Strompreisbremse
Am 24. Dezember 2022 ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) in Kraft getreten. Damit sollen Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung kontinuierlich von den aktuell hohen Strompreisen entlastet werden.
Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann jedoch durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
Abschlagsanpassung
Wenn Ihr aktueller Verbrauchspreis pro Kilowattstunde höher ist als 40 Cent (brutto) und somit der Referenzpreis nach StromPBG gilt, erhalten Sie als Differenz zwischen Ihrem Verbrauchspreis und dem Referenzpreis einen Entlastungsbetrag für Ihr Entlastungskontingent. Dieser wird gleichmäßig auf Ihre Abschläge bis zur nächsten Verbrauchsabrechnung aufgeteilt. Die Entlastung für Stromlieferungen im Januar und Februar 2023 wird berücksichtigt. Ab März zahlen Sie niedrigere Abschläge.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abschlagsreduzierung übernehmen wir und informieren Sie rechtzeitig darüber. Liegt Ihr aktueller vertraglicher Verbrauchspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) ändert sich für Sie nichts. Für Sie gilt weiterhin Ihr günstigerer Verbrauchspreis für Ihren gesamten Verbrauch. Ihre Abschläge bleiben unverändert.
Entlastungsrechner Strom
bei einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr
Schon jetzt können Sie sich mit unserem Entlastungsrechner beispielhaft anschauen, wie sich die Strompreisbremse für Sie auswirken könnte. Die aktuellen Preise und den Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer letzten Rechnung, in Ihrem Informationsschreiben zur Ermittlung der voraussichtlichen Energiekosten oder in unserem Online Service. Neukund:innen finden ihren aktuellen Preis auch in der Vertragsbestätigung.

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Stand 27. Januar 2023