Steuerbarkeit und Steuerung durch den Netzbetreiber
Nach § 14a EnWG müssen seit 2024 bestimmte neue Anlagen wie Wärmepumpen, private Ladestationen für E-Autos, Klimaanlagen und Batteriespeicher über 4,2 Kilowatt technisch steuerbar sein, damit der Netzbetreiber sie bei einer lokalen Überlastung seines Netzes drosseln kann. Im Gegenzug werden die Netzentgelte für die betreffenden Verbrauchseinrichtungen reduziert.
Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung können mögliche Steuerungen in Ihrem im Netzgebiet jederzeit online einsehen. Seit dem 1. März 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, ihre Steuerhandlungen auf der Internetseite der Verteilnetzbetreiber zu veröffentlichen.
Gut zu wissen:
Die Versorgung wird stets gewährleitet. Während einer sogenannten Steuerungsmaßnahme steht den Verbrauchsanlagen stets eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung. Mehreren Anlagen hinter einem Zähler gilt pro Anlage ein Leistungsanspruch von 4,2 KW, der gewährleistet sein muss. Dadurch ist sichergestellt, dass Wärmepumpen weiterhin betrieben und Elektrofahrzeuge geladen werden können, wenn die jeweilige Anlage dies technisch unterstützt. Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen und bleibt uneingeschränkt verfügbar.
Wozu dient eine Steuerbox?
Ist bei der Installation einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein intelligentes Messsystem vorhanden oder vorgesehen, erfolgt die Steuerung der Verbrauchseinrichtung über eine Steuerbox. Die Steuerbox ist ein Zusatzgerät, das dem Netzbetreiber ermöglicht, die Leistungsaufnahme dieser Geräte ferngesteuert zu reduzieren.
Netzbetreiber werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 im Zuge des Einbaus von intelligenten Messsystemen mit dem Rollout der Steuerboxen für bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtungen beginnen.
Was sind die Bestandteile einer Steuerbox?
Ist kein intelligentes Messsystem vorhanden, kann die Steuerung je nach den lokalen Anforderungen des Netzbetreibers auch über andere technische Systeme erfolgen.
Notwendigkeit der Steuerung durch den Netzbetreiber
Um die politischen Ziele zum Klimaschutz zu erfüllen, müssen zukünftig immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher installiert werden. Diese Geräte beanspruchen aufgrund ihrer hohen Leistung das Netz noch stärker, zumal sie oft zur selben Zeit betrieben werden, z. B. ein hoher Warmwasserverbrauch am Morgen und Abend. Dies kann zu Engpässen im Verteilnetz führen.
Damit diese Geräte weiterhin schnell angeschlossen und sicher betrieben werden können, muss der Netzbetreiber Vorsorge treffen, um das Netz stabil zu halten und die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.
Welche Vorteile hat die Steuerbarkeit?
Dafür, dass Sie dem Netzbetreiber die Möglichkeit geben, den Strom für Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf zu drosseln, reduziert sich das Netzentgelt für Sie. Von diesem Vorteil profitieren Sie, unabhängig davon, ob eine Drosselung tatsächlich stattfindet.
So melden Sie eine steuerbare Verbrauchseinheit an
Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinheit beim Netzbetreiber übernimmt in der Regel der Installateur direkt im Anschluss der Inbetriebnahme der Anlage. Hierfür wird ein Formular zur Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung für Ihren örtlichen Messstellenbetreiber ausgefüllt.
1. Installation und Ansteuerung
Nach der Installation wird die Verbrauchseinrichtung direkt angesteuert. Dies geschieht über eine Steuerbox des Netzbetreibers, die ein intelligentes Messsystem voraussetzt.
Gut zu wissen:
Sie müssen keinen separaten Stromzähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung installieren. Die Ausnahme: Wenn Sie Modul 2 des § 14 EnWG nutzen, bei dem ein reduzierter Netzentgelt-Arbeitspreis anfällt, wird dieser auch getrennt abgerechnet. Dann ist ein separater Stromzähler notwendig.
2. Meldung beim Netzbetreiber
Informieren Sie den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme über die neue steuerbare Verbrauchseinrichtung und Ihre Ansteuerungsart.
Gut zu wissen:
In der Regel unterstützt Sie dabei der Fachbetrieb, der die Installation vorgenommen hat.
3. Beauftragung der Mess- und Steuereinrichtung
Für die Steuerung Ihrer Verbrauchseinrichtung brauchen Sie ein intelligentes Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung (Steuerbox). Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber.
Gut zu wissen:
Schon die Beauftragung zum Einbau der erforderlichen Mess- und Steuerungssysteme erfüllt die Pflicht zur Steuerung. Der Netzbetreiber ist dann dafür verantwortlich, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Mess- und Steuerungssystemen ausgestattet wird.
Fragen und Antworten zur Steuerung
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte und Batteriespeicher. Sofern die Leistung einer solchen Anlage eine Leistung von als 4,2 kW übersteigt, und ab dem 1. Januar 2024 installiert wurde, muss sie aus dem Stromverteilungsnetz heraus steuerbar sein.
Das bedeutet, der Netzbetreiber darf die Leistung der Anlage temporär reduzieren, um im Notfall das Netz zu entlasten. Im Gegenzug erhält der Kunde für die betreffende Verbrauchsanlage ein reduziertes Netzentgelte.
Für die Übersteuerung der Verbrauchseinheit durch den Netzbetreiber wird dem Betreiber einer solchen Anlage dauerhaft das Netzentgelt reduziert. Grundsätzlich gilt hier ein Wahlrecht für den Endverbraucher - unter jeweiligen Voraussetzungen.
Bei modernen Geräten ist eine temporäre Leistungsdrosselung daran zu erkennen, dass gegebenenfalls ein Hinweis beziehungsweise eine Statusmeldung im Display oder in der App erscheint, zum Beispiel „Leistungsbegrenzung aktiv“. Möglicherweise wird auch eine Fehler- oder Warnmeldung zum Netzsignal angezeigt. Mit nennenswerten Einschränkungen ist dadurch kaum zu rechnen. Denn auch eine auf 4,2 kW gedimmte Wärmepumpe kann weiterhin heizen und Warmwasser erzeugen. Auch wenn die Heizleistung in sehr kalten Phasen vorübergehend nachlässt, bleibt die Raumtemperatur meist nahezu stabil.