Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

Zur Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten hat die Vattenfall GmbH ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG eingerichtet. Das Beschwerdeverfahren steht jedem offen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürlich oder eine juristische Person handelt. Zu den wichtigsten Zielgruppen unseres Beschwerdeverfahrens gehören Personen, die in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette potenziell von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen betroffen sind, zu denen insbesondere eigene Beschäftigte, Beschäftigte bei unmittelbaren sowie mittelbaren Zulieferern oder Anwohnerinnen und Anwohner rund um die jeweiligen Standorte zählen.

Unser webbasierter Beschwerdekanal https://report.whistleb.com/de/vattenfalllksg ist rund um die Uhr and 365  Tagen im Jahr verfügbar. Es besteht hierbei die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: lksg-beschwerde@vattenfall.de

 

Weiterführende Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung (PDF), in EN Rules for the Complaints Procedure (PDF).

Das ausdrückliche Bekenntnis der Vattenfall GmbH zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten hat die Gesellschaft in dieser Grundsatzerklärung (PDF DE), in EN Policy statement of Vattenfall GmbH on its human rights strategy (PDF) dargelegt.