Diese Wallbox-Förderungen gibt es 2026
Zuletzt aktualisiert am 05.12.2025
Lesedauer: 4 Minuten
Auch nach dem Auslaufen der bundesweiten Förderung gibt es 2026 noch einige attraktive Förderprogramme für Ihre Wallbox zu Hause. Zudem plant die Bundesregierung für 2026 eine neue Förderung für Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie aufbereitet.
Warum sich eine Wallbox weiterhin lohnt
Eine eigene Wallbox bietet viele Vorteile für E-Auto-Besitzer:innen. Zum einen können sie ihren Stromer bequem zu Hause zu laden - zum Beispiel über Nacht. Zum anderen ist das Laden an der heimischen Wallbox auch günstiger als an öffentlichen Ladepunkten. Das gilt erst recht, wenn die Wallbox in Kombination mit einer PV-Anlage oder speziellen Ladetarifen betrieben wird.
Allerdings sind über die letzten Jahre hinweg viele Zuschüsse weggefallen. Ende 2023 wurde der Umweltbonus für E-Autos gestrichen und auch die bundesweite Förderung für Wallboxen in Kombination mit einer PV-Anlage und Speicher (KfW-Zuschuss 442) wurde 2024 und 2025 nicht fortgesetzt.
Doch es gibt auch gute Nachrichten für E-Auto-Interessierte und -Fahrende, denn einige Regionen und Kommunen fördern die Anschaffung einer privaten Ladestation weiterhin. Zudem plant die Bundesregierung für 2026 (vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel) eine neue Förderung speziell für Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Gut zu wissen: Die Preise für eine eigene Wallbox sind in den letzten Jahren zuletzt gesunken.
Aktuelle Wallbox-Förderungen
Nach dem Förder-Stopp auf Bundesebene haben manche Bundesländer sowie Städte und Gemeinden weiterhin Förderprogramme für E-Mobilität und Ladestationen im Angebot.
Welches Förderprogramm für Sie auch infrage kommen mag, eines haben die meisten gemein: Bevor ein Antrag gestellt wird, wird zunächst ein Kostenvoranschlag benötigt, der dann zusammen mit dem ausgefüllten Antrag eingereicht wird. Der Kauf der Wallbox erfolgt erst zum Schluss beziehungsweise nach Bewilligung der Fördermittel.
Wallbox-Förderung in Stuttgart (Baden-Württemberg)
Die Stadt Stuttgart fördert zwar nicht direkt die Anschaffung von Wallboxen, dafür aber Vorarbeiten für den Aufbau von vorgelagerter Ladeinfrastruktur mit einem Zuschuss. Das Programm ist für Ladeinfrastruktur gedacht, die ihren Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht und überwiegend privat genutzt wird – zum Beispiel für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Voraussetzung: Mindestens zwei Ladepunkte müssen entstehen. Zusätzlich wird der Installations-Check für das individuelle Angebot vor dem Aufbau über eine Kostenpauschale gefördert. Der aktuelle Förderzeitraum endet am 31.12.2025. Eine Verlängerung für 2026 steht aktuell noch aus.
Förderung in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Düsseldorf bezuschusst im Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ bis zu 50 % der Kosten für den Einbau einer Ladestation (maximal 2.000 Euro). Das Programm gilt sowohl für Bestands- als auch für Neubauten.
Förderung in Landau (Rheinland-Pfalz)
Die Stadt Landau in der Pfalz unterstützt mit dem Förderprogramm „Wallboxen und Ladesäulen“ den Kauf und die Installation einer Wallbox mit pauschal 300 Euro. Aktuell läuft die Förderung bis 30.04.2026.

Förderung in Limburg an der Lahn (Hessen)
Im Rahmen des Förderprogramms „Limburg – gemeinsam mehr bewegen” werden Kauf und Installation von privater Ladeinfrastruktur unterstützt. Von der Stadt werden bis zu 25 % der Nettokosten übernommen, maximal bis 500 Euro.
Förderung in Grünwald (Bayern)
Die Gemeinde Grünwald unterstützt die Errichtung privater Ladestationen mit einem Förderprogramm. Gefördert werden Kauf oder Leasing von Ladestationen (Ladesäulen oder Wallboxen) für batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge mit einer Ladeleistung bis maximal 11 kW je Hausanschluss. Auch die elektrische Vorrüstung wird bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Kosten und ist auf maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt begrenzt.
Hinweis: All diese Konditionen als auch die Verfügbarkeiten können sich kurzfristig ändern und sind daher nicht für das gesamte Jahr 2026 gesichert.
Welche Förderungen gibt es 2026 für Sie?
Gerade auf regionaler und auf kommunaler Ebene können sich die Förderungen für Wallboxen kurzfristig ändern. Nutzen Sie daher unsere tagesaktuelle Datenbank, um jederzeit zu prüfen, welche Förderung in Ihrer Region gerade zur Verfügung steht. Alle aktuellen Programme finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.
So sparen Sie auch ohne staatliche Wallbox-Förderung
Obwohl landesweit der Umweltbonus und die Wallbox-Förderung über den KfW-Zuschuss weggefallen sind, bietet der Bund Ihnen weiterhin finanzielle Anreize rund um das E-Auto an – sei es durch Steuernachlässe und -vorteile oder auch durch den Verkauf Ihrer eingesparten CO2-Emissionen (THG-Prämie). Zudem plant die Bundesregierung für 2026 eine neue E-Auto-Förderung für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen.
THG-Prämie
Eine indirekte Form der Förderung für E-Mobilität ist über die THG-Quote möglich: Privatpersonen mit einem Elektrofahrzeug können sich jährlich ihre CO2-Einsparungen vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und diese im Rahmen des THG-Quotenhandels an Unternehmen verkaufen. Die Höhe der THG-Quote ist dabei stark abhängig vom aktuellen Marktpreis je Tonne CO2 sowie von der tatsächlichen CO2-Einsparung von Elektroautos. Die Einsparung wird anhand der fossilen Belastung im Strommix berechnet.
Dienstwagenbesteuerung
Seit Juli 2025 wurde die Steuerregelung für elektrische Dienstwagen deutlich verbessert: Die Bruttolistenpreisgrenze für die vergünstigte Besteuerung von 0,25 % wurde von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Dies betrifft alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Elektrofahrzeuge. Für privat genutzte E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro gilt somit die günstige 0,25 %-Regelung bei der Pauschalversteuerung. Diese Regelung soll nach aktuellem Stand (Dezember 2025) bis Ende 2030 greifen.
Steuerliche Vorteile
Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker an den CO2-Emissionen der Fahrzeuge. Die Besitzer:innen reiner E-Autos werden so steuerlich entlastet. Außerdem wurde die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert: E-Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, sind für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – längstens jedoch bis 2035. Diese Verlängerung wurde im Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und schafft mehr Planungssicherheit für Käufer:innen von Elektrofahrzeugen.

Fazit: E-Mobilität mit Wallbox lohnt sich
Ob gefördert oder nicht: E-Mobilität mit eigener Wallbox lohnt sich auf jeden Fall. Nicht nur, weil das heimische Laden viel günstiger ist als an öffentlichen Ladepunkten, sondern auch, weil Steuererleichterungen und der Verkauf von eingesparten CO2-Emissionen über die THG-Quote bares Geld wert sind. Zudem sind die Preise für Wallboxen stetig gesunken. Für 2026 sind zudem neue Programme in Planung: Die Bundesregierung plant eine Förderung für Ladestationen in Mehrparteienhäusern sowie eine neue E-Auto-Förderung für einkommensschwächere Haushalte. Und ganz ohne Förderung müssen Sie vielleicht auch gar nicht auskommen: Welche Wallbox-Förderung in Ihrem individuellen Fall infrage kommen könnte, finden Sie mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank heraus.
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