Gebäude­moder­nisier­ungs­gesetz (GModG): Was bedeutet das für Gas­kun­d:innen?

Erstellt am: 23.7.2026

Lesedauer: 6 Min.

Für Hausbesitzer mit Gasheizung oder alle, die eine neue Gasheizung planen, gelten neue gesetzliche Vorgaben und geänderte Förderungen für den Heizungstausch.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Überblick

Für Besitzer:innen einer Gasheizung gibt es zunächst eine wichtige Nachricht: Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bleibt der Betrieb bestehender Gasheizungen grundsätzlich erlaubt. Ein gesetzlicher Austauschzwang ist nicht vorgesehen. Dennoch bringt das Gesetz einige Änderungen mit sich, die Eigentümer:innen kennen sollten.

Neue Gasheizungen müssen künftig mit steigenden Anteilen erneuerbarer Gase betrieben werden. Gleichzeitig verändern sich Förderbedingungen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Heizens. Deshalb lohnt es sich, sich frühzeitig zu informieren und verschiedene Heizoptionen miteinander zu vergleichen.

Gasheizung bleibt erlaubt – was sich trotzdem ändert

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hebt die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen auf. Gleichzeitig verfolgt das Gesetz das Ziel, fossile Energieträger schrittweise durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz:
Die 5 wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Gasheizung bleibt erlaubt
    Kein gesetzlicher Austauschzwang
  • Freie Heizungswahl
    Mit dem neuen GModG entfällt die 65 %-EE-Pflicht
  • Mehr Biogas
    Biotreppe steigt von 10 % (2029) auf 60 % (2040)
  • Kosten im Blick behalten
    CO₂-Preis, Netzentgelte und Biogasanteil beeinflussen die Heizkosten
  • Jetzt informieren
    Förderungen und Marktbedingungen ändern sich

Freie Heizungswahl nach Inkrafttreten des GModG

Eigentümer:innen können grundsätzlich wieder frei entscheiden, welches Heizsystem sie installieren möchten. Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, sollte jedoch auch die langfristigen Entwicklungen berücksichtigen. Denn die im Gebäudemodernisierungsgesetz vorgeschriebene Biogasbeimischung und die Betriebskosten werden in den kommenden Jahren voraussichtlich zunehmen.

Die Biotreppe: steigende Anteile von Biogas bei neuen Gasheizungen

Ab dem 1. Januar 2029 gilt für neue Gasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes installiert wurden, die sogenannte Biotreppe. Sie schreibt vor, dass fossiles Erdgas schrittweise durch klimafreundlichere Gase ersetzt werden muss.

Die gesetzlich vorgesehenen Mindestanteile an Biogas steigen stufenweise:

ab 2029: 10 Prozent

ab 2030: 15 Prozent

ab 2035: 30 Prozent

ab 2040: 60 Prozent

Für Eigentümer:innen bedeutet das: Der Anteil erneuerbarer Gase im Brennstoffmix nimmt kontinuierlich zu. Für Heizungen, die aufgrund eines nicht reparierbaren Defekts kurzfristig ersetzt werden müssen, sieht das Gesetz Übergangsregelungen vor: Wird eine neue Gasheizung im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2028 eingebaut, beginnt die Verpflichtung zur Einhaltung der Biotreppe erst zwölf Monate nach dem Einbau der neuen Anlage. Auch bei einem Einbau vor 2028 aufgrund eines irreparablen Schadens gilt eine Übergangsregelung: Die geänderte Kostenaufteilung und damit ein Teil der künftigen Gaskosten greifen in diesem Fall ebenfalls erst zwölf Monate nach dem Einbau der neuen Heizungsanlage. Neben der Biotreppe sieht das GModG eine spätere Grüngasquote für Energielieferanten vor. Die konkreten Vorgaben werden allerdings erst durch ein eigenes Gesetz bis Ende 2026 geschaffen.

Steigende Brennstoff- und CO₂-Kosten einkalkulieren

Neben den neuen Vorgaben für den Brennstoff sollten Eigentümer:innen auch die langfristigen Betriebskosten im Blick behalten. Mehrere Entwicklungen können die Kosten für das Heizen mit Gas künftig beeinflussen: steigende CO₂-Kosten, erwartete Entwicklungen bei den Netzentgelten (sinkende Nutzerzahlen und hohe Instandhaltungskosten) und der schrittweise höhere Einsatz von Biogas, das in der Herstellung teurer ist als Erdgas.

Wie stark sich diese Faktoren im Einzelfall auswirken, hängt von der weiteren Markt- und Preisentwicklung und politischen Vorgaben ab. Klar ist jedoch: Wer heute in eine neue Gasheizung investiert, sollte neben den Anschaffungskosten auch die langfristigen Betriebskosten berücksichtigen.

Bei vermieteten Gebäuden können sich zudem Änderungen bei der Aufteilung der Betriebskosten ergeben. Für neu installierte Öl- und Gasheizungen ist künftig eine gleichmäßige Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter vorgesehen. Damit werden die durch den CO₂-Preis entstehenden Kosten unabhängig vom Gebäudezustand zu gleichen Teilen getragen.

Für mehr Transparenz sorgt eine neue gesetzliche Vorgabe: Künftig sollen die Kostenanteile, die durch die Biotreppe entstehen, auf der Energierechnung gesondert ausgewiesen werden.

Förderungen und Rahmenbedingungen ändern sich

Nicht nur die gesetzlichen Anforderungen entwickeln sich weiter – auch die Förderlandschaft befindet sich im Wandel. Hier finden Sie alle Änderungen bei der Heizungsförderung

Chancen und Herausforderungen für Hausbesitzer:innen

Das neue Gesetz schafft mehr Freiheit bei der Heizungswahl. Für eine wirtschaftliche Entscheidung sollten neben den Anschaffungskosten auch Brennstoffpreise, CO₂-Kosten und Förderungen berücksichtigt werden. Je nach Gebäude kann eine andere Heizlösung langfristig sinnvoller sein als eine Gasheizung. 

Fazit: Jetzt informieren und Heizoptionen prüfen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt weiterhin den Betrieb bestehender und den Einbau neuer Gasheizungen. Gleichzeitig verändern sich die Rahmenbedingungen aufgrund steigender Biogasanteile sowie voraussichtlich höherer Brennstoff-, CO₂- und Netzkosten. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte daher frühzeitig verschiedene Heizoptionen und Fördermöglichkeiten prüfen.

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