Förderung Heizung: Alle Neuigkeiten
Erstellt am 21.8.2026
Lesedauer: 7 Minuten
Seit Juli 2026 ist mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz der Einbau neuer Gasheizungen wieder erlaubt. Gute Gründe, den Wechsel von einer Gasheizung zu einer Heizung mit erneuerbaren Energien jetzt zu prüfen, gibt es trotzdem: Wärmepumpen und andere moderne Heizsysteme sind langfristig die günstigere Lösung und verursachen weniger CO2-Emissionen. Zudem unterstützt der Staat den Umstieg mit attraktiven Zuschüssen. Welche Heizungen gefördert werden und wie hoch die neuen Förderungen ausfallen, wenn Sie ihre Gasheizung austauschen, erfahren Sie hier.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Heizungsförderung. Der Staat unterstützt den Umstieg auf zukunftsfähige Heizlösungen. Zuschüsse erhalten Eigentümer:innen, wenn sie eine alte Gasheizung durch eine Heizung ersetzen, die erneuerbare Energien nutzt. Gefördert werden unter anderem:
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Wärmepumpen
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Solarthermieanlagen
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Biomasseheizungen
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der Anschluss an ein Wärmenetz
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die erneuerbare Komponente einer Hybridheizung

Wie hoch ist die Förderung?
Die Heizungsförderung der KfW besteht aus zwei einkommensunabhängigen Bausteinen:
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Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten von 28.000 Euro erhalten alle, die eine förderfähige Heizung einbauen.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Wer seine Immobilie selbst nutzt und eine alte Gasheizung frühzeitig ersetzt, erhält zusätzlich 16 %. Der Bonus sinkt zum 1. Februar 2027 auf 12 % und anschließend alle sechs Monate um weitere 4 %, bis er im Februar 2029 ausläuft.
Das heißt: Beim Austausch einer förderfähigen alten Gasheizung sind aktuell mindestens 46 % Förderung möglich.
Bei einer Förderhöchstgrenze von 28.000 Euro sind das 12.880 Euro.
Wichtig: Wer schnell handelt, spart Geld: Verbraucher:innen, die ihre Gasheizung noch dieses Jahr austauschen, können sich den derzeit höchsten Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und den Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro sichern. Beide Bausteine sinken in den kommenden Jahren.

Zusätzliche Förderungen und Boni
Haushalte mit geringem Einkommen können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
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40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
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30 % bis 40.000 Euro
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10 % bis 50.000 Euro
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. So haben dann beispielsweise auch Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro Anspruch auf den Einkommensbonus.
Förderung im Neubau
Im Neubau gelten andere Förderbedingungen als bei Bestandsbauten. So gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau keine staatliche Heizungsförderung. Bauherr:innen können aber über die KfW von zinsgünstigen Förderkrediten profitieren, wenn sie auf erneuerbare Energien statt auf eine Gasheizung setzen.
Der Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (Kredit Nr. 270) unterstützt die Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten.
Regionale Förderungen
Zusätzlich zur bundesweiten Heizungsförderung gibt es in vielen Städten, Gemeinden und Bundesländern eigene Förderprogramme. Diese können den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung zusätzlich unterstützen. Ob sich die regionalen Zuschüsse mit der Bundesförderung kombinieren lassen, hängt vom jeweiligen Programm ab.
Es lohnt sich daher, bei der eigenen Kommune oder dem Bundesland nachzufragen, ob es zusätzliche Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen oder andere Heizungen mit erneuerbaren Energien gibt. Auch der Förderservice von Vattenfall ist eine gute Anlaufstelle.
Heizungsoptimierung
Nicht immer muss gleich die gesamte Heizung ausgetauscht werden: Auch die Optimierung einer bestehenden Anlage kann den Energieverbrauch senken und die Effizienz verbessern. Das BAFA fördert Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, mit denen bestehende Heizsysteme effizienter arbeiten können – etwa einen hydraulischen Abgleich oder den Austausch veralteter Pumpen.
Die Förderung richtet sich vor allem an Eigentümer:innen, die ihre bestehende Heizung verbessern möchten. Besonders sinnvoll ist eine Optimierung, wenn die Heizung älter ist, Räume unterschiedlich warm werden oder die Energiekosten gesenkt werden sollen.

Fazit: Die neue Förderung setzt auf Tempo
Wer eine alte Gasheizung besitzt, muss diese nicht ersetzen. Das macht das neue Gebäudemodernisierungsgesetz deutlich. Allerdings werden die Kosten für das Heizen mit Erdgas in den kommenden Jahren voraussichtlich steigen – unter anderem durch die zunehmende CO2-Bepreisung und höhere Anforderungen an die Brennstoffe. Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, findet derzeit gute Voraussetzungen vor: Der Staat unterstützt den Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme aktuell mit Zuschüssen von bis zu 80 %.
|
Situation |
Mögliche Förderung |
|---|---|
|
Alte Gasheizung (>20 Jahre) |
Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus |
|
Wechsel zur Wärmepumpe |
Bis zu 80 % möglich |
|
Anschluss an Fernwärme |
Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus |
|
Heizungsoptimierung |
BAFA-Zuschuss |
Da einzelne Förderbestandteile in den kommenden Jahren schrittweise reduziert werden, lohnt es sich, den Wechsel auf ein erneuerbares Heizsystem frühzeitig zu planen.
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