CSR-Richtlinie: Bedeutung und Anforderungen an die Berichterstattung

Sind Sie bereit für die EU-Richtlinie zum nachhaltigen Wirtschaften?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie zur Berichterstattung rund um Umwelt, soziale Verantwortung sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung und die Achtung der Menschenrechte in Unternehmen. Sie stellt eine Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar und soll der Nachhaltigkeitsberichterstattung denselben Status wie der Finanzberichterstattung einräumen. Durch die neue EU-Rechtsvorschrift werden alle großen Betriebe und börsennotierten KMU dazu verpflichtet, regelmäßig über ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten zu berichten.

Die Richtlinie betrifft rund 50.000 Unternehmen. Diese müssen ihren Report gemäß dem Entschluss des Europäischen Parlaments erstmals am 1. Januar 2025 für das Geschäftsjahr 2024 vorlegen. Ziel ist es, die Meldung nichtfinanzieller Daten in der Europäischen Union zu standardisieren.

Inhaltsverzeichnis:

1. Was ist die CSR-Richtlinie?

2. Für welche Unternehmen gilt die CSR-Richtlinie?

3. Welche Informationen müssen offengelegt werden?

4. Was sind die nächsten Schritte? 

5. Werden Sanktionen verhängt, wenn Unternehmen gegen die Richtlinie verstoßen?

6. In 6 Schritten zur Umsetzung der Berichtspflicht

7. Was bedeutet die Corporate Sustainability Reporting Directive für Ihr Unternehmen?

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1. Was ist die CSR-Richtlinie?

Um die Finanzierung von nachhaltigen Aktivitäten in der Europäischen Union zu verbessern, hat die Europäische Kommission am 21. April 2021 ein umfassendes Paket verabschiedet. Am 10. November 2022 folgte die „Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ (CSRD), beschlossen durch das Europäische Parlament.

Welche Ziele verfolgt die EU mit der Richtlinie?

Der neue Standard soll sicherstellen, dass Unternehmen zuverlässige und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen. Dies hilft Verbraucher:innen, politischen Entscheidungsträger:innen und anderen Interessengruppen, die nichtfinanziellen Informationen großer Firmen zu bewerten. Investor:innen sind so in der Lage, ihre Ressourcen auf nachhaltigere Technologien und Branchen auszurichten.

2. Für welche Unternehmen gilt die CSR-Richtlinie?

Die CSRD verpflichtet alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro. Hinzu kommen alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von weniger als 20 Millionen Euro).

Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, müssen fast 50.000 Unternehmen (allein 15.000 in Deutschland) die detaillierten Standards befolgen. Das entspricht etwa 75 Prozent des Umsatzes aller EU-Unternehmen.

3. Welche Informationen müssen offengelegt werden?

Gemäß der Richtlinie 2014/95/EU müssen Informationen zu den folgenden Bereichen veröffentlicht werden:

  • Umweltschutz

  • Soziale Verantwortung und Umgang mit den Mitarbeitenden

  • Achtung der Menschenrechte

  • Korruptions- und Bestechungsbekämpfung

  • Vielfalt in den Unternehmensvorständen

Außerdem fügt die Richtlinie weitere Anforderungen an die Offenlegung hinzu:

  • Doppelte Wesentlichkeit: Nachhaltigkeitsrisiken (durch zum Beispiel Klimawandel) und die Auswirkungen der Tätigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt sollen benannt werden.

  • Offenlegung des Verfahrens: Unternehmen müssen ihren Anspruchsgruppen erklären, wie sie wesentliche Themen für den Bericht identifizieren.

  • Mehr zukunftsorientierte Informationen: Ziele und Fortschritte in den fünf oben genannten Bereichen (Umweltschutz, Soziale Verantwortung, etc.) müssen im Bericht inkludiert werden.

  • Informationen über immaterielle Vermögenswerte: Nicht nur finanzielles Kapital, sondern auch Sozial-, Human- und intellektuelles Kapital sollen berücksichtigt werden.

Weitere Verordnungen: Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzen (SFDR) und der EU-Taxonomieverordnung

4. Was sind die nächsten Schritte? 

Die CSRD ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Alle Mitgliedsstaaten müssen die neuen Standards in den folgenden 18 Monaten umsetzen. Das sind die nächsten Schritte:

Ende 2023: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben in ihr nationales Recht integrieren.

1. Januar 2024: Unternehmen, die in den neuen Anwendungsbereich fallen und Unternehmen, welche bereits nach der NFRD berichten, müssen ihre Daten für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 melden.

1. Januar 2026: KMU, die an einem geregelten Markt notiert sind (keine Kleinstunternehmen), müssen für das Geschäftsjahr 2025 Bericht erstatten.

1. Januar 2028: Kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen mit der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2027 beginnen – mit der Möglichkeit eines freiwilligen Opt-out bis 2028. Die Meldestandards für KMU werden weniger streng sein.‍

1. Januar 2029: Außereuropäische Firmen, die Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU haben und einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU erzielen, müssen mit der Berichterstattung beginnen.

5. Werden Sanktionen verhängt, wenn Unternehmen gegen die Richtlinie verstoßen?

Es ist nicht bekannt, wann die EU-Kommission Sanktionen verhängen wird. Nach den aktuellen Vorgaben ist im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive jedoch mit erheblichen Abstrafungen zu rechnen. Die Art der Sanktionen und die Höhe der Geldbußen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten abhängen.

6. In 6 Schritten zur Umsetzung der Berichtspflicht

Vattenfall Plan A CSRD vorbereiten

1. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Zur Überprüfung der doppelten Wesentlichkeit müssen alle Interessengruppen und Ebenen der Wertschöpfungskette bewertet werden. Dabei werden sowohl die kurz-, als auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Eine anspruchsvolle und zeitaufwändige Maßnahme.

2. Umfassendes Verständnis der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

Unternehmen, die von der neuen Richtlinie betroffen sind, müssen sich mit den European Sustainability Reporting Standards vertraut machen.

3. Daten sammeln und auswerten

Betroffene Unternehmen müssen Daten aus ihren eigenen Betrieben, von Zulieferern und Geschäftspartnern in ihre Nachhaltigkeitsberichte aufnehmen. Zum ersten Mal wird die CSRD eine EU-weite Prüfungspflicht (Assurance) einführen.

4. Risikomanagement auf die Nachhaltigkeitsstrategie abstimmen

Organisationen, die sich früh mit den Risikofaktoren rund um Nachhaltigkeit befassen, können ihre Maßnahmen besser auf ihren Geschäftswert, ihre Zukunftsfähigkeit und Risikominderung abstimmen.

5. Berichterstattung integrieren

Um sicherzustellen, dass der Bericht effektiv und transparent ist, wird dringend empfohlen, die Leitlinien eines Reporting Frameworks zu befolgen. Die von der CSR-Richtlinie betroffenen Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass ihre Berichte digital abrufbar sind und durch ein unabhängiges Audit überprüft werden.

6. Frühestmögliche freiwillige Umsetzung

Unabhängig davon, ob Unternehmen derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, sollten sie Nachhaltigkeit so früh wie möglich in ihre Geschäftsprozesse integrieren. Nicht nur, weil in Zukunft Strafen auf die Nichtumsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen anfallen können, sondern weil die Implikation Vorteile für Unternehmen im Wettbewerb bietet, wie steigende Attraktivität für Zulieferer, effizientere Prozesse in Unternehmen und damit verknüpfte Kosteneinsparungen.

 

7. Was bedeutet die Corporate Sustainability Reporting Directive für Ihr Unternehmen?

Ihr Business fällt unter die neuen Richtlinien? Dann handeln Sie jetzt proaktiv, um die Berichtspflicht fristgerecht umzusetzen. Beginnen Sie zeitnah mit den Vorbereitungen und setzen Sie sich ausführlich mit den globalen Mindeststandards auseinander.

Vattenfall hat sich bereits der Global Reporting Initiative (GRI) als Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Darüber hinaus erstellen wir jedes Jahr einen Bericht zur Unternehmensleistung im Bereich der Nachhaltigkeit und legen in unserem Jahres- und Nachhaltigkeitsbericht unsere klimabezogenen Risiken und Chancen offen (gemäß der Task Force on Climate related Financial Disclosures TCFD). Als Grundlage dienen unter anderem die Prinzipien des UN Global Compact, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

 

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Erfahren Sie, welche Anforderungen es an die CO2-Bilanzierung im Rahmen der Corporate Sustainable Reporting Directice (CSRD) für Unternehmen gibt, was das Ziel der Netto-Null-Emissionen konkret für den Mittelstand bedeutet und welche Nachhaltigkeitsdaten Sie für die Berechnung Ihrer CO2-Bilanz erfassen müssen.

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