Kommunale Wärmeplanung 2026: Das müssen Sie wissen

Zuletzt aktualisiert am 25.8.2026

Lesedauer: 12 Minuten

Die kommunale Wärmeplanung ist der Fahrplan der Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen. Damit ist sie ein Pfeiler der Energiewende. Für größere Städte ist ein wichtiger Meilenstein bereits erreicht: Bis zum 30. Juni 2026 mussten alle deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner ihren kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Der Vorteil für Hausbesitzer:innen: Mehr Planungssicherheit bei Heizungsmodernisierungen. 

Was heißt kommunale Wärmeplanung?

In der kommunalen Wärmeplanung soll – idealerweise für jede Straße – ausgewiesen werden, ob Gebäude zentral an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden können oder ob die Kommunen auf zukunftsfähige, dezentrale Lösungen wie Wärmepumpe oder Solarthermie setzen.

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Der Auftrag für die kommunale Wärmeplanung kommt vom Bund. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Da eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund an die Kommunen verfassungsrechtlich nicht möglich ist, verpflichtet das WPG die Bundesländer. Diese geben die entsprechenden Vorgaben an ihre Kommunen weiter. Hierbei haben die Bundesländer einen gewissen Regelungsspielraum, der 2026 nochmal erweitert wurde: Durch die Anpassung des Gesetzes können insbesondere kleinere Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern von einem vereinfachten Verfahren profitieren, das die Erstellung eines Wärmeplans schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand ermöglichen soll. 

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Ziel der kommunalen Wärmeplanung

Die Wärmeversorgung in Deutschlands Haushalten macht mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus. Gleichzeitig ist sie für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Eine Wärmeplanung auf kommunaler Ebene gilt daher als effektivster Weg zur Klimaneutralität. Sie soll die Umstellung von fossiler auf erneuerbare Energie und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme vorantreiben – zukunftssicher, verlässlich und bezahlbar. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob es vor Ort ein Nah- oder Fernwärmenetz geben kann. Noch wird in rund der Hälfte der deutschen Haushalte mit fossilem Gas geheizt. 

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Was beinhaltet das Wärmeplanungsgesetz?

Die Struktur der kommunalen Wärmeplanung ist vom Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgegeben.

Fünf Bausteine der Wärmeplanung:

Vorbereitung:

Einteilung der Kommune in Wärmeplanungsgebiete.

Bestandsanalyse:

Wärmeverbrauch, genutzte Brennstoffe, vorhandene Wärmenetze.

Potenzialanalyse:

Wie Wärme aus erneuerbaren Quellen erzeugt und Energie gespart werden kann.

Zielszenario:

Szenarien, die den Weg zur zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen.

Umsetzungsmaßnahmen:

Veröffentlichung des Wärmeplans mit konkret möglichem Maßnahmenkatalog.

So läuft die kommunale Wärmeplanung ab

Nach dem Startschuss wird die Kommune unterteilt: in Gebiete, die die gesamte Planung durchlaufen, und Gebiete, in denen eine verkürzte Wärmeplanung reicht, also ein vereinfachtes Verfahren für voraussichtlich dezentral versorgte Bereiche. Als Basis dient die Einschätzung der planungsverantwortlichen Stelle, wie wahrscheinlich sich die Gebiete für Wärme- oder Wasserstoffnetze eignen – oder nicht. Danach wird aufgeschlüsselt, wie viel Energie mit welchen Brennstoffen für das Heizen und Warmwasser aktuell verbraucht wird. Falls es schon Wärmenetze gibt, wird auch das in der Bestandsanalyse vermerkt. 

Anschließend wird untersucht, welche Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme für die Wärmeversorgung der Zukunft genutzt werden können. Dazu gehören etwa Abwärme aus Rechenzentren, Wärme aus Sonnenenergie, Erdwärme und Biomasse oder Wärme aus klimaneutralem Wasserstoff. Außerdem wird abgeschätzt, wie sich der Wärmebedarf verringern lässt. 

Im Zielszenario wird der Weg zu einer fossilfreien Wärmeversorgung beschrieben: Es zeigt, welche Gebiete künftig zentral (z. B. über Wärmenetze) oder dezentral (z. B. mit Wärmepumpen) versorgt werden könnten, um den künftigen Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken. Das Ganze wird nach Zieljahren aufgeschlüsselt. Abschließend wird daraus der kommunale Wärmeplan abgeleitet – mit Maßnahmen, die von der Kommune konkret umgesetzt werden können. Dazu gehört es auch, Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen auszuweisen. 

Gut zu wissen: Unverbindlichkeit der Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) definiert die strategische Wärmeplanung als rechtlich unverbindlich. Wörtlich heißt es im Paragraf 23 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG): „Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.“ 

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Bürger:innen?

Der Inhalt des Plans ist rechtlich nicht verpflichtend. Aber: Er kann für Hauseigentümer:innen bei geplanten Heizungsmodernisierungen ein Anhaltspunkt sein, um eine wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Denn die Wärmeplanung zeigt, ob vor Ort Fernwärme infrage kommt oder eine individuelle Lösung, wie etwa eine Wärmepumpe, erforderlich ist. Auch ob das Gasnetz bestehen bleibt oder eventuell zurückgebaut wird, lässt sich hier ablesen. 

Ist ein Fernwärmeanschluss Pflicht?

Wer sich in diesem Zusammenhang fragt, ob es einen Fernwärme-Anschlusszwang gibt: Der Wärmeplan sieht das nicht vor. Unabhängig davon kann aber auf kommunaler Ebene eine sogenannte Fernwärmesatzung erlassen werden, die einen Anschlusszwang für Neubauten vorsieht. Auskünfte hierzu geben die jeweiligen Städte und Gemeinden. 

Die Heizung hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, aber es gibt noch keine kommunale Wärmeplanung? In diesem Fall ist es besser, nicht abzuwarten, sondern ein für sich passendes Heizsystem mit erneuerbaren Energien wie etwa eine Wärmepumpe zu wählen. Es ist auch weiterhin erlaubt, eine Gasheizung einzubauen. Auf Dauer könnte das allerdings teuer werden, da unter anderem die Netzentgelte und der CO2-Preis steigen. 

Aktuelle Entwicklungen

Die Vorschriften, wie die Wärmewende in Gebäuden konkret umzusetzen ist (zum Beispiel, welche Heizformen erlaubt sind), liefert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Die Wärmeplanung gibt dabei weiterhin Orientierung für die künftige Wärmeversorgung vor Ort. Die Erstellung der Wärmepläne ändert sich durch das neue Gesetz nicht: Kommunen ermitteln weiterhin, welche Wärmeversorgungsarten langfristig am besten geeignet sind.  

Mit dem GModG entfällt die bisherige Regel, dass neue Heizungen schrittweise zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stattdessen gilt ab dem 1. Januar 2029 eine sogenannte Biotreppe: Für Gasheizungen steigt der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Brennstoffe wie Biomethan oder Biogas schrittweise an. Diese Anforderungen sind nicht an das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung gekoppelt. Zuvor war die 65-Prozent-Regel erst dann für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden verpflichtend, wenn die kommunale Wärmeplanung vorlag. 

Wer einen zukunftssicheren Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe vermeiden möchte, kann weiter auf staatliche Förderungen zählen. 

Gut zu wissen: Wo informiere ich mich?

Sie wollen wissen, wie die Wärmewende-Strategie Ihrer Kommune aussieht oder haben die Absicht, sich an dem offenen Prozess zu beteiligen? Bei Fragen und Interesse können Sie sich an Ihre Gemeinde wenden. Ferner wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Wärmepläne sechs Monate nach Ablauf der Planungsfristen zentral auf einer Internetseite veröffentlichen. 

Ist die kommunale Wärmeplanung Pflicht?

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet jede einzelne Stadt und Gemeinde zu einer kommunalen Wärmeplanung. Dafür gibt es auch einen Zeitplan. Alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohner mussten ihre Wärmestrategie bis Ende Juni 2026 vorlegen. Kleinere Gemeinden haben zwei Jahre länger Zeit. Spätestens alle fünf Jahre muss die Wärmeplanung aktualisiert werden. 

Kommen Gemeinden ihrer Pflicht nicht nach, müssen sie bislang keine Konsequenzen fürchten. Das WPG sieht keine Sanktionen vor. Ohne eine vorliegende Wärmeplanung fehlen jedoch wichtige Grundlagen für die strategische Ausrichtung der künftigen Energieinfrastruktur und die Planungssicherheit für Investitionen. 

Kommunale Wärmeplanung in den Bundesländern und Städten

Die kommunale Wärmeplanung ist inzwischen deutlich fortgeschritten. Bis Ende Juli 2026 lagen bundesweit 3.523 abgeschlossene Wärmepläne von insgesamt 10.754 Kommunen vor (Stand: Juli 2026). Das entspricht rund einem Drittel aller Kommunen. Darin enthalten: alle Großstädte über 100.000 Einwohner. Deren Frist ist bereits abgelaufen. 

Wer es genauer wissen möchte: Eine Auswertung des kommunalen Kompetenzzentrums Wärmewende (KWW) zeigt die Situation in allen Bundesländern im Detail. 

Beispiele für erfolgreiche kommunale Wärmeplanung

Wie kann eine gelungene kommunale Wärmeplanung aussehen? In Deutschland gibt es einige erfolgreiche Pioniere der Wärmeplanung. Sie haben ihre Strategie zur Wärmeversorgung schon vor dem Wärmeplanungsgesetz auf den Weg gebracht. Dazu zählt etwa Recklinghausen, das schon 2013 ein „Integriertes Wärmenutzungskonzept“ erstellt hat. Oder auch Konstanz: Die Stadt hat 2018 einen Energienutzungsplan für ihre Wärmewende erstellt. Weitere Praxiseinblicke bietet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende.

Fazit: Kommunale Wärmeplanung als Wegweiser

Die Wärmewende ist der größte Hebel der Energiewende. Hier setzt die kommunale Wärmeplanung als Strategie für über zehntausend kleine Wärmewenden an. Sie muss – im Gegensatz zum Gebäudemodernisierungsgesetz – nicht verpflichtend umgesetzt werden. Aber sie gibt eine Richtung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor, indem sie zeigt, welche Art der Wärmeversorgung wo möglich und geplant ist. Das gibt Eigentümer:innen eine Orientierung bei künftigen Heizungsmodernisierungen. Es bedeutet aber zugleich: Die kommunale Wärmeplanung ersetzt keine individuelle Entscheidung. Wer aktuell vor einem Heizungstausch steht, sollte daher nicht ausschließlich auf den kommunalen Zeitplan warten. Das gilt insbesondere dann, wenn für das eigene Gebiet keine Fernwärme vorgesehen ist oder noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit zukunftssicheren Heizlösungen zu beschäftigen, die auf erneuerbaren Energien basieren, etwa mit einer Wärmepumpe. 

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