CBAM: Was Unternehmen wissen sollten 

Mit der CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) bepreist die EU erstmals die CO2-Emissionen, die in importierten Waren enthalten sind. Seit April 2026 müssen Importeure dafür CBAM-Zertifikate erwerben. Dieser Artikel erklärt, welche Branchen betroffen sind, wie der Mechanismus funktioniert und was Unternehmen jetzt tun sollten.

Dieses KI-Bild zeigt einen Gastanker und eine iranische Flagge
Veröffentlicht am: 28.4.2026
Lesedauer: 8 Minuten

Was ist CBAM? 

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein EU-Instrument, das einen CO2-Preis auf Importe bestimmter emissionsintensiver Güter erhebt. Unternehmen in der EU zahlen über den Emissionshandel (Emissions Trading System, kurz: ETS) bereits einen Preis für ihre CO2-Emissionen. CBAM soll verhindern, dass sie dadurch gegenüber Importeuren aus Ländern ohne vergleichbare Klimaschutzauflagen benachteiligt werden. Betroffen sind Importe für Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
 

Seit wann gilt CBAM? 

CBAM trat in zwei Stufen in Kraft: 

Am 1. Januar 2026 begann die definitive Phase. Seitdem gelten die vollen Melde- und Registrierungspflichten. Nur „zugelassene CBAM-Anmelder“ dürfen betroffene Waren einführen. 

Am 1. April 2026 wurden erstmals Zertifikate fällig. Importeure müssen rückwirkend für die im ersten Quartal 2026 eingeführten Waren CBAM-Zertifikate erwerben und im CBAM-Register vorhalten. 

Vorteil für Unternehmen mit klimafreundlichen Lieferketten 

CBAM setzt gezielte Anreize für emissionsarme Lieferketten: Je geringer der CO2-Fußabdruck importierter Waren, desto niedriger die Zertifikatskosten. Unternehmen, die bereits auf klimafreundliche Lieferanten setzen, profitieren unmittelbar von diesem Kostenvorteil.

Weniger Bürokratie durch die Geringfügigkeitsschwelle

Im Rahmen des Omnibus-Vereinfachungspakets (verabschiedet 2025) gilt seit dem 1. Januar 2026 eine De-minimis-Regelung: Wer weniger als 50 Tonnen betroffener CBAM-Güter pro Kalenderjahr einführt, ist von den CBAM-Pflichten befreit. Nach Schätzungen der EU-Kommission entlastet die Schwelle rund 90 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen, während weiterhin über 99 % der relevanten CO2-Emissionen erfasst bleiben. 

Wie funktioniert der CO2-Grenzausgleich? 

Importeure müssen für die in ihren Waren enthaltenen CO2-Emissionen digitale CBAM-Zertifikate erwerben. Der Preis dieser Zertifikate ist direkt an den wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-Emissionsberechtigungen (ETS) gekoppelt. Damit zahlen Importeure denselben CO2-Preis wie EU-Produzenten im Emissionshandel. Anders als ETS-Zertifikate sind CBAM-Zertifikate nicht zwischen Unternehmen handelbar.
 

Wie werden die Emissionen berechnet? 

Berechnet werden die sogenannten eingebetteten Emissionen: Das sind die direkten Emissionen, die bei der Produktion der Ware entstehen. Unter bestimmten Bedingungen fließen auch indirekte Emissionen durch den Stromverbrauch in der Herstellung ein. Je geringer die eingebetteten Emissionen, desto weniger Zertifikate sind erforderlich. Als Berechnungsschlüssel für die CO2-Bilanz dienen Emissionsfaktoren. Die Faktoren sind für Energieträger, Ressourcen und teilweise auch für fertige Produkte berechnet. 

Werden Güter durch CBAM teurer? 

Vor allem Produkte mit hoher CO2-Intensität werden teurer. Die Importkosten steigen proportional zum CO2-Fußabdruck der Ware. Emissionsarm hergestellte Güter sind deutlich geringer betroffen und gewinnen relativ an Wettbewerbsfähigkeit. 

Gut zu wissen: Carbon Leakage bezeichnet das Risiko, dass Unternehmen ihre Produktion aus der EU in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern. Dies würde die globalen Emissionen nicht senken, sondern lediglich verschieben. CBAM fungiert hier als „Schutzschild“, indem es den Preisvorteil CO2-intensiver Importe eliminiert und die Abwanderung der heimischen Industrie verhindert. 

Preiseffekte am Beispiel Stahl 

Am deutlichsten zeigen sich die Auswirkungen bei Stahl. Branchenanalysen, zum Beispiel von der Hochschule Niederrhein, gehen davon aus, dass sich Importstahl mit hoher CO2-Intensität je nach Herkunftsland um einen zweistelligen Prozentsatz verteuern kann. Für EU-Stahlproduzenten, die bereits in emissionsärmere Verfahren investiert haben, verbessert sich dadurch die relative Wettbewerbsposition. Dieser Effekt betrifft auch nachgelagerte Branchen. Unternehmen in den Bereichen Automotive, Bau und Infrastruktur sollten die steigenden Materialkosten in ihre Kalkulation einbeziehen. 
 

Langfristige Perspektive 

Kurzfristig wirkt CBAM voraussichtlich leicht preistreibend auf Rohstoffe und Vorprodukte in der EU. Langfristig sollen die Kosten für Unternehmen sinken, die frühzeitig auf emissionsarme Lieferketten umgestellt haben, da sie weniger Zertifikate benötigen. CO2-Effizienz in der Beschaffung wird damit zu einem direkten Hebel für die Kostenkontrolle.

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Welche Auswirkungen hat CBAM auf die Lieferketten? 

CBAM verändert die Art, wie Unternehmen ihre Lieferketten bewerten. Der CO2-Fußabdruck von Lieferanten wird zu einem relevanten Faktor in der Beschaffungsentscheidung. 

Neue Anforderungen an Lieferantenbeziehungen 

Unternehmen müssen ihre Vorlieferanten nach deren CO2-Bilanz bewerten und verifizierte Emissionsdaten einfordern. In der Praxis führt das zu neuen Klauseln in Lieferverträgen, die Hersteller zur Bereitstellung geprüfter Emissionsberichte verpflichten. Wer frühzeitig Zugang zu belastbaren Emissionsdaten der eigenen Lieferanten aufbaut, verschafft sich einen strategischen Vorteil. Die CBAM-Daten lassen sich nutzen, um Lieferantenbeziehungen gezielt zu optimieren und Kostenrisiken frühzeitig zu erkennen.

Anreize für globale CO2-Märkte 

CBAM entfaltet Wirkung über die EU-Grenzen hinaus. Exportländer wie die Türkei oder Vietnam treiben den Aufbau eigener Emissionshandelssysteme voran. Der Grund: Wenn ein Exportland einen eigenen CO2-Preis erhebt, können Importeure diesen auf die CBAM-Abgabe anrechnen lassen. Die Einnahmen bleiben dann im Herkunftsland, statt an die EU zu fließen. Dieser Mechanismus soll weltweit Anreize für Investitionen in emissionsärmere Produktion und den Aufbau klimapolitischer Instrumente setzen.

CBAM und CSRD-Berichterstattung 

Die Daten, die Unternehmen für die CBAM-Meldung erheben, lassen sich direkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nutzen. Wer beide Anforderungen zusammen denkt, vermeidet doppelten Aufwand und verbessert gleichzeitig die Qualität der eigenen Klimabilanz.

Verifizierte Daten statt Schätzwerte 

Für die Treibhausgasbilanzierung im Rahmen der CSRD sind insbesondere die Scope-3-Emissionen relevant, also die Emissionen, die in eingekauften Waren und Dienstleistungen enthalten sind. Die CBAM-Verordnung verlangt verifizierte Emissionsdaten aus der Lieferkette. Diese Primärdaten ersetzen ungenaue Schätzungen und erhöhen die Belastbarkeit der Berichterstattung nach dem Greenhouse Gas Protocol. Für Banken und Investoren, die zunehmend auf Scope-3-Daten achten, steigt damit das Vertrauen in die gemeldeten Zahlen.

Doppelte Wesentlichkeit konsistent abbilden 

CBAM-pflichtige Güter werden in der CSRD-Berichterstattung in der Regel als wesentlich eingestuft. Das betrifft beide Seiten der doppelten Wesentlichkeit: Auf der finanziellen Seite stellen die CBAM-Zahlungen ein kalkulierbares Kostenrisiko dar. Auf der ökologischen Seite dokumentieren die Emissionsdaten die Umweltwirkung der importierten Vorprodukte. Unternehmen, die beide Perspektiven konsistent aus einem Datensatz bedienen, reduzieren den Berichtsaufwand und schaffen eine belastbare Grundlage für Ratings und Audits.

Was müssen betroffene Unternehmen tun? 

Betroffene Unternehmen müssen sich als „zugelassene CBAM-Anmelder“ registrieren, die Emissionen ihrer Importe erfassen und seit April 2026 Zertifikate erwerben. Die CBAM-Verordnung sieht dafür laut Umweltbundesamt und DEHSt folgende Schritte vor: 

1. Registrierung: Im Zoll-Portal den CBAM-Anmelderstatus beantragen – Pflicht seit dem 1. Januar 2026. 

2. Zollanmeldung: Bei jeder Einfuhr den Code Y128 (CBAM-Anmelderstatus) in der Zollanmeldung angeben. 

3. Emissionsermittlung: Quartalsweise die eingebetteten Emissionen pro Tonne Produkt erfassen – entweder durch Datenanforderung beim Lieferanten oder durch Nutzung der EU-Standardwerte

4. Zertifikatskauf: Ab dem 1. April 2026 CBAM-Zertifikate im EU-Register erwerben. Pro Quartal müssen mindestens 50 % der angefallenen Emissionen abgedeckt sein. 

5. CBAM-Erklärung: Jährliche Erklärung im CBAM-Register einreichen – erstmals bis zum 30. September 2027 für das Berichtsjahr 2026. 

6. Verifizierung: Die Emissionsdaten ausländischer Anlagen vor Abgabe der Erklärung durch unabhängige Prüferinnen und Prüfer bestätigen lassen. Dieser Schritt entfällt, wenn EU-Standardwerte verwendet werden. 

Hinweis: Auch Unternehmen unterhalb der 50-Tonnen-Grenze sollten ihre Importmengen laufend überwachen. Bei Überschreitung der Schwelle muss der Zulassungsprozess unverzüglich eingeleitet werden. Zudem empfiehlt es sich, frühzeitig finanzielle Rückstellungen für die Zertifikatskäufe zu bilden.

Fazit: CBAM stärkt den Standort und belohnt CO₂-Effizienz 

CBAM bringt für importierende Unternehmen neue Pflichten mit sich, schafft aber gleichzeitig einen fairen Wettbewerb für EU-Unternehmen mit Nicht-EU-Wettbewerbern. Darüber hinaus eröffnet der CBAM-Zertifikatehandel denjenigen einen Vorteil, die ihre Lieferkette aktiv steuern. Wer die CO2-Intensität der eigenen Vorprodukte kennt und gezielt reduziert, senkt die Kosten für Importe. Erfasste Daten können außerdem direkt für die CSRD-Berichterstattung genutzt werden. CBAM macht Klimaschutz damit zu einem messbaren wirtschaftlichen Vorteil und reduziert damit verbundene Nachteile für EU-Unternehmen. 

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