Das Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dient dem Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalen Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, Risiken entlang ihrer Lieferketten zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen. Auch die EU hat 2024 ein entsprechendes Lieferkettengesetz beschlossen, das ab 2027 verbindliche Standards einführt. In diesem Artikel beleuchten wir, was die wichtigsten Aspekte des Gesetzes sind, und erklären im Detail, wann und in welchem Umfang kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen sind, wenn ihre Geschäftspartner Dokumentationen anfragen.

Dieses Foto zeigt LKWs bei der Warenan- und abnahme

Zuletzt aktualisiert am: 11.03.2026
Lesedauer: 10 Minuten

Überblick über das geltende Sorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Jahr 2021 in Deutschland verabschiedet. Es zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern.

Geltungsbereich:
 

  • Verpflichtend für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Beschäftigten im Inland (seit 01.01.2024)

  • Freiwillig für alle anderen Unternehmen

Wichtig: KMU können indirekt von dem Gesetz betroffen sein, wenn sie einem großen Unternehmen zuliefern. Mit der EU-Reform der Berichtsstandards von 2025 wurde zur Entlastung die sogenannte Value Chain Cap eingeführt. Diese Begrenzung der Lieferkette vereinfacht die Datenerhebung bei nicht-berichtspflichtigen Partnern und Zulieferern. Diese müssen nun meist selbst keine eigenen Daten mehr erheben, stattdessen dürfen öffentlich verfügbare Informationen und Schätzungen genutzt werden.

Die Rolle Deutschlands in den globalen Lieferketten

Deutschland, als eine der führenden Industrienationen weltweit, nimmt eine zentrale Rolle in den globalen Lieferketten ein. Die Branchen Automobil, Maschinenbau und Chemie sind besonders stark in internationale Netzwerke eingebunden. Diese Sektoren bilden das Rückgrat der deutschen Exportwirtschaft, die für ihre qualitativ hochwertigen Produkte bekannt ist. Diese intensive Verflechtung mit internationalen Märkten macht deutsche Unternehmen besonders anfällig für externe Einflüsse wie geopolitische Spannungen oder Unterbrechungen in der Lieferkette. Dies zeigte sich besonders während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 und seit Beginn des Ukraine-Kriegs.

Hintergrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das LkSG wurde unter anderem nach dem verheerenden Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013 initiiert, bei dem mehr als 1.100 Menschen ums Leben kamen. Dieser Unfall machte die gravierenden Missstände in globalen Lieferketten sichtbar und führte zu einer breiten Debatte über unternehmerische Verantwortung.

LkSG-Pflichten für Unternehmen im Überblick

  1. Einführung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse

  2. Verankerung von Präventionsmaßnahmen

  3. Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei Verstößen

  4. Implementierung eines Beschwerdeverfahrens

  5. Dokumentation und Berichterstattung

 

Sofern Unternehmen vom LkSG betroffen sind, müssen sie Sorgfaltspflichten nachkommen, die sich nach den im Gesetz enthaltenen elf Menschenrechtsabkommen und drei Umweltschutzübereinkommen richten. Aus ihnen werden Verhaltensvorgaben und Verbote abgeleitet, an denen sich unternehmerisches Handeln orientieren muss. Darüber hinaus unterliegen Unternehmen der Pflicht zur Dokumentation und Berichterstattung. 2025 wurde von der Bundesregierung festgelegt, dass keine getrennte Berichterstattung zu Lieferketten mehr benötigt wird, da diese bereits in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) enthalten ist. Diese Berichtspflicht gilt mit dem Omnibus-I-Paket ab 2027 für alle Unternehmen, die diese beiden Kriterien erfüllen:  

  • über 1.000 Mitarbeitende   

  • über 450 Mio. € Umsatz  

 

Lieferkettengesetz, CSRD und VSME: eine operative Synergie

Das LkSG und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind eng miteinander verbunden. Während das LkSG Unternehmen operative Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auferlegt, verlangt die CSRD deren strukturierte, prüfbare Offenlegung. Viele der für das LkSG erhobenen Risiko-, Maßnahmen- und Lieferkettendaten bilden damit die Grundlage für zentrale ESRS-Berichtsanforderungen, insbesondere zu Wertschöpfungsketten, Risikoprozessen und menschenrechtlichen Auswirkungen. Dadurch wird das LkSG faktisch zum operativen Unterbau der CSRD-Berichterstattung. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) fungiert dabei als entscheidendes Bindeglied: Er stellt den standardisierten Datenrahmen bereit, der die LkSG-Anforderungen für Zulieferer erfüllbar macht und gleichzeitig durch den gesetzlichen „Value Chain Cap“ verhindert, dass CSRD-berichtspflichtige Unternehmen unverhältnismäßige Datenmengen einfordern.

 

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die die Sorgfaltspflichten nicht einhalten, riskieren Bußgelder und können zudem erhebliche Reputationsschäden erleiden. Darüber hinaus könnten sie aus den Lieferketten globaler Unternehmen ausgeschlossen werden, was langfristige negative Auswirkungen auf das Geschäft haben kann.

Wie stärkt das Lieferkettengesetz Menschenrechte?

Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen keine Menschenrechtsverletzungen in ihrer Wertschöpfungskette tolerieren und aktiv Maßnahmen zur Verhinderung solcher Verstöße ergreifen. Insbesondere die Position von Geschädigten verbessert sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, denn der Gesetzesentwurf macht Unternehmen zivilrechtlich haftbar, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen.

Gesundheit und Sicherheit:
Der Schutz vor gefährlichen Arbeitsbedingungen sowie der Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen werden als Grundrechte angesehen. Vor allem Zulieferer, die nicht direkte Handelspartner von Unternehmen sind, waren bisher nicht von Regularien betroffen, was eine große Lücke beim Arbeitsschutz und der Gesundheitsversorgung hinterließ. Das LkSG nimmt Unternehmen nun in die Pflicht, auch bei ihren Zulieferern auf die Einhaltung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen zu achten.

Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit:
Besonders in den ärmsten Regionen der Welt sind beide Formen der Ausbeutung weit verbreitet, da viele Familien unter existenziellen Bedingungen leben. Zwischenhändler nutzen diese Notlage aus, um Rohstoffe günstig zu fördern.

Recht auf faire Entlohnung: 
Unternehmen sind verantwortlich für faire Entlohnung, um eine menschenwürdige Existenz für alle Arbeiter:innen zu sichern. Dadurch lässt sich die Lebensqualität in den betroffenen Regionen langfristig verbessern und die Abhängigkeit von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen verringern.

Recht auf faire Arbeitsbedingungen:
Angemessene Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit sowie Schutz vor Diskriminierung und Belästigung: Diese Rechte sind entscheidend, um die Würde und das Wohlbefinden von Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten. Leider stehen viele Menschen in der Realität vor Herausforderungen wie Ausbeutung, sexueller Belästigung, unzumutbaren Arbeitszeiten und mangelndem Arbeitsschutz.

Recht auf Eigentum und einen angemessenen Lebensstandard:
Menschenrechte können nicht nur durch die Arbeitsbedingungen selbst, sondern auch durch die Umsetzung großer Projekte verletzt werden. Projekte in verschiedenen Industrien erfordern häufig die Umsiedelung zahlreicher Menschen, was ihr Recht auf Eigentum und einen angemessenen Lebensstandard gefährdet. Zusätzlich können solche Vorhaben zu erheblichen Umweltschäden führen, die die Lebensgrundlagen der betroffenen Bevölkerungen beeinträchtigen.

Soziale Verantwortung in Lieferketten: Vorteile für Unternehmen

Eine von der Handelsblatt Research Group im Auftrag der Creditreform AG durchgeführte Umfrage im April 2024 richtete sich an 2.000 Entscheider:innen. Die Ergebnisse zeigen, dass Verantwortung in der Lieferkette für die Mehrheit der Unternehmen eine wichtige Rolle spielt. So sprechen sich 74,2 % der Befragten für eine verantwortungsvolle Gestaltung ihrer Lieferketten aus („Wertorientierte“, „Strategieorientierte“ und „Gesetzes- & vertragskonforme“), wobei 32 % dies fest in ihren Unternehmenswerten verankert haben („Wertorientierte“). Für 22,4 % ergeben sich daraus vor allem strategische Chancen („Strategieorientierte“). 19,8 % richten sich bei den Sozial- und Umweltstandards nach den Vorgaben der Gesetzgeber oder Geschäftspartner („Gesetzes- & vertragskonforme“).

Viele Unternehmen sind sich der Gefahren bewusst, die durch Naturkatastrophen, Betriebsunfälle oder Lieferengpässe entstehen können. Auch bei KMU mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden, die noch nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, ist das Thema präsent: 54,2 % achten intensiv, und 31,2 % zumindest teilweise auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette. Nur eine Minderheit von 7 % lehnt die Übernahme von Verantwortung in diesem Bereich grundsätzlich ab.

Kuchendiagramm: Bedeutung von Verantwortung in der Lieferkette in der deutschen Wirtschaft

Vorteile von nachhaltigen Lieferketten für Unternehmen

1

Verbesserte Risikominderung

Früherkennung von Risiken entlang der Lieferkette. Zuverlässigere Zulieferer und Hersteller im Ausland und weniger Ausfälle durch Krisen oder Katastrophen.



2

Erfüllung von Kundenanforderungen

Nachhaltigkeit und soziales Engagement werden für viele Konsument:innen zunehmend wichtig.



3

Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die Sorgfaltspflichten einhalten, können sich von der Konkurrenz abheben und ihre Reputation stärken sowie das Vertrauen der Kund:innen gewinnen.



4

Markenpositionierung

Unternehmen mit nachhaltigen Lieferketten werden in den kaufstarken westlichen Märkten verantwortungsbewusster wahrgenommen, was sich positiv auf das Employer Branding und die Markenkommunikation auswirkt.



Wann sind KMU durch das LkSG betroffen?

Kleine und mittlere Unternehmen fallen nicht direkt unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Allerdings können sie indirekt betroffen sein. Zum Beispiel, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen an größere Unternehmen liefern, die den Anforderungen des LkSG nachkommen müssen. Diese Unternehmen könnten von ihren Zulieferern, also den KMU, detaillierte Informationen zu deren jeweiligen Lieferkette anfordern, um ihre eigenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ein Mann belädt einen weißen Transporter per Gabelstapler mit Kartons

Beispiel: Der fiktive mittelständische Lebensmittelhändler „Lebensmittelstand“ bietet hochwertige, lokale Produkte. Obwohl das Unternehmen nicht direkt unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt, tritt es bei größeren Supermärkten, die den LkSG-Anforderungen entsprechen müssen, als Zulieferer auf. Diese Supermärkte benötigen detaillierte Informationen zur Lieferkette von „Lebensmittelstand“, um ihre eigenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Supermarktkette hat laut der EU-Legislation zwei Möglichkeiten: Sie kann die benötigten Daten aus öffentlich verfügbaren Quellen selbst schätzen, oder sie erhält sie über den Lebensmittelstand, der dafür transparente Prozesse und nachvollziehbare Praktiken etabliert. Letzteres erfordert zwar mehr Aufwand, schafft jedoch potenzielle Vorteile in Form von neuen Geschäftsmöglichkeiten und einer stärkeren Wettbewerbsposition.

Mögliche Auswirkungen auf KMU in Lieferketten von Großunternehmen

Durch die indirekte Betroffenheit können verschiedene Aufgaben auf KMU zukommen, darunter:

  • Fragebögen oder Selbstauskünfte zur Transparenz ihrer eigenen Lieferketten ausfüllen

  • Verhaltenskodizes (Codes of Conduct) ihrer Auftraggeber einhalten

  • Informationen für die Risikoanalyse des verpflichteten Unternehmens bereitstellen

  • Bei Präventions- und Abhilfemaßnahmen mitwirken, etwa durch Schulungen oder Anpassungen in den Abläufen

  • Bei der Einrichtung von Beschwerdeverfahren unterstützen, um mögliche Verstöße zu adressieren

 

KMU profitieren von freiwilliger Transparenz in der Lieferkette

Verantwortungsvolle Praktiken in der Lieferkette bringen für KMU auch ohne gesetzliche Verpflichtung erhebliche Vorteile. Indem sie Sorgfaltspflichten einhalten, stärken Unternehmen ihr Image und gewinnen das Vertrauen von Kunden und Partnern. Die PNZ GmbH zeigt, wie es funktioniert: Die Manufaktur für ökologischen Holzschutz und natürliche Wandfarben pflegt eine transparente Lieferkette und kommunziert dies aktiv an ihre umweltbewussten Kunden.

Tipp: Um sich auf die Anforderungen des LkSG vorzubereiten, sollten KMU strategisch vorgehen. Eine gut dokumentierte Analyse der Lieferketten hilft, potenzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen. Diese Risiken sollten umgehend an die Geschäftspartner kommuniziert und mit ihren Bedingungen abgeglichen werden.

Unterstützung für KMU beim Thema LkSG

Auch wenn KMU selbst nicht zur Umsetzung des LkSG verpflichtet sind, ist es ratsam, sich auf mögliche Anforderungen vorzubereiten. Unterstützung gibt es von öffentlicher Seite durch kostenlose Beratung, praktische Beispiele und digitale Tools:

  • Kostenfreie professionelle Beratung gibt es über die Plattform Wirtschaft & Menschenrechte, um entsprechende Risiken in den Lieferketten zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen.

  • Der BHR-Navigator des UN Global Impact unterstützt Unternehmen praxisnah bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Der Standards-Kompass bietet Unternehmen eine detaillierte Übersicht über internationale soziale und ökologische Standards, wie beispielsweise ISO-Normen oder Fairtrade. Im Gegensatz dazu hilft der Sorgfalts-Kompass Unternehmen, eine individuelle Strategie zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht zu entwickeln.

 

EU-Lieferkettengesetz – die CSDDD kurz erklärt

Neben dem deutschen LkSG gilt seit dem 25. Juli 2024 auch auf europäischer Ebene ein verbindliches Lieferkettengesetz: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Sie erweitert die Sorgfaltspflichten des deutschen LkSG und schafft einheitliche Standards für Unternehmen in der gesamten EU. Durch das Omnibus-I-Paket wurde die CSDDD gegenüber ihrer ursprünglichen Fassung deutlich vereinfacht. Es gilt nun ein einheitlicher Schwellenwert.

Betroffen sind:

  • EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € weltweitem Nettoumsatz – das sind schätzungsweise rund 6.000 Unternehmen.

  • Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz in der EU – rund 900 Unternehmen.

Zeitplan:

  • Bis 26. Juli 2027 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

  • Ab 2028 beginnen die Regeln für die erste Gruppe von Unternehmen zu gelten.

  • Vollständige Anwendung für alle betroffenen Unternehmen ab 26. Juli 2029.

Das Gesetz beinhaltet strengere Regulierungen: Unternehmen sind verpflichtet, alle 12 Monate ihre Maßnahmen zu überprüfen. Zudem wird eine private Haftbarkeit eingeführt, was bedeutet, dass Unternehmen für Verstöße direkt haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus müssen die Nationalstaaten eine Behörde benennen, die für die Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung des Gesetzes zuständig ist.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Pflichten für Unternehmen stufenweise eingeführt werden. Als Kriterien galten hier die Anzahl der Beschäftigten und der Nettoumsatz. Diese sind nun hinfällig.

 

Unterschiede zwischen deutschem LkSG und EU-Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz erweitert die Sorgfaltspflichten im Vergleich zum deutschen LkSG, da es die Verantwortung auf die gesamte Wertschöpfungskette ausdehnt, einschließlich aller Zwischenhändler. Im Gegensatz dazu sieht das deutsche Gesetz nur eine teilweise Verantwortung für unmittelbare Handelspartner vor.

Das EU-Gesetz berücksichtigt zudem bereits bestehende internationale Umweltabkommen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Stockholmer Übereinkommen: Vorgaben für die Produktion und Verwendung bestimmter Chemikalien und ihrer Abfälle

  • Basler Übereinkommen: Regelungen der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle

 

Zusätzlich sind betroffene Unternehmen verpflichtet, einen Plan zur Ausrichtung ihres Geschäftsmodells am 2050-Klimaneutralitätsziel des Pariser Abkommens zu erstellen. Diese Pflicht wurde durch das Omnibus-I-Paket von 2025 als Bemühenspflicht ausgestaltet: Unternehmen müssen den Plan „nach besten Kräften" umsetzen – eine strikte Erfüllungspflicht besteht nicht mehr. 

Im Zusammenspiel mit der CSDDD wurden 2025 auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets umfassend vereinfacht. Die überarbeiteten Standards bilden weiterhin das verbindliche Berichtsrahmenwerk für Unternehmen, die unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) fallen.

Fazit: Verantwortung in der Lieferkette als strategischer Erfolgsfaktor

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) markiert einen grundlegenden Wandel hin zu mehr Verantwortung und Transparenz in globalen Wertschöpfungsketten. Während große Unternehmen direkt betroffen sind, sind KMU insbesondere als Teil internationaler Lieferketten betroffen. Ergänzt wird das LkSG auf europäischer Ebene durch das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) mit einheitlichen europäischen Standards. Durch das Omnibus-1-Paket wurde das EU-Gesetz 2026 deutlich vereinfacht. Gleichzeitig profitieren Unternehmen durch die enge Verzahnung mit der CSRD operative Synergien bei der strukturierten Datenerfassung.

Wer heute in nachhaltige und faire Lieferketten investiert, stärkt nicht nur die eigene Attraktivität und Wettbewerbssituation, sondern leistet auch einen aktiven Beitrag zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt.

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