Ab einem bestimmten Jahresverbrauch gilt ab 2025 der verpflichtende Einbau von Smart Metern. Die neuen Messsysteme sollen die Energienutzung effizienter gestalten und die Netzintegration erneuerbarer Energien fördern. In diesem Artikel erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
Inhaltsverzeichnis:
Für wen sind Smart Meter ab 2025 Pflicht?
Hintergrund: Warum müssen Anlagen netzdienlich steuerbar sein?
Was gilt für Unternehmen?
Vattenfall Tarife für Geschäftskund:innen
Woher bekomme ich einen Smart Meter?
Laufende Kosten
Begriffserklärungen
Smart Meter und Datenschutz
Fazit: Mehr Flexibilität für Unternehmen und Energienetz
Für wen sind Smart Meter ab 2025 Pflicht?
Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung verpflichtend. Dabei ist es unerheblich, ob die Anlage neu ist oder sich bereits im Betrieb befindet.
Auch Nutzer:innen von Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen (Wallboxen) sind zur Umrüstung verpflichtet, sofern sie mit ihrem Netzbetreiber die Fernsteuerung ihrer Anlage vereinbart haben. Bis 2032 sollen alle betroffenen Abnehmer:innen im Bundesgebiet, die unter die gesetzlichen Vorgaben fallen, mit Smart Metern ausgestattet sein. Verbraucher:innen mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh sind von der Pflicht weiterhin ausgenommen.
Gut zu wissen: Keine Sorge. Wenn Ihr Unternehmen von der Smart-Meter-Pflicht betroffen ist, werden Sie rechtzeitig von den betroffenen Abnehmern kontaktiert. Auch kostentechnisch kommen durch den verpflichtenden Wechsel keine Überraschungen auf Sie zu.
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz erhöht die Anforderungen an die bestehenden Stromnetze. Damit sie flexible auf die schwankende Stromproduktion reagieren können, müssen Stromnetze steuerbar und daher digitaler werden. Mit „digitaler“ ist dabei der Ausbau der bestehenden Infrastruktur zu intelligenten Stromnetzen (Smart Grids) gemeint. Diese sollen die zu erwartende stark schwankende Bereitstellung von Strommengen zwischen Erzeugern, Abnehmern und den Netzbetreibern sowie Stromanbietern durch eine optimale Steuerung ausgleichen.
Auf diese Art sollen Unternehmen und Haushalte die Zeiten besser nutzen können, in denen viel Strom durch Erzeugung und Einspeisung im Netz vorhanden ist – denn dann ist der Strompreis niedrig. Ist das Stromangebot allerdings gering, soll die Nachfrage über höhere Preise reduziert werden.
Dazu ist der Umstieg auf intelligente Messsysteme, die kurzfristig Daten senden und empfangen können, von großer Bedeutung. Deshalb hat der Bundestag im April 2023 mit dem angepassten Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) einen Plan zur schrittweisen Umsetzung erlassen. Demzufolge soll bis 2032 der vollständige Umstieg auf Smart Meter sowohl im Privatbereich als auch in Unternehmen umgesetzt werden.
Was gilt für Unternehmen?
Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schließen die oben genannten Verbrauchsgrenzen auch kleine, mittelständische und Großunternehmen mit ein. Das bedeutet, dass KMU mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh ebenfalls ab 2025 zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet sind.
Verbrauchshöhen für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme
Ab 2025 sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh verpflichtet, intelligente Messsysteme einzubauen. Bis zum Jahresende sollen mindestens 20 % der betroffenen Betriebe umgerüstet sein. Der Umsetzungsplan des Messstellenbetriebsgesetzes sieht zudem vor, dass bis Ende 2028 mindestens 50 % der KMU und bis Ende 2030 mindestens 95 % der Verbraucher mit diesen Systemen ausgestattet sein müssen. Für Großunternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von über 100.000 kWh sowie für Erzeuger mit mehr als 100 kW Leistung gilt die Pflicht zum Einsatz eines RLM-Zählers bereits seit Längerem. Diese Zähler übertragen alle 15 Minuten Verbrauchsdaten direkt an die Netzbetreiber.
SLP-Zähler bzw. Smart Meter bis 100.000 kWh
Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 100.000 kWh verwenden SLP (Standardlastprofil)- oder Smart-Meter-Lösungen. Innerhalb dieser Gruppe wird weiter unterteilt. Ab einem Verbrauch von 50.000 kWh profitieren Sie von einer persönlichen Beratung durch Vattenfall. Bis 50.000 kWh nutzen Sie den Tarifrechner, um Ihren passenden Tarif bequem online zu ermitteln.
RLM-Zähler für einen Verbrauch ab 100.000 kWh
Für Unternehmen mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh werden RLM-Zähler eingesetzt. Dieser Zählertyp erfasst den Leistungswert pro Messperiode (15 Minuten bei Strom, 60 Minuten bei Gas). Die registrierten Werte werden regelmäßig an den Netzbetreiber übermittelt, der sie wiederum zur Rechnungslegung an den Stromanbieter weitergibt.
Analoge Zähler werden schrittweise abgelöst
Analoge Stromzähler werden nach und nach durch moderne digitale Messsysteme ersetzt, um den steigenden Anforderungen an ein intelligentes Stromnetz gerecht zu werden. Die Bilanzierung vieler Haushalte und kleinerer Gewerbebetriebe erfolgt weiterhin über das Standard-Last-Profil (SLP) – jedoch mit digitalen Zählern oder intelligenten Messsystemen, die eine präzisere Verbrauchserfassung ermöglichen.
Woher bekomme ich einen Smart Meter?
Für die Installation eines Smart Meters ist der zuständige Messstellenbetreiber verantwortlich. Unternehmen, die unter die gesetzliche Verpflichtung zur Umrüstung fallen, werden rechtzeitig informiert.
Für verpflichtende Wechsel entstehen keine direkten Installationskosten, jedoch fallen jährliche Betriebskosten an bzw. einmalige Entgelte für Zusatzleistungen oder die vorzeitige Installation. Falls Anpassungen am vorhandenen Zählerschrank erforderlich sind, können zusätzliche Kosten entstehen.
Smart Meter
Smart Meter sind digitale Stromzähler und werden auch als intelligente Messsysteme bezeichnet. Die neuartigen Zähler müssen nicht mehr analog abgelesen werden, sondern verfügen über ein Kommunikationsmodul, über das sie Verbrauchsdaten automatisch an den Messstellenbetreiber übermitteln. Dazu können sie Verbrauchsdaten speichern. Smart Meter bieten dadurch die Möglichkeit, Verbräuche und den Einsatz von Energien besser zu planen und zu steuern.
Smart-Meter-Gateway
Der Smart-Meter-Gateway ist das Kommunikationsmodul, mit dessen Hilfe der Smart Meter Verbrauchsdaten ausliest und an den Messstellenbetreiber übermittelt. Dieser leitet die Daten an Netzbetreiber, Energieunternehmen und in manchen Fällen auch an Stromverbrauchende weiter. Die Verbrauchsdaten werden datenschutzkonform verschlüsselt.
Steuerboxen
Steuerboxen sind eine wichtige Komponente für die Funktionalität von intelligenten Stromnetzen. Steuerboxen sind an den Smart-Meter-Gateway angeschlossen und ermöglichen es den Netzbetreibern, den Stromverbrauch beziehungsweise die Stromeinspeisung effizient zu steuern, um Engpässe oder Überlastungen zu vermeiden. Für die Energieproduzenten, die gleichzeitig Konsumenten sind (Prosumer), soll sich daraus eine Optimierung der Kosten durch die Wahl von flexiblen Tarifen ergeben.
Steuerboxen sind ein wichtiger Baustein, um die steigende Anzahl von Anlagen netzdienlich steuerbar zu machen und somit die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben. Weiterhin müssen sie hohe Anforderungen an die Interoperabilität erfüllen und resilient gegen Cyberangriffe sein.
Moderne Messeinrichtung
Neben den Smart Metern gibt es die sogenannten modernen Messeinrichtungen. Das sind digitale Stromzähler, die im Gegensatz zu Smart Metern nicht mit einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) ausgestattet sind. Dementsprechend sendet oder empfängt diese Art Stromzähler keine Daten.
Laufende Entgelte
Smart Meter verursachen jährlich Betriebskosten, die gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Diese richten sich nach dem jährlichen Stromverbrauch beziehungsweise der Leistung und nach der Art der Anlage, die den Strom produziert. Die Höhe der Kosten unterscheidet sich für Privathaushalte und Unternehmen nicht.
Preisobergrenzen (Jahr) | Jahresverbrauch in kWh |
---|---|
30 € | < 6.000 (freiwilliger Einbau) |
40 € | 6.000 - 10.000 |
50 € | 10.000 - 20.000 |
110 € | 20.000 - 50.000 |
140 € | 50.000 - 100.000 |
angemessenes Entgelt | > 100.000 |
Für andere Anlagen, die Strom produzieren (beispielsweise PV-Anlagen), gibt es mehrere Abstufungen. Liegt die Stromerzeugung zwischen 7 und 15 kWp (Kilowatt-Peak), liegt hier die Preisobergrenze bei 20 Euro pro Jahr. Bei größeren Anlagen, die zwischen 15 und 25 kW erzeugen, ist der Preis bei maximal 50 Euro gedeckelt. Bei Großanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 25 und 100 kWp werden maximal 120 Euro fällig.
Laufende Entgelte für Zusatzleistungen
Zusatzleistung | Jährliches Entgelt (brutto) |
---|---|
Netzsteuerung von Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen) | 10 € |
Direktvermarktung von Erzeugungsanlagen | 10 € |
Teilnahme am Tertiärregelenergiemarkt | 10 € |
Teilnahme am Sekundärregelenergiemarkt | 20 € |
Teilnahme am Primärregelenergiemarkt | 30 € |
Hochfrequente Netzzustandsdatenübertragung (z. B. für Netzbetreiber) | 30 € |
Einmalige zusätzliche Entgelte
Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh kann der Einbau eines Smart Meters freiwillig erfolgen. In diesem Fall fällt ein einmaliges Entgelt von 30 € brutto an. Zudem können für weitere moderne Messeinrichtungen, wie Unterzähler, 20 € pro Zähler berechnet werden. Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, die ihr Smart Meter vorzeitig einbauen lassen möchten, kann ein einmaliges Entgelt von bis zu 100 € anfallen.
Neben den Smart Metern gibt es auch weiterhin die sogenannten modernen Messeinrichtungen. Die Kosten für diese rein digitalen Stromzähler ohne Kommunikationsmodul liegen pro Jahr ebenso bei maximal 20 Euro, allerdings unabhängig vom Jahresverbrauch.
Smart Meter und Datenschutz
Smart Meter haben den Zweck, das Stromnetz zu digitalisieren. Insbesondere das Kommunikationsmodul, der Smart-Meter-Gateway, ist hierfür von zentraler Bedeutung. Da über diese Schnittstelle viele sensible Verbrauchsdaten übermittelt werden, stellt die Infrastruktur rund um Smart Meter ein datenschutzrechtlich relevantes Thema dar. Die Anforderungen an intelligente Messsysteme sind hoch und unbedingt notwendig.
Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ enthält deshalb das Paket „Technische Richtlinien und Schutzprofile“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es beinhaltet sehr hohe Datenschutz- und Datensicherheitsstandards für die Entwicklung, Produktion, Auslieferung und den Betrieb der Smart-Meter-Gateways. Weiterhin sieht es vor, dass intelligente Messsysteme durch das BSI zertifiziert werden müssen, um die definierten Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen zu erbringen.
Dynamische Tarife für Privatkunden
Wenn Sie über einen Smart Meter verfügen, können Sie Ihren Stromverbrauch effizient und individuell planen. Das ist möglich, indem Smart Meter den Stromverbrauch im viertelstündlichen Takt messen und diese Daten täglich ausgewertet werden.
Mit unserem Tarif ÖkoStrom Dynamik können Sie Ihren Verbrauch so in Niedrigpreiszeiten verlegen und beziehen trotzdem weiterhin vollständig Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Vattenfall arbeitet daran, für Geschäftskund:innen ein vergleichbares Angebot zu schaffen.
Fazit: Mehr Flexibilität für Unternehmen und das Energienetz
Die Umrüstung auf intelligente Messsysteme (Smart Meter) birgt sowohl für Unternehmen als auch die deutsche Energieinfrastruktur viel Potenzial. Wird das Energienetz digitalisiert, können die die präziseren Daten genutzt werden, um schneller auf Schwankungen in der Energieerzeugung zu reagieren, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und so langfristig Stromkosten zu reduzieren. Es ermöglicht so eine bessere Integration von erneuerbaren Energien, da Verbrauch und Produktion deutlich besser aufeinander abgestimmt werden können.
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