Variable Netzentgelte mit Modul 3

Frau steht draußen auf einer Terrasse. Sie hält die Glühbirne einer Außenlichterlichterkette in der Hand und betrachtet sie.
Frau steht draußen auf einer Terrasse. Sie hält die Glühbirne einer Außenlichterlichterkette in der Hand und betrachtet sie.
Frau steht draußen auf einer Terrasse. Sie hält die Glühbirne einer Außenlichterlichterkette in der Hand und betrachtet sie.
Frau steht draußen auf einer Terrasse. Sie hält die Glühbirne einer Außenlichterlichterkette in der Hand und betrachtet sie.

Das regelt § 14a EnWG 

Gesetzliche Grundlage zur Netzstabilität: Wenn dem Netzbetreiber eine Überlastung seines Netzes droht, darf dieser zur Vermeidung von Versorgungslücken seit dem 1. Januar 2024 die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen, private Ladestationen für E-Autos, Klimaanlagen und Batteriespeicher, auf bis zu 4,2 Kilowatt drosseln. Diese netzorientierte Steuerung wird in § 14a des Energie-Wirtschafts-Gesetzes (EnWG) geregelt.

Im Gegenzug werden die Netzentgelte für die betreffenden Verbrauchseinrichtungen reduziert. Dafür stehen verschiedene Varianten zur Auswahl. Seit dem 1. April 2025 bieten Netzbetreiber auch Modul 3 an.

Günstiger Strom bei geringer Netzauslastung mit Modul 3

Das Modul 3 ist eine von drei aus wählbaren Varianten der Netzentgeltreduzierung. Der Netzbetreiber legt drei Preisstufen pro Tag fest (Hoch-, Standard- oder Niedertarif), die sich an der Netzauslastung orientieren (z. B. günstig bei geringer Auslastung, teurer bei hoher Auslastung). Dadurch kann der Verbrauch gezielt in Zeiten mit günstigeren Netzentgelten verlagert werden. Das Modul 3 kann je nach Netzgebiet unterschiedliche Zeiträume für Niedertarif, Standardtarif und Hochtarif haben.

Modul 3 ist nicht einzeln wählbar, sondern nur in Kombination mit Modul 1. Dabei reduziert Modul 1 das Netzentgelt pauschal, während Modul 3 zusätzlich durch zeitliche Steuerung weitere Einsparungen ermöglicht. Voraussetzung dafür ist ein intelligentes Messystem (iMSys), auch Smart Meter genannt.

Gut zu wissen
Netzentgelte sind ein Teil des Verbrauchspreises und werden vollständig und ausschließlich vom Netzbetreiber des jeweiligen Netzgebietes bestimmt. Bei einer Reduktion des Netzentgeltes reduziert sich auch der abzurechnende Verbrauchspreis vom Strom.

Beispiel für Tarifstufen von Verteilnetzbetreibern

Aus der Übersicht lässt sich entnehmen, dass für die Nachtzeiten sowie Mittagszeiten häufig ein Niedertarif oder Standardtarif festgelegt ist. Zu hohen Auslastungszeiten, wie abends von 17-20 Uhr, liegt häufig ein Hochtarif vor.

Fragen und Antworten zu den variablen Netzentgelten