So sichern Sie sich den Klimageschwindigkeitsbonus

Erstellt am 2.7.2026

Lesedauer: 8 Minuten

Wer seine Heizung modernisiert, kann aktuell von besonders attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt der Staat gezielt alle, die frühzeitig von fossilen auf moderne Heizsysteme umsteigen. Das kann mehrere tausend Euro zusätzlich zur regulären Förderung ausmachen.

Allerdings ist der Bonus an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich begrenzt. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte daher gut informiert sein und rechtzeitig handeln. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was hinter dem Klimageschwindigkeitsbonus steckt, wer ihn erhält, wie hoch er ausfällt und wie Sie ihn Schritt für Schritt beantragen. 

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Zuschuss innerhalb der staatlichen Heizungsförderung für Wohngebäude. Er wurde eingeführt, um Eigentümer:innen dazu zu bewegen, ihre alte Heizung möglichst frühzeitig durch eine moderne Alternative zu ersetzen. Anders als bei einem klassischen Austausch, der oft erst bei einem Defekt erfolgt, belohnt dieser Bonus gezielt den proaktiven Wechsel.

Hintergrund ist das Gebäudeenergiegesetz: Dieses schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Der Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt Eigentümer:innen dabei, diese Anforderungen frühzeitig zu erfüllen und den Umstieg finanziell attraktiver zu machen.

Die Grundlage bildet das KfW-Programm für den Heizungstausch, eine Bundesförderung für effiziente Gebäude. Wer eine bestehende fossile Heizung wie eine Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Anlage austauscht, erhält zunächst eine Grundförderung von aktuell 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kann der prozentuale Klimageschwindigkeitsbonus gewährt werden. Er beträgt derzeit 20 Prozent der förderfähigen Kosten und stellt damit einen erheblichen finanziellen Anreiz dar.

Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitbonus

Um den Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Wer ist berechtigt

Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Entscheidend ist also, dass es sich um den eigenen Hauptwohnsitz handelt. Voraussetzung ist außerdem, dass eine funktionierende fossile Heizung ersetzt wird. Der Staat möchte gezielt diejenigen fördern, die nicht erst auf einen Totalausfall warten, sondern aktiv zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen. Typischerweise betrifft das Öl-, Gas-, Kohle- oder ältere Biomasseheizungen.

Nicht-Berechtigte

Nicht förderberechtigt sind in der Regel Eigentümer:innen, die ihre Immobilie ausschließlich vermieten und nicht selbst nutzen. Ebenso entfällt der Bonus, wenn die alte Heizung bereits defekt ist und ohnehin ersetzt werden muss. In diesem Fall greift zwar weiterhin die Grundförderung, der zusätzliche Bonus wird jedoch nicht gewährt.

Weitere Voraussetzungen

Darüber hinaus muss der Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Außerdem ist der Einbau einer förderfähigen neuen Heizungsanlage erforderlich: Dazu zählen verschiedene Technologien, die überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren. Förderfähig sind insbesondere Wärmepumpen in unterschiedlichen Ausführungen, etwa Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Systeme. Ebenso werden Biomasseheizungen wie Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzanlagen gefördert.

Darüber hinaus können auch solarthermische Anlagen gefördert werden, sofern sie in ein Gesamtsystem eingebunden sind, das die Anforderungen an erneuerbare Energien erfüllt. Ebenfalls förderfähig sind Brennstoffzellenheizungen sowie innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, etwa Fernwärme, sofern dieses überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Auch Kombinationen mehrerer Technologien – zum Beispiel Hybridlösungen mit erneuerbarem Hauptwärmeerzeuger – können gefördert werden. Nicht mehr förderfähig sind hingegen klassische Öl- und Gasheizungen ohne erneuerbaren Anteil. Entscheidend ist, dass das neue Heizsystem die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und langfristig überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Die Durchführung und der fachgerechte Einbau müssen durch ein qualifiziertes Unternehmen bestätigt werden.

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Die Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus ist zeitlich gestaffelt. Aktuell liegt er bei 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dieser vergleichsweise hohe Zuschuss soll einen starken Anreiz setzen, den Heizungstausch nicht aufzuschieben.

Allerdings ist bereits festgelegt, dass der Bonus in den kommenden Jahren schrittweise reduziert wird. Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um mehrere Prozentpunkte, bis er schließlich vollständig ausläuft. Wer also früh handelt, profitiert von deutlich besseren Konditionen als in der Zukunft.

 

Zeitliche Entwicklung des Klimageschwindigkeitsbonus:
 

Zeitraum

Bonus

Bis Ende 2028

20 %

2029-2030

17 %

2031-2032

14 %

2033-2034

11 %

2035-2036

8 %

Ab 2037

0 %

Beispielrechnung

Wie sich das konkret auswirkt, lässt sich gut an einem Beispiel verdeutlichen. Bei Investitionskosten von 30.000 Euro für eine neue Heizung können durch die Grundförderung zunächst 30 Prozent, also 9.000 Euro, abgedeckt werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt zusätzliche 20 Prozent, also weitere 6.000 Euro. Insgesamt ergibt sich daraus ein Zuschuss von 15.000 Euro, wodurch sich die Eigenkosten deutlich reduzieren. Werden zusätzlich weitere Förderbestandteile genutzt, kann die Gesamtförderung sogar noch höher ausfallen, wobei sie insgesamt auf maximal 70 Prozent begrenzt ist.

Klimageschwindigkeitsbonus Nachweis

Damit der Klimageschwindigkeitsbonus ausgezahlt wird, müssen die relevanten Voraussetzungen auch nachgewiesen werden. Wichtig ist zunächst, dass der Förderantrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde.

Im weiteren Verlauf muss belegt werden, dass tatsächlich eine funktionierende alte Heizung ersetzt wurde. Dazu zählen Angaben zum Alter und Zustand der Anlage. Außerdem werden Unterlagen zur neuen Heizung benötigt, etwa Angebote und Rechnungen des ausführenden Fachunternehmens.

Nach Abschluss der Arbeiten ist zusätzlich eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich. Diese wird in der Regel vom Fachbetrieb oder von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt. Erst wenn alle Nachweise vollständig vorliegen, erfolgt die endgültige Auszahlung der Förderung.

Checkliste

Hier finden Sie noch mal eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um sich den Klimageschwindigkeitsbonus zu sichern:

  1. Zunächst sollten Sie ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Diese prüfen Ihre bestehende Heizung und planen die neue Anlage. Auf dieser Basis erhalten Sie die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese ist zwingend erforderlich, da sie alle technischen Details und die Förderfähigkeit bestätigt.

  2. Im nächsten Schritt registrieren Sie sich im Online-Portal „Meine KfW“ und stellen dort Ihren Förderantrag. Dabei geben Sie die Daten Ihres Vorhabens ein und hinterlegen die BzA-ID. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag stellen, bevor Sie einen Auftrag verbindlich vergeben oder mit den Arbeiten beginnen.

  3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Förderzusage. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie den Heizungstausch beauftragen und durchführen lassen.

  4. Sobald die neue Heizung eingebaut ist, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der KfW ein. Dazu gehört insbesondere die „Bestätigung nach Durchführung“, die ebenfalls vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Zusätzlich werden Rechnungen und Nachweise zur alten Heizung benötigt.

  5. Nach abschließender Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt auf Ihr Konto. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird dabei automatisch berücksichtigt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Welche KfW-Förderungen gibt es noch für einen Heizungstausch?

Neben dem Klimageschwindigkeitsbonus und der Grundförderung gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die im Rahmen des Heizungstauschs kombiniert werden können. Es kann zum Beispiel zusätzlich ein Einkommensbonus gewährt werden, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. In diesem Fall erhöht sich der Zuschuss deutlich, was insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen zugutekommt. Darüber hinaus existieren weitere Zuschläge, etwa für besonders effiziente Wärmepumpen oder für bestimmte Biomasseheizungen mit niedrigen Emissionen. Diese ergänzenden Förderungen können die Gesamtförderquote deutlich steigern, wobei jedoch eine Obergrenze von 70 Prozent der Investitionskosten gilt. Genauere Informationen zu möglichen KfW-Förderungen beim Heizungstausch finden Sie hier.

Fazit: Klimageschwindigkeitsbonus nutzen

Der Klimageschwindigkeitsbonus bietet derzeit eine besonders attraktive Möglichkeit, die Kosten für einen Heizungstausch erheblich zu senken. Durch den zusätzlichen Zuschuss von 20 Prozent in Kombination mit der Grundförderung und weiteren Boni kann ein großer Teil der Investition abgedeckt werden. Gleichzeitig sind die Bedingungen klar definiert: Gefördert wird nur der frühzeitige Austausch einer noch funktionierenden fossilen Heizung in selbst genutzten Wohngebäuden, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Da die Förderhöhe in den kommenden Jahren schrittweise sinkt, lohnt es sich, den Heizungstausch nicht aufzuschieben. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell besten Förderkonditionen und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

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