Die Energiewende und neue gesetzliche Vorgaben fordern teils erhebliche Aufwände von Unternehmen. Oberstes Ziel ist es, die CO2-Emissionen zu senken. Wer in entsprechende Maßnahmen und erneuerbare Energien investiert, hat zusätzlich den Vorteil, sowohl langfristig Kosten zu sparen als auch die Energieeffizienz zu steigern. Zum Glück gibt es staatliche Unterstützung bei Energieberatung, beim Ausbau von Photovoltaikanlagen und der Gebäudeeffizienz: Wir werfen einen Blick auf die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Unternehmen.
In diesem Artikel lesen Sie:
- Wer wird gefördert?
- Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den Fördermaßnahmen?
- Unser Fördermitteldatenbank
- Überblick über verschiedene Fördermittel
Wer wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet Förderungen für viele verschiedene Interessengruppen an. Dazu zählen kleinere, mittlere und große Unternehmen, aber je nach Förderung auch freiberuflich Tätige, eingetragene Genossenschaften, Vereine oder Kontraktor:innen. Ziel ist es Investitionen, beispielsweise in effiziente Anlagen und Gebäude, serielle Sanierungen oder auch Energieberatungen mithilfe verschiedener Programme zu fördern. Unterstützungen gibt es in Form von Krediten oder Zuschüssen, in der Regel durch KfW oder BAFA.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den Fördermaßnahmen?
Die Energieversorgung muss klima- und ressourcenschonender werden, da fossile Energieträger wie Kohle und Gas endlich sind und ihre Verbrennung erhebliche Folgen für das globale Klima hat. Dazu muss der Energieverbrauch generell gesenkt und im Hinblick auf CO2-Emissionen zusätzlich nachhaltiger werden. Viele Unternehmen haben das längst erkannt, stehen aber vor großen finanziellen Herausforderungen, wenn es um den strukturellen Umbau und die Sanierung des Unternehmens geht. Damit die Energiewende gelingt und um Unternehmen zu unterstützen und zu entlasten, hat die Bundesregierung verschiedene staatliche Förderungen und Zuschüsse etabliert, mit deren Hilfe Investitionen leichter durchführbar sind. Sekundär wird damit auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit von Schwankungen des Marktes gewährleistet. Eine dezentrale, effiziente und nachhaltige Stromversorgung, möglichst mit erneuerbaren Technologien sorgt darüber hinaus auch dafür, dass die Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt und nicht nur von wenigen großen Stromproduzenten abhängig ist.
Was wird gefördert?
Sofern die geplanten Anlagen oder Umbauten die technischen Anforderungen des Förderprogrammes erfüllen, gibt es Bundesförderungen für verschiedene Bereiche.
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die deutsche Anlaufstelle für Förderungen erneuerbarer Energien. Bei den Förderungen handelt es sich um Zuschüsse, die im Rahmen der definierten Maßnahmen in entsprechenden Förderprogrammen bewilligt werden. Hierbei geht es insbesondere um die Steigerung der Energieeffizienz bei bestehenden Gebäuden und Anlagen, beispielsweise durch den Austausch veralteter Heizungsanlagen.
Die Bewilligung der Zuschüsse ist im Rahmen bestimmter Baumaßnahmen möglich, die wiederum an entsprechende Voraussetzungen gekoppelt sind. Zuschüsse müssen vom beziehenden kleinen oder mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Unternehmen einen Zuschuss mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.
KfW
Die KfW ist eine deutsche Förderbank. Sie fördert Investitionen von Unternehmen in erneuerbare Energien, im Gegensatz zum BAFA, nicht mit Zuschüssen, sondern mit zinsvergünstigten Krediten mit Teilschulderlass.
1. Förderungen für Beratungen (Zuschuss)
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Bevor KMU umfangreiche Investitionen in neue Technologien oder die Sanierung von Gebäudeinfrastruktur tätigen empfiehlt es sich, eine geförderte Energieberatung vom Bundeswirtschaftsministerium in Anspruch zu nehmen. Darin werden sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz evaluiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bezuschusst die Beratungskosten zu 50 Prozent, oder bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro. Kleinere Unternehmen mit geringeren Energiekosten können mit bis zu 1.200 Euro gefördert werden. Dazu empfiehlt es sich, eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Fachplanung und Baubegleitung für effiziente Gebäude: Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der BEG EM deckt 50 Prozent der Kosten ab, wobei die förderfähigen Kosten bei Nichtwohngebäuden auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (bis maximal 20.000 Euro) begrenzt sind. Hier finden Sie weitere Informationen.
2. Fördermittel für Gebäude (durch KfW und BAFA)
Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude (Zuschuss): Diese Förderung bezuschusst die Neuinstallation von Heizungsanlagen, sowie deren Um- und Ausbau. Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise die Dämmung und auch Planung können durch das Förderprogramm anteilig finanziert werden. Hier finden Sie mehr Informationen.
Nichtwohngebäude (Kredit der KfW mit Tilgungszuschuss (KFW 263): Diese Förderung dient der Finanzierung von energieeffizientem Bauen und Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohngebäuden und Denkmälern. Hier finden Sie mehr Informationen.
Serielle Sanierungen (Zuschuss durch das BAFA) : Das Förderprogramm soll Anreize für die Herstellung, Entwicklung und Erprobung neuartiger Verfahren zur seriellen Sanierung schaffen. Hier finden Sie mehr Informationen.
3. Förderungen für Prozesse & Anlagen
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz ist in sechs verschiedene Module eingeteilt. Sie richtet sich nicht ausschließlich an Unternehmen, sondern auch an Freiberufler:innen und kommunale Betriebe und ist so aufgebaut, dass die Antragstellenden sich entweder für einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit entscheiden können. Bei den Modulen 1–4 und 6 handelt es sich um Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite mit Teilschulderlass, beim Modul 5 lediglich um einen Zuschuss.
Modul 1: Förderung von Querschnittstechnologien
Als Querschnittstechnologien werden branchenübergreifende Anlagen bezeichnet, die die Industrieproduktion sichern. Oftmals verbrauchen diese viel Energie und bieten so ein hohes Optimierungspotenzial im Hinblick auf die Energieeffizienz. Deshalb werden Investitionen zum Ersatz oder zur Anschaffung dieser Anlagen mit bis zu 20 Prozent bei mittleren und 25 Prozent bei kleineren Unternehmen gefördert. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 2: Effektive Nutzung der Prozesswärme aus erneuerbaren Energiequellen
Prozesswärme aus regenerativen Quellen stellt eine sinnvolle Integration erneuerbarer Energien in den Produktionsprozess dar. Stammt diese aus Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen oder Biomasseanlagen, werden Investitionen mit 40 Prozent für große Unternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen und 60 Prozent für Kleinunternehmen unterstützt. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Management- und Steuerungssysteme erfassen Energieströme systematisch und steuern diese, um so die Energieeffizienz zu erhöhen. Gefördert werden sowohl Prozess- als auch Anlagentechnik, Energiemanagement und Schulungen – mit bis zu 25 Prozent bei Großunternehmen. Mittlere Unternehmen können mit bis zu 35 Prozent und Kleinunternehmen mit bis zu 40 Prozent gefördert werden. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 4: Effizienzsteigerung von Anlagen und Prozessen
Das Modul 4 umfasst sämtliche Investitionen, die zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen beitragen. Die Förderung ist in verschiedene Stufen eingeteilt, in denen auch die Höhe der Fördermittel und Voraussetzungen je nach Unternehmensgröße variieren. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 5: Transformationsplan für Treibhausgasneutralität
Die Förderung dient der Erarbeitung eines Maßnahmenplans, mit dessen Hilfe Treibhausgasneutralität ermöglicht wird. Gefördert werden externe Dienstleistungen zur Erstellung des Plans mit 40 Prozent für große Unternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen und 60 Prozent für kleinere Unternehmen. Hier finden Sie mehr Informationen.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinunternehmen
Kleine Unternehmen können, sofern sie ihren Betrieb auf elektrischen Strom umstellen, einen Zuschuss von bis zu 33 Prozent erhalten. Hier finden Sie mehr mehr Informationen.
4. Fördermittel für Weiterbildungen
Aufbauprogramm Wärmepumpe: Dieses Programm sieht vor, dass Unternehmen gefördert werden können, wenn sie ihre Mitarbeiter:innen zum Thema Wärmepumpenlösungen weiterbilden lassen. Besonders interessant ist das Programm damit unter anderem für Handwerksunternehmen mit Fokus auf Sanitär, Heizung, Elektrotechnik aber auch Planungsunternehmen und solche, die Beratungen zum Thema Energie- und Gebäudeausrüstung anbieten. Hier finden Sie mehr Informationen.
Einzelheiten zu den Fördersätzen und förderfähigen Kosten der jeweiligen Programme liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
5. Förderungen für Solaranlagen
Solarpaket 1
Erst kürzlich wurde das Solarpaket 1 von der Bundesregierung verabschiedet. Es soll den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen vereinfachen, indem es den Bürokratieaufwand verringert. Damit wird es für Bürger:innen und Unternehmen deutlich leichter, PV-Anlagen zu installieren und zu nutzen. Ziel dieser Maßnahme ist die Beschleunigung des flächendeckenden Solarenergie-Ausbaus, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Photovoltaik auf Gewerbeflächen
Auch für Unternehmen, die gewerbliche PV-Anlagen installiert haben, gibt es Verbesserungen hinsichtlich der Maximalleistung. Bisher mussten Unternehmen, die Anlagen mit mehr als 100 KW Leistung betreiben, Überschussmengen mit Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Diese Kosten entfallen zukünftig.
Agri-PV Förderung
Die Nutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Kombination mit Photovoltaikanlagen werden als Agri-PV bezeichnet. Sie haben den Vorteil, dass sie keine zusätzliche Fläche verbrauchen. Sie sollen deshalb besonders gefördert werden. Das soll zukünftig durch die bevorzugte Behandlung in Ausschreibungen und höhere Fördermittel-Obergrenzen umgesetzt werden.
Erleichterungen für Endverbraucher
Konkrete Vereinfachungen des Gesetzes für Privatpersonen, die ein Balkonkraftwerk betreiben wollen, sehen vor, dass übergangsweise kein digitaler Stromzähler obligatorisch ist. Darüber hinaus darf die maximale installierte Leistung mit vereinfachter Anmeldung 2 Kilowatt betragen. Auch die Einspeisung über die Steckdose wird einfacher, denn hier soll es künftig eine Norm geben, sodass die Anlagen per Schukostecker verbunden werden können.
Mieterstromförderung und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Bisher war es Mieter:innen, die Solarstrom gemeinschaftlich nutzen wollen, nur über den Umweg der Einspeisung ins Stromnetz möglich, selbstproduzierten Solarstrom zu nutzen. Das entfällt durch die sogenannte „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Für Mieterstrom soll es künftig auch dann Förderungen geben, wenn die Erzeugung auf Nebenanlagen oder Gewerbegebäuden stattfindet.
6. Förderungen für die Ladeinfrastruktur – nicht nur für Unternehmen
Viele Großunternehmen, aber auch KMU investieren neben PV-Anlagen und Modernisierungen von Heizungsanlagen auch in die Elektrifizierung ihres Fuhrparks. Auch hier bieten sich einige Möglichkeiten, und zwar durch Zuschüsse der KfW für die Errichtung und den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind hier neben der Hardware auch Steuerungssysteme, Speicher, Anschlüsse und Umbaumaßnahmen im Zuge der Modernisierung, solange der genutzte Strom vollständig aus erneuerbaren Energien stammt. Unternehmen können so Fördermittel in Höhe von bis zu 45.000 Euro pro Standort erhalten. Das Förderprogramm ist nicht nur für Unternehmen interessant, denn auch Selbstständige und Freiberufler:innen können ihre Investitionskosten in die Ladeinfrastruktur fördern lassen.
In unserer Fördermitteldatenbank erhalten Sie mehr Informationen über Förderungen für Elektroautos, Ladestationen und Wallboxen und können diese nach weiteren Kriterien filtern.
Wie erfolgt die Antragsstellung für Fördermittel?
Um Fördermittel für den Umbau von Anlagen oder die Implementierung von erneuerbaren Energien zu erhalten, lohnt es sich, eine kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Dieser Weg ist für Privatpersonen, Freiberufler:innen, Unternehmen und Kommunen gleichermaßen möglich. Für die Antragstellung ist es bei manchen Förderprogrammen ratsam, oftmals sogar obligatorisch, Energieeffizienz-Expert:innen hinzuzuziehen.
Mit Hilfe von Expert:innen werden die Richtlinien und förderfähigen Maßnahmen sowie die Höhe der Zuschüsse und Voraussetzungen für die Umrüstungsmaßnahmen evaluiert. Mit dem daraus resultierenden Kostenvoranschlag und den voraussichtlichen Investitionskosten wird anschließend der Zuschuss beantragt. Das BAFA reagiert auf den Antrag mit einem Zuwendungsbescheid, der gleichzeitig die Genehmigung der durchzuführenden Vorhaben darstellt. Die Frist bis zum Beginn der durchzuführenden Maßnahmen beträgt zwei Jahre.
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