Energie im Koalitionsvertrag 2025

Was bedeutet die neue Energiepolitik für Unternehmen? Ob Strompreise, Netzausbau oder Förderprogramme – mit dem Koalitionsvertrag 2025 stellt die neue Bundesregierung die Weichen für die Energiepolitik. Im Fokus stehen Investitionen in erneuerbare Energien, stabile Versorgung und wettbewerbsfähige Preise. Ergänzend soll die Digitalisierung helfen, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Was bedeutet der neue Koalitionsvertrag für Unternehmen? In unserem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen die Strompreise senken sollen, wie der Ausbau erneuerbarer Energien und digitaler Technologien vorangetrieben wird und wo es noch offene Fragen gibt.

Koalitionsvertrag: Investitionsoffensive für Klima und Wirtschaft

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag umfassende Maßnahmen vereinbart. Kernstück ist ein Investitionspaket in Höhe von 500 Milliarden Euro. Das Sondervermögen soll Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 fördern. Dazu zählt der Ausbau der erneuerbaren Energien und netzdienlicher Lösungen: Sonnen- und Windenergie, aber auch Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie. Vorgesehen ist nach wie vor, bis 2030 rund 80 % des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken.

Gut zu wissen: Ein laufendes Monitoring der Energiewende dokumentiert bereits erste Kennzahlen und Entwicklungen, darunter den Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieverbrauch und Effizienz. Ein umfassender Gesamtbericht mit vertieften Analysen, Finanzierungs- und Zeitplänen sowie Risiko- und Szenariobewertungen steht jedoch noch aus.

Zwischen Fortschritt und Unsicherheit: Was bedeutet die Energiepolitik für Unternehmen?

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 2023 lag er noch bei 55 %. I m 2. Quartal 2025 erreichte dieser Anteil laut Bundesnetzagentur einen neuen Höchstwert von 67,5 % an der Nettostromerzeugung. Für viele Unternehmen ist das ein positives Signal. Strom aus erneuerbaren Energien wird zunehmend zur tragenden Säule einer effizienten Energieversorgung. Gleichzeitig entstehen neue Unsicherheiten.

Hohe Preise, schwankende Verfügbarkeit

Stromkosten entwickeln sich für viele Betriebe zur Belastung. Neben der Stromsteuer wirken auch Netzentgelte, Umlagen und CO₂-Kosten preistreibend. In Zeiten mit geringer Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen kommt es an der Strombörse zu starken Preisschwankungen. Phasen sogenannter Dunkelflauten, in denen Wind und Sonne kaum Strom liefern, führen zu Preisspitzen an der Strombörse und erhöhen die Unsicherheit in der Beschaffung. Besonders betroffen sind Unternehmen ohne langfristige Lieferverträge.

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Komplexe Förderkulisse, zögerliche Investitionen

Einerseits gibt es Förderprogramme für Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien. Andererseits fehlt in der Praxis jedoch oft die Übersicht. Welche Programme greifen? Wie läuft die Antragstellung? Und wie schnell steht die Förderung zur Verfügung? Lange Genehmigungszeiten und bürokratischer Aufwand erschweren die Umsetzung zusätzlich.

Viele Unternehmen zögern deshalb, in eigene Energieprojekte, Speicher oder digitale Steuerungslösungen zu investieren. Dabei bestehen durchaus Chancen: Eigenstromnutzung, Mieterstrommodelle oder Beteiligungen an lokalen Erzeugungsanlagen bieten wirtschaftliches Potenzial.

Wie klar, verlässlich und umsetzbar die Energiepolitik der neuen Bundesregierung ausgestaltet wird, dürfte für die Zukunftsfähigkeit und Handlungsfreiheit vieler Unternehmen entscheidend sein.

Energiepreise, Steuern und Wettbewerbsfähigkeit

Die Bundesregierung senkt die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh; mehr als 600.000 Betriebe profitieren davon. Außerdem entfällt die Gasspeicherumlage ab 2026 vollständig, um die Gesamtbelastung zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Gut zu wissen: Staatlich geförderte Preisentlastungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben direkt an Vattenfall-Kund:innen weitergegeben. Die Stromsteuerentlastung ist jedoch antrags­pflichtig und kann über das Bundesportal beantragt werden.

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Der europäische Emissionshandel bleibt unter der neuen Bundesregierung ein zentrales Steuerungsinstrument der Klimapolitik. Ab 2027 wird das EU-Emissionshandelssystem 2 (ETS II) vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Der Bundestag hatte die europäische Richtlinie bereits im Januar 2025 beschlossen.

Für Unternehmen in Deutschland bedeutet das eine tiefgreifende Veränderung: Das ETS II wird voraussichtlich das bislang nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ablösen. Startpunkt des neuen Systems ist ein CO-Preis von 45 € pro Tonne, ergänzt durch Preisobergrenzen, um extreme Mehrbelastungen zu vermeiden. Die Integration in ein europäisches System soll nicht nur marktwirtschaftliche Anreize für Emissionsreduktionen stärken, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten abbauen.

Dieses Bild zeigt einen Schornstein und verdeutlicht das Thema Energie im Koalitionsvertrag 2025

Bestehende Gesetze mit neuen Prioritäten

Mit der zukünftigen Energiepolitik möchte die Bundesregierung bestehende Regelwerke gezielt anpassen, um Investitionen zu erleichtern und Planbarkeit für Unternehmen zu schaffen. Beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Änderungen geplant, die vorrangig Unternehmen mit bereits genutzten Gebäuden betreffen. Vorgaben für Heizungssysteme sollen praxisnäher und technologieoffen gestaltet werden. Das kann Investitionen in Wärmepumpen, Quartierslösungen oder betriebliche Energieeffizienzprojekte erleichtern. 

Geplante Maßnahmen für die Energiewende

Die neue Bundesregierung setzt auf kurz- und langfristige Anreize für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und klimafreundliche Technologien. Vorgesehen sind unter anderem Investitionszuschüsse, zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und Sonderabschreibungen. Konkret plant die Koalition ab 2028 eine schrittweise Senkung des Unternehmenssteuersatzes.

Genehmigungsverfahren will die Koalition vereinfachen, die Fachkräfteeinwanderung beschleunigen. Das kann Unternehmen unterstützen, schneller und planbarer in Energielösungen zu investieren.

Wie geht es weiter mit dem EEG?

Der Koalitionsvertrag enthält keine detaillierten Reformvorschläge zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), gibt aber eine Richtung vor:

Stabiles Investitionsumfeld: Die Bundesregierung bekennt sich zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und will Investitionen verlässlich absichern.

Marktwirtschaftliche Anreize: Kurzfristig sollen gezielt wirtschaftliche Anreize gesetzt werden, um den Ausbau zu beschleunigen.

Langfristige Marktintegration: Perspektivisch ist vorgesehen, dass sich erneuerbare Energien zunehmend über den Markt refinanzieren.

Wegen hoher Anfangsinvestitionen und schwankender Einspeisemengen – etwa bei Wind- und Solarenergie – werden staatliche Absicherungen weiterhin erforderlich sein. Für Unternehmen heißt das voraussichtlich: Förderprogramme bleiben bestehen, fokussieren sich aber stärker auf Wirtschaftlichkeit und Systemintegration. Der Erfolg hängt wesentlich davon ab, inwieweit der Ausbau erneuerbarer Energien mit der Netzinfrastruktur und geeigneten Speicherlösungen koordiniert wird. 

Energieinfrastruktur & Digitalisierung 

Die Bundesregierung führt den Ausbau der Energieinfrastruktur fort und reagiert auf den schnelleren Zubau der erneuerbaren Energien mit beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren, einer Reform der Netzentgelte, der Weiterentwicklung des Forschungsprojekts zu Netzengpässen Redispatch 3.0 sowie vereinfachten Netzanschlussprozessen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur. Auch der Netzausbau ist wichtig, denn ohne ausreichende Transportkapazitäten könnten zentrale Projekte der Energiewende ins Stocken geraten. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Anlagenanschlüsse und Netzinteraktionen perspektivisch schneller, digitaler und planbarer werden sollen.

Digitalisierung soll die Umsetzung beschleunigen

Die Digitalisierung gilt als entscheidender Hebel, um die Energiewende effizient voranzubringen. Förderprogramme sollen Unternehmen beim Einsatz digitaler Technologien unterstützen, zum Beispiel für Energiemanagement, Künstliche Intelligenz oder Robotik. Gleichzeitig bestehen Hürden: Der schleppende Ausbau der digitalen Infrastruktur bremst Fortschritte, etwa beim Einsatz intelligenter Stromzähler und bei der Integration flexibler Stromtarife. Hinzu kommen rechtliche Unsicherheiten, fehlende Standards und zusätzliche Abgaben, die digitale Lösungen wie Smart Meter oder Speicherlösungen unattraktiv machen. Gerade im Zusammenspiel mit begrenzten Batteriespeicherkapazitäten und dem verzögerten Rollout neuer Technologien – wie Wasserstoffspeicher oder bidirektionales Laden durch E-Autos – droht die digitale Transformation zum Engpass zu werden.

Weitere Pläne der Regierung zur Reduzierung der Energiekosten für Unternehmen ab 2026

Private Haushalte und Unternehmen werden 2026 bei den Netzentgelten entlastet: Ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro an die Netzbetreiber senkt die Stromkosten spürbar. Auch die Elektromobilität wird einfacher: Betreiber von Ladesäulen gelten künftig steuerlich als Letztverbraucher. Das reduziert rechtliche Unsicherheiten und vereinfacht die Abrechnung – ein Vorteil beim Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur. Zusätzlich sorgt die Reform für weniger Bürokratie bei KWK-Anlagen und anderen dezentralen Erzeugern. Klare Definitionen und einfachere Nachweise entlasten vor allem Betreiber kleiner Anlagen.

Ein weiterer zentraler Baustein ist das neue Energy Sharing (§ 42c EnWG): Kleine und mittlere Unternehmen sowie Haushalte können Strom aus erneuerbaren Anlagen künftig in einer definierten Gruppe gemeinsam nutzen. Das steigert die Wirtschaftlichkeit, stärkt die dezentrale Versorgung und wird ab 2026 innerhalb eines Netzgebiets, ab 2028 auch zwischen benachbarten Netzen möglich. Offen sind jedoch noch die Details zu Abrechnung, Bilanzierung und Datenkommunikation – hier wird die Bundesregierung bis 2026 weitere Verordnungen nachreichen.

Fazit: Viel Potenzial, wenig Planbarkeit

Der Koalitionsvertrag setzt stark auf Investitionen, steuerliche Entlastungen und digitale Lösungen, um Energieversorgung, Wirtschaftlichkeit und Klimaziele voranzubringen. Maßnahmen wie Netzentgeltzuschüsse, vereinfachte Genehmigungen oder der Ausbau erneuerbarer Energien können Unternehmen entlasten und Investitionen erleichtern. Gleichzeitig bestehen weiterhin Unsicherheiten: Es fehlen verbindliche Zeitpläne, klare Rahmenvorgaben und konkrete Förderbedingungen, was insbesondere kleinere und energieintensive Betriebe vor strategische Herausforderungen stellt. Ob die Energieziele erreicht werden, hängt maßgeblich vom Tempo beim Ausbau von Wind-, Solar-, Speicher- und Netzkapazitäten sowie von praxistauglichen digitalen Lösungen ab.

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