So sichern Sie sich den Klimageschwindigkeitsbonus

Aktualisiert am 1.9.2026

Lesedauer: 8 Minuten

Wer seine Heizung modernisiert, kann aktuell von besonders attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt der Staat gezielt alle, die frühzeitig von fossilen auf zukunftsfähige Heizsysteme umsteigen. Das kann mehrere tausend Euro zusätzlich zur regulären Förderung ausmachen.

Allerdings ist der Bonus an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich begrenzt. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte daher gut informiert sein und rechtzeitig handeln. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was hinter dem Klimageschwindigkeitsbonus steckt, wer ihn erhält, wie hoch er ausfällt und wie Sie ihn Schritt für Schritt beantragen.

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Zuschuss innerhalb der staatlichen Heizungsförderung für Wohngebäude. Er wurde eingeführt, um Eigentümer:innen dazu zu bewegen, ihre alte Heizung möglichst frühzeitig durch eine zukunftsorientierte Alternative zu ersetzen.

Hintergrund ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Demnach sind sowohl der Weiterbetrieb als auch der Neueinbau von Gas- und Ölheizungen erlaubt. Ab 2029 müssen diese jedoch schrittweise mit einem steigenden Anteil an Biomethan, Biogas, Bio-Heizöl oder Wasserstoff betrieben werden. Langfristig wird der Umstieg auf Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, immer wichtiger: Ab 2045 soll der Gebäudesektor in Deutschland klimaneutral sein. Der Klimageschwindigkeitsbonus schafft daher einen finanziellen Anreiz, Gas- oder Ölheizungen frühzeitig durch eine zukunftsfähige Heiztechnologie zu ersetzen.

Die Grundlage bildet das KfW-Programm für den Heizungstausch, eine Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie besteht aus zwei einkommensunabhängigen Bausteinen:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für den frühzeitigen Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung; der Fördersatz sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise


Hinweis: Der Förderhöchstbetrag beträgt aktuell 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit). Der Betrag sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro.

Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitbonus

Um den Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Wer ist berechtigt

Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Entscheidend ist also, dass es sich um den eigenen Hauptwohnsitz handelt. Voraussetzung ist außerdem, dass eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt wird. Der Staat möchte gezielt diejenigen fördern, die nicht erst auf einen Totalausfall warten, sondern aktiv zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen. Typischerweise betrifft das Öl-, Gas-, Kohle- oder ältere Biomasseheizungen.

Nicht-Berechtigte

Nicht förderberechtigt sind in der Regel Eigentümer:innen, die ihre Immobilie ausschließlich vermieten und nicht selbst bewohnen. Ebenso entfällt der Bonus, wenn die alte Heizung bereits defekt ist und ohnehin ersetzt werden muss. In diesem Fall greift zwar weiterhin die Grundförderung und, je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, gegebenenfalls auch der Einkommensbonus. Der zusätzliche Klimageschwindigkeitsbonus wird jedoch nicht gewährt.

Weitere Voraussetzungen

Darüber hinaus muss der Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zudem ist der Einbau einer förderfähigen neuen Heizungsanlage erforderlich: Dazu zählen verschiedene Technologien, die überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren. Förderfähig sind insbesondere Wärmepumpen in unterschiedlichen Ausführungen, etwa Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Systeme. Ebenso werden Biomasseheizungen wie Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzanlagen gefördert.

Darüber hinaus können auch solarthermische Anlagen gefördert werden, sofern sie in ein Gesamtsystem eingebunden sind, das die Anforderungen an erneuerbare Energien erfüllt. Ebenfalls förderfähig sind Brennstoffzellenheizungen sowie innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, etwa Fernwärme, sofern dieses überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Auch Kombinationen mehrerer Technologien – etwa Hybridlösungen mit erneuerbarem Hauptwärmeerzeuger – können gefördert werden. In diesem Fall wird allerdings nur die Heizungskomponente gefördert, die mit erneuerbarer Energie betrieben wird.

Nicht mehr förderfähig sind hingegen klassische Öl- und Gasheizungen ohne erneuerbaren Anteil. Entscheidend ist, dass das neue Heizsystem die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und langfristig überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Die Durchführung und der fachgerechte Einbau müssen durch ein qualifiziertes Unternehmen bestätigt werden.

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Die Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus ist zeitlich gestaffelt. Aktuell liegt er bei 16 % der förderfähigen Investitionskosten. Dieser vergleichsweise hohe Zuschuss soll einen starken Anreiz setzen, den Heizungstausch nicht aufzuschieben. 

Allerdings ist bereits festgelegt, dass der Bonus in den kommenden Jahren schrittweise reduziert wird: Er sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte, bis er schließlich vollständig ausläuft. Wer also früh handelt, profitiert von deutlich besseren Konditionen als in der Zukunft. 

 

Zeitliche Entwicklung des Klimageschwindigkeitsbonus:
 

Zeitraum

Bonus

21.07.2026 – 31.01.2027:

16 %

01.02.2027 – 31.07.2027:

12 %

01.08.2027 – 31.01.2028:

8 %

01.02.2028 – 31.07.2028:

4 %

Ab 01.08.2028:

entfällt

Diese Angaben beziehen sich auf die seit dem 21. Juli 2026 geltenden BEG-Förderbedingungen

Beispielrechnung

Wie sich das konkret auswirkt, lässt sich gut an einem Beispiel verdeutlichen. Bei Investitionskosten von 28.000 Euro für eine neue Heizung können durch die Grundförderung zunächst 30 Prozent, also 8.400 Euro, abgedeckt werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt zusätzliche 16 Prozent, also weitere 4.480 Euro. Insgesamt ergibt sich daraus ein Zuschuss von 12.880 Euro, wodurch sich die Eigenkosten deutlich reduzieren.

Klimageschwindigkeitsbonus Nachweis

Damit der Klimageschwindigkeitsbonus ausgezahlt wird, müssen die relevanten Voraussetzungen auch nachgewiesen werden. Wichtig ist zunächst, dass der Förderantrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde.

Im weiteren Verlauf muss belegt werden, dass tatsächlich eine funktionierende alte Heizung ersetzt wurde. Dazu zählen Angaben zum Alter und Zustand der Anlage. Außerdem werden Unterlagen zur neuen Heizung benötigt, etwa Angebote und Rechnungen des ausführenden Fachunternehmens.

Nach Abschluss der Arbeiten ist zusätzlich eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich. Diese wird in der Regel vom Fachbetrieb oder von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt. Erst wenn alle Nachweise vollständig vorliegen, erfolgt die endgültige Auszahlung der Förderung.

Checkliste

Hier finden Sie noch mal eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um sich den Klimageschwindigkeitsbonus zu sichern:

  1. Zunächst sollten Sie ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Diese prüfen Ihre bestehende Heizung und planen die neue Anlage. Auf dieser Basis erhalten Sie die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese ist zwingend erforderlich, da sie alle technischen Details und die Förderfähigkeit bestätigt.

  2. Im nächsten Schritt registrieren Sie sich im Online-Portal „Meine KfW“ und stellen dort Ihren Förderantrag. Dabei geben Sie die Daten Ihres Vorhabens ein und hinterlegen die BzA-ID. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag stellen, bevor Sie einen Auftrag verbindlich vergeben oder mit den Arbeiten beginnen.

  3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Förderzusage. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie den Heizungstausch beauftragen und durchführen lassen.

  4. Sobald die neue Heizung eingebaut ist, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der KfW ein. Dazu gehört insbesondere die „Bestätigung nach Durchführung“, die ebenfalls vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Zusätzlich werden Rechnungen und Nachweise zur alten Heizung benötigt.

  5. Nach abschließender Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt auf Ihr Konto. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird dabei automatisch berücksichtigt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Welche KfW-Förderungen gibt es noch für einen Heizungstausch?

Neben dem Klimageschwindigkeitsbonus und der Grundförderung kann zusätzlich ein Einkommensbonus gewährt werden, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Für selbstnutzende Eigentümer beträgt dieser 40 % der förderfähigen Kosten bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro und 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro. Für Haushalte mit einem minderjährigen Kind erhöht sich die Bemessungsgrenze um jeweils 10.000 Euro. Der ergänzende Einkommensbonus kann die Gesamtförderquote deutlich steigern, wobei jedoch eine Obergrenze von 80 Prozent der Investitionskosten gilt. Weitere Bonusförderungen sind seit Juli 2026 nicht mehr vorgesehen: Sowohl der Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen als auch der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen mit niedrigen Emissionen entfallen. Genauere Informationen zu allen Fördermöglichkeiten beim Heizungstausch finden Sie hier.

Fazit: Wer schnell handelt, spart Geld 

Der Klimageschwindigkeitsbonus bietet derzeit noch eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für einen Heizungstausch spürbar zu senken. Durch den zusätzlichen Zuschuss von 16 % in Kombination mit der Grundförderung kann meist fast die Hälfte der Investition abgedeckt werden. Gleichzeitig sind die Bedingungen klar definiert: Gefördert wird nur der frühzeitige Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Ölheizung in selbst genutzten Wohngebäuden. Da die maximale Förderhöhe und der Klimageschwindigkeitsbonus in den kommenden Jahren schrittweise sinken, lohnt es sich, den Heizungstausch nicht aufzuschieben. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell besten Förderkonditionen und leistet seinen persönlichen Beitrag beim Umstieg auf erneuerbare Energien.

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