Wie funktioniert der Emissionshandel?

Der CO2-Ausstoß von Unternehmen wird zunehmend zum wirtschaftlichen Faktor – durch steigende Energiekosten und verbindliche gesetzliche Vorgaben. Ein zentrales Instrument dabei ist der Emissionshandel. Dieser Artikel erklärt, wie er funktioniert, welche Änderungen auf Unternehmen zukommen und welche Handlungsspielräume bestehen.

Emissionshandel

Zuletzt aktualisiert am: 14.9.2026
Lesedauer: 7 Minuten

Was ist der Emissionshandel? 

Beim Emissionshandel in der EU sprechen wir von zwei ineinandergreifenden Systemen: einem auf nationaler Ebene (Nationaler Emissionshandel nEHS) und einem auf europäischer, länderübergreifender Ebene (EU-ETS 1 und 2). In beiden Fällen werden CO2-Emissionen mit einem Preisschild versehen und es müssen Zertifikate dafür erworben werden. Doch die zwei Systeme bepreisen unterschiedliche Formen des Ausstoßes.

Was ist der Europäische Emissionshandel EU-ETS 1?

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) besteht seit 2005 und ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU für große Industrieanlagen, Kraftwerke sowie den innereuropäischen Luftverkehr. Unternehmen müssen für jede emittierte Tonne CO2 ein Zertifikat abgeben. Die Gesamtmenge dieser Zertifikate ist begrenzt und wird jährlich reduziert (Cap-and-Trade-Prinzip); der Preis bildet sich am Markt. Wer Emissionen senkt, benötigt weniger Zertifikate und kann überschüssige Mengen verkaufen. 

Um Wettbewerbsnachteile gegenüber Drittstaaten ohne CO2-Bepreisung zu vermeiden, ergänzt die EU das System durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Dieser CO2-Grenzausgleich erfasst schrittweise emissionsintensive Importgüter wie Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am EU-ETS orientiert. Gleichzeitig wird die bisherige kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im EU-ETS 1 ab 2026 schrittweise reduziert und bis 2034 beendet. 

Was ist EU-ETS 2?

Das aktuelle System soll ab 2028 durch das EU-ETS 2 ergänzt werden, welches Gebäude, Verkehr und weitere Sektoren einbezieht. Ursprünglich war der Start für 2027 vorgesehen; der EU-Umweltministerrat hat die Einführung im November 2025 um ein Jahr verschoben. 

Was soll EU-ETS 2 verändern?

  • Das System basiert auf dem bewährten Cap-and-Trade-Prinzip: Es gibt eine jährlich sinkende Obergrenze (Cap) für CO2-Emissionen. 

  • Nur wer Emissionszertifikate ersteigert, darf fossile Brennstoffe vertreiben. 

  • Die Regulierung erfolgt upstream, also bei den Brennstofflieferanten – etwa bei Gasversorgern oder Mineralölhändlern. 

  • Diese geben die Kosten in der Regel an ihre Kunden weiter – etwa in Form steigender Energiepreise.

Bedeutung für Unternehmen

Auch wenn Unternehmen nicht direkt zur Abgabe von Zertifikaten verpflichtet sind, wirkt sich das System unmittelbar auf ihre Energiekosten aus. Besonders betroffen:

  • energieintensive Betriebe mit hohem Gas- oder Wärmeverbrauch

  • Unternehmen mit großem Fuhrpark oder nicht energetisch saniertem Gebäudebestand

Voraussichtlicher Zeitplan und Umsetzung EU-ETS 2 

2024–2027: Monitoring & Reporting (MRV) – Unternehmenserfassung, erste Datenpflichten 

2028: Start des Handels – Zertifikatspflicht für Brennstofflieferanten (ausschließlich Auktion), Einbeziehung von Gebäuden und Verkehr 

ab 2028: Marktstabilitätsreserve als automatischer Puffermechanismus – keine feste Preisobergrenze, aber zusätzliche Zertifikatsfreigabe bei Preisen über 45 €/t CO2 (inflationsbereinigt, gerechnet in Preisen von 2020) über zwei aufeinanderfolgende Monate

Was ist der Deutsche Emissionshandel?

Auf nationaler Ebene spricht man dagegen vom sogenannten Upstream-Handel. Hierbei zahlen alle Verbraucher indirekt für den CO2-Ausstoß, der durch Gas, Kohle und Öl entsteht. Geregelt wird dies durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sogenannte BEHG-Verantwortliche, hauptsächlich Mineralöl-, Kohle- und Gasunternehmen, erwerben Verschmutzungsrechte als Zertifikate. Die Kosten dafür werden durch höhere Gas-, Kohle- und Ölpreise direkt weitergegeben. Die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland zahlen also indirekt über ihre jeweiligen Versorger für ihren CO2-Ausstoß.

Aktuelle Preissteigerungen 2026 durch CO2-Zertifikate

Für 2026 wird im nationalen Emissionshandel (nEHS) ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t CO2 angesetzt. Reicht die versteigerte Zertifkatsmenge nicht aus, können zusätzliche Zertifikate zu festen Preisen (zunächst für 68 € und in begrenztem Umfang auch später zu rund 70 €) pro Tonne erworben werden. Daraus ergeben sich rechnerisch folgende typische Mehrbelastungen: 

  • Benzin: bis rund +2,8 Cent/Liter

  • Diesel: bis rund +3,2 Cent/Liter 

  • Heizöl: bis rund +3,2 Cent/Liter 

  • Erdgas: bis rund +0,22 Cent/kWh 
     

Diese Werte sind Orientierungsgrößen. Sie ergeben sich aus standardisierten Emissionsfaktoren und dem gesetzlichen CO2-Preiskorridor – nicht aus konkreten Endkundenabrechnungen. 

Warum die tatsächlichen Preise abweichen können

Der CO2-Kostenanteil ist nur ein Bestandteil des Gesamtpreises. Hinzu kommen unter anderem: 

  • Rohöl- und Gasmarktpreise 

  • Netzentgelte und Abgaben 

  • Beschaffungsstrategie des jeweiligen Versorgers 

  • Wettbewerbssituation und regionale Marktstrukturen 


Der CO2-Preis ist bundesweit einheitlich, die tatsächlichen Endkundenpreise können jedoch regional deutlich variieren. 

Welche Unternehmen müssen CO2-Zertifikate kaufen? 

Während im nationalen System die Art der Tätigkeit (u. a. Brennstoffinverkehrbringer) entscheidend ist, hängt es im EU-ETS von klar definierten Schwellenwerten ab (z. B. 20 MW Feuerungswärmeleistung), ob ein Unternehmen am Emissionshandel teilnehmen muss. Vom Emissionshandel betroffen sind vor allem große Industrie- und Energieunternehmen sowie Luft- und Seeverkehr. Ab 2028 werden auch die Sektoren Gebäude und Verkehr in den Handel einbezogen.

Verifizierung von Emissionsberichten

Emissionsberichte müssen im Emissionshandelssystem grundsätzlich von einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle verifiziert werden, bevor sie bei der zuständigen Behörde eingereicht werden dürfen. Die Verifizierung umfasst eine Daten- und Systemprüfung sowie meist eine Vor-Ort-Begehung und ist Voraussetzung für die rechtssichere Erfüllung der Berichtspflicht.

Wie kaufen Unternehmen CO2-Zertifikate? 

Unternehmen können CO2-Zertifikate, European Union Allowances (EUAs), über zwei Wege erhalten. Sie können Zertifikate entweder über die direkte Zuteilung durch staatliche Seite erhalten oder sie erwerben diese über Auktionen. Bei der staatlichen Zuteilung orientiert sich die Menge der vergebenen Zertifikate an objektiven Kriterien, wie beispielsweise historischen Emissionswerten oder branchenspezifischen Vorgaben. Fehlen solche klaren Maßstäbe, erfolgt der Erwerb der Zertifikate über Versteigerungen, bei denen Unternehmen aktiv bieten können. Die Erlöse aus diesen Auktionen fließen zurück an den Staat und ermöglichen es, Maßnahmen zu finanzieren, die mögliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Markt ausgleichen sollen.

Hinweis: Neben den verpflichtenden EUAs existieren auch Voluntary Emission Reductions (VERs): Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, mit denen Unternehmen freiwillig Emissionen ausgleichen können. VERs dienen nicht zur Erfüllung der EU-ETS-Abgabepflicht. Da sie keinen verbindlichen Qualitätsvorgaben entsprechen, liegt in ihnen auch ein Risiko: Eine internationale Studie verschiedener Universitäten kam 2023 zu dem Ergebnis, dass mehr als 90 Prozent der geprüften Waldschutz-Gutschriften keine echten CO2-Minderungen darstellen. 

Beispiel: Ein Betrieb mit einem jährlichen Erdgasverbrauch von 100.000 kWh verursacht ca. 20 Tonnen CO2. Bei einem CO2-Preis von 60 €/t entstehen rund 1.200 € zusätzliche Kosten pro Jahr – Tendenz steigend.

Maßnahmen gegen Carbon Leakage

EU Carbon Leakage - Emissionshandel 2023

Carbon Leakage bezeichnet das Phänomen, dass Emissionen nicht verschwinden, sondern sich lediglich verlagern – meist in Drittstaaten mit schwächerem Klimaschutz. Steigende CO2-Kosten stellen viele Unternehmen vor neue Herausforderungen – insbesondere jene, die fossile Energieträger nutzen und dem europäischen Emissionshandel unterliegen. Größere Industrieunternehmen müssen für ihre Emissionen Zertifikate erwerben, deren Preis sich am Markt bildet. Diese Zusatzkosten können dazu führen, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, wo es keine oder geringere CO2-Bepreisung gibt.

Um das zu verhindern, hat die EU eine Carbon-Leakage-Liste erstellt. Sie umfasst 63 Branchen, die besonders emissionsintensiv sind und im globalen Wettbewerb stehen – etwa die Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie. Unternehmen aus diesen Sektoren erhalten einen Teil der EUA-Zertifikate kostenfrei. Die Menge hängt davon ab, wie effizient die jeweiligen Produktionsanlagen im Branchenvergleich arbeiten. Dieses Verfahren nennt sich Benchmarking: Wer zu den emissionsärmsten Anlagen gehört, profitiert am meisten.

Gut zu wissen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind häufig nicht direkt vom Emissionshandel betroffen, da sie keine eigenen Zertifikate kaufen müssen. Dennoch können sie indirekt unter höheren Energie- und Rohstoffpreisen leiden, die durch CO2-Kosten bei Vorlieferanten oder Energiedienstleistern entstehen. Für sie bleibt die zentrale Herausforderung, diese Kosten einzuordnen – und gegebenenfalls durch Effizienzmaßnahmen oder Energieträgerwechsel zu reagieren.

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Der Klima- und Transformationsfonds

Auch Unternehmen, die nicht auf der Carbon-Leakage-Liste stehen, erhalten Unterstützungen. Diese werden aus dem sogenannten Klimafonds finanziert. Das Geld dafür kommt aus den Einnahmen der CO2-Zertifikate.

Seit 2024 können energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes zum Beispiel den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen – und Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer beantragen. Außerdem wurden steuerliche Investitionsfristen verlängert und Verlustverrechnungen verbessert. Die erweiterte Verlustverrechnung gilt jetzt bis Ende 2027. Ob und in welchem Umfang Unterstützungen oder Förderungen für Ihr Unternehmen infrage kommen, können Sie der Website des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen.

Auswirkungen des Emissionshandels auf KMU 

Anstatt sich von den steigenden Energiepreisen abschrecken zu lassen, sollten KMU jetzt aktiv werden. Nutzen Sie die Unterstützung und Förderung vom Bund, von Ländern und auch lokalen Fördertöpfen, um Ihr Unternehmen für die Zukunft aufzustellen. Die Möglichkeiten, CO2-Emissionen und Energiekosten einzusparen, sind so vielfältig wie die Branchen, in denen KMU tätig sind. Energieintensive Fertigungsprozesse, Wärmeversorgung, Digitalisierung oder die Fahrzeugflotte sind nur einige Ansatzpunkte, um Strom, Wärme oder Kraftstoff und damit CO2 einzusparen. 

Fazit: Emissionshandel als Chance

Der europäische und deutsche Emissionshandel hat schon viel bewegt und den Emissionsausstoß positiv beeinflusst. Der Preis für CO2 macht Emissionen zu einem wirtschaftlichen Faktor, der Anstoß für Innovation und langfristig wirkende, positive Veränderung gibt. Für KMU eröffnen sich dadurch zahlreiche Chancen: Wer frühzeitig auf energiesparende Technologien und erneuerbare Energien setzt, kann langfristig Kosten senken, Fördermittel nutzen und sich zukunftssicher aufstellen. Der Emissionshandel ist kein Hindernis, sondern ein strategisches Instrument mit klaren wirtschaftlichen Vorteilen.

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