CO2-Bepreisung: Was kommt 2027 und 2028?
Ab 2028 löst der EU-weite Emissionshandel (ETS 2) den nationalen CO2-Festpreis in Deutschland ab, ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Damit unterliegen künftig auch die Sektoren Gebäude, Verkehr sowie weitere Industrieanlagen der marktbasierten CO2-Bepreisung. Dieser Artikel erklärt die bevorstehenden Änderungen und ihre Folgen für Unternehmen.

Zuletzt aktualisiert am: 12.8.2026
Lesedauer: 10 Minuten
Das Wichtigste im Überblick
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Start EU-ETS 2: ab 2028
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CO2-Kosten: zunehmend marktabhängig statt staatlich festgelegt
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Preiskorridor: gilt bis Ende 2027
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Aktuelle Preisspanne: 55 bis 65 €/t CO2*
*Reichen diese Mengen nicht aus, können zusätzliche Zertifikate zu festen Preisen erworben werden. Zunächst kosten sie 68 €, in begrenztem Umfang später rund 70 €/t.
Was ist der CO2-Preis und wer erhebt ihn?
Der CO2-Preis ist ein finanzielles Instrument, mit dem der Ausstoß von Kohlendioxid bepreist und Emissionsvermeidung wirtschaftlich attraktiver gemacht wird. Erhoben wird er auf zwei Ebenen: Den nationalen CO2-Preis verwaltet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), während die Zertifikate im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) über die Strombörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig versteigert werden.
Die EU will ihre Emissionen bis 2030 deutlich senken. Dafür wird das Verursacherprinzip verschärft. Der CO2-Preis setzt hier einen finanziellen Anreiz zur Emissionsvermeidung: Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid ein Emissionszertifikat erwerben. Die Idee dahinter: Wer CO2 verursacht, soll dafür zahlen – wer reduziert, spart. Aktuell existieren zwei Systeme in Deutschland: ein fester Preis für bestimmte Sektoren (wie Wärme und Verkehr) und der europäische Emissionshandel für Industrie und Energie (EU-ETS). Je nach Branche kommen Unternehmen mit einem oder beiden Systemen in Berührung.
Der EU-ETS-Preis wird am Markt gehandelt. Das bedeutet: Der Preis entsteht durch Angebot und Nachfrage von Emissionszertifikaten. Entsprechend schwankt der Preis stark, abhängig von Faktoren wie Konjunktur, Energieverbrauch, politischer Regulierung und Wetter.
Die folgende Grafik vergleicht die Entwicklung des nationalen CO2-Preises in Deutschland mit dem Preis im bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), das große Industrieanlagen und Energieerzeuger umfasst. Beide Systeme zielen darauf ab, Klimaschutz wirtschaftlich spürbar zu machen – der nationale Preis durch planbare Festbeträge, der EU-ETS über marktwirtschaftliche Steuerung.
Hinweis: Der nationale Preis ist ein politisch festgelegter Festbetrag, der EU-ETS-Wert dagegen ein Jahresdurchschnitt aus dem laufenden Börsenhandel und steht deshalb erst nach Jahresende fest.
Vergleich von EU-ETS und nationalem CO2-Preis 2021 – 2026
Quelle: Deutsche Emissionshandelstelle, 2026
Im Gegensatz zum EU-ETS-Preise wurde der nationale CO2-Preis in der Vergangenheit politisch festgelegt und stieg schrittweise: von 45 €/t CO2 im Jahr 2024 auf 55 € im Jahr 2025. Ab 2026 bis Ende 2027 gilt als Übergangsregelung für den geplanten Wechsel zum EU-ETS- 2 ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 €/t. Reichen diese Mengen nicht aus, können zusätzliche Zertifikate zu festen Preisen erworben werden – zunächst für 68 € und in begrenztem Umfang auch später zu rund 70 €/t. Ab 2028 findet dann auch auf nationaler Ebene eine freie Preisbildung im Emissionshandel statt.
Entwicklung nationaler CO2-Preis
Quelle: Bundesumweltministerium, 2026
Ein System ab 2028
Für Unternehmen ändert sich ab 2028 vor allem, dass der CO2-Preis nicht mehr staatlich festgelegt wird. Stattdessen entsteht er durch Angebot und Nachfrage am Markt. Möglich macht das der EU-weite Emissionshandel EU-ETS 2, der den heutigen nationalen Festpreis für Wärme und Verkehr ablöst und nach demselben marktbasierten Prinzip funktioniert wie der bereits bestehende Emissionshandel für Industrie und Energieerzeugung (EU-ETS 1). Zusätzlich fallen künftig auch kleinere Industrie- und Energieanlagen unter die neue Regulierung, die bislang unterhalb der Schwellenwerte des EU-ETS 1 lagen.
Für die Praxis heißt das: Wer bislang mit dem festen Preiskorridor kalkulieren konnte, muss sich künftig auf schwankende CO2-Kosten einstellen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Gas oder Heizöl für Wärmeerzeugung oder Fuhrpark nutzen, da Brennstofflieferanten die Zertifikatskosten weitergeben. Um Preisspitzen zu Beginn abzufedern, sieht die EU Mechanismen wie die Marktstabilitätsreserve und vorgezogene Zertifikatsauktionen vor.
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Mit dem EU-ETS 2 endet der nationale Festpreis für Wärme und Verkehr. Ab 2028 wird er durch das europäische Handelssystem ersetzt. Diese „Befreiung“ vom staatlich festgelegten Preis bedeutet allerdings nicht weniger Regulierung – im Gegenteil: Der CO2-Preis wird künftig marktbasiert ermittelt, was neue Unsicherheiten schafft. Anders als beim bisherigen Festpreis werden die Emissionsrechte dann am Markt gehandelt. Das bedeutet: Der CO2-Preis ist nicht mehr staatlich gedeckelt, sondern entsteht durch Angebot und Nachfrage. Zum ersten Mal werden auch Gebäude und Straßenverkehr in ein marktbasiertes CO₂-Zertifikatssystem integriert – Sektoren, die bislang über feste CO2-Preise reguliert wurden. Die folgende Grafik zeigt, wie sich der CO2-Ausstoß in Deutschland auf die einzelnen Sektoren verteilt.
CO2-Ausstoß verschiedener Sektoren in Deutschland
Quelle: Umweltbundesamt 2024, eigene Darstellung, Werte gerundet, „Sonstige“ umfasst: Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Abfall
1. Der nationale CO2-Preiskorridor von 55 bis 65 €/t bleibt bis zum Start des EU-ETS 2 im Jahr 2028 bestehen und verteuert Erdgas um rund 0,2 ct/kWh.
2. Der geplante Ausbau neuer Gaskraftwerke könnte die strukturelle Nachfrage nach Erdgas erhöhen und damit sowohl die Beschaffungskosten als auch die jetzt regional bei 1,25 bis 1,85 ct/kWh liegenden Netzentgelte für Gewerbekunden weiter unter Druck setzen. Weitere Informationen zur Preisentwicklung lesen Sie in unserem Artikel zum Gaspreis.
Politische Weichenstellungen in Berlin beeinflussen zunehmend die Wirtschaftlichkeit von Energieträgern. Die aktuelle Bundesregierung unter Friedrich Merz plant die Ausweitung und Vertiefung des Emissionshandels. Zwar steht die Überführung des nationalen CO2-Preissystems in das EU-ETS 2 bereits auf europäischer Ebene fest, doch die Bundesregierung hat zusätzlichen nationalen Spielraum, etwa bei Übergangsregelungen oder flankierenden Maßnahmen.
Ein zentrales Vorhaben: der Bau neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke. Sie sollen als flexible Reserve dienen, wenn Wind- und Solarkraft wetterbedingt schwächeln. Auch wenn Erdgas deutlich emissionsärmer ist als Kohle, verursacht es dennoch CO2, dessen Emittierung zunehmend teurer wird: Im EU-ETS 2 müssen Brennstofflieferanten Emissionszertifikate kaufen, deren Preis am Markt schwankt.
Je höher der CO2-Preis, desto teurer wird der Betrieb eines Gaskraftwerks, weil die CO2-Kosten auf jede produzierte Kilowattstunde Strom umgelegt werden müssen. Diese zusätzlichen Kosten wirken sich auf die Strom- und gegebenenfalls auch auf die Gaspreise aus und damit direkt auf die Betriebskosten der Unternehmen, die diese Energie beziehen.
Gleichzeitig wird diskutiert, inwiefern Ausnahmeregelungen für energieintensive Branchen verlängert oder abgeschwächt werden sollen. Auch die Zukunft der nationalen Förderprogramme für Dekarbonisierung und Energieeffizienz steht zur Überprüfung an. All das kann sich direkt auf die CO2-Kostenstruktur von Unternehmen auswirken, je nach Branche und Standort.
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Einfluss neuer Gaskraftwerke auf den Gaspreis
Je mehr Gaskraftwerke es gibt, und dafür weniger Energieträger wie Kohle, desto höher ist natürlich die strukturelle Nachfrage nach Erdgas – und das in einem Umfeld, in dem Angebot und geopolitische Stabilität ohnehin unter Druck stehen. Die Folge: Bereits mittelfristig könnten sich Beschaffungskosten für Gas weiter erhöhen, nicht nur durch Emissionszertifikate, sondern auch durch den zunehmenden Wettbewerb um verfügbare Mengen.
Zudem rückt die Frage der Infrastruktur in den Fokus: Der Ausbau von Gaskraftwerken erfordert Investitionen in Netze, Speicher und Erzeugungskapazitäten. Das sind Kosten, die perspektivisch über Netzentgelte oder Preisaufschläge auf Verbraucher:innen umgelegt werden könnten.

Für Unternehmen bedeutet das: Nicht nur der Gaspreis selbst, sondern auch die damit verbundenen Nebenkosten (z. B. Umlagen und Netzentgelte) geraten stärker in Bewegung. Von dieser Entwicklung sind alle Unternehmen betroffen, die fossile Brennstoffe für Heizung, Prozesse oder Mobilität nutzen, unabhängig von ihrer Größe.
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Einfluss des CO2-Preises auf die Energiekosten von Unternehmen
Im Bereich Strom sind Unternehmen nur indirekt vom CO2-Preis betroffen, wenn dieser durch fossile Brennstoffe erzeugt wird. In diesem Fall werden die Kosten durch die Erzeuger getragen und über den Großhandelspreis an Endkunden weitergegeben. Bei Gas hingegen wird der CO2-Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Gas berechnet. Wie in der Grafik zu sehen ist, macht er damit zwar nur einen Teil des Gaspreises aus, gewinnt durch den schrittweisen Übergang zum marktbasierten Emissionshandel aber zunehmend an Bedeutung.
Für die Unternehmensplanung wird der CO2-Preis damit zunehmend zu einem eigenständigen Kostenfaktor, den es bei der langfristigen Energiebeschaffung zu berücksichtigen gilt. Der CO2-Preis verteuert fossile Energieträger wie Erdgas oder Heizöl schrittweise und deshalb können Unternehmen vor allem durch Energieeffizienz, Elektrifizierung und den Einsatz erneuerbarer Energien ihre CO2-Kosten langfristig senken. Eine systematische Erfassung der Emissionen in der Energiebeschaffung liefert zudem die Datenbasis, die Unternehmen für ihre CSR-konforme Berichterstattung benötigen.
Hinweis: Vattenfall-Gaskund:innen erhalten die Kosten für Emissionszertifikate (CO2-Preis) mit ihrer Rechnung. Die endgültige Abrechnung richtet sich nach den verbrauchten Kilowattstunden und den exakten Kosten für die eingekauften Emissionszertifikate. Für das Abrechnungsjahr 2026 werden die tatsächlichen Kosten für die Emissionszertifikate erst 2027 vorliegen.
Auswirkungen des CO2-Preises für Unternehmen auf die Berichterstattung
Mit der Ausweitung des Emissionshandels ab 2028 steigen nicht nur die Energiekosten – auch die Anforderungen an Transparenz und Berichterstattung nehmen zu. Besonders betroffen sind Unternehmen, die im Rahmen ihrer Nachhaltigkeits- oder ESG-Berichte über Treibhausgasemissionen informieren müssen. Der CO2-Preis wird damit zunehmend zum Bestandteil der finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmensberichterstattung. Die Emissionen sind in drei Kategorien, die sogenannten „Scopes“ nach dem Standard des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol oder auf Deutsch: THG-Protokoll) aufgeteilt.
Scope 1: Dieser Scope umfasst direkte Emissionen, z. B. durch eigene Produktionsanlagen oder den Fuhrpark.
Scope 2: Dieser Bereich bezieht sich auf indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, insbesondere Strom und Wärme.
Scope 3: Dieser Scope beinhaltet Emissionen aus der gesamten externen Lieferkette, also von der Rohstoffproduktion bis zur Zulieferung an die eigenen Standorte.
Diese Emissionen müssen transparent dokumentiert und bewertet werden können, weil sie durch steigende CO2-Preise zu einem wirtschaftlichen Faktor in der Unternehmensbilanz werden. Unternehmen mit hohen Scope-1-Emissionen stehen deshalb in doppelter Hinsicht unter Druck: operativ durch die steigenden Kosten und kommunikativ durch hohe Erwartungen von Investoren, Aufsichtsbehörden und Kunden.
In drei Schritten zur Berichterstattung
1. Emissionen systematisch erfassen, etwa über ein Energie- oder Emissionsmonitoring.
2. Emissionen gezielt reduzieren, zum Beispiel durch Energieeffizienzmaßnahmen oder individuelle Energielösungen.
3. Die Ergebnisse nachvollziehbar berichten, entsprechend der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD), damit sie für Investor:innen, Aufsichtsbehörden und Kund:innen belastbar sind.
Kostenlose CO2-Zertifikate
Kostenlose Zertifikate gibt es ausschließlich im EU-Emissionshandel, für große Industrie- und Energieanlagen aus bestimmten Sektoren. Im nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr, was die meisten mittelständischen Betriebe betrifft, müssen Zertifikate gekauft werden.
Wer eine Zuteilung erhält
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Anlagen im EU-ETS 1 mit Zuteilungsantrag
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Sektoren auf der Carbon-Leakage-Liste (Stahl, Zement, Kalk, Grundstoffchemie, Aluminium, Glas, Papier usw.)
Was sich bis 2028 ändert
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Die Zuteilung wird schrittweise gekürzt: 97,5 % im Jahr 2026, 95 % 2027, 90 % 2028
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Bis voraussichtlich 2034 läuft die kostenlose Zuteilung vollständig aus.
Fazit: CO2-Kosten werden ab 2028 schwerer planbar
Mit dem Übergang zum EU-ETS 2 werden sich die CO2-Kosten künftig stärker am Markt orientieren und damit voraussichtlich volatiler entwickeln. Für Unternehmen bedeutet das: Fossile Energieträger wie Erdgas oder Heizöl können langfristig mit höheren und stärker schwankenden CO2-Kosten verbunden sein. Besonders relevant ist das für Betriebe mit fossilen Heizungen und Prozessenergien. CO2-Kosten sollten daher auch frühzeitig in die Beschaffungs- und Investitionsplanung einbezogen werden. Unternehmen, die ihre CO2-Emissionen erfassen und prüfen, können erkennen, wo sich Gas- oder Kraftstoffverbräuche senken lassen. Somit bieten diese Daten auch eine gute Basis für das eigene CO2-Management oder die Berichterstattung.
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