Industriestrompreis 2026

Die EU-Kommission hat das deutsche Beihilfemodell für den vergünstigten Industriestrompreis genehmigt, die Finanzierung über den Klima- und Transformationsfonds ist gesichert. Der Industriestrompreis ist nach dem Koalitionsausschuss-Beschluss für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgesehen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Entwicklungen, Preistrends und Handlungsoptionen für Unternehmen zusammen.

Dieses Bild zeigt einen Industriearbeiter und verdeutlicht das Thema Industriestrompreis 2025

So werden hohe Energiepreise für Unternehmen gesenkt 

Für die meisten Unternehmen in Deutschland ist ein subventionierter Strompreis derzeit nicht vorgesehen. Sie profitieren eher von allgemeinen Entlastungen wie der Abschaffung der Gasspeicherumlage und der Senkung der Netzentgelte.

Stromsteuer: Entlastung für ausgewählte Branchen

Die ursprünglich angekündigte umfassende Senkung der Stromsteuer wird auf bestimmte Bereiche begrenzt. Für Strom, den Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zu betrieblichen Zwecken nutzen, beträgt die steuerliche Entlastung 20 €/MWh (Rückerstattung von 2 ct/kWh auf den Regelsteuersatz von 2,05 ct/kWh). Die Steuerentlastung können Unternehmen beim Zoll beantragen. Durch die Rückerstattung sinkt die effektive Steuerlast auf 0,50 €/MWh (0,05 ct/kWh) und entspricht damit dem EU-Mindestsatz für die betriebliche Nutzung von Strom. Diese bislang befristete Steuerermäßigung ist ab 2026 dauerhaft im Stromsteuergesetz verankert.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung 2025 angekündigt, die Stromkosten für Unternehmen spürbar zu senken. Die Reduzierung der Stromsteuer für bestimmte Unternehmen auf den von 0,05 ct/kWh wurde realisiert. Eine Halbierung der Netzentgelte erfolgte trotz Ankündigung jedoch nicht.

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Industriestrompreis 2026 für stromintensive Unternehmen

Der Industriestrompreis tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und bildet ein zentrales Instrument zur Entlastung besonders energieintensiver Unternehmen. Grundlage sind die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission aus 2025. Der geförderte Strompreis soll auf 50 €/MWh (5 ct/kWh) begrenzt werden. Gefördert werden darf nach EU-Vorgaben höchstens die Hälfte des Jahresverbrauchs von energieintensiven Unternehmen. Die Maßnahme wird über den Klima- und Transformationsfonds finanziert und ist nach aktuellem Stand (Dezember 2025) bis 2028 befristet. Der Konzeptentwurf sieht vor, dass der Industriestrompreis über eine zentrale Bundesbehörde (voraussichtlich das BAFA) beantragt wird.

Welche Unternehmen gelten als energieintensiv?

Energieintensive Unternehmen sind Betriebe, deren Produktionsprozesse besonders viel Energie erfordern. Typischerweise liegt der Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung bei mindestens 14 %, und der jährliche Stromverbrauch beträgt über 1 GWh (1.000.000 kWh). Solche Unternehmen finden sich häufig in Branchen wie der Chemie-, Metall-, Glas- oder Papierindustrie. Aufgrund ihres hohen Energiebedarfs können sie unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Entlastungen profitieren, etwa durch reduzierte Stromsteuern oder abgesenkte Netzentgelte gemäß StromNEV.

Wer profitiert?

Zugang zu den Strompreisbeihilfen erhalten Unternehmen mit hohem Strombedarf, die gleichzeitig stark im internationalen Wettbewerb stehen. Um vom Industriestrompreis zu profitieren, müssen Unternehmen zudem in ressourcenschonende Produktionsprozesse investieren. Ziel ist es, den Umbau der Industrie hin zur Dekarbonisierung voranzutreiben, ohne die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

EU-Beihilferecht: Warum der Industriestrompreis nur für wenige Branchen gilt 

Der Industriestrompreis ist strikt an das EU-Beihilferecht gebunden. Förderfähig sind nur Branchen, die sowohl energieintensiv als auch stark international wettbewerbsintensiv sind und damit ein erhöhtes Risiko der Produktionsverlagerung in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen („Carbon Leakage“) aufweisen. Auf der EU-Sektorliste stehen daher vor allem Chemie-, Metall-, Glas-, Papier-, Keramik- und Zementindustrie. Handwerk und kleinere verarbeitende Betriebe erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht, da Stromkosten einen deutlich geringeren Anteil an der Wertschöpfung ausmachen und sie selten im globalen Wettbewerb stehen.

Industriestrompreis als Transformationsinstrument

Die Förderung über den Industriestrompreis ist an klare Transformations- und Dekarbonisierungspflichten geknüpft. Unternehmen müssen ein Energieeffizienz- bzw. Transformationskonzept vorlegen und einen Teil der Beihilfe in zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung investieren. Mindestens 50 % der Förderung sind innerhalb von vier Jahren in Projekte zu reinvestieren, die den Energieverbrauch senken oder fossile Energieträger ersetzen, zum Beispiel durch Elektrifizierung von Prozessen, Abwärmenutzung, Effizienzmaßnahmen oder den Ausbau erneuerbarer Energien. Diese Kopplung soll sicherstellen, dass die Förderung dauerhaft zu einem niedrigeren CO₂-Ausstoß der deutschen Industrie beiträgt.

Industriestrompreis: Statistische Größe und politisches Instrument

Die Verwendung des Begriffs Industriestrompreis” kann verwirrend sein, weil damit zwei unterschiedliche Dinge bezeichnet werden.

Faktischer oder auch modellierter” Industriestrompreis

Dieser bildet den Durchschnitt aller von Industrieunternehmen gezahlten Strompreise ab und ist in den offiziellen Statistiken zu finden. Er richtet sich nach den Preisen am Großmarkt und wird entweder mit oder ohne Steuern, Netzentgelte, Abgaben, Vertriebskosten und Marge sowie Beschaffungskosten angegeben. In manchen offiziellen Angaben gibt es auch die Kennzeichnung ohne Vergünstigung” und mit Vergünstigung”. Diese zeigt an, welchen Preis Großabnehmer für Strom bezahlen, wenn sie entweder gefördert und damit von bestimmten Netzentgelten, Stromsteuern und Umlagen zum Teil befreit werden oder wenn sie nicht dafür in Frage kommen. 

Industriestrompreis als politische Maßnahme

Hiermit ist in der Regelung eine Deckelung des Strompreises für Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen gemeint. Wenn beispielsweise im Koalitionsvertrag von einem festen Industriestrompreis bzw. Industriestromtarif gesprochen wird, handelt es sich um einen regulativen Eingriff, der die Kosten pro kWh beschränken soll.

Unabhängig vom Industriestrompreis besteht weiterhin die Möglichkeit der Strompreiskompensation: Bestimmte Branchen mit besonders hohem Strombedarf, die im internationalen Wettbewerb stehen, können sich auch künftig einen Teil der indirekten CO₂-Kosten erstatten lassen. Diese Regelung wurde 2025 ausgeweitet und integriert seitdem zusätzlich energieintensive Branchen. 

Wichtig: Die aktuellen Maßnahmen zur Senkung von Energiekosten wirken ausschließlich auf steuerliche und regulatorische Bestandteile des Strompreises – nicht jedoch auf den eigentlichen Energiepreis, der durch den Markt bestimmt wird.

Aktuelle Strompreise für Industrie und Unternehmen

Nach der Entspannung der Großhandels-Energiepreise 2025 sollen 2026 die politischen Rahmenbedingungen günstiger werden: Die Stromsteuer für produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft auf das EU-Mindestmaß gesenkt. Parallel beschloss die Bundesregierung einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte. Wie stark diese Maßnahmen einzelne Unternehmen entlasten, hängt weiterhin von Verbrauchsprofil, Netzgebiet und vertraglicher Ausgestaltung ab.

Der Wegfall der Gasspeicherumlage seit dem 1. Januar 2026 senkt die Energiekosten zusätzlich. Die Preisentwicklung am Großhandelsmarkt bleibt jedoch entscheidend: Niedrigere Gas- und CO-Preise sowie hohe Einspeisemengen aus erneuerbaren Energien wirken tendenziell preisdämpfend, während geopolitische Unsicherheiten und unterschiedliche Erzeugungs- und Speicherstände zu anhaltender Marktvolatilität führen.

Wegfall von Umlagen und Abgaben

Seit 2021 wurden mehrere Preisbestandteile auf staatlicher Seite angepasst oder gestrichen – allen voran die EEG-Umlage. Unternehmen, die keine individuellen Vergünstigungen erhalten, profitieren davon besonders stark, da diese Bestandteile vorher einen großen Anteil an den Gesamtkosten ausmachten.

Entwicklung am Großhandelsmarkt

Zum Jahresbeginn 2026 deuten erste Marktindikatoren darauf hin, dass sich Spot- und Terminpreise im Vergleich zum Vorjahr auf einem moderateren Niveau bewegen könnten. Gründe dafür werden unter anderem in aktuell niedrigeren Gas-, Kohle- und CO-Preisen, einer starken Solareinspeisung sowie einem verhaltenen Stromverbrauch gesehen. Diese Faktoren können dämpfend auf die Strombeschaffungskosten wirken.

Geopolitik bleibt Risikofaktor für den Strommarkt

Trotz kurzfristig sinkender Marktpreise bleiben die geopolitischen Risiken für die Energiepreise hoch. Unsicherheiten rund um die Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine, die erhöhte Gasnachfrage in Osteuropa sowie die schleppende Auffüllung der europäischen Speicher beeinflussen die Gasversorgungslage spürbar.

Auch innerhalb Europas reagieren die Energiemärkte sensibel: Eine hohe Einspeisung aus erneuerbaren Energien führt vermehrt zu Preisschwankungen, während flexible Erzeuger wie französische Kernkraftwerke durch gezielte Leistungsanpassung zur Stabilisierung beitragen. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gegeben – mittelfristig hängen Strompreisniveau und Marktvolatilität jedoch stärker denn je von internationalen Entwicklungen ab.

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Vor- und Nachteile eines Industriestrompreises für Unternehmen

Der eingeführte Industriestrompreis wird von vielen Industrieunternehmen grundsätzlich begrüßt, da er die Standortbedingungen verbessert und energieintensive Produktion in Deutschland wirtschaftlicher macht. Gleichzeitig äußern Verbände wie der BVMW und der Zentralverband des Deutschen Handwerks Kritik: Sie bemängeln, dass vor allem große, stromintensive Konzerne vom Preisdeckel profitieren, während kleinere oder handwerksnahe Betriebe nicht antragsberechtigt sind. Für Unternehmen außerhalb des förderfähigen Kreises bleiben die Entlastungen durch die gesenkte Stromsteuer und den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wichtige Hebel, bieten jedoch nicht die gleiche Planbarkeit wie der gedeckelte Industriestrompreis.

Industriestrompreis nach Habeck

Im Jahr 2023 stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Konzept für einen „Brückenstrompreis“ vor. Vorgesehen war ein gedeckelter Strompreis von 6 ct/kWh für energieintensive Unternehmen, finanziert über den Klima- und Transformationsfonds. Die Maßnahme sollte befristet bis 2030 gelten und 80 % des Stromverbrauchs abdecken. Eine politische Einigung kam jedoch nicht zustande. Stattdessen wurde Ende 2023 eine gezielte Entlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft beschlossen: Sie konnten ab Januar 2024 auf Antrag eine reduzierte Stromsteuer von 0,05 ct/kWh nutzen. Diese ursprünglich bis Ende 2025 befristete Regelung ist zum 1. Januar 2026 in die dauerhaft geltende Stromsteuersenkung übergegangen.

Fazit: Industriestrompreis entlastet ausgewählte Unternehmen

Der Industriestrompreis verschafft energieintensiven Unternehmen mehr Planungssicherheit und entlastet einen klar abgegrenzten Kreis berechtigter Betriebe. Für alle, die nicht unter die Förderregelung fallen, wirken Stromsteuersenkung und Netzentgeltzuschuss weiterhin als spürbare Entlastung. Darüber hinaus können Unternehmen ihre Energiekosten weiterhin über eine effiziente Beschaffung, Verbrauchsoptimierung und strategische Planung beeinflussen. Entscheidend bleibt, die eigenen Lastprofile und Handlungsspielräume zu kennen, um auch in einem volatilen Markt flexibel zu bleiben.

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