Netzentgelte sinken zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel 2025/2026 sind die Strompreise für Unternehmen in Deutschland gesunken. Grund dafür ist die Senkung der Übertragungsnetzentgelte. Die Netzentgelte machen derzeit rund 26 % des gesamten Strompreises aus und sind damit ein zentraler Kostenfaktor. Die durch die Senkung entstehende Ersparnis schwankt allerdings nach Region und Netzbetreiber. In diesem Artikel erklären wir, warum die Netzentgelte sinken, und welche Chancen es für Unternehmen gibt, die Energiekosten zu optimieren.

Das Wichtigste auf einen Blick
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Senkung 2026: Ab Januar 2026 verringert der Bund die Übertragungsnetzentgelte, um Verbraucher und Unternehmen zu entlasten.
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Neue Kostenverteilung seit Anfang 2025: Unternehmen in teuren Netzregionen profitieren von geringeren Netzentgelten, andere zahlen etwas mehr.
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Aufschlag für besondere Netznutzung: Ersetzt die bisherige §19-Umlage und verteilt Netzausbaukosten bundesweit.
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Einsparpotentiale bei den Netzkosten: Investitionen in Speicherlösungen, intelligentes Lastmanagement und PV-Anlagen machen Unternehmen unabhängiger vom Netz.
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Zeitvariable Netzentgelte seit April 2025: Unternehmen können durch eine Verlagerung ihres Verbrauchs in günstige Zeitfenster sparen.
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Dynamische Netzentgelte: In Planung, jedoch noch ohne konkreten Starttermin.
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Handlungsbedarf für Unternehmen: Die Netzentgelte entwickeln sich weiter – zusätzliche Optimierung der Energienutzung zahlt sich aus.
Senkung der Netzentgelte
Zu Jahresbeginn 2026 werden die Netzentgelte gesenkt. Damit ist auch mit geringeren Stromkosten zu rechnen. Hintergrund ist die Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte durch den Bund in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichten am 1. Oktober 2025 ihre vorläufigen Netzentgelte für 2026. Das bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt sinkt demnach um rund 57 %, von den ursprünglich geplanten ca. 6,65 ct/kWh auf etwa 2,86 ct/kWh. Die tatsächliche Entlastung für Endkunden hängt jedoch stark von regionalen Verteilnetzentgelten und Netzstrukturen ab. Schätzungen gehen von einer durchschnittlichen Senkung der Gesamt-Netzentgelte für Endkunden um etwa 2 ct/kWh aus. Politisch angekündigt waren 5 ct/kWh.
Aus den Preisstellungen der Verteilnetzbetreiber ergeben sich für 2026 vorläufige Durchschnittswerte, die je nach Standort variieren. In der Grafik zur durchschnittlichen prozentualen Veränderung der Netzentgelte zeigt sich: Je höher der Verbrauch, desto größer wird tendenziell die Reduktion, da hohe Lasten stärker vom einheitlichen Übertragungsnetzentgelt und den damit verbundenen Entlastungseffekten profitieren.
Was sind Netzentgelte und wofür werden sie erhoben?
Netzentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung des Stromnetzes anfallen. Sie decken die Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Netzinfrastruktur, damit Strom zuverlässig von Erzeugern zu Verbrauchern transportiert werden kann. Erhoben werden sie von den Netzbetreibern, die das Stromnetz in Deutschland betreiben. Dabei gibt es zwei Ebenen:
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Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Sie betreiben die überregionalen Hochspannungsnetze und sorgen für die überregionale Stromversorgung. In Deutschland gibt es vier ÜNB: 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW.
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Verteilnetzbetreiber (VNB): Sie betreiben die regionalen und lokalen Stromnetze, über die der Strom an Haushalte und Unternehmen verteilt wird.
Die Höhe der Netzentgelte variiert je nach Region, Netzbetreiber und Verbrauchsverhalten und macht einen wesentlichen Anteil der Stromkosten aus.
Die Ersparnis durch die Senkung der Übertragungsnetzentgelte hängt vom Standort, vom Verteilnetzbetreiber und der Zählerart ab. Bei SLP-Zählern etwa davon, ob ein Eintarifzähler oder ein intelligentes Messsystem genutzt wird, und bei RLM-Zählern zusätzlich von Faktoren wie Spannungsebene, Benutzungsstunden und Leistungspreis.
Gut zu wissen: Wenn Sie erfahren möchten, welche Auswirkungen die Anpassungen konkret für Ihr Unternehmen haben, wenden Sie sich an unser Expertenteam für Geschäftskund:innen. Die Account Manager informieren Sie zeitnah über neue Entwicklungen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Energiekosten.
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Einführung flexibler Netzentgelte
Neben der geplanten Senkung der Netzentgelte spielen flexible Netzentgelte eine entscheidende Rolle. Diese sollen Unternehmen motivieren, ihren Stromverbrauch in Zeiten geringerer Netzauslastung zu verlagern, um das Stromnetz zu stabilisieren und Kosten zu senken. Die Politik setzt dabei auf zwei Modelle:
Zeitvariable Netzentgelte – seit April 2025
Diese Netzentgelte orientieren sich an festgelegten Zeitfenstern mit in der Regel drei Tarifstufen: Standardlasttarif (ST), Hochlasttarif (HT) und Niedriglasttarif (NT). Die Preise für diese Stufen werden im Voraus für ein Jahr festgelegt. Unternehmen können ihre Lasten dadurch gezielt in günstigere Zeitfenster verlagern und Kosten senken.
Dynamische Netzentgelte – Planung für die Zukunft
Im Gegensatz zu zeitvariablen Tarifen ändern sich dynamische Netzentgelte untertägig und passen sich viertelstündlich oder spontan an die aktuelle Netzbelastung und den Energiemarkt an. Sie basieren auf Echtzeitdaten zur Verfügbarkeit und zum Preis von Strom.
Beispiel: Ein metallverarbeitendes Unternehmen zahlte bisher hohe Netzentgelte, da die Hauptproduktion morgens um 8:00 Uhr startete (Hochlasttarif). Seit April 2025 verlagert es energieintensive Prozesse in die Niedriglastzeit nach 20:00 Uhr, wo Strom günstiger ist. Dadurch sinken die Netzentgelte spürbar, und das Unternehmen spart jährlich mehrere Tausend Euro.
Intelligente Stromnetze
Die Politik setzt auf intelligente Stromnetze (Smart Grids), um Verbrauch und Erzeugung besser zu steuern. Digitale Mess- und Steuerungssysteme sollen Lastspitzen reduzieren, Stromüberschüsse effizient nutzen und eine stabilere Integration erneuerbarer Energien ermöglichen. Dafür werden smarte Messsysteme schrittweise eingeführt, die eine Echtzeitüberwachung ermöglichen. Auch automatisierte Netzsteuerung und KI-gestützte Prognosen sind in Planung. Ein flächendeckender Ausbau ist langfristig vorgesehen, ein genauer Zeitplan steht jedoch noch aus.

Was hat sich 2024/2025 geändert?
Bis Ende 2024 mussten Unternehmen und Haushalte in Regionen mit viel Wind- und Solarenergie besonders hohe Netzentgelte zahlen. Der Grund: Hohe Kosten für den Ausbau und die Stabilisierung der regionalen Verteilnetze fielen bisher überwiegend in den Regionen an, in denen viel Ökostrom dezentral eingespeist wird (Nord- und Ostdeutschland). Diese Kosten wurden über die Verteilnetzentgelte regional erhoben. Das führte zu großen Preisunterschieden. Während einige Regionen im Jahr 2024 über 15 ct/kWh für die Netznutzung zahlten, waren es in anderen unter 5 ct.
Damit sich diese Unterschiede angleichen, hat die Bundesnetzagentur eine neue Regelung beschlossen, die regionale Kosten über die bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelte ausgleicht. Die Mehrkosten der Verteilnetzbetreiber, die einen bestimmten Schwellenwert übersteigen, werden nun bundesweit verteilt. Seit Januar 2025 ist zudem die bisherige §19-Umlage in dem neu eingeführten Aufschlag für besondere Netznutzung aufgegangen, was ebenfalls zu einer bundesweiten Verteilung der Kosten führt. Mehr dazu unter der Überschrift „Aufschlag für besondere Netznutzung“.
Die Reform der Netzentgelte
Seit Januar 2025 gilt die neue Kostenverteilung über die Übertragungsnetzentgelte. Für Unternehmen wirkt sich das unterschiedlich aus: Regionen mit zuvor niedrigen Netzentgelten verzeichnen teils höhere Kosten, Regionen mit hohen Netzentgelten werden entlastet. Die bisherige §19-Umlage fließt in den neu eingeführten Aufschlag für besondere Netznutzung ein und sorgt für eine bundesweite Verteilung der Netzausbaukosten.
Beispiele für die Netzentgelte aus zwei Regionen
Unternehmen in Schleswig-Holstein
Bis 2024: Hohe Netzentgelte aufgrund des intensiven Ausbaus erneuerbarer Energien.
Seit 2025: Die Netzentgelte sind um etwa 29 % gesunken.
Beispiel: Ein KMU mit einem Stromverbrauch von 50.000 kWh im Jahr zahlte bisher 10 ct/kWh an Netzentgelten, also insgesamt 5.000 € pro Jahr. Mit der Reduzierung um 29 % sinken die Netzentgelte auf 7,1 ct/kWh, was jährlichen Kosten von 3.550 € entspricht. Das bedeutet eine Einsparung von 1.450 € pro Jahr.
Unternehmen in Rheinland-Pfalz
Bis 2024: Vergleichsweise moderate Netzentgelte.
Seit 2025: Die Netzentgelte sind um etwa 4 % gestiegen.
Beispiel: Ein KMU mit einem Stromverbrauch von 50.000 kWh im Jahr zahlte bisher 8 ct/kWh an Netzentgelten, also insgesamt 4.000 € pro Jahr. Mit der Erhöhung um 4 % steigen die Netzentgelte auf 8,32 ct/kWh, was jährlichen Kosten von 4.160 € entspricht. Das bedeutet eine Mehrbelastung von 160 € pro Jahr.
Warum wurde die §19 StromNEV-Umlage reformiert?
Die bis Ende 2024 gültige §19-Umlage führte zu einer ungleichen Kostenverteilung. Große Industriebetriebe, die Strom außerhalb der Spitzenzeiten verbrauchten (atypische Netznutzung), konnten individuelle Netzentgelte aushandeln und zahlten dadurch weniger. Die fehlenden Einnahmen der Netzbetreiber wurden jedoch auf alle anderen Stromkunden umgelegt – darunter kleine und mittelständische Unternehmen sowie Haushalte. Das führte dazu, dass besonders energieintensive Unternehmen von niedrigeren Netzentgelten profitierten, während andere Verbraucher die Differenz ausgleichen mussten.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Reform der §19-Umlage?
Um eine gerechtere Verteilung der Netzkosten zu erreichen, hat die Bundesnetzagentur am 28. August 2024 eine Reform der §19-Umlage beschlossen. Die Sonderkonditionen für Großverbraucher werden so abgebaut, und die Netzentgelte auf alle Verbraucher gleich verteilt. Ab 2025 ist die Finanzierung der §19-Entlastungen im Aufschlag für besondere Netznutzung enthalten. Dieser stieg für die meisten Letztverbraucher (Verbrauchergruppe A) von 0,643 auf 1,558 ct/kWh an.
Schon gewusst? Netzentgelte sind nicht nur ein Thema beim Strom – auch im Gasbereich gibt es wichtige Entwicklungen. Welche Veränderungen bei den Gasnetzentgelten erfolgen und was diese für Unternehmen bedeuteten, erfahren Sie hier: Gaspreisentwicklung.
Aufschlag für besondere Netznutzung
Mit dem 1. Januar 2025 wurde der Aufschlag für besondere Netznutzung eingeführt, um netzrelevante Kosten bundesweit zu verteilen. Für das Jahr 2025 wurde dieser Aufschlag von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis der voraussichtlichen Kosten und Verbrauchszahlen kalkuliert und veröffentlicht. Die Höhe der Umlage variiert je nach Verbrauchergruppe und wird jährlich angepasst.
|
Verbrauchergruppe |
Beschreibung |
Umlage (ct/kWh) |
|
A |
Letztverbraucher für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle |
1,558 |
|
B |
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle |
0,050 |
|
C |
Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes oder des schienengebundenen Verkehrs, deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben, für Strombezüge über 1.000.000 kWh hinaus |
0,025 |
|
Nach § 21 EnFG |
Letztverbraucher, die eine Privilegierung nach § 21 Abs. 1–5 EnFG in Anspruch nehmen (z. B. Stromspeicher, Ladepunkte) |
0,000 |
Hinweis: Der Aufschlag wird als separater Betrag in Cent pro Kilowattstunde auf der Stromrechnung ausgewiesen und solidarisch auf alle Verbraucher umgelegt.
Investitionsbedarf für den Netzausbau
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien erfordert einen umfangreichen Ausbau der Stromnetze. Neue Leitungen, Speicher und Maßnahmen zur Stabilisierung des Netzes sind notwendig, um Wind- und Solarstrom zuverlässig zu integrieren.
Höhere Betriebskosten
Die Kosten für Wartung, Materialbeschaffung und Netzbetrieb steigen. Besonders Rohstoffe und Baukosten für die Modernisierung der Infrastruktur verteuern den Netzbetrieb.
Sinkende Abnahmemengen
Immer mehr Unternehmen und Haushalte produzieren Strom selbst – etwa durch Photovoltaikanlagen. Da die Fixkosten des Netzes gleichbleiben, müssen sie auf weniger Verbraucher umgelegt werden, was die Netzentgelte für die verbleibenden Nutzer erhöht.
Schon gewusst? Netzentgelte machen einen Teil Ihrer Stromkosten aus, aber es gibt weitere Stellschrauben, um Ihren Energiepreis zu optimieren. Bei Vattenfall unterstützen wir Sie dabei mit den passenden Energietarifen.
Energiesparmaßnahmen im Unternehmen einführen oder überprüfen: Durch effizientere Produktionsprozesse, moderne Beleuchtung, optimierte Heiz- und Kühlsysteme sowie energieeffiziente Maschinen lassen sich Verbrauch und Kosten nachhaltig senken.
Eigene Stromproduktion mit PV-Anlagen: Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom reduziert die Abhängigkeit von Netzstrom und schützt vor steigenden Netzentgelten. Zudem können Überschüsse ins Netz eingespeist und vergütet werden.
Mehr Speichermedien nutzen: Unternehmen können durch Batteriespeicher ihre Netznutzung optimieren, indem sie in Kombination mit zeitvariablen Tarifen günstigen Strom einkaufen und speichern.
Zeitvariable Netzentgelte nutzen: Seit April 2025 können Unternehmen ihre Energiekosten senken, indem sie Strom zu Zeiten niedriger Netzauslastung beziehen.
Besondere Einsparmöglichkeiten: Reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Wer in erneuerbare Energien investiert oder seine Energie flexibel nutzt, kann von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dies gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladestationen für E-Autos, Wärmepumpen oder Batteriespeicher.
Da das Stromnetz für den wachsenden Strombedarf nicht ausgelegt ist, regelt der §14a EnWG, dass Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2024 bei drohender Überlastung die Leistung dieser Geräte vorübergehend reduzieren dürfen. Als Ausgleich für diese Flexibilität erhalten Verbraucher vergünstigte Netzentgelte. Wer seine Anlagen steuerbar macht, kann so Energiekosten senken und gleichzeitig das Stromnetz entlasten.
Fazit: Weitere Entlastung bei Netzentgelten ab 2026
Durch die Reform des Umlagesystems für regionale Netzausbaukosten wurden die Kosten der Verteilnetzbetreiber seit Anfang 2025 regional gerechter verteilt. Zeitvariable Netzentgelte bieten zudem Anreize, Verbräuche zeitlich zu verlagern. Zusätzlich bezuschusst die Bundesregierung die Übertragungsnetzentgelte seit Anfang 2026 mit Bundesmitteln. Das senkt die allgemeinen Netzentgelte, die jeder Verteilnetzbetreiber seinen Letztverbrauchenden individuell in Rechnung stellt. Die Entlastung fällt dementsprechend regional unterschiedlich hoch aus – im Bundesdurchschnitt voraussichtlich 2 ct/kWh.
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