modul 3
Das Modul 3 ist eine von drei aus wählbaren Varianten der Netzentgeltreduzierung. Der Netzbetreiber legt drei Preisstufen pro Tag fest (Hoch-, Standard- oder Niedertarif), die sich an der Netzauslastung orientieren (z. B. günstig bei geringer Auslastung, teurer bei hoher Auslastung). Dadurch kann der Verbrauch gezielt in Zeiten mit günstigeren Netzentgelten verlagert werden. Das Modul 3 kann je nach Netzgebiet unterschiedliche Zeiträume für Niedertarif, Standardtarif und Hochtarif haben.
Modul 3 ist nicht einzeln wählbar, sondern nur in Kombination mit Modul 1. Dabei reduziert Modul 1 das Netzentgelt pauschal, während Modul 3 zusätzlich durch zeitliche Steuerung weitere Einsparungen ermöglicht. Voraussetzung dafür ist ein intelligentes Messystem (iMSys), auch Smart Meter genannt.
Gut zu wissen
Netzentgelte sind ein Teil des Verbrauchspreises und werden vollständig und ausschließlich vom Netzbetreiber des jeweiligen Netzgebietes bestimmt. Bei einer Reduktion des Netzentgeltes reduziert sich auch der abzurechnende Verbrauchspreis vom Strom.
Beispiel für Tarifstufen von Verteilnetzbetreibern
Aus der Übersicht lässt sich entnehmen, dass für die Nachtzeiten sowie Mittagszeiten häufig ein Niedertarif oder Standardtarif festgelegt ist. Zu hohen Auslastungszeiten, wie abends von 17-20 Uhr, liegt häufig ein Hochtarif vor.
Fragen und Antworten zu den variablen Netzentgelten
Mit variablen Netzentgelten soll ein Anreiz geschaffen werden, dass steuerbare Verbrauchs-einrichtungen wie Wärmepumpen, private Ladestationen für E-Autos, Klimaanlagen und Batteriespeicher so betrieben werden, dass sie das Stromnetz nicht überlasten. Da die Anzahl dieser Verbrauchseinrichtungen in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen wird, kann dieser Anreiz rechtzeitig und wirkungsvoll dazu beitragen, dass das Stromnetz jederzeit stabil bleibt.
Mit dem Modul 3 wird das Netzentgelt mit verschiedenen Preisstufen über den Tag berechnet:
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Niedertarif (NT): Verlagern Sie Ihren Verbrauch hauptsächlich in diese Tarifzeit, dann können Sie mit Modul 3 sparen.
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Hochtarif (HT): Verlagern Sie Ihren Verbrauch hauptsächlich in diese Zeit, haben Sie unter Umständen höhere Kosten.
Verlagern Sie Ihren Verbrauch nicht in bestimmte Zeiten, sondern bleiben innerhalb des allgemeinen Standardlastprofils, haben Sie weder Vor- noch Nachteile durch das Modul 3. Da Modul 3 immer in Kombination mit Modul 1 angeboten wird, steht Ihnen die pauschale Reduzierung des Netzentgeltes aus Modul 1 unabhängig von der Stromverbrauchsverteilung.
Über Ihre eigene Kostenersparnis hinaus helfen Sie mit der Verlagerung Ihres Verbrauches in die Nacht- bzw. sonnenreichen Mittagsstunden, die Netze stabil zu halten. Außerdem ist mithilfe dieser Verlagerung eine Drosselung der Leistung durch den Netzbetreiber seltener notwendig