Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was bedeutet das für Gaskund:innen?
Erstellt am: 23.7.2026
Lesedauer: 6 Min.
Für Hausbesitzer mit Gasheizung oder alle, die eine neue Gasheizung planen, gelten neue gesetzliche Vorgaben und geänderte Förderungen für den Heizungstausch.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Überblick
Für Besitzer:innen einer Gasheizung gibt es zunächst eine wichtige Nachricht: Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bleibt der Betrieb bestehender Gasheizungen grundsätzlich erlaubt. Ein gesetzlicher Austauschzwang ist nicht vorgesehen. Dennoch bringt das Gesetz einige Änderungen mit sich, die Eigentümer:innen kennen sollten.
Neue Gasheizungen müssen künftig mit steigenden Anteilen erneuerbarer Gase betrieben werden. Gleichzeitig verändern sich Förderbedingungen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Heizens. Deshalb lohnt es sich, sich frühzeitig zu informieren und verschiedene Heizoptionen miteinander zu vergleichen.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz:
Die 5 wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Gasheizung bleibt erlaubt
Kein gesetzlicher Austauschzwang - Freie Heizungswahl
Mit dem neuen GModG entfällt die 65 %-EE-Pflicht - Mehr Biogas
Biotreppe steigt von 10 % (2029) auf 60 % (2040) - Kosten im Blick behalten
CO₂-Preis, Netzentgelte und Biogasanteil beeinflussen die Heizkosten - Jetzt informieren
Förderungen und Marktbedingungen ändern sich

Freie Heizungswahl nach Inkrafttreten des GModG
Eigentümer:innen können grundsätzlich wieder frei entscheiden, welches Heizsystem sie installieren möchten. Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, sollte jedoch auch die langfristigen Entwicklungen berücksichtigen. Denn die im Gebäudemodernisierungsgesetz vorgeschriebene Biogasbeimischung und die Betriebskosten werden in den kommenden Jahren voraussichtlich zunehmen.
Die Biotreppe: steigende Anteile von Biogas bei neuen Gasheizungen
Ab dem 1. Januar 2029 gilt für neue Gasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes installiert wurden, die sogenannte Biotreppe. Sie schreibt vor, dass fossiles Erdgas schrittweise durch klimafreundlichere Gase ersetzt werden muss.
Die gesetzlich vorgesehenen Mindestanteile an Biogas steigen stufenweise:
ab 2029: 10 Prozent
ab 2030: 15 Prozent
ab 2035: 30 Prozent
ab 2040: 60 Prozent
Für Eigentümer:innen bedeutet das: Der Anteil erneuerbarer Gase im Brennstoffmix nimmt kontinuierlich zu. Für Heizungen, die aufgrund eines nicht reparierbaren Defekts kurzfristig ersetzt werden müssen, sieht das Gesetz Übergangsregelungen vor: Wird eine neue Gasheizung im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2028 eingebaut, beginnt die Verpflichtung zur Einhaltung der Biotreppe erst zwölf Monate nach dem Einbau der neuen Anlage. Auch bei einem Einbau vor 2028 aufgrund eines irreparablen Schadens gilt eine Übergangsregelung: Die geänderte Kostenaufteilung und damit ein Teil der künftigen Gaskosten greifen in diesem Fall ebenfalls erst zwölf Monate nach dem Einbau der neuen Heizungsanlage. Neben der Biotreppe sieht das GModG eine spätere Grüngasquote für Energielieferanten vor. Die konkreten Vorgaben werden allerdings erst durch ein eigenes Gesetz bis Ende 2026 geschaffen.
Steigende Brennstoff- und CO₂-Kosten einkalkulieren
Neben den neuen Vorgaben für den Brennstoff sollten Eigentümer:innen auch die langfristigen Betriebskosten im Blick behalten. Mehrere Entwicklungen können die Kosten für das Heizen mit Gas künftig beeinflussen: steigende CO₂-Kosten, erwartete Entwicklungen bei den Netzentgelten (sinkende Nutzerzahlen und hohe Instandhaltungskosten) und der schrittweise höhere Einsatz von Biogas, das in der Herstellung teurer ist als Erdgas.
Wie stark sich diese Faktoren im Einzelfall auswirken, hängt von der weiteren Markt- und Preisentwicklung und politischen Vorgaben ab. Klar ist jedoch: Wer heute in eine neue Gasheizung investiert, sollte neben den Anschaffungskosten auch die langfristigen Betriebskosten berücksichtigen.
Bei vermieteten Gebäuden können sich zudem Änderungen bei der Aufteilung der Betriebskosten ergeben. Für neu installierte Öl- und Gasheizungen ist künftig eine gleichmäßige Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter vorgesehen. Damit werden die durch den CO₂-Preis entstehenden Kosten unabhängig vom Gebäudezustand zu gleichen Teilen getragen.
Für mehr Transparenz sorgt eine neue gesetzliche Vorgabe: Künftig sollen die Kostenanteile, die durch die Biotreppe entstehen, auf der Energierechnung gesondert ausgewiesen werden.
Förderungen und Rahmenbedingungen ändern sich
Nicht nur die gesetzlichen Anforderungen entwickeln sich weiter – auch die Förderlandschaft befindet sich im Wandel. Hier finden Sie alle Änderungen bei der Heizungsförderung.

Chancen und Herausforderungen für Hausbesitzer:innen
Das neue Gesetz schafft mehr Freiheit bei der Heizungswahl. Für eine wirtschaftliche Entscheidung sollten neben den Anschaffungskosten auch Brennstoffpreise, CO₂-Kosten und Förderungen berücksichtigt werden. Je nach Gebäude kann eine andere Heizlösung langfristig sinnvoller sein als eine Gasheizung.
Fazit: Jetzt informieren und Heizoptionen prüfen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt weiterhin den Betrieb bestehender und den Einbau neuer Gasheizungen. Gleichzeitig verändern sich die Rahmenbedingungen aufgrund steigender Biogasanteile sowie voraussichtlich höherer Brennstoff-, CO₂- und Netzkosten. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte daher frühzeitig verschiedene Heizoptionen und Fördermöglichkeiten prüfen.
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht keinen gesetzlichen Austauschzwang für bestehende Gasheizungen vor.
Ja. Ab Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes gilt wieder die freie Heizungswahl. Neue Gasheizungen bleiben grundsätzlich zulässig.
Die Biotreppe verpflichtet Betreiber neuer Gasheizungen dazu, schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Gase zu nutzen. Die vorgeschriebenen Mindestanteile steigen zwischen 2029 und 2040 stufenweise an.
Der Gaspreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Langfristig können steigende CO₂-Kosten, Entwicklungen bei den Netzentgelten sowie der wachsende Anteil von Biogas die Betriebskosten erhöhen.
Das Gesetz sieht vor, dass Kostenbestandteile, die durch die vorgeschriebenen Biogasanteile entstehen, transparent auf der Energierechnung ausgewiesen werden.
Ja. Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird angepasst. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Investitionsentscheidung die aktuellen Förderbedingungen zu prüfen.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab, die neuen Förderbedingungen sprechen allerdings eher für ein früher als später. Wenn Ihre Heizungsanlage modernisiert werden soll oder das Ende ihrer Lebensdauer bald erreicht, lohnt sich jetzt ein Vergleich verschiedener Heizsysteme sowie ein Blick auf die aktuellen Fördermöglichkeiten und die langfristigen Betriebskosten.

Wärmepumpenstrom
Unsere günstigen Wärmepumpen Stromtarife mit 100 % Ökostrom.

Biogas
Mit 5 %, 15 % oder 65 % Biogasanteil aus europäischen Erzeugungsanlagen.
Andere spannende Artikel
Energie sparen
Ihr Ratgeber rund um Energiekostenersparnis
Alle Energiespar-Artikel im Überblick
Wärmepumpe: Kosten im Einfamilienhaus
Die Anschaffung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (nur das Gerät) kostet im Schnitt zwischen 12.000 und 25.000 €. Hinzu kommen Installations- und Betriebskosten. So schätzen Sie alle Kosten für die Wärmepumpe in Ihrem Einfamilienhaus ab und profitieren von staatlichen Förderungen.
