Industriestrompreis 2025
Handeln ist besser als Abwarten: Der Industriestrompreis steht auch 2025 wieder im Fokus der politischen Debatte. Die neue Bundesregierung unter Merz hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, diese Maßnahme einzuführen, sofern die EU staatliche Beihilfen genehmigt. Jetzt gibt es grünes Licht aus Brüssel: Die EU-Kommission hat die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche grundsätzlich bewilligt. Der Weg für einen vergünstigten Industriestrompreis, der besonders energieintensive Unternehmen entlasten soll, ist damit frei. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Entwicklungen, Preistrends und Handlungsoptionen für Unternehmen zusammen.
So sollen hohe Energiepreise für Unternehmen gesenkt werden
Für die meisten Unternehmen in Deutschland ist ein subventionierter Strompreis derzeit nicht vorgesehen. Sie profitieren eher von allgemeinen Entlastungen wie der Senkung der Netzentgelte und Abschaffung der Gasspeicherumlage.
Stromsteuer: Entlastung für ausgewählte Branchen
Die ursprünglich angekündigte umfassende Senkung der Stromsteuer wird auf bestimmte Bereiche begrenzt. Aktuell gilt bereits eine temporäre Entlastung bis Ende 2025. Für Strom, den Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zu betrieblichen Zwecken nutzen, beträgt die Entlastung derzeit 20 €/MWh. Die Steuerentlastung können Unternehmen beim Zoll beantragen. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Stromsteuer für diese Branchen dauerhaft gesenkt werden. Laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ergibt sich daraus eine Entlastung von rund drei Milliarden Euro pro Jahr.
Die Stromsteuer wird ab dem 1. Januar 2026 für das produzierende Gewerbe sowie für Land- und Forstwirtschaft gesenkt. Ursprünglich hatte die neue schwarz-rote Bundesregierung angekündigt, die Stromkosten für Unternehmen spürbar zu senken. Vorgesehen war, die Stromsteuer von aktuell 2,05 ct/kWh auf den europäischen Mindestwert von 0,05 ct zu reduzieren und die Netzentgelte um die Hälfte zu kürzen. Insgesamt sollten diese Maßnahmen Unternehmen um etwa fünf Cent pro Kilowattstunde entlasten, was laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einer Gesamtersparnis von rund elf Milliarden Euro entspräche.
Für besonders energieintensive Unternehmen plant die Bundesregierung einen zeitlich befristeten Industriestrompreis, ermöglicht durch direkte staatliche Subventionen. Eine neue Regelung der EU-Kommission erlaubt es Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen gezielt in die Stromkosten von Unternehmen einzugreifen.
Vorgesehen ist ein Nachlass von bis zu 50 % auf den Großhandelsstrompreis, allerdings nur für maximal die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs eines Unternehmens. Gleichzeitig darf der geförderte Strompreis nicht unter 50 € pro Megawattstunde sinken. Die Maßnahme ist auf drei Jahre begrenzt und soll spätestens Ende 2030 enden.
Welche Unternehmen gelten als energieintensiv?
Energieintensive Unternehmen sind Betriebe, deren Produktionsprozesse besonders viel Energie erfordern. Typischerweise liegt der Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung bei mindestens 14 %, und der jährliche Stromverbrauch beträgt über 1 Gigawattstunde. Solche Unternehmen finden sich häufig in Branchen wie der Chemie-, Metall-, Glas- oder Papierindustrie. Aufgrund ihres hohen Energiebedarfs können sie unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Entlastungen profitieren, etwa durch reduzierte Stromsteuern oder Ausnahmen bei der EEG-Umlage.
Wer profitiert?
Um vom Industriestrompreis zu profitieren, müssen Unternehmen in ressourcenschonende Produktionsprozesse investieren. Ziel ist es, den Umbau der Industrie hin zur Dekarbonisierung voranzutreiben, ohne die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
Zugang zu den Strompreisbeihilfen erhalten Unternehmen mit hohem Strombedarf, die gleichzeitig stark im internationalen Wettbewerb stehen. Der Industriestrompreis soll eine Brückenlösung sein, bis sich die Strompreise durch den Ausbau von Netzen und erneuerbaren Energien dauerhaft stabilisieren.
Wichtig zu wissen: Die endgültige Ausgestaltung des Industriestrompreises ist noch nicht geregelt. Dazu zählen auch die genaue Antragsberechtigung und das Verfahren. Die Bundesregierung arbeitet an konkreten Vorgaben, auch mit Blick auf die Abgrenzung zur Stromsteuerreduzierung.
Industriestrompreis: Statistische Größe und politisches Instrument
Die Verwendung des Begriffs „Industriestrompreis” kann verwirrend sein, weil damit zwei unterschiedliche Dinge bezeichnet werden.
Faktischer oder auch „modellierter” Industriestrompreis
Dieser bildet den Durchschnitt aller von Industrieunternehmen gezahlten Strompreise ab und ist in den offiziellen Statistiken zu finden. Er richtet sich nach den Preisen am Großmarkt und wird entweder mit oder ohne Steuern, Netzentgelte, Abgaben, Vertriebskosten und Marge sowie Beschaffungskosten angegeben. In manchen offiziellen Angaben gibt es auch die Kennzeichnung „ohne Vergünstigung” und „mit Vergünstigung”. Diese zeigt an, welchen Preis Großabnehmer für Strom bezahlen, wenn sie entweder gefördert und damit von bestimmten Netzentgelten, Stromsteuern und Umlagen zum Teil befreit werden oder wenn sie nicht dafür in Frage kommen.
Industriestrompreis als politische Maßnahme
Hiermit ist in der Regelung eine Deckelung des Strompreises für Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen gemeint. Wenn beispielsweise im Koalitionsvertrag von einem festen Industriestrompreis bzw. Industriestromtarif gesprochen wird, handelt es sich um einen regulativen Eingriff, der die Kosten pro kWh beschränken soll.
Der Industriestrompreis der neuen Regierung unter Friedrich Merz soll die Stromkosten energieintensiver Unternehmen über gezielte staatliche Entlastungen reduzieren. Die Finanzierung war zuletzt über Mittel aus dem CO₂-Emissionshandel geplant.
Unabhängig davon besteht weiterhin die Möglichkeit der Strompreiskompensation: Bestimmte Branchen mit besonders hohem Strombedarf, die im internationalen Wettbewerb stehen, können sich auch künftig einen Teil der indirekten CO₂-Kosten erstatten lassen. Diese Regelung soll 2025 ausgeweitet werden und weitere betroffene Unternehmen einbeziehen.
Wichtig: Die aktuellen Maßnahmen zur Senkung von Energiekosten wirken ausschließlich auf steuerliche und regulatorische Bestandteile des Strompreises – nicht jedoch auf den eigentlichen Energiepreis, der durch den Markt bestimmt wird. Auch wenn ein gedeckelter Industriestrompreis bzw. Industriestromtarif eingeführt wird, betrifft das nur energieintensive Unternehmen.
Aktuelle Strompreise für Industrie und Unternehmen
Nach dem Preishoch im Jahr 2024 zeichnet sich bei den durchschnittlichen Industriestrompreisen 2025 ein klarer Rückgang ab – und das über mehrere Monate hinweg. Im April 2025 zahlten Industrieunternehmen ohne Vergünstigungen im Durchschnitt 16,20 ct/kWh – das sind über 4 ct weniger als im April 2024 (20,48 ct/kWh). Auch für Unternehmen mit Vergünstigungen sanken die Preise deutlich: von 15,09 ct/kWh im April 2024 auf 9,9 ct/kWh im April 2025.
Die Unterschiede bei den Strompreisen für Unternehmen mit und ohne Vergünstigungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Entwicklungen: staatliche Abgabensenkungen und die Dynamik am Großhandelsmarkt.
Wegfall von Umlagen und Abgaben
Seit 2021 wurden mehrere Preisbestandteile auf staatlicher Seite angepasst oder gestrichen – allen voran die EEG-Umlage. Unternehmen, die keine individuellen Vergünstigungen erhalten, profitieren davon besonders stark, da diese Bestandteile vorher einen großen Anteil an den Gesamtkosten ausmachten.
Entwicklung am Großhandelsmarkt
Auch die Marktpreise haben sich zuletzt spürbar verändert. Im April und Mai 2025 sind sowohl Spot- als auch Terminpreise im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Gründe dafür sind unter anderem niedrigere Gas-, Kohle- und CO₂-Preise, eine starke Solareinspeisung sowie ein insgesamt rückläufiger Stromverbrauch. Diese Faktoren haben zu sinkenden Strombeschaffungskosten geführt.
Geopolitik bleibt Risikofaktor für den Strommarkt
Trotz kurzfristig sinkender Marktpreise bleiben die geopolitischen Risiken für die Energiepreise hoch. Unsicherheiten rund um die Waffenstillstandsverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine, die erhöhte Gasnachfrage in Osteuropa sowie die schleppende Auffüllung der europäischen Speicher beeinflussen die Gasversorgungslage spürbar.
Auch innerhalb Europas reagieren die Energiemärkte sensibel: Eine hohe Einspeisung aus erneuerbaren Energien führt vermehrt zu Preisschwankungen, während flexible Erzeuger wie französische Kernkraftwerke durch gezielte Leistungsanpassung zur Stabilisierung beitragen. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gegeben – mittelfristig hängen Strompreisniveau und Marktvolatilität jedoch stärker denn je von internationalen Entwicklungen ab.
Für Unternehmen mit direktem Zugang zum Großhandelsmarkt oder strukturierter Strombeschaffung, zum Beispiel über einen Energieversorger wie Vattenfall, bedeutet das: Aktuell eröffnen sich neue Spielräume – unabhängig davon, ob staatliche Vergünstigungen bestehen oder nicht.

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Vor- und Nachteile eines Industriestrompreises für Unternehmen
Die Idee eines Industriestrompreises wird von der Industrie grundsätzlich begrüßt, da er die Standortbedingungen verbessern und Produktion in Deutschland halten könnte. Gleichzeitig kommt Kritik von Verbänden wie dem BVMW und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks. Sie warnen, dass vor allem große Konzerne profitieren könnten, während viele kleinere oder handwerksnahe Unternehmen durch das Raster fielen. Für Unternehmen bedeutet das: Selbst wenn sie nicht vom Industriestrompreis profitieren können, ermöglichen die geplanten Entlastungen bei Steuern und Netzentgelten gegebenenfalls niedrigere Kosten – allerdings ohne die langfristige Planungssicherheit eines festen Industriestrompreises.
Industriestrompreis nach Habeck
Im Jahr 2023 stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Konzept für einen „Brückenstrompreis“ vor. Vorgesehen war ein gedeckelter Strompreis von 6 ct/kWh für energieintensive Unternehmen, finanziert über den Klima- und Transformationsfonds. Die Maßnahme sollte befristet bis 2030 gelten und 80 % des Stromverbrauchs abdecken. Eine politische Einigung darüber kam jedoch nicht zustande. Stattdessen wurde Ende 2023 eine gezielte Entlastung für bestimmte Branchen beschlossen: Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können seit Januar 2024 auf Antrag eine reduzierte Stromsteuer in Höhe von 0,05 ct/kWh in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist vorerst bis Ende 2025 befristet.
Fazit: Industriestrompreis mit Einschränkungen
Ein verbindlicher Industriestrompreis ist weiterhin nicht beschlossen. Doch das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet nach Freigabe der EU-Kommission intensiv an einem Konzept. Wie viele Unternehmen letztlich von den geplanten Subventionen profitieren können, bleibt abzuwarten. Ebenso steht aus, wie die milliardenschweren Entlastungen finanziert werden sollen.
Auch ohne direkten Zugang zu einem Industriestromtarif können Unternehmen durch gezielte Beschaffung, Effizienzmaßnahmen und strategische Planung ihre Energiekosten nachhaltig senken. Wer sich frühzeitig mit den eigenen Verbrauchsstrukturen und möglichen Handlungsfeldern befasst, bleibt in einem volatilen Markt handlungsfähig.
Langfristig ist klar: Nur ein ausgebautes, flexibles Energiesystem kann für dauerhaft wettbewerbsfähige Strompreise sorgen, auch ohne staatliche Hilfen. Dafür braucht es Investitionen in Netze, Speicher, erneuerbare Energien und steuerbare Kraftwerke.

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