CO2-Preis 2027: Worauf sich Unternehmen vorbereiten müssen

Die CO2-Bepreisung geht in die nächste Runde: Ab 2027 wird der nationale Emissionshandel durch das EU-weite Handelssystem abgelöst. Der Festpreis verschwindet und auch die Sektoren Gebäude, Verkehr und energieintensive Unternehmen unterliegen der Regulation. Für deutsche Unternehmen kann das steigende Kosten bedeuten, wenn sie fossile Energieträger, insbesondere Gas für die Wärmeerzeugung verwenden. Denn obwohl Gas als emissionsarm gilt, machen sich die fluktuierenden CO2-Preise vor allem hier bemerkbar.  

Gleichzeitig plant die Bundesregierung neue Gaskraftwerke, was zusätzliche Dynamik in die Preisentwicklung bringen könnte. In diesem Artikel erfahren Sie, welche politischen Änderungen bevorstehen und wie sich diese auf Energiepreise und die Nachhaltigkeitsberichterstattung auswirken. 

Inhaltsverzeichnis:

Was ist der CO2-Preis und wer erhebt ihn?
Die CO2-Befreiung ab 2027
Was plant die Merz-Regierung zum Emissionshandel?
Einfluss neuer Gaskraftwerke auf den Gaspreis
Auswirkungen des CO2-Preises für Unternehmen auf die Berichterstattung
Fazit: Was bedeutet die CO2-Bepreisung ab 2027 für Unternehmen?

Was ist der CO2-Preis und wer erhebt ihn? 

Die EU will ihre Emissionen bis 2030 deutlich senken. Dafür wird das Verursacherprinzip verschärft. Der CO2-Preis setzt hier einen finanziellen Anreiz zur Emissionsvermeidung: Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid ein Emissionszertifikat erwerben. Die Idee dahinter: Wer CO2 verursacht, soll dafür zahlen – wer reduziert, spart. Aktuell existieren zwei Systeme in Deutschland: ein fester Preis für bestimmte Sektoren (wie Wärme und Verkehr) und der europäische Emissionshandel für Industrie und Energie (EU-ETS). Je nach Branche kommen Unternehmen mit einem oder beiden Systemen in Berührung. 

Diese Grafik zeigt die Entwicklung vom nationalen CO2 Preis und verdeutlicht das Thema CO2 Bepreisung

Für die Praxis heißt das: Energieträger mit hohem CO2-Ausstoß wie Kohle verursachen höhere Kosten, während emissionsärmere Alternativen, etwa Erdgas oder erneuerbare Energien, wirtschaftlich attraktiver werden. Der CO2-Preis ist damit nicht nur ein Klimainstrument, sondern auch ein bedeutender Kostenfaktor in der Unternehmensplanung. 

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Die CO2-Befreiung ab 2027 

Ab 2027 endet für viele Unternehmen der bisherige Umgang mit CO2-Kosten. Der nationale Festpreis, der bislang Planbarkeit bot, wird durch ein europäisches Handelssystem ersetzt: das EU-ETS 2. Diese „Befreiung“ vom staatlich festgelegten Preis bedeutet allerdings nicht weniger Regulierung – im Gegenteil: Der CO2-Preis wird künftig marktbasiert ermittelt, was neue Unsicherheiten schafft. Anders als beim bisherigen Festpreis werden die Emissionsrechte dann am Markt gehandelt. Das bedeutet: Der CO2-Preis ist nicht mehr staatlich gedeckelt, sondern entsteht durch Angebot und Nachfrage. Zum ersten Mal werden auch Gebäude und Straßenverkehr in ein marktbasiertes CO2-Zertifikatesystem integriert – Sektoren, die bislang über feste CO2-Preise reguliert wurden. 

Diese Grafik zeigt die Anteile verschiedener Sektoren an den CO2 Emissionen in Deutschland und verdeutlicht das Thema CO2 Bepreisung

Für Unternehmen bringt das neue Unsicherheiten. Je nach Marktlage kann der Preis stark schwanken – und damit auch die Energiekosten. Besonders betroffen sind Branchen, die fossile Brennstoffe für Heizung, Prozesse oder Mobilität nutzen. Zugleich steigt der Druck, Alternativen wie Erneuerbare Energien in die Planung zu integrieren. Die „Befreiung“ ist also vor allem eine Verlagerung der Steuerung: weg von festen nationalen Vorgaben, hin zu einem dynamischen europäischen Markt – mit Chancen für alle, die frühzeitig umstellen, aber Risiken für jene, die abwarten. 

Was plant die Merz-Regierung zum Emissionshandel? 

Politische Weichenstellungen in Berlin beeinflussen zunehmend die Wirtschaftlichkeit von Energieträgern. Die aktuelle Bundesregierung unter Friedrich Merz plant die Ausweitung und Vertiefung des Emissionshandels. Zwar steht die Überführung des nationalen CO2-Preissystems in das EU-ETS 2 bereits auf europäischer Ebene fest, doch die Bundesregierung hat zusätzlichen nationalen Spielraum, etwa bei Übergangsregelungen oder flankierenden Maßnahmen. 

Ein zentrales Vorhaben: der Bau neuer Gaskraftwerke. Sie sollen als flexible Reserve dienen, wenn Wind- und Solarkraft wetterbedingt schwächeln. Auch wenn Erdgas deutlich emissionsärmer ist als Kohle, verursacht es dennoch CO2 – und das wird künftig teurer: Im EU-ETS 2 müssen Brennstofflieferanten Emissionszertifikate kaufen, deren Preis am Markt schwankt. Je höher der CO2-Preis, desto teurer wird der Betrieb eines Gaskraftwerks, weil die CO2-Kosten auf jede produzierte Kilowattstunde Strom umgelegt werden müssen. Diese zusätzlichen Kosten wirken sich auf die Strom- und gegebenenfalls auch auf die Gaspreise aus – und damit direkt auf die Betriebskosten der Unternehmen, die diese Energie beziehen. 

Gleichzeitig wird diskutiert, inwiefern Ausnahmeregelungen für energieintensive Branchen verlängert oder abgeschwächt werden sollen. Auch die Zukunft der nationalen Förderprogramme für Dekarbonisierung und Energieeffizienz steht zur Überprüfung an. All das kann sich direkt auf die CO2-Kostenstruktur von Unternehmen auswirken – je nach Branche und Standort. 

Einfluss neuer Gaskraftwerke auf den Gaspreis 

Je mehr Gaskraftwerke es gibt, und dafür weniger Energieträger wie Kohle, desto höher ist natürlich die strukturelle Nachfrage nach Erdgas – und das in einem Umfeld, in dem Angebot und geopolitische Stabilität ohnehin unter Druck stehen. Die Folge: Bereits mittelfristig könnten sich Beschaffungskosten für Gas weiter erhöhen, nicht nur durch Emissionszertifikate, sondern auch durch den zunehmenden Wettbewerb um verfügbare Mengen. 

Zudem rückt die Frage der Infrastruktur in den Fokus: Der Ausbau von Gaskraftwerken erfordert Investitionen in Netze, Speicher und Erzeugungskapazitäten – Kosten, die perspektivisch über Netzentgelte oder Preisaufschläge auf Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden könnten. Für Unternehmen bedeutet das: Nicht nur der Gaspreis selbst, sondern auch die damit verbundenen Nebenkosten (z.B. Umlagen und Netzentgelte) geraten stärker in Bewegung. 

Auswirkungen des CO2-Preises für Unternehmen auf die Berichterstattung 

Mit der Ausweitung des Emissionshandels ab 2027 steigen nicht nur die Energiekosten – auch die Anforderungen an Transparenz und Berichterstattung nehmen zu. Besonders betroffen sind Unternehmen, die im Rahmen ihrer Nachhaltigkeits- oder ESG-Berichte über Treibhausgasemissionen informieren müssen. Der CO2-Preis wird damit zunehmend zum Bestandteil der finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmensberichterstattung. 

Im Fokus stehen Scope-1- und Scope-2-Emissionen: 

  • Scope 1 umfasst direkte Emissionen, z. B. durch eigene Produktionsanlagen oder den Fuhrpark. 
  • Scope 2 bezieht sich auf indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, insbesondere Strom und Wärme. 
     

Diese Emissionen müssen transparent dokumentiert und bewertet werden können, weil sie durch steigende CO2-Preise zu einem wirtschaftlichen Faktor in der Unternehmensbilanz werden. Unternehmen mit hohen Scope-1-Emissionen stehen deshalb in doppelter Hinsicht unter Druck: operativ, durch steigende Kosten, und kommunikativ, durch hohe Erwartungen von Investoren, Aufsichtsbehörden und Kunden. Ein vorausschauendes CO2-Management, verbunden mit glaubwürdiger Berichterstattung, wird damit zu einem strategischen Hebel: Wer nachvollziehbar reduziert und dokumentiert, sichert nicht nur seine Kostenbasis – sondern auch seine Reputation am Markt. 

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Fazit: Was bedeutet die CO2-Bepreisung ab 2027 für Unternehmen? 

Die CO2-Bepreisung ab 2027 wird für Unternehmen zum echten Kosten- und Wettbewerbsfaktor: Energiepreise werden volatiler, Emissionen teurer, und die Anforderungen an Transparenz steigen. Wer jetzt in Effizienz, CO2-Reduktion und strategische Energiebeschaffung investiert, kann Risiken reduzieren und sich langfristige Vorteile sichern – sowohl in der Kostenstruktur als auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

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