100 Tage Ampelkoalition – was bedeutet die neue Energiepolitik für den Mittelstand?

Wir haben die Energiepolitik der neuen Bundesregierung unter die Lupe genommen. +++ Update vom 31.03.2022 +++

Hinweis: Die Infos zur EEG-Umlage wurden am 31.03.2022 aktualisiert

Für kritische Bilanzen oder erste Resonanzen der Medien über die Leistung einer neuen Regierung gilt in der Regel eine 100-Tage-Schonfrist. Doch die Zeiten sind zu unbequem und fordernd, um nicht schon früher genauer hinzuschauen. Die Ankündigungen für die Energiewirtschaft waren so umfassend wie einschneidend. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen.

Überblick:

1. Die Energieziele der neuen Regierung

2. Die Entwicklung der EEG-Umlage unter Rot-Grün-Gelb / EEG-Umlage Update vom 31.03.2022

3. Ausbau der Elektromobilität

4. Was bremst die Klima-Offensive?

5. Das bedeutet die Energiepolitik für Unternehmen

 

1. Die Energieziele der neuen Regierung

Mit dem Anpacker-Image hat die Ampelkoalition hohe Ziele gesteckt. Klimapolitisch, aber auch was die Energiewirtschaft und die Energiekosten angeht, ist es für die Regierung gewissermaßen eine Feuertaufe. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90 - Die Grünen) hat vor, mit einer umfassenden Gesetzesinitiative den Weg zur Klimaneutralität des Landes zu ebnen. Wenn man die CO2-Ziele erreichen will, gehe es darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien "um den Faktor drei" zu beschleunigen, so Habeck.

Was steht im Koalitionsvertrag?

Der Koalitionsvertrag enthielt schließlich nichts Geringeres als eine Transformation der Energiewirtschaft. Im Klartext heißt das:

  • eine Erhöhung des Ausbauziels der erneuerbaren Energien auf 80 Prozent
  • die realistische Annahme eines nationalen Strombedarfes für 2030 von bis zu 750 TWh
  • den Zubau auf 200 Gigawatt Solarenergie und 30 Gigawatt für die Windkraft bis 2030
  • Vorrang beim Ausbau erneuerbarer Energien
  • ein vorgezogener Kohleausstieg, neue Gaskraftwerke und schnellere Genehmigungen in allen Bereichen
  • Beschleunigung und Vereinfachung der Digitalisierung, insbesondere des Messwesens
  • der Preis pro Tonne CO2 soll nicht unter 60 Euro sinken
  • Wegfall der EEG-Umlage

Nicht zuletzt klang für viele Unternehmer die Schaffung eines Klima- und Transformationsfonds vielversprechend. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) sah darin einen Paradigmenwechsel in der Energiepolitik und auch Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags oder Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbarer Energien, sprachen von „konstruktivem Zukunftsgeist“ und einem „Neustart in der Energiepolitik“.  Zurecht, denn mit der deutlichen Anhebung des Anteils erneuerbarer Energie, von 65 auf 80 Prozent am Strommix bis 2030, wird eine Vollversorgung aus Photovoltaik und Windenergie bis 2035 als erreichbares Ziel formuliert.

2. Die Entwicklung der EEG-Umlage unter Rot-Grün-Gelb

EEG: Update vom 31.03.2022

Abschaffung der EEG-Umlage ist beschlossene Sache: Ab Juli sollen Verbraucher und Unternehmen keine EEG-Umlage über die Stromrechnung mehr zahlen müssen. Das hat das Bundeskabinett am 9.3.22 beschlossen. Mit der beschlossenen Formulierungshilfe ist sichergestellt, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 zu einer spürbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt. Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet.

Ausbau der erneuerbaren Energien: Stand Anfang März wurde auch der Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms eingeleitet, der die Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien regelt. Abgestimmt ist der Entwurf innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht.

 Um als Unternehmen in der Entwicklung der Umsetzung des Koalitionsvertrages immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, lohnt sich ein Blick auf die Seite der gemeinnützigen Internetplattform „Frag den Staat“. Hier finden Sie einen Koalitionstracker, mit dem Sie online verfolgen können, welche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag gerade in welchem Stadium stecken.

Sinkende Kosten durch Wegfall der EEG-Umlage

 

Ehrgeizig ist die Streichung der EEG-Umlage ab Januar 2023, die für spürbar sinkende Strompreise sorgen und zudem Anreize für die Sektorenkopplung schaffen soll. „Der Strommarkt gibt ausreichend Anreize für Flexibilität, um auch bei einem vorgezogenen Kohleausstieg die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, betont Busch vom BNE. „Pro Monat könnten private Haushalte und Betriebe immerhin um gut 1,1 Milliarden Euro entlastet werden“, sagte Lindner (FDP) der Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.). Unternehmer versprechen sich dadurch eine lang ersehnte Chance zur Modernisierung Deutschlands.[1]

[1] Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 04.02.2022, S. 17

Kommt die Abschaffung der EEG-Umlage doch früher?

Der Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), Ottmar Edenhofer rät, Steuern und Abgaben wie die EEG-Umlage aus dem Strompreis zu entfernen und zugleich den nationalen CO₂-Preis rascher steigen zu lassen, mit dessen Einnahmen der Sozialausgleich finanziert werden könne. Politiker von SPD, Grünen und FDP haben sich jetzt dafür ausgesprochen, die EEG-Umlage früher als erst zum Jahreswechsel abzuschaffen. Die Ampelregierung prüft gerade eine solche Entlastung.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), bekräftigt gegenüber der F.A.Z., dass eine EEG-Senkung sehr wohl den Preis dämpft: „Wir werben dafür, dass die EEG-Umlage komplett auf null sinkt.“[1] Im laufenden Jahr ist die EEG-Umlage nach Beschluss der Großen Koalition bereits um 43 Prozent auf 3,7 Cent je Kilowattstunde zurückgegangen. Das ist der niedrigste Wert seit 2012, macht aber noch immer mehr als 10 Prozent des Strompreises aus.

 

[1] Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.01.2022, S. 15

Wann genau wird die EEG-Umlage abgeschafft?

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sprach sich dafür aus, die EEG-Umlage bis zum Herbst einzustellen. Auch Bundeswirtschaftsminister Habeck spricht davon, die Verbraucher „so früh wie möglich“ zu entlasten. Spekuliert wurde über den 1. Juli oder den 1. Oktober. Aus dem Finanzministerium hieß es, über die Zukunft der Umlage werde innerhalb der Koalition gesprochen. Der neue SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil bestätigte zur Abschaffung der Umlage: „Wir prüfen jetzt, ob sie vorverlegt werden kann.“

Wer zahlt die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage zahlen alle Privathaushalte und viele Gewerbetreibende. Großunternehmen und energieintensive Betriebe dagegen sind schon jetzt davon befreit. Für sie würde die Abschaffung also keine zusätzliche Entlastung bringen. Von der EEG-Senkung um 2,7 Cent in diesem Jahr wurde ein Rückgang von fast 1 Cent mit 3,3 Milliarden Euro aus dem Etat finanziert. Für eine weitere Senkung müssten mehr Mittel freigegeben werden. Deren Höhe hängt davon ab, ab wann die Regierung die Umlage senken will.

Was bedeutet die Abschaffung der EEG-Umlage für die Förderung erneuerbarer Energien?

Die Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien werden auch nach dem Auslaufen der Umlage weiter gefördert. Bisher wurden dazu auch Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung von Kraftstoffen, Heizöl und Erdgas genutzt. Ob der neu gestaltete Klima- und Transformationsfonds herangezogen wird, scheint noch unklar. Nachdem der Bundesrechnungshof und Juristen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die milliardenschwere Klimarücklage von Bundesfinanzminister Lindner (FDP) angemeldet haben, will die Ampelkoalition ihre Pläne nun ohnehin nachschärfen. Der Energie- und Klimafonds (EKF) soll klarere Vorgaben bekommen.

Ein Entwurf der Ampelfraktionen sieht vor, dass der EKF mit dem Geld Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich finanziert. Ebenso sollen Investitionen zur Beschleunigung des Ausbaus der Elektromobilität gefördert werden.

3. Ausbau der Elektromobilität

Ein erster Schritt zum Ausbau der Elektromobilität ist bereits gemacht. Habeck hat erste Weichen gestellt, um den Umstieg auf saubere Mobilität voranzutreiben. Mit der aktuellen Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign wurden gleich mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen.

„Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten“, sagte der Wirtschafts- und Klimaschutzminister. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022“, so Habeck weiter. Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge trat nach Abstimmung der Bundesregierung bereits am 1. Januar 2022 in Kraft.

4. Was bremst die Klima-Offensive?

Hauptsächlich Altlasten der alten Regierung und die Leitplanken der neuen Regierenden. Habeck verweist diesbezüglich vor allem auf fehlendes Geld. Kurzfristig hat er einen Förderstopp für das Programm der staatlichen KfW-Bank für die Förderung effizienter Gebäude erlassen. Wenn aber ab 2023 die Schuldenbremse wieder eingehalten werden soll – worauf FDP-Finanzminister Lindner drängt – wird Habeck immer wieder an ähnliche Grenzen stoßen.

Auch was die zu beschleunigenden Planungsprozesse für einen schnelleren Ausbau der Windkraft angeht, sieht sich die Ampel vor Probleme gestellt. Erste Bundesländer wie Bayern zeigen sich bisher nicht bereit Habeck bei den Abstandsregelungen von Windrädern an Land groß entgegenzukommen.

5. Fazit: Das bedeutet die Energiepolitik der neuen Bundesregierung für Unternehmen

Wenn die Maßnahmen der neuen Bundesregierung tatsächlich so schnell in Kraft treten, wie es sich die ambitionierte Ampelkoalition vorgenommen hat, bedeutet das massive Chancen und Vorteile für den Nachhaltigkeitsprozess bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Kosten für die Umstellung auf Nachhaltigkeit würden die Unternehmen dann durch die geplanten Förderprogramme stark senken können. Gleichzeitig stiege die Sicherheit der Energieversorgung durch erneuerbare Energien, das Resultat: Stabilere Strompreise bei den Energieversorgern und weniger CO2 bei der Nutzung von Strom. Nicht zuletzt schaffen die Maßnahmen bei der Elektromobilität die Hoffnung, dass Unternehmen bald auf klimaneutrale Flotten umstellen können.

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