Energieförderungen für Unternehmen 2026
Die Energiewende und neue gesetzliche Vorgaben fordern teils erhebliche Aufwände von Unternehmen. Oberstes Ziel ist es, die CO2-Emissionen zu senken. Wer in entsprechende Maßnahmen und erneuerbare Energien investiert, hat zusätzlich den Vorteil, sowohl langfristig Kosten zu sparen als auch die Energieeffizienz zu steigern. Zum Glück gibt es staatliche Unterstützung bei Energieberatung, beim Ausbau von Photovoltaikanlagen und der Gebäudeeffizienz: Wir werfen einen Blick auf die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Unternehmen.

Wer wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet Förderungen für viele verschiedene Interessengruppen an. Dazu zählen kleine, mittlere und große Unternehmen, aber je nach Förderung auch freiberuflich Tätige, eingetragene Genossenschaften, Vereine oder Kontraktor:innen. Ziel ist es, Investitionen, beispielsweise in effiziente Anlagen und Gebäude, serielle Sanierungen oder auch Energieberatungen mithilfe verschiedener Programme zu fördern. Unterstützungen gibt es in Form von Krediten oder Zuschüssen, in der Regel durch KfW oder BAFA.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den Fördermaßnahmen?
Die Energieversorgung muss klima- und ressourcenschonender werden, da fossile Energieträger wie Kohle und Gas endlich sind und ihre Verbrennung erhebliche Folgen für das globale Klima hat. Dazu muss der Energieverbrauch generell gesenkt und im Hinblick auf CO2-Emissionen zusätzlich nachhaltiger werden. Viele Unternehmen haben das längst erkannt, stehen aber vor großen finanziellen Herausforderungen, wenn es um den strukturellen Umbau und die Sanierung des Unternehmens geht. Damit die Energiewende gelingt und um Unternehmen zu unterstützen und zu entlasten, hat die Bundesregierung verschiedene staatliche Förderungen und Zuschüsse etabliert, mit deren Hilfe Investitionen leichter durchführbar sind. Sekundär wird damit auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit von Schwankungen des Marktes gewährleistet. Eine dezentrale, effiziente und nachhaltige Stromversorgung, möglichst mit erneuerbaren Technologien, sorgt darüber hinaus dafür, dass die Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt und nicht nur von wenigen großen Stromproduzenten abhängig ist.
Was wird gefördert?
Sofern die geplanten Anlagen oder Umbauten die technischen Anforderungen des Förderprogrammes erfüllen, gibt es Bundesförderungen für verschiedene Bereiche.
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die deutsche Anlaufstelle für Förderungen erneuerbarer Energien. Bei den Förderungen handelt es sich um Zuschüsse, die im Rahmen der definierten Maßnahmen in entsprechenden Förderprogrammen bewilligt werden. Hierbei geht es insbesondere um die Steigerung der Energieeffizienz bei bestehenden Gebäuden und Anlagen.
Die Bewilligung der Zuschüsse ist im Rahmen bestimmter Baumaßnahmen möglich, die wiederum an entsprechende Voraussetzungen gekoppelt sind. Zuschüsse müssen vom beziehenden kleinen oder mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Unternehmen einen Zuschuss mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.
KfW
Die KfW ist eine deutsche Förderbank. Sie fördert Investitionen von Unternehmen in erneuerbare Energien in der Regel mit zinsvergünstigten Krediten mit Teilschulderlass oder, wie bei der Förderung für den Heizungstausch, mit Zuschüssen.
1. Förderungen für Beratungen (Zuschuss)
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Bevor KMU umfangreiche Investitionen in neue Technologien oder die Sanierung von Gebäudeinfrastruktur tätigen empfiehlt es sich, eine geförderte Energieberatung vom Bundeswirtschaftsministerium in Anspruch zu nehmen. Darin werden sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz evaluiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bezuschusst die Beratungskosten zu 50 %, oder bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 €. Kleinere Unternehmen mit geringeren Energiekosten können mit bis zu 1.200 € gefördert werden. Dazu empfiehlt es sich, eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Fachplanung und Baubegleitung für effiziente Gebäude: Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der BEG EM deckt 50 % der Kosten ab, wobei die förderfähigen Kosten bei Nichtwohngebäuden auf 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (bis maximal 20.000 €) begrenzt sind. Hier finden Sie weitere Informationen.


2. Fördermittel für Gebäude (durch KfW und BAFA)
Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude (Zuschuss): Die BAFA bezuschusst Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik (mit Ausnahme der Anlagen zur Wärmeerzeugung). Dazu zählen beispielsweise Dämmarbeiten, Lüftungsanlagen oder die fachgerechte Planung. Weiteres lesen Sie hier.
Gut zu wissen: Maßnahmen an der Anlagentechnik betreffen nur Systeme außerhalb der Wärmeerzeugung. Die Förderung des Heizungstausches ist ein eigenes Modul innerhalb der BEG EM und wird über die KfW beantragt. Hier finden Sie mehr Informationen.
Nichtwohngebäude (Kredit der KfW mit Tilgungszuschuss. KFW 263): Diese Förderung dient der Finanzierung von energieeffizientem Bauen und Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohngebäuden und Denkmälern. Hier finden Sie mehr Informationen.
Serielle Sanierungen (im Rahmen der BEG): Das Förderprogramm unterstützt die Entwicklung und Anwendung serieller Sanierungsmethoden. Hier finden Sie mehr Informationen.
3. Förderungen für Prozesse & Anlagen
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz ist in sechs verschiedene Module eingeteilt. Sie richtet sich nicht ausschließlich an Unternehmen, sondern auch an Freiberufler:innen und kommunale Betriebe und ist so aufgebaut, dass die Antragstellenden sich entweder für einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit entscheiden können. Bei den Modulen 1–4 und 6 handelt es sich um Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite mit Teilschulderlass, beim Modul 5 lediglich um einen Zuschuss. Seit dem 15. September 2025 werden die Zuschussvarianten der EEW (administriert durch das BAFA) über die Förderzentrale Deutschland (FZD) abgewickelt.
Modul 1: Förderung von Querschnittstechnologien
Als Querschnittstechnologien werden branchenübergreifende Anlagen bezeichnet, die die Industrieproduktion sichern. Oftmals verbrauchen diese viel Energie und bieten so ein hohes Optimierungspotenzial im Hinblick auf die Energieeffizienz. Deshalb werden Investitionen zum Ersatz oder zur Anschaffung dieser Anlagen mit bis zu 20 % bei mittleren und 25 % bei kleineren Unternehmen gefördert. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 2: Effektive Nutzung der Prozesswärme aus erneuerbaren Energiequellen
Prozesswärme aus regenerativen Quellen stellt eine sinnvolle Integration erneuerbarer Energien in den Produktionsprozess dar. Stammt diese aus Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen oder Biomasseanlagen, werden Investitionen mit 40 % für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 60 % für Kleinunternehmen unterstützt. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Management- und Steuerungssysteme erfassen Energieströme systematisch und steuern diese, um so die Energieeffizienz zu erhöhen. Gefördert werden sowohl Prozess- als auch Anlagentechnik, Energiemanagement und Schulungen – mit bis zu 25 Prozent bei Großunternehmen. Mittlere Unternehmen können mit bis zu 35 Prozent und Kleinunternehmen mit bis zu 45 Prozent gefördert werden. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 4: Effizienzsteigerung von Anlagen und Prozessen
Das Modul 4 umfasst sämtliche Investitionen, die zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen beitragen. Die Förderung ist in verschiedene Stufen eingeteilt, in denen auch die Höhe der Fördermittel und Voraussetzungen je nach Unternehmensgröße variieren. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 5: Transformationsplan für Treibhausgasneutralität
Die Förderung dient der Erarbeitung eines Maßnahmenplans, mit dessen Hilfe Treibhausgasneutralität ermöglicht wird. Gefördert werden externe Dienstleistungen zur Erstellung des Plans mit 40 % für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 60 % für kleinere Unternehmen. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinunternehmen
Kleine Unternehmen können, sofern sie ihren Betrieb auf elektrischen Strom umstellen, einen Zuschuss von bis zu 33 % erhalten. Hier finden Sie mehr mehr Informationen.
Einzelheiten zu den Fördersätzen und förderfähigen Kosten der jeweiligen Programme liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
4. Förderungen für Solaranlagen
Solarpaket 1
Das Solarpaket 1 sowie geplante Maßnahmen des Solarpakets 2 vereinfachen den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen, indem sie den Bürokratieaufwand weiter verringern und gleichzeitig durch angepasste Einspeisevergütungen und Zuschläge finanzielle Anreize schaffen. Damit wird es für Bürger:innen und Unternehmen deutlich leichter, PV-Anlagen zu installieren und zu nutzen. Ziel dieser Maßnahme ist die Beschleunigung des flächendeckenden Solarenergie-Ausbaus, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Solarpaket 2 bringt voraussichtlich neue Agri-PV-Kategorien, Zuschläge für gewerbliche Dachanlagen und den Wegfall bestimmter Belastungen.
Photovoltaik auf Gewerbeflächen
Auch für Unternehmen, die gewerbliche PV-Anlagen installiert haben, gibt es Verbesserungen hinsichtlich der Maximalleistung. Die Direktvermarktungspflicht für gewerbliche PV-Anlagen wurde durch das Solarpaket 1 deutlich gelockert: Anlagen bis 200 kWp sind von der Pflicht zur Direktvermarktung der Überschussmengen befreit (zuvor galt die Grenze 100kWp). Dies reduziert die Betriebskosten und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen erheblich. Eine aktuelle Übersicht zu den Anlagengrößen und Direktvermarktungspflichten finden Sie in diesem Artikel.
Agri-PV Förderung
Agri-PV bezeichnet die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Das hat den Vorteil, dass die PV-Anlagen keine zusätzliche Fläche verbrauchen. Sie sollen deshalb besonders gefördert werden. Das geplante Solarpaket 2 führt hierfür voraussichtlich neue Agri-PV-Kategorien und angepasste Förderobergrenzen ein.
Erleichterungen für Endverbraucher und Kleinstanlagen
Für Endverbraucher und Kleinanlagen bis 2 kWp Modulleistung wurde die Installation von Balkonkraftwerken durch die Anhebung der Einspeiseleistung auf 800 W und die Vereinfachung der Anmeldepflichten stark erleichtert. Übergangsweise entfällt dabei die sofortige Pflicht zum Tausch des Stromzählers. . Eine Norm für den Schuko-Steckerbetrieb vereinfacht die Einspeisung.
Mieterstromförderung und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das Modell der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ bietet eine flexible Möglichkeit, Solarstrom in Wohngebäuden, Gewerbegebäuden und deren Nebenanlagen zu erzeugen und an Mieter:innen abzugeben. Solaranlagen, die ab dem 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden, können unabhängig vom Gebäudetyp gefördert werden. Die Förderung erfolgt in der Regel über die EEG-Einspeisevergütung.
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5. Förderungen für die Ladeinfrastruktur – nicht nur für Unternehmen
Viele Großunternehmen, aber auch KMU investieren neben PV-Anlagen und Modernisierungen von Heizungsanlagen zunehmend in die Elektrifizierung ihres Fuhrparks. Auch hier bieten sich einige Möglichkeiten, und zwar durch Zuschüsse der KfW für die Errichtung und den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind neben der Hardware auch Steuerungssysteme, Speicher, Anschlüsse und Umbaumaßnahmen im Zuge der Modernisierung, solange der genutzte Strom vollständig aus erneuerbaren Energien stammt. Unternehmen können so Fördermittel in Höhe von bis zu 45.000 Euro pro Standort erhalten. Das Förderprogramm ist nicht nur für Unternehmen interessant, denn auch Selbstständige und Freiberufler:innen können ihre Investitionskosten in die Ladeinfrastruktur fördern lassen.
In unserer Fördermitteldatenbank erhalten Sie mehr Informationen über Förderungen für Elektroautos, Ladestationen und Wallboxen und können diese nach weiteren Kriterien filtern.

Wie erfolgt die Antragsstellung für Fördermittel?
Um Fördermittel für den Umbau von Anlagen oder die Implementierung von erneuerbaren Energien zu erhalten, lohnt es sich, eine kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Dieser Weg ist für Privatpersonen, Freiberufler:innen, Unternehmen und Kommunen gleichermaßen möglich. Für die Antragstellung ist es bei manchen Förderprogrammen ratsam, oftmals sogar obligatorisch, Energieeffizienz-Expert:innen hinzuzuziehen.
Mit Hilfe von Expert:innen werden die Richtlinien und förderfähigen Maßnahmen sowie die Höhe der Zuschüsse und Voraussetzungen für die Umrüstungsmaßnahmen evaluiert. In einigen Programmen ist ab 2026 zusätzlich ein Transformationsplan erforderlich. Dieser beschreibt den strategischen Pfad des Unternehmens zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zeigt auf, wie die geplante Investition in eine langfristige Klimastrategie eingebettet ist.
Mit dem daraus resultierenden Kostenvoranschlag und den voraussichtlichen Investitionskosten wird anschließend der Zuschuss beantragt. Die Bewilligung erfolgt je nach Programm durch das BAFA oder die KfW sowie ggf. spezifische Projektträger. Der Zuwendungsbescheid stellt die Genehmigung der förderfähigen Maßnahmen dar. Die Frist bis zum Beginn der durchzuführenden Maßnahmen beträgt in der Regel drei Jahre.
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